WorkshopSpezialist Ästhetische Zahnmedizin DGÄZDie Zertifzierungskommision: Dr. Siegfried MarquardtDr. Stephanus SteuerZTM Ralf BarstiesZA Michael MelerskiDr. Oliver Brendel
Workshop Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin DGÄZGründe:Abgrenzung  gegenüber anderen KollegenBessere Hervorhebung der eigenen Qualifizierung gegenüber den eigenen PatientenOrientierungshilfe für neue Patienten, welche ein spezielles zahnärztliches und ästhetisches Anliegen habenÜberdenken und Ausfeilen des eigenen Behandlungskonzeptes
Workshop Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin DGÄZVorteile:Grössere Anerkennung im KollegenkreisGrösseres Vertrauen der Patienten in das ästhetische Know- howMehr Patienten mit ästhetische ProblemenGrosser Lerneffekt durch systematisches Zusammenstellen der Fälle
Workshop Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin DGÄZEmpfehlungen:Curriculum Ästhetische Zahnmedizin APWKlares BehandlungskonzeptQualitätsmanagment in der PraxisGründliche DokumentationGute PhototechnikMindestens 2 Jahre Vorlaufzeit
Workshop Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin DGÄZVorraussetzungen:Approbation5 Jahre Tätigkeit als ZA/ZÄ/ZTMitgliedschaft DGÄZCurriculum „Ästhestische Zahnmedizin“ oder 16 Fortbildungskurse, davon 5 Hands on Kurse nicht älter als 5 Jahre aus relevanten Fachgebieten10 Patientenfälle, davon 5 älter als 2 JahreFür die EDA-Zertifizierung  eine erfolgreiche funktionstherapeutische Behandlung einer Arthropathie/ Myopathie (CMD ) und nachfolgende Rekonstruktion( Bisslageveränderung, Anhebung der Vertikal-dimension)Einzahlung der Prüfungsgebühr von 750€
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Workshop Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin DGÄZ2.3 FortbildungsnachweisBewerber müssen den Nachweis von mindestens 16 Fortbildungskursen (entsprichtca. 256 Fortbildungsstunden) aus den unter Punkt 2.3.1 bzw. 2.3.2 aufgeführtenFachgebieten belegen. Aus jedem der aufgezählten Fachgebiete müssenFortbildungen nachgewiesen werden. Die Fortbildungsnachweise sind auf einem vonuns vorgegebenem Formblatt - digital - aufzulisten.Von den 16 Kursen müssen mindestens fünf Hands-on-Kurse, die mindestens vierder unter Punkt 2.3.1 bzw. 2.3.2 aufgeführten Fachgebiete betreffen, belegt sein.Fortbildungen aus den letzten 5 Jahren können anerkannt werden.Als Nachweise gelten Originale oder Kopien von Fortbildungsurkunden, in diesemFall müssen die Originale zum Prüfungsgespräch vorgelegt werden. Belegt seinmüssen (ggf. durch nachträgliche Bestätigungen von Seiten der Institute):• der Name des Teilnehmers• Thema der Fortbildung• Name/n des/der Referent/en• Datum und Länge der Fortbildung• Art der Fortbildung: Kongress, Vortrag, Demokurs oder Hands-on-Kurs mitpraktischen Übungen der Teilnehmer• Eine zusätzliche Auflistung aller Daten auf DisketteDie Prüfungskommission gibt regelmäßig eine Liste von empfohlenen Referenten zuden Fachgebieten heraus. Es bleibt aber dem Bewerber freigestellt andere Kursevon gleichwertigen Referenten zu belegen. Die Überprüfung der Gleichwertigkeiterfolgt durch die Prüfungskommission (§ 4).
