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Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
02.10.2020 Inviato da:
Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo
via G.Brufani 18, 06124_PG_I
Cel.nr.: +39 33 18 45 07 15
E_Mail: ec_ing@ecologicolombo.net
Empfaenger :
ECHR zu Mueller_Elschner und Dott. Magistrato robert Spano President ECHR in strasbourg france
zu Kenntnissen:
Dott.essa magistrato anja Seibert_Fohr in ECHR
und
Dott. IN veste di magistrato GEORGE RAVARANI
Und
ICC und ITP ICP in Aja niederland
sehr geehrter Herr Mueller_Elschner
und President von ECHR robert Dott.magistrato Spanò;
erstens moechte ich mich entschueldigen mit Herr georges Ravarani
ALS Richter des ECHR, weil ich in der ZWEIFEL nicht DISCIPLINIERT,
aber Ordentlich meines Beschwerden 34564/20 erfuehlt habe.
Ich entschueldige mich zu ihn, weil als die Regeln wie art.34
eingetragen sind, er kann und DARF mich anfragen dass ich enweder
natuerliche Person ODER nach privaten Rechten juristische Person
WAEHLEN KOENNTE. Als nach pubblischer Rechten juristische Person ,
die ich bin, aber soll ich DAS PROBLEM ' ODER ' in artikel 34 der
Konvektion Protokoll erhoeben.
Ich denke dass ich als natuerliche Person sexuelle Beziehungen
haben darf, ohne DASS SEX ALS ARBEIT VERWECHSELT WIRD.
Ich denke dass ich als nach privater Rechten juristische Person
Ersatzbeschaedigungen entsprechend nicht nur ich als natuerliche
Person aber auch als EinzelMitgliedgesellschaft als
selbststaendiger Firma anfragen. Und nicht nur meine
Ersatzsbeschaedigungen als nach privater Rechten jurstische person
koennen und duerfen zu Dritte bewiesene Beschaedigte nur weil ich
auch eine Firma bin. Als nach pubblischer Rechten Person habe ich
nur die Aufgaben meines Arbeiten nach Rechten_verpflichtungen
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
verantwortlich und verhaftbar auszufuehren und Arbeiten von
anderer Menschen zu ueberpruefen; aber darf ich nicht meines
Arbeiten nach Vertaegen von mir geschrieben unterschrieben und
gestempelt zu andere Menschen verbreiten. Daher kommt es dass ich
beide als natuerliche Person und als Firma die Felden nicht wie in
art. 34 vorgeschrieben ist, erfuellt habe.
Es ist wichtig weil MANCHMAL, MAN NIHMMT DIE DISCIPLINARISCHE UND
NICHT Ordentliche Konseguenz als Ideologische Gedanken, WOBEI SO
NUR DEMAGOGISCH IST. Ideologisch beschreibt dass vOrGeschrieben
als nicht TRENNBARER Orndenlicher Zustand, mit der nur So Gelesen
werden kann und darf. DIE MENSCHEN DIE NEHMEN Vorgeschrieben als
NEBENBEI KOMMENTAR, nehmen sie NICHT vOrGeschrieben als einzige
Begruendungen, die in jedem Artikel gelese man braucht damit nicht
ANTI Rechten Verpflichtungen SEIN wird. Alaso OHNE vOrGeschrieben
ist gar nicht ZU LESEN.
