Die Presseinformation des ARCD vom 17. November 2010 behandelt mehrere Themen, darunter die Genehmigung privater Wildwarnreflektoren in Bayern zur Reduzierung von Wildunfällen, die Erweiterung der Zuständigkeiten des Ombudsmanns für Versicherungsangelegenheiten und geplante Änderungen der Blutprobenentnahme durch Staatsanwälte und Polizei. Zudem wird auf einen leichten Anstieg der medizinisch-psychologischen Untersuchungen im Jahr 2009 hingewiesen, während es Kritiken an den Anordnungen gibt. Der ARCD fordert eine höhere Verantwortung der Straßenbehörden in Bezug auf die Wildwarnreflektoren und kritisiert die private Regulierung.