Workshop Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin DGÄZ2.3.1 Fachgebiete für Zahnärzte1. Grundlagen der Ästhetik2. Ästhetik als wesentlicher Teil eines Gesamtsanierungskonzeptes in derrekonstruktiven und ästhetischen Zahnmedizin3. Teil- / Totalprothetik, - herausnehmbarer Zahnersatz4. Parodontologie/Implantologie5. Keramik – Komposit – festsitzender Zahnersatz6. Funktion.2.3.2 Fachgebiete für Zahntechniker1. Grundlagen der Ästhetik2. Planungskonzepte3. Teil-/Totalprothetik4. Implantologie5. VMK – Keramik/Vollkeramik6. Kunststoff; Komposit.
Workshop Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin DGÄZ2.4 FalldokumentationenBewerber müssen 10 dokumentierte Patientenfälle einreichen. DieFalldokumentation erfolgt explizit auf Grundlage der Fachbereiche nach § 2.3.1. D.h.diese Fachbereiche müssen anhand der zu präsentierenden Fälle vorgestellt undabgedeckt werden. Die Fälle sollen repräsentativ für das Behandlungs-/Arbeitsspektrum des Bewerbers sein.Der Zahnarzt muss für die vorgestellten Fälle hauptverantwortlich gewesen sein undden größten Teil selbst therapiert haben. Dies gilt insbesondere für die Planung undDiagnostik, die Behandlungsdurchführung der ästhetischen und funktionellenBereiche sowie die weitere Betreuung und Dokumentation.Der Zahntechniker muss hauptverantwortlich die handwerkliche Tätigkeit imästhetischen und funktionellen Bereich selbst ausgeführt haben. Ausnahmen sindnur im Bereich spezieller „Unterkonstruktionen“ zulässig wie z. B. Pressgerüste,Galvanokappen, Modellguss, wenn die eigene maschinelle Ausstattung eineDelegation erfordert.Ein Fall, der vom Bewerber speziell gekennzeichnet werden muss, ist anlässlich dermündlichen Prüfung (§ 2.5) der Prüfungskommission in Realität vorzustellen(Zahnarzt: am Patienten; Zahntechniker: entweder am Patienten oder Duplikat derArbeit im Artikulator).
Workshop Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin DGÄZ2.4.1 Anforderungen an die Dokumentation für den ZahnarztVon den 10 Patientenfällen muss bei 5 Patienten der Behandlungsabschnitt, derpräsentiert werden soll, vor mindestens 2 Jahren abgeschlossen worden sein und esmuss aktuelle Bilder (mindestens zwei Jahre postoperativ) geben. Dies giltinsbesondere für den in Realität vorzustellenden Fall, der zusätzlich das gesamteSanierungskonzept des Kandidaten widerspiegeln muss.Die vorgelegten Falldokumentationen werden unter folgenden Kriterien begutachtet:• Anfangsbilder (falls Dias eingereicht werden: Patientenfall Nr. und Reihenfolgemüssen auf den Rahmen vermerkt sein). Anamnese, Fotostatus,Funktionsbefund, Diagnose.• Modelle (individuell oder arbiträr montiert!), klinischer Befund undRöntgenbefundung• Präparationsmodelle (die Patientenfall Nr. und das Datum müssen auf demModell vermerkt sein) oder detaillierte und aussagekräftige Fotos derPräparationen• Planung des Behandlungsablaufes (stichwortartig), Ätiologie und Prognose• Behandlungsverlauf (chronologisch, stichwortartig in Tabellenform mitTerminangaben)• Schlussbilder (s. Anfangsbilder) und ggf. Abschlussröntgenbilder.Schlussbefund, Abschlussmodelle (individuell oder arbiträr montiert!).• Bilddokumentation über den Verlauf nach dem Eingliedern über einenmöglichst langen Zeitraum (mit Patientenfall Nr. und Reihenfolge beschriften)• Die Originalbehandlungsdokumentation (Karteikarte od. PC-Ausduck) ist zurmündlichen Prüfung mitzubringenDie gesamte Dokumentation ist jeweils Patientenbezogen, übersichtlichgeordnet und für die Prüfungskommission lückenlos nachvollziehbareinzureichen