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So deswegen soll ich eine seite mit Herr Georges Ravarani mich
entschueldigen und hierher bewiesen woher dieser Fehler bekommen
ist; andere Seite ich verstehe nicht WIE HERR GEORGES RAVARANI als
die bewiesene STRAFTAT gelesen hat, NICHT in der Lage war um zu
verstehen dass er eine Antwort nicht ALS ENDGUELTIG ( inadmissible
it is not ultimate …. Richter georges Ravarani und nur als
inadmisible werde mich entschuldigen ), anstatt, wie es besser
gewesen worden war, Entgueltig, aber als widerzustellen schreiben
koennte. Gleichzeitig soll ich auch einmerken dass als la
cancelleria schreibt : …...' il fascicolo in oggetto verrà
distrutto entro un anno dalla data della decisione '…. also
erstens was ich schreibe nicht FASCICOLO aber plico ist, und
zweitens als nicht ENDGUELTIG ........ warten Sie erstens die
Entschedungen von Groesse Kammer, bitte, nicht SOFORT
AGGRESSIV.... noch dazu ist es bewiesen vollig verboten dass
bewiesene DOKUMENTATIONEN und/oder Dokumenten INNERHALB 10 jahren,
und entsprechend bewiesene SCHWERE STRAFTAT 30 jahren ZERSTOERT
WIRD.
Da in vorgeschriebem teil von Konvektion Protokoll beschrieben ist
dass:
“Europäische Konventionzum Schutz der Menschenrechte und
Ich meine dass sehr wahrscheinlich nichtstaatlichen ist auch zu Personengruppen,
Als So ist man darf natuerliche Person undFirma sein
any person, non-governmental organisation or group of
individuals claiming
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Grundfreiheiten Rom, 4.XI.1950 Die Unterzeichnerregierungen,
Mitglieder des Europarats – in Anbetracht der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet worden
ist;.......... als Regierungen europäischer Staaten, die
vom gleichen Geist beseelt sind und ein gemeinsames Erbe an
politischen Überlieferungen, Idealen, Achtung der Freiheit und
Rechtsstaatlichkeit besitzen, die ersten Schritte auf dem
Weg zu einer kollektiven Garantie bestimmter in der
Allgemeinen Erklärung aufgeführter Rechte zu unternehmen -”,
es ist auch deutlich klar, dass die zustimmende staaten der
Lanedern sind ideologisch verbunden um diese
Rechten_verpflichtunge auszufuehren.
Ideologisch in der Faellen ist nach Hegelianische Sinne dass die
Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten, als
Begruendede logische Gedanken einzunehmen sind. Also RAVARANI DARF
nicht ERSTENS ZU DISCIPLIN DENKEN UND NUR DANACH ALS DISCIPLIN
ERFUELLT WORDEN IST, ZU bewiesener VERLAETZUNG ANTI dieser
obenebeschriebene Rechten_verpflichtungen seine Achtungen
einbringen; und DESWEGEN ENDGUELTIG ALS ENTSCHEIDUNG EINNEHMEN.
Werde ich begruenden wieso DIE ANTWORT VON GEORGES RAVARANI ALS
Richter ist bewiesen ALS ENDGUELTIG NICHT, nach SEINE EIGENEN
BEGRUENDUNG, entsprechend die Art. 34 und 35 von Konvention
Protokoll von ECHR gueltig, und frage ich zu ECHR wieder die
34564/20 als gueltig einzunehmen.
Ich werde hier genau begruenden in WELCHER ZUSTAENDEN GEORGES
RAVARANI FALSCH VERSTANDEN HAT UND KONSEQUENT ZU IRRTUM
EINGEKOMMEN IST.
Wie hier am Ende DIE ANTWORT VON RAVARANI angelegt wird; erlauben
Sie dass meine genau entsprechend DER WOERTERN DIESER ANTWORT
Eintragungen nicht FALSCH wiedergeschrieben zu werden.
' …....... to not disclose any apparance of a violation of the
rights and freedoms set aut in the Convention or the Protocoll
there to and that the ammissibility criteria set out in Articels
34 and 35 of the Convention have not been met. The Court declares
the application inadmissible'
Erstens RAVARANI BESCHREIBT ALS NICHT GEGEN Rechten und
verpflichtungen, die von Konvenktion oder Protokoll vorgeschrieben
sind, EINGESTOESSEN, NACH SEINE EINFASSUNG, GESTOESSEN WORDEN
SIND, UND , und nicht ODER, die Anforderungen nach Art. 34 und 35
sind NICHT nach meinem Beschwerden genugend.
