Ja zum Tierseuchengesetz, weil: • das geltende Gesetz aus dem Jahr 1966 nicht mehr aktuell ist und die zunehmende Globali-sierung und Reisefreudigkeit immer neue Krankheiten in unser Land bringt. • es die Prävention in den Vordergrund stellt. • es die Tiergesundheit verbessert • es die Finanzierung von Bekämpfungsprogrammen schweizweit einheitlich regelt. • es die Eigenverantwortung hoch hält und den Tierhaltern mehr Rechte gibt. • keinerlei Zwangsimpfungen damit verbunden sind, was die Initianten des Referendums fälschlicherweise behaupten!