Frankfurter Dialog für Family Offices und Vermögensverwalter (Präsentation)Markus Hill
„Die Aufsicht sieht solche Advisory-Lösungen kritisch und prüft im Einzelfall sehr genau“ ( Interview - Dr. C. Gringel und K. Weinand-Härer, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, 30.10.14)
Family Offices, Vermögensverwalter und Stiftungen beobachten derzeit verstärkt die Chancen und Risiken, die sich aufgrund der Einführung des KAGB in Bereichen wie Fondsauflage, Club Deals und Besteuerung ergeben. Um bei Investments die Vorteile von professionellen Netzwerken effizient nutzen zu können, ist Rechtssicherheit gefragt. Markus Hill sprach für IPE Institutional Investment mit den Partnern Dr. Christoph Gringel und Klaus Weinand-Härer von der Wirtschaftskanzlei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK über den gegenwärtigen Stand der Diskussion.
Dr. Christoph Gringel (oben) und Klaus Weinand-Härer
Hill: Regulierung ist oft kein Lieblingsthema für Akteure in der Asset Management-Industrie. Die ersten Wellen haben sich gelegt in der Finanzindustrie. Die neue Welt des KAGB ist Realität geworden. Was bedeutet dies für Family Offices und Vermögensverwalter?
Gringel: Beide Gruppen mussten durch die Einführung des KAGB überprüfen, ob Sie auch für das neue regulatorische Umfeld passend aufgestellt sind. So sehen wir bei unabhängigen Vermögensverwaltern seit der Einführung des KAGB die Tendenz, lieber als Anlageberater für einen Fonds zu agieren anstatt als dessen Portfoliomanager. Denn im Zusammenhang mit dem Portfoliomanagement von Fonds sind durch das KAGB weitere Pflichten hinzugekommen, die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften auf den Portfoliomanager übertragen werden. Allerdings sieht die Aufsicht solche Advisory-Lösungen kritisch und prüft im Einzelfall auch sehr genau, ob nicht die Grenze zum Portfoliomanagement überschritten wird.
Weinand-Härer: Für Family Offices ging es dahingegen um die Frage, ob einzelne Tätigkeiten künftig in den Anwendungsbereich des KAGB fallen und wie man darauf reagiert. Da sind die verschiedenen Family Offices je nach Tätigkeitsfeld zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen und Konsequenzen gekommen. Dies kann bis zum Aufsetzen einer eigenen Kapitalverwaltungsgesellschaft gehen. Für die Family Offices gibt es diesbezüglich sicherlich keinen Ansatz der für alle Family Offices passt.
Hill: Die Themen Know-how, Netzwerke und Club Deals werden intensiv bei Family Offices und Stiftungen diskutiert. Durch die Konzeption und Durchführung von Club Deals ergeben sich große Chancen für Family Offices, Stiftungen und andere Marktteilnehmer. Gibt es auch Risiken, auf die die Beteiligten vor dem Hintergrund vom KAGB achten sollten?
Gringel: Grundsätzlich ist auch bei einem Club-Deal immer zu prüfen, ob nicht das KAGB Anwendung findet, denn eine generelle Ausnahme für Club-Deals sieht das KAGB gerade nicht vor. Allerdings können Club-Deals so strukturiert werden, dass eine Anwendbarkeit des KAGB vermieden wird. Jedoch muss die gewählte Struktur für den Einzelfall passen und auch entspreche
Frankfurter Dialog für Family Offices und Vermögensverwalter (Präsentation)Markus Hill
„Die Aufsicht sieht solche Advisory-Lösungen kritisch und prüft im Einzelfall sehr genau“ ( Interview - Dr. C. Gringel und K. Weinand-Härer, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, 30.10.14)
Family Offices, Vermögensverwalter und Stiftungen beobachten derzeit verstärkt die Chancen und Risiken, die sich aufgrund der Einführung des KAGB in Bereichen wie Fondsauflage, Club Deals und Besteuerung ergeben. Um bei Investments die Vorteile von professionellen Netzwerken effizient nutzen zu können, ist Rechtssicherheit gefragt. Markus Hill sprach für IPE Institutional Investment mit den Partnern Dr. Christoph Gringel und Klaus Weinand-Härer von der Wirtschaftskanzlei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK über den gegenwärtigen Stand der Diskussion.