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Deswegen werde ich erstens nach Anforderungen von Art. 34 und 35,
wieder zu erklaeren anzufangen.
Art. 34 DARF nicht ANTI Konvenktion und Protokoll ECHR STOESSEN,
deswegen werde ich hier folgend erklaeren wieso ich nicht ANTI
Art. 34 GESTOESSEN habe:
erstens :
artikel 34:
Individualbeschwerden
Der Gerichtshof kann von jeder
natürlichen Person,
nichtstaatlichen Organisation oder
Personengruppe, die behauptet, durch eine
der Hohen Vertragsparteien in einem der in
dieser Konvention oder den Protokollen dazu
anerkannten Rechte verletzt zu sein,
mit einer Beschwerde befasst werden.
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich,
die wirksame Ausübung dieses Rechts nicht zu behindern.
Man wird als deutsche Einfassungen verstanden, dass Protokoll
als Vertrag einzunehmen ist. Ich finde nicht genau aber so ist
mir noch einfach zu begruenden.
Es ist mir nicht geanau weil ein Protokoll ist eine
RechtenUebereinstimmung und nicht ein freiwillige sich zu
einem Vertag einzuOrdnen.
Deswegen soll ich nach zwei Einfassungen meine nicht ANTI art. 34
VERSTOESSEN zu haben:
1) als RechtenUebereinstimmung, koerent zu name ECHR, Court
subjekt, European, adjektiv, Besitzung von
Menschenrechten.
Es ist nicht Europeischer Gerichtshof zu Menschenrechten
oder aus Menschenrechten, oder mit Menschenrechten, aber
von Menschenrechten
Also RechtenUebereinstimmung == man darf nicht ANTI
Menschenrechten STOESSEN.
2) Als Partei zu ein Vertrag sich einzuOrdnen. Ein Vertag
ist nicht Rechten und Verpflichtungen aber ein
bestimmter Mittel mit dem zu bestimmtem Inhalt des
Vertrags und seine Klauseln man sich Ordnet. Also als
der Vertrag zu Menschenrechten uebereinstimmt, diese
Menschenrechten werden auch als Vertretungen
ausgefuehrt, in der Inhalt und/oder Klauseln die nicht
Menschenrechten entsprechen, KANN man AUCH die
Menschenrechten VERWEIGERN.
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Also punkt 1) gehoert ingesamt zu Gerichtshoefen, punkt
2) als man braucht man kann auch zu Gerichtshoefen
eingehen und ein Beurteilen anfragen.
In beide Faellen soll ich beweisen dass ich ANTI artikel 34
nicht GESTOESST habe; und damit nicht HERR GEORGES RAVARANI ANTI
Art. 34 paragraph 1 Absatz 2 WEITERSTOESSEN wird; es ist von
Rechten und Verpflichtungen Allgemeine Erklaerung der
Menschenrechten in der Konvention und in dem Protokoll gelesen
gefragt dass die ENTSCHEIDUNG VON HERR GEORGES RAVARANI ALS
Richter zurueckgesetzt wird.
Ich lage meine Seite zu meinem Beschwerden hier, damit ich stelle
zu georges Ravarani als Richter, wieso soll ich mich
entschueldigen wobei :
HierwirddeutlichklargeschriebenwiesoRavaranigeorgesnichtDISCIPLINARsichGEIRRThatte
Hierher mein
Fehler, weil
ich kennte
nicht WIESO ich
NICHT
natuerliche
Person und nach
privater
rechten
juristische
Person bin, und
sogar hier als
Provokation
nach
pubblischer
rechten
juristische
person
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ich verstehe dass Sie geschrieben haben entweder natuerliche Person oder
nach privaten Rechten juristische Person, aber LEIDER , ist bewiesen
worden dass die bewiesene STRAFTAT mich als juristische Person und als
natuerliche Person SEHR BESCHAEDIGT HABEN.