Workshop Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin DGÄZ2.4.2 Anforderungen an die Dokumentation für den ZahntechnikerDarstellung der Fälle, die schwerpunktmäßig entweder festsitzende oderherausnehmbare Konstruktionen präsentieren können, werden unter folgendenKriterien begutachtet:• fototechnische Darstellung der Ästhetik auf dem Modell• Herstellungsverlauf (Zwischenschritte, Detailaufnahmen)• Standpunktdarlegung zu den Patientenfällen bzgl. Materialauswahl undHerstellungskonzeption• Die gesamte Dokumentation ist jeweils Patientenbezogen, übersichtlich geordnetund für die Prüfungskommission lückenlos nachvollziehbar einzureichen
Workshop Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin DGÄZ2.5.1 Ablauf der PrüfungDie Prüfung gliedert sich in zwei Abschnitte:1. Abschnitt: Nach dem Einreichen des Fortbildungsnachweises und der 10Falldokumentationen durch die Bewerber sowie der Überweisung derPrüfungsgebühr überprüft die Prüfungskommission diese nach Aktenlage.Danach erfolgt eine Benachrichtigung des Bewerbers über Annahme, Ablehnungoder Aufforderung zur Nachbesserung bzw. Ergänzung durch diePrüfungskommission. Erst nachdem sämtliche Unterlagen der Kommissionvorliegen und eine Annahme erfolgte, wird der Kandidat zum nächstmöglichenTermin zur mündlichen Prüfung eingeladen. Diese erfolgt in der Regel zweimaljährlich an festgesetzten Terminen.Erfolgt eine Ablehnung, ist der Bewerber durch die Prüfung gefallen. In diesemFall kann einmalig ein erneutes Zertifizierungsverfahren nach Ablauf von 2 Jahrenbeantragt werden.2. Abschnitt: Mündliche Prüfung: Nach der positiven Begutachtung dereingereichten Unterlagen müssen die Kandidaten eine mündliche Prüfung vonmindestens 20 Minuten und maximal 40 Minuten Dauer mit mindestens 2Mitgliedern der Prüfungskommission absolvieren. Im Rahmen dieser Prüfungmuss der ausgewählte Patient / resp. die zahntechnische Arbeit vorgestelltwerden. Davon ausgehend ist eine Diskussion über das gesamte Fachgebiet derästhetischen, rekonstruktiven und funktionellen Zahnmedizin/-technik zu führen.
Workshop Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin DGÄZEDA-Richtlinien:4.1 Die unter Art. 1.2 geforderte Falldokumentation soll folgendes Spektrum vonPatienten umfassen:aus den nachgenannten Bereichen muss mindestens 1 Fall dokumentiert werden: reinkonservierende Versorgung, metallfreie Rekonstruktion der Front und/oder Seitenzähne,Erfolgreiche funktions-therapeutische Behandlung einer Arthropathie, Erfolgreicherfunktionstherapeutische Behandlung einer Myopathie.Einer dieser Fälle (Arthropathieoder Myopathie) muss nach Schmerzfreiheit rekonstruiert sein.Implantatversorgung,Vertikalisation, festsitzende Gesamtrehabilitation. Ein Behandlungsfall kann mehreredieser Bedingungen beinhalten.Bei mindestens 2 der 8 Fälle soll die Dokumentation eine posttherapeutische Betreuungvon mindestens zwei Jahren aufweisen.
Workshop Spezialist für Ästhetische Zahnmedizin DGÄZWelche Fälle eignen sich für die Prüfung?Wie hoch sind die Anforderungen an die Qualität?Bin ich gut genug?Warum soll ich mir das antun?Ist meine Praxis strukturiert genug?Habe ich ein klares Behandlungskonzept?Kann ich fotographieren?…

PräSentation1

  • 1.
    WorkshopSpezialist Ästhetische ZahnmedizinDGÄZDie Zertifzierungskommision: Dr. Siegfried MarquardtDr. Stephanus SteuerZTM Ralf BarstiesZA Michael MelerskiDr. Oliver Brendel
  • 2.