Dr. Christoph Gringel (oben) und Klaus Weinand-Härer
Hill: Regulierung ist oft kein Lieblingsthema für Akteure in der Asset Management-Industrie. Die ersten Wellen haben sich gelegt in der Finanzindustrie. Die neue Welt des KAGB ist Realität geworden. Was bedeutet dies für Family Offices und Vermögensverwalter?
Gringel: Beide Gruppen mussten durch die Einführung des KAGB überprüfen, ob Sie auch für das neue regulatorische Umfeld passend aufgestellt sind. So sehen wir bei unabhängigen Vermögensverwaltern seit der Einführung des KAGB die Tendenz, lieber als Anlageberater für einen Fonds zu agieren anstatt als dessen Portfoliomanager. Denn im Zusammenhang mit dem Portfoliomanagement von Fonds sind durch das KAGB weitere Pflichten hinzugekommen, die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften auf den Portfoliomanager übertragen werden. Allerdings sieht die Aufsicht solche Advisory-Lösungen kritisch und prüft im Einzelfall auch sehr genau, ob nicht die Grenze zum Portfoliomanagement überschritten wird.
Weinand-Härer: Für Family Offices ging es dahingegen um die Frage, ob einzelne Tätigkeiten künftig in den Anwendungsbereich des KAGB fallen und wie man darauf reagiert. Da sind die verschiedenen Family Offices je nach Tätigkeitsfeld zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen und Konsequenzen gekommen. Dies kann bis zum Aufsetzen einer eigenen Kapitalverwaltungsgesellschaft gehen. Für die Family Offices gibt es diesbezüglich sicherlich keinen Ansatz der für alle Family Offices passt.
Hill: Die Themen Know-how, Netzwerke und Club Deals werden intensiv bei Family Offices und Stiftungen diskutiert. Durch die Konzeption und Durchführung von Club Deals ergeben sich große Chancen für Family Offices, Stiftungen und andere Marktteilnehmer. Gibt es auch Risiken, auf die die Beteiligten vor dem Hintergrund vom KAGB achten sollten?
Gringel: Grundsätzlich ist auch bei einem Club-Deal immer zu prüfen, ob nicht das KAGB Anwendung findet, denn eine generelle Ausnahme für Club-Deals sieht das KAGB gerade nicht vor. Allerdings können Club-Deals so strukturiert werden, dass eine Anwendbarkeit des KAGB vermieden wird. Jedoch muss die gewählte Struktur für den Einzelfall passen und auch entspreche
Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann – Wirtschaftswachstum mit Nachhaltigkei...Dr. Oliver Massmann
Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann – Wirtschaftswachstum mit Nachhaltigkeit – Finanzierung von nachhaltigem Wachstum – Probleme und Lösungen – Auswirkungen der wichtigsten Handelsabkommen CPTPP, EUVNFTA und des Investitionsschutzabkommens
Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann WELTBANK/IFC VERBESSERT VIETNAM A...Dr. Oliver Massmann
Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann WELTBANK/IFC VERBESSERT VIETNAM AUF OECD ANLEGERSCHUTZBESTIMMUNGEN, WERTPAPIERGESETZE UND RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS
Nach erfolgreicher Umsetzung von MiFID II könnten Schweizer Finanzdienstleister auf die Idee kommen, dass es keine weitere Notwendigkeit gibt über eine zusätzliche FIDLEG Implementierung nachzudenken. Diese Betrachtung mag auf den ersten Blick pragmatisch erscheinen. Warum es sich dennoch lohnt, die FIDLEG-Regeln separat zu implementieren, beleuchten wir in diesem Artikel.
Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann – Wirtschaftswachstum mit Nachhaltigkei...Dr. Oliver Massmann
Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann – Wirtschaftswachstum mit Nachhaltigkeit – Finanzierung von nachhaltigem Wachstum – Probleme und Lösungen – Auswirkungen der wichtigsten Handelsabkommen CPTPP, EUVNFTA und des Investitionsschutzabkommens
Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann WELTBANK/IFC VERBESSERT VIETNAM A...Dr. Oliver Massmann
Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann WELTBANK/IFC VERBESSERT VIETNAM AUF OECD ANLEGERSCHUTZBESTIMMUNGEN, WERTPAPIERGESETZE UND RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS
Nach erfolgreicher Umsetzung von MiFID II könnten Schweizer Finanzdienstleister auf die Idee kommen, dass es keine weitere Notwendigkeit gibt über eine zusätzliche FIDLEG Implementierung nachzudenken. Diese Betrachtung mag auf den ersten Blick pragmatisch erscheinen. Warum es sich dennoch lohnt, die FIDLEG-Regeln separat zu implementieren, beleuchten wir in diesem Artikel.