Also entschueldigen Sie aber die Ersatzbeschaedigungen betreffen die
nach privaten Rechten juristische Person als meines Arbeiten SEHR
BESCHAEDIGT bewiesen worden ist, und als natuerliche Person als meine
Intimitaet, sexuele z.B. Intimitaet , SEHR BESCHADIGT bewiesen worden
ist.
So werde ich meines Beschwerden wiederhoelen als nur natuerliches
Person aber als ich die bewiesene BESCHAEDIGUNGEN beweisen wird,
werde ich beschreiben dass auch aus bewiesener BESCHADIGUNG ANTI
ich als jurustische Person die bewiesene BESCHAEDIGUNGEN
entstehen.
Artikel 27 : Befugnisse des Einzelrichters
1. Ein Einzelrichter kann eine nach Artikel 34 erhobene Beschwerde
für unzulässig erklären oder im Register streichen, wenn eine
solche Entscheidung ohne weitere Prüfung getroffen werden kann.
2. Die Entscheidung ist endgültig. ( in der Faellen , ist es zu
verstehen dass JEDE AUSFUEHRUNG, DIE der Beschwerder als bewiesene
STRAFTAT eingetragen hat, ist in der gesamte Familie der Mensch
ALS Richter, der als GUELTIG NACH Rechten und Verpflichtungen
BEURTEILT HAT, vollig auszufuehren. )
3. Erklärt der Einzelrichter eine Beschwerde nicht für unzulässig
und streicht er sie auch nicht im Register des Gerichtshofs, so
übermittelt er sie zur weiteren Prüfung an einen Ausschuss oder
eine Kammer .
Artikel 28 : Befugnisse der Ausschüsse
1. Ein Ausschuss, der mit einer nach Artikel 34
erhobenen Beschwerde befasst wird, kann diese durch einstimmigen
Beschluss
(a) für unzulässig erklären oder im Register streichen, wenn eine
solche Entscheidung ohne weitere Prüfung getroffen werden kann,
( in der Faellen , ist es zu verstehen dass JEDE
AUSFUEHRUNG, DIE der Beschwerder als bewiesene STRAFTAT
eingetragen hat, ist in der gesamte Familie der Mensch
ALS Richter, der als GUELTIG NACH Rechten und
Verpflichtungen BEURTEILT HAT, vollig auszufuehren. )
oder
(b) für zulässig erklären und zugleich ein Urteil über die
Begründetheit fällen, sofern die der Rechtssache zugrunde
liegende Frage der Auslegung oder Anwendung dieser Konvention
oder der Protokolle dazu Gegenstand einer gefestigten
Rechtsprechung des Gerichtshofs ist.
2. Die Entscheidungen und Urteile nach Absatz 1 sind endgültig.
(hierher ist zu beschreiben dass nur in der Faellen , die
die entscheidung als im Register streichen, ist es auch
endgueltig, weil als unzulaessig oder zulaessig, ist der
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FALL ENDGUELTIG nicht GEEIGENET. Also ist nicht
geschrieben nach punkt a) oder absatz a) aber nach
paragraph 1 oder absatz 1)
( in der Faellen , ist es zu verstehen dass JEDE
AUSFUEHRUNG, DIE der Beschwerder als bewiesene STRAFTAT
eingetragen hat, ist in der gesamte Familie der Mensch
ALS Richter, der als GUELTIG NACH Rechten und
Verpflichtungen BEURTEILT HAT, vollig auszufuehren. )
3. Ist der für die als Partei beteiligte Hohe Vertragspartei
gewählte Richter nicht Mitglied des Ausschusses, so kann er
von Letzterem jederzeit während des Verfahrens eingeladen
werden, den Sitz eines Mitglieds im Ausschuss einzunehmen;
der Ausschuss hat dabei alle erheblichen Umstände
einschließlich der Frage, ob diese Vertragspartei der
Anwendung des Verfahrens nach Absatz 1 Buchstabe b
entgegengetreten ist, zu berücksichtigen.