    Workshop Spezialist fürÄsthetische Zahnmedizin DGÄZGründe:Abgrenzung gegenüber anderen KollegenBessere Hervorhebung der eigenen Qualifizierung gegenüber den eigenen PatientenOrientierungshilfe für neue Patienten, welche ein spezielles zahnärztliches und ästhetisches Anliegen habenÜberdenken und Ausfeilen des eigenen Behandlungskonzeptes
  • 3.
    Workshop Spezialist fürÄsthetische Zahnmedizin DGÄZVorteile:Grössere Anerkennung im KollegenkreisGrösseres Vertrauen der Patienten in das ästhetische Know- howMehr Patienten mit ästhetische ProblemenGrosser Lerneffekt durch systematisches Zusammenstellen der Fälle
  • 4.
    Workshop Spezialist fürÄsthetische Zahnmedizin DGÄZEmpfehlungen:Curriculum Ästhetische Zahnmedizin APWKlares BehandlungskonzeptQualitätsmanagment in der PraxisGründliche DokumentationGute PhototechnikMindestens 2 Jahre Vorlaufzeit
  • 5.
    Workshop Spezialist fürÄsthetische Zahnmedizin DGÄZVorraussetzungen:Approbation5 Jahre Tätigkeit als ZA/ZÄ/ZTMitgliedschaft DGÄZCurriculum „Ästhestische Zahnmedizin“ oder 16 Fortbildungskurse, davon 5 Hands on Kurse nicht älter als 5 Jahre aus relevanten Fachgebieten10 Patientenfälle, davon 5 älter als 2 JahreFür die EDA-Zertifizierung eine erfolgreiche funktionstherapeutische Behandlung einer Arthropathie/ Myopathie (CMD ) und nachfolgende Rekonstruktion( Bisslageveränderung, Anhebung der Vertikal-dimension)Einzahlung der Prüfungsgebühr von 750€
  • 6.
    Workshop Spezialist fürÄsthetische Zahnmedizin DGÄZ
  • 7.
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  • 8.
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  • 9.
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  • 10.
    Workshop Spezialist fürÄsthetische Zahnmedizin DGÄZ2.3 FortbildungsnachweisBewerber müssen den Nachweis von mindestens 16 Fortbildungskursen (entsprichtca. 256 Fortbildungsstunden) aus den unter Punkt 2.3.1 bzw. 2.3.2 aufgeführtenFachgebieten belegen. Aus jedem der aufgezählten Fachgebiete müssenFortbildungen nachgewiesen werden. Die Fortbildungsnachweise sind auf einem vonuns vorgegebenem Formblatt - digital - aufzulisten.Von den 16 Kursen müssen mindestens fünf Hands-on-Kurse, die mindestens vierder unter Punkt 2.3.1 bzw. 2.3.2 aufgeführten Fachgebiete betreffen, belegt sein.Fortbildungen aus den letzten 5 Jahren können anerkannt werden.Als Nachweise gelten Originale oder Kopien von Fortbildungsurkunden, in diesemFall müssen die Originale zum Prüfungsgespräch vorgelegt werden. Belegt seinmüssen (ggf. durch nachträgliche Bestätigungen von Seiten der Institute):• der Name des Teilnehmers• Thema der Fortbildung• Name/n des/der Referent/en• Datum und Länge der Fortbildung• Art der Fortbildung: Kongress, Vortrag, Demokurs oder Hands-on-Kurs mitpraktischen Übungen der Teilnehmer• Eine zusätzliche Auflistung aller Daten auf DisketteDie Prüfungskommission gibt regelmäßig eine Liste von empfohlenen Referenten zuden Fachgebieten heraus. Es bleibt aber dem Bewerber freigestellt andere Kursevon gleichwertigen Referenten zu belegen. Die Überprüfung der Gleichwertigkeiterfolgt durch die Prüfungskommission (§ 4).
  • 11.