VIETNAM — Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann Corporate Sustainability Due ...Dr. Oliver Massmann
VIETNAM — Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder das EU-Lieferkettengesetz): Umfassende Analyse und Ausblick auf die Auswirkungen auf Unternehmen in Vietnam
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD or the EU Supply Chai...Dr. Oliver Massmann
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD or the EU Supply Chain Law): A Comprehensive Analysis and Review of its Implications on Vietnam-based Companies
Legal Alert - Vietnam - First draft Decree on mechanisms and policies to enco...Dr. Oliver Massmann
Legal Alert - Vietnam - First draft Decree on mechanisms and policies to encourage the development of rooftop solar power systems for self-consumption purpose
OMassmann - Investment into the grid and transmission system in Vietnam (2024...Dr. Oliver Massmann
The document summarizes Vietnam's Power Development Plan 8 (PDP8), which aims to ensure national energy security by 2050 through increasing renewable energy and developing the transmission grid system. Key points include: (1) PDP8 sets renewable energy targets of 47% by 2030 and 67.5-71.5% by 2050; (2) $134.7 billion will be invested in power generation and transmission from 2021-2030; (3) the plan encourages private investment and development of the transmission grid system.
Vietnam's Plan for Implementation of PDP8 – Key HighlightsDr. Oliver Massmann
The Prime Minister of Vietnam approved the Plan for Implementation of the National Power Development Plan to 2030 (PDP8) on April 1, 2024. The Implementation Plan sets specific tasks and timelines for government ministries to execute PDP8 through 2025. It maintains planned capacity targets for power generation projects such as gas, coal, and hydropower. However, it does not provide guidelines to address issues like project bankability and feed-in tariffs. The Implementation Plan also lists onshore wind and solar power projects and targets, while prioritizing the development of relevant legal frameworks through 2025 to fully implement PDP8 by 2030.
VIETNAM - THE NEW LAW ON CREDIT INSTITUTIONS - WHAT YOU MUST KNOW:Dr. Oliver Massmann
The National Assembly of Vietnam passed a new Law on Credit Institutions that takes effect on July 1, 2024. The objectives of the new law are to strengthen the resilience of the banking system, increase the independence and accountability of credit institutions, and improve oversight of the banking industry. Key changes include new rules around cross-ownership in commercial banks, managing bad debts, and providing a legal framework for digital banking. These regulations are intended to further develop Vietnam's market infrastructure and move the country closer to emerging market status. However, Vietnam remains a frontier market, and guidance on the new law could focus more on ensuring availability of information and streamlined processes to set up investment accounts to help Vietnam achieve emerging market status sooner. The new law
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD or the EU Supply Chai...Dr. Oliver Massmann
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD or the EU Supply Chain Law): A Comprehensive Analysis and Review of its Implications on Vietnam-based Companies
Vietnam's National Energy Development Strategy – Key HighlightsDr. Oliver Massmann
The Prime Minister of Vietnam approved the National Energy Development Strategy to 2030 and vision to 2045 to ensure national energy security and sustainable development. The strategy aims to meet domestic energy demand through 2030 by supplying 150-170 million tons of oil equivalent primarily through renewable sources comprising 15-20% of supply by 2030 and 65-70% by 2045. It also seeks to reduce greenhouse gas emissions from energy by 15-35% by 2030 and 70-80% by 2045. The Ministry of Industry and Trade will implement policies and proposed legislation to develop an interconnected energy market, encourage private investment in renewable projects, and establish a framework for direct power purchase agreements between renewable producers and customers.
Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann Corporate Sustainability Due Diligence ...Dr. Oliver Massmann
Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder das EU-Lieferkettengesetz): Umfassende Analyse und Ausblick auf die Auswirkungen auf Unternehmen in Vietnam
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD or the EU Supply Chai...Dr. Oliver Massmann
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD or the EU Supply Chain Law): A Comprehensive Analysis and Review of its Implications on Vietnam-based Companies
Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann- Franchising – Eine Strategie als Schlü...
Vietnam _Investition und Handel
1. Investition und Handel
Autor: Oliver Massmann
Anstehende Gesetzesreformen in Vietnam: Segen oder Fluch für internationale Kapitalanlagen?