Ich verstehe z.B. dass ich nicht DISCIPLINIERT meines Beschwerden
erfuelt habe, trOtzdem ist es bewiesen worden dass unzulaessig ist
nur momentan weil meines Beschwerden ist Ordentlich nach Art. 34
erfuellt worden, wie ich obenbeschriebene bewiesen habe, und nach
art. 35 wie ich werde folgend beweisen das meines Beschwerden auch
gueltig ist.
Artikel 29 : Entscheidungen der Kammern über die Zulässigkeit und
Begründetheit
1. Ergeht weder eine Entscheidung nach Artikel 27 oder 28 noch ein
Urteil nach Artikel 28, so entscheidet eine Kammer über die
Zulässigkeit und Begründetheit der nach Artikel 34 erhobenen
Beschwerden. Die Entscheidung über die Zulässigkeit kann gesondert
ergehen.
2. Eine Kammer entscheidet über die Zulässigkeit und Begründetheit
der nach Artikel 33 erhobenen Staatenbeschwerden. Die Entscheidung
über die Zulässigkeit ergeht gesondert, sofern der Gerichtshof in
Ausnahmefällen nicht anders entscheidet.
Artikel 31 : Befugnisse der Großen Kammer
Die Große Kammer
(a) entscheidet über nach Artikel 33 oder Artikel 34 erhobene
Beschwerden, wenn eine Kammer die Rechtssache nach Artikel 30 an
sie abgegeben hat oder wenn die Sache nach Artikel 43 an sie
verwiesen worden ist;
(b) entscheidet über Fragen, mit denen der Gerichtshof durch das
Ministerkomitee nach Artikel 46 Absatz 4 befasst wird; und
(c) behandelt Anträge nach Artikel 47 auf Erstattung von
Gutachten.
(ci)
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Artikel 32 : Zuständigkeit des Gerichtshofs
1. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs umfasst alle die Auslegung
und Anwendung dieser Konvention und der Protokolle dazu
betreffenden Angelegenheiten, mit denen er nach den Artikeln 33,
34, 46 und 47 befasst wird.
2. Besteht Streit über die Zuständigkeit des Gerichtshofs, so
entscheidet der Gerichtshof
hierher in Artikel 32 SCHEINT DASS nach paragraph 2 der
Gerichtshof AUTONOM SEIN DARF; wieso ist Gruensaetzlich nicht
AUTONOM, weil der Gerichtshof nach Konvektions_ und protokolls_
vOrGeschrieben DARF nicht ANTI rechten_verpflichtungen Allg. Erkl.
Der Menschenrechten STOESSEN. Also, in ECHR man DARF nicht NACH
MEINUNG DES Richter oder DER Richterin ODER NACH MEINUNG DES
SCHULDER ODER DER SCUELDERIN ODER NACH MEINUNG DES Beschwerder
oder DER Beschwerderin, man darf nur nach Meinen der
Rechten_verpflichtungen entscheiden, in anderer Woerter erklaert,
die einzige die in ECHR Rechts haben sind Rechten_verpflichtungen,
der Richter oder Richterin darf erklaeren WELCHE
Rechten_verpflichtungen VERLETZT WORDEN sind, und nur danach nach
Erklaerungen des SCHULDIGER ODER der SCHUELDIGERIN , der
Beschwerder oder die baeschwerderin WIESO sind diese
Rechten_verpflichtungen VERLETZT WORDEN..... konsequent man sieht
die MENSCHEN DIE bestrafen werden duerfen, und die Menschen die
Ersatzbeschaedigungen bekommen werden.