    Workshop Spezialist fürÄsthetische Zahnmedizin DGÄZ2.3.1 Fachgebiete für Zahnärzte1. Grundlagen der Ästhetik2. Ästhetik als wesentlicher Teil eines Gesamtsanierungskonzeptes in derrekonstruktiven und ästhetischen Zahnmedizin3. Teil- / Totalprothetik, - herausnehmbarer Zahnersatz4. Parodontologie/Implantologie5. Keramik – Komposit – festsitzender Zahnersatz6. Funktion.2.3.2 Fachgebiete für Zahntechniker1. Grundlagen der Ästhetik2. Planungskonzepte3. Teil-/Totalprothetik4. Implantologie5. VMK – Keramik/Vollkeramik6. Kunststoff; Komposit.
  • 12.
    Workshop Spezialist fürÄsthetische Zahnmedizin DGÄZ2.4 FalldokumentationenBewerber müssen 10 dokumentierte Patientenfälle einreichen. DieFalldokumentation erfolgt explizit auf Grundlage der Fachbereiche nach § 2.3.1. D.h.diese Fachbereiche müssen anhand der zu präsentierenden Fälle vorgestellt undabgedeckt werden. Die Fälle sollen repräsentativ für das Behandlungs-/Arbeitsspektrum des Bewerbers sein.Der Zahnarzt muss für die vorgestellten Fälle hauptverantwortlich gewesen sein undden größten Teil selbst therapiert haben. Dies gilt insbesondere für die Planung undDiagnostik, die Behandlungsdurchführung der ästhetischen und funktionellenBereiche sowie die weitere Betreuung und Dokumentation.Der Zahntechniker muss hauptverantwortlich die handwerkliche Tätigkeit imästhetischen und funktionellen Bereich selbst ausgeführt haben. Ausnahmen sindnur im Bereich spezieller „Unterkonstruktionen“ zulässig wie z. B. Pressgerüste,Galvanokappen, Modellguss, wenn die eigene maschinelle Ausstattung eineDelegation erfordert.Ein Fall, der vom Bewerber speziell gekennzeichnet werden muss, ist anlässlich dermündlichen Prüfung (§ 2.5) der Prüfungskommission in Realität vorzustellen(Zahnarzt: am Patienten; Zahntechniker: entweder am Patienten oder Duplikat derArbeit im Artikulator).
  • 13.
    Workshop Spezialist fürÄsthetische Zahnmedizin DGÄZ2.4.1 Anforderungen an die Dokumentation für den ZahnarztVon den 10 Patientenfällen muss bei 5 Patienten der Behandlungsabschnitt, derpräsentiert werden soll, vor mindestens 2 Jahren abgeschlossen worden sein und esmuss aktuelle Bilder (mindestens zwei Jahre postoperativ) geben. Dies giltinsbesondere für den in Realität vorzustellenden Fall, der zusätzlich das gesamteSanierungskonzept des Kandidaten widerspiegeln muss.Die vorgelegten Falldokumentationen werden unter folgenden Kriterien begutachtet:• Anfangsbilder (falls Dias eingereicht werden: Patientenfall Nr. und Reihenfolgemüssen auf den Rahmen vermerkt sein). Anamnese, Fotostatus,Funktionsbefund, Diagnose.• Modelle (individuell oder arbiträr montiert!), klinischer Befund undRöntgenbefundung• Präparationsmodelle (die Patientenfall Nr. und das Datum müssen auf demModell vermerkt sein) oder detaillierte und aussagekräftige Fotos derPräparationen• Planung des Behandlungsablaufes (stichwortartig), Ätiologie und Prognose• Behandlungsverlauf (chronologisch, stichwortartig in Tabellenform mitTerminangaben)• Schlussbilder (s. Anfangsbilder) und ggf. Abschlussröntgenbilder.Schlussbefund, Abschlussmodelle (individuell oder arbiträr montiert!).• Bilddokumentation über den Verlauf nach dem Eingliedern über einenmöglichst langen Zeitraum (mit Patientenfall Nr. und Reihenfolge beschriften)• Die Originalbehandlungsdokumentation (Karteikarte od. PC-Ausduck) ist zurmündlichen Prüfung mitzubringenDie gesamte Dokumentation ist jeweils Patientenbezogen, übersichtlichgeordnet und für die Prüfungskommission lückenlos nachvollziehbareinzureichen
  • 14.