Vietnam ist ein Land, welches zurzeit einem ökonomischen Wandel unterliegt – so auch das
vietnamesische Investitionsgesetz. Dabei sind zwei anstehende Gesetzesreformen von besonderer
Relevanz für internationale Investoren: der Gesetzesentwurf zum Investitionsgesetz (Draft LOI) ebenso
wie der Gesetzesentwurf zum Unternehmertumsgesetz (Draft LOE).
1. Draft LOI
Der Gesetzesentwurf zum Investitionsgesetz schränkt lediglich die regulierende Tragweite des
Investitionsgesetzes in Bezug auf direkte Investitionsaktivitäten ein. Direkte Investitionen im
Sinne des Gesetzes umfassen: die Gründung einer neuen Gesellschaft, Investitionen in Gestalt
eines Vertrages, Investitionsentwicklungen, Unternehmensfusionen und Unternehmenskäufe (nicht:
Wertpapiere im Sinne des Wertpapiergesetzes).
Das Ziel des Entwurfes ist, eine Überschneidung zwischen dem Investitionsgesetz und dem
Wertpapiergesetz zu vermeiden. Das Investitionsgesetz beinhaltet drei Schlüsseländerungen, die im
Folgenden aufgelistet und beurteilt werden: (i) die erstmalige Definition eines ausländischen Investors,
(ii) das abgewandelte Lizenzvergabeverfahren und schließlich (iii) die Festlegung von Investitionsbe-
dingungen.
Definition eines ausländischen Investors: Der Gesetzesentwurf zum Investitionsgesetz bietet
eine neue und erstmalige Definition des begriffes „ausländischer Investor“. Nach Artikel 3
(3) des Gesetzesentwurfes ist der Rahmen zur Burteilung ob eine Gesellschaft als
ausländischer Investor gilt auf 49% Anteile in ausländischem Hand festgelegt.
Lizenzvergabeprozess: Zurzeit sind ausländische Investoren dazu gehalten, ein
Investitionszertifikat zu beantragen, welches ebenso als Unternehmensregistrierungsurkunde
des in Vietnam gegründeten Unternehmens dient. Nach dem Gesetzesentwurf dagegen sollen
die ausländischen Investoren zuerst die Unternehmensregistrierungsurkunde erhalten und
dann (erst) das Investitionszertifikat beantragen. Mit anderen Worten müssten
ausländische Investoren zwei unterschiedliche Lizenzvergabeprozesse durchlaufen.
Aus Sicht der internationalen Geschäftswelt würde der neue im Gesetzesentwurf
vorgeschlagene Lizenzvergabeablauf den Investoren eine zusätzliche Last auferlegen, da
diese zwei verschiedene Lizensierungsverfahren handhaben müssten. Des Weiteren wird
angeführt, dass ausländischen Investoren, sollten sie in ein nur bedingt zulässiges
Tätigkeitsfeld investieren, welches wiederum eine Untergenehmigung erfordert, nochmals
an einem zusätzlichen Lizenzvergabeverfahren teilnehmen müssten. In Konsequenz wäre
eine Investition in Vietnam weniger attraktiv.
Obwohl der Gesetzesentwurf nicht bestimmt, dass sämtliche Projekte ein
Investitionsregistrierungszertifikat erforderlich machen, erscheint der derzeitig empfohlene
2. Wortlaut des Entwurfes trotzdem zu weitgefasst, als fast alle von Ausländern investierten
Projekte ein entsprechendes Investitionsregistrierungszertifikat bedürften.
Investitionsbedingungen: Es ist im Gesetzesentwurf vorgesehen, dass die jeweiligen
Ministerien eine Liste mit Investitionsbedingungen für jedes einzelne nur bedingt
zulässige Investitionsfeld herausgeben sollen.
2. Draft LOE
Der Gesetzesentwurf zum Unternehmertumsgesetz, welcher von der Nationalversammlung Vietnams
zur Änderung des Unternehmertumsgesetzes Nr. 60/2005/QH11 gefasst wurde, hat grundsätzlich die
unklaren, teils widersprüchlichen Streitpunkte des aktuellen Unternehmertumsgesetzes gelöst und
wird zu einem detaillierten Regulierungsrahmen führen, dem sowohl vietnamesische Unternehmen
als auch ausländische Investoren unterliegen werden. Artikel 9.1 des Gesetzesentwurfes zum
Unternehmertumsgesetz sieht vor, dass die Unternehmen bedingt zulässige Geschäfte nur unter
Erfüllung der jeweiligen Bedingungen des betreffenden Geschäftsbereiches ausführen können. Die
Norm erlaubt Unternehmen im eigenen Ermessen Geschäfte durchzuführen, die nicht nur bedingt
zulässig sind und zwar selbst dann, wenn diese Geschäftstätigkeiten nicht in ihrer
Unternehmensregistrierungsurkunde (BRC) aufgelistet sind.