Also, als ich schreibe bewiesene STRAFTAT, da ich in
Gerichtsverfahren nicht NACH RASSISTISCHER EINFASSUNGEN, WIE
PSYCOLABILE, BEHANDELT WERDEN DARF, ist es auch vollig klar dass
ALS JEDEMAND INKL. RICHTER ODER RICHTERIN NICHT das Gegenteil
bewiesen darf und/oder kann, DARF auch nicht ANTI, wie von mir es
geschrieben worden ist, ALS NICHT STRAFTAT BEURTEILEN.
Also ich bin auf jeden Fall eine nach pubblischer
Rechten_verpflichtungen juristische Person, DIE FRAUEN DIE SIE mir
ALS GESCHAETZTE MENTALISCHE MINDERHEITSTRAGER BESCHREIBEN HABEN
UND meine Rechten_verpflichtungen ANTI Rechten_verpflichtungen
selbst ABGESCHRAENKT HABEN, sind nicht nach
Rechten_verpflichtungen juristische Personen.
Sehen Sie :
Artikel 1 absatzt 1 Allgemeine Erklaerung der Menschenrechten
Artikel 2° Allgemeine Erklaerung der Menschenrechten
Artikel 1 absatzt 1 Costituzione Italia
Artikel 2° Costituzione Italia
Art.13 von disposizioni d'attuazione von art. 61 codice proc. civ.
Auch erlauben nicht dass Gutachter und/oder Berichter DUERFEN ALS
PSYCOLOGIE UND/ODER PSYCHIATRIE FELDERN EINKOMMEN, ist es
beschrieben Artz_chirurg und PSYCOLOGIE UND/ODER PSICHIATRIE ist
nicht Chirurgie.
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Also, stellen Sie vor dass ich ein Entwurf fuer seine Herz als
beihilfer Ing.berechnen soll. Ich bin in der Liste des Ordine
degli Ingegneri eingetragen weil ich genau wie ein Ing. Entwerfen
und berechnen kann und darf. Aber damit ich fuer Sie ein beihilfer
Herz entwerfen kann, brauche ich auch Exspert in biocytochemie
mindestens von metabolische Einflussen von Ihrem Koerper in Ihrem
Herz. Also ich bin Ing. Weil ich Ing. Bin nicht WEIL ich auch
Exspert in BioCytoChemie bin. Ich hoeffe fuer Sie dass Sie in der
Lage sind damit ohne FEHLER wie ich oben beschrieben habe
vertsehen und begreifen werden, weil FALLS SIE EIN FEHLER MACHEN
WERDEN, WERDEN SIE IN Chirurgie MIT EIN BIOLOGISCHER HERZ
EINGEPFLANZT; und ich schaetze dass als SIE VON Chirurgischer
Geraeten getrennt werden, NICHT mehr als 1 minute weiter leben
werden koennen.
Artikel 35 Zulässigkeitsvoraussetzungen
1.Der Gerichtshof kann sich mit einer Angelegenheit erst nach
Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe in
Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des
Völkerrechts und nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach
der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung befassen.
2. Der Gerichtshof befasst sich nicht mit einer nach Artikel 34
erhobenen Individualbeschwerde, die
(a) anonym ist oder
(b) im Wesentlichen mit einer schon vorher vom Gerichtshof
geprüften Beschwerde übereinstimmt oder schon einer anderen
internationalen Untersuchungs- oder Vergleichsinstanz unterbreitet
worden ist und keine neuen Tatsachen enthält.
3. Der Gerichtshof erklärt eine nach Artikel 34 erhobene
Individualbeschwerde für unzulässig,
(a) wenn er sie für unvereinbar mit dieser Konvention oder den
Protokollen dazu, für offensichtlich unbegründet oder für
missbräuchlich hält oder
(b) wenn er der Ansicht ist, dass dem Beschwerdeführer kein
erheblicher Nachteil entstanden ist, es sei denn, die Achtung der
Menschenrechte,
wie sie in dieser Konvention und den Protokollen
dazu anerkannt sind,
( diese Teil ist gesaetzlich nicht SO WIE
GESCHRIEBEN ERLAUBT, weil Europeischer
Gerichtshof von Menschenrechten sind nicht
MENSCHENRECHTEN VON DIKTATUEREN aber nach “
Europäische Konventionzum Schutz der
Menschenrechte und Grundfreiheiten Rom,
4.XI.1950 Die Unterzeichnerregierungen,
Mitglieder des Europarats – in Anbetracht der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
die am 10. Dezember 1948 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen
verkündet worden ist “ und nicht IN
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
WIEDERSPRUECH “der Allgemeine …....”.