    Workshop Spezialist fürÄsthetische Zahnmedizin DGÄZ2.4.2 Anforderungen an die Dokumentation für den ZahntechnikerDarstellung der Fälle, die schwerpunktmäßig entweder festsitzende oderherausnehmbare Konstruktionen präsentieren können, werden unter folgendenKriterien begutachtet:• fototechnische Darstellung der Ästhetik auf dem Modell• Herstellungsverlauf (Zwischenschritte, Detailaufnahmen)• Standpunktdarlegung zu den Patientenfällen bzgl. Materialauswahl undHerstellungskonzeption• Die gesamte Dokumentation ist jeweils Patientenbezogen, übersichtlich geordnetund für die Prüfungskommission lückenlos nachvollziehbar einzureichen
  • 15.
    Workshop Spezialist fürÄsthetische Zahnmedizin DGÄZ2.5.1 Ablauf der PrüfungDie Prüfung gliedert sich in zwei Abschnitte:1. Abschnitt: Nach dem Einreichen des Fortbildungsnachweises und der 10Falldokumentationen durch die Bewerber sowie der Überweisung derPrüfungsgebühr überprüft die Prüfungskommission diese nach Aktenlage.Danach erfolgt eine Benachrichtigung des Bewerbers über Annahme, Ablehnungoder Aufforderung zur Nachbesserung bzw. Ergänzung durch diePrüfungskommission. Erst nachdem sämtliche Unterlagen der Kommissionvorliegen und eine Annahme erfolgte, wird der Kandidat zum nächstmöglichenTermin zur mündlichen Prüfung eingeladen. Diese erfolgt in der Regel zweimaljährlich an festgesetzten Terminen.Erfolgt eine Ablehnung, ist der Bewerber durch die Prüfung gefallen. In diesemFall kann einmalig ein erneutes Zertifizierungsverfahren nach Ablauf von 2 Jahrenbeantragt werden.2. Abschnitt: Mündliche Prüfung: Nach der positiven Begutachtung dereingereichten Unterlagen müssen die Kandidaten eine mündliche Prüfung vonmindestens 20 Minuten und maximal 40 Minuten Dauer mit mindestens 2Mitgliedern der Prüfungskommission absolvieren. Im Rahmen dieser Prüfungmuss der ausgewählte Patient / resp. die zahntechnische Arbeit vorgestelltwerden. Davon ausgehend ist eine Diskussion über das gesamte Fachgebiet derästhetischen, rekonstruktiven und funktionellen Zahnmedizin/-technik zu führen.
  • 16.
    Workshop Spezialist fürÄsthetische Zahnmedizin DGÄZEDA-Richtlinien:4.1 Die unter Art. 1.2 geforderte Falldokumentation soll folgendes Spektrum vonPatienten umfassen:aus den nachgenannten Bereichen muss mindestens 1 Fall dokumentiert werden: reinkonservierende Versorgung, metallfreie Rekonstruktion der Front und/oder Seitenzähne,Erfolgreiche funktions-therapeutische Behandlung einer Arthropathie, Erfolgreicherfunktionstherapeutische Behandlung einer Myopathie.Einer dieser Fälle (Arthropathieoder Myopathie) muss nach Schmerzfreiheit rekonstruiert sein.Implantatversorgung,Vertikalisation, festsitzende Gesamtrehabilitation. Ein Behandlungsfall kann mehreredieser Bedingungen beinhalten.Bei mindestens 2 der 8 Fälle soll die Dokumentation eine posttherapeutische Betreuungvon mindestens zwei Jahren aufweisen.
  • 17.
    Workshop Spezialist fürÄsthetische Zahnmedizin DGÄZWelche Fälle eignen sich für die Prüfung?Wie hoch sind die Anforderungen an die Qualität?Bin ich gut genug?Warum soll ich mir das antun?Ist meine Praxis strukturiert genug?Habe ich ein klares Behandlungskonzept?Kann ich fotographieren?…