Dennoch bleibt es unklar, ob diese Norm dahingehend zu verstehen ist, dass die Unternehmen
grundsätzlich ein nicht bedingtes Geschäft, ohne es bei den Behörden zu melden, durchführen dürfen
oder nicht – die Zeit wird es Uns lehren.
3. Bewertung
Abschließend lässt sich sagen, dass die eingeleiteten Gesetzesreformen – abgesehen von den zuvor
genannten Kritiken - eine realistische Chance bieten, den internationalen Handel in Vietnam zu fördern
und die Rechtssicherheit voranzutreiben. Dennoch müssen die zwei bedeutenden Gesetzesentwürfe
vollständig in den Gesetzeskontext der vietnamesischen Handels– und Investitionsreglements
eingearbeitet werden: Der Gesetzesentwurf zum Investitionsgesetz und der Gesetzentwurf zum
Unternehmertumsgesetz müssen sowohl unter einander als auch mit den bereits bestehenden
Regelungen abgestimmt werden. In diesem Punkt muss der vietnamesische Gesetzgeber Klarheit in
dreierlei Hinsicht schaffen:
Erstens, der Begriff des ausländischen Investors, so wie er in den vorgenannten
Gesetzesentwürfen definiert wird und in den Richtlinien 88 und 552 des Premierministers zur
Akquise von ausländischen Investoren in nationale Unternehmen, variiert: es werden zwei
verschiedene Richtwerte angeboten, eine Obergrenze von 49% sowie eine Decklung bei
51%.
Zweitens, der Gesetzesentwurf zum Investitionsgesetz legt nicht klar fest, ob die von dem
Gesetzentwurf regulierten Investitionsarten nur bei privaten Unternehmen anwendbar sind und
damit Investitionen in öffentliche Unternehmen vom Wertpapiergesetz reguliert werden
sollen.
Drittens, eine gewisse strukturelle Kollusion zwischen den ausgearbeiteten Entwürfen zum
LOI (i) und LOE (ii) einerseits und den Verpflichtungen Vietnams bei der Teilnahme an der
3. Welthandelsorganisation (WTO Service Sector Commitments) andererseits kann festgestellt
werden:
Ausländische Investoren geben zu bedenken, dass die Investitions- und
Marktzugangsbedingungen, wie sie im Gesetzesentwurf LOI (siehe oben) vorgesehen
sind, bereits in speziellen Gesetzen und den WTO Service Verpflichtungen niedergelegt
wurden. Folglich wäre eine von den Ministerien aufgesetzte Liste über
Investitionsbedingungen unnötig und könnten gar zu Verwirrung, Überschneidung und
Unstimmigkeiten führen.
Internationale Investoren befürchten, dass die Bestimmungen bezüglich des
Abstimmungsschwellenwertes einer Gesellschaft (LLC) mit mehreren Gesellschaftern, wie
sie im aktuellen Unternehmertumsgesetz und im Entwurf zum Unternehmertumsgesetz
(bezugnehmend zu 65% der Anteile) vorgesehen ist,
Unsicherheit und Verwirrung auslösen könnten, da sie im Widerspruch zur Resolution 71 in
Folge von Vietnams Beitritt zur Welthandelsorganisation steht: die Resolution sieht vor, dass
eine Gesellschaft berechtigt ist, in ihrem Gesellschaftsvertrag einen notwendigen
Mehrheitsbeschluss (inklusive einer 51% Mehrheit) vorzusehen, um Entscheidungen der
Mitgliederversammlung zu fassen.
4.
5.
6. Unsicherheit und Verwirrung auslösen könnten, da sie im Widerspruch zur Resolution 71 in
Folge von Vietnams Beitritt zur Welthandelsorganisation steht: die Resolution sieht vor,
dass eine Gesellschaft berechtigt ist, in ihrem Gesellschaftsvertrag einen notwendigen
Mehrheitsbeschluss (inklusive einer 51% Mehrheit) vorzusehen, um Entscheidungen der
Mitgliederversammlung zu fassen.