das heisst dass nicht ERLAUBT ANTI
Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der
Menschenrechten AUSZUFUEHREN ist. Man braucht
genau zu schreiben, wobei aendert nicht der
obengeschriebener Inhalt, “ wie sie in dieser
Konvenktion und in dem Protokoll auszufuehren
sind “ )
erfordert eine Prüfung der Begründetheit der Beschwerde, und
vorausgesetzt, es wird aus diesem Grund nicht eine Rechtssache
zurückgewiesen, die noch von keinem innerstaatlichen Gericht
gebührend geprüft worden ist.
4. Der Gerichtshof weist eine Beschwerde zurück, die er nach
diesem Artikel für unzulässig hält. Er kann dies in jedem
Stadium des Verfahrens tun.
aber als die Erklaerungen der Beschwerden beweisen dass EIN
MISSVERSTAENDNIS IN der beurteilung als unzulaessig erstens
Beschwerden enthalt ist, Ist es auch Aufgaben der Richtern
mit Richterinnen des ECHR die weitere Erklaerungen des
Beschwerden zu pruefen und als die Erklaerungen der
Beschwerder genuegend nach Konvenktion und Protokoll um das
Beschwerden als zulassig einzustimmen, wird das erste
Beschwerden, mit evenktuelle Verbesserungen als zulassig
eingenommen.
Passen Sie auf ich beschreibe nicht nach neuer nach Abgabe
des ersten Beschwerden bewiesene STAFTAT, aber nach neue
ueberpruefen die die MISSVESTAENDNISSEN UND/ODER ZWEIFELN
ausgetragen hat.
Also es ist deutlich klar dass die bewiesene STRAFTAT des
ersten Beschwerden sind nicht nach seine Abgabe WEITER ALS
EINZIGE BEGRUENDUNG einzutragen, sie duerfen doch verstarken
aber nicht die unzulaessigkeit oder zulaessigkeit AENDERN
aber ist es nur dass die Formulariensystemen und oder
besodere Regeln von ECHR gueltig sind als nicht VERSTAECKUNG
ANTI Rechten_verpflichtungen Allg. Erklaerung der
Menschenrechten VON STRAFTAT, DIE ANTI diese
Rechten_verpflichtungen VERSTOESSENDE bewiesen worden sind.
FALLS EIN Mensch ALS Richter oder Richterin IN ECHR bewiesene
STRAFTAT ANTI Rechten_verpflichtungen VERSTAECKEN WIRD, ist
dieser MENSCH nicht mehr als Richter faehig und zu Prozess
als SCHUELDIGER einzubringen.
Artikel 56 Räumlicher Geltungsbereich
1. Jeder Staat kann bei der Ratifikation oder jederzeit danach durch eine an den Generalsekretär des
Europarats gerichtete Notifikation erklären, dass diese Konvention vorbehaltlich des Absatzes 4 auf
alle oder einzelne Hoheitsgebiete Anwendung findet, für deren internationale Beziehungen er
verantwortlich ist.
2. Die Konvention findet auf jedes in der Erklärung bezeichnete Hoheitsgebiet ab dem dreißigsten Tag
nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär des Europarats Anwendung.
3. In den genannten Hoheitsgebieten wird diese Konvention unter Berücksichtigung der örtlichen
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Notwendigkeiten angewendet.
4. Jeder Staat, der eine Erklärung nach Absatz 1 abgegeben hat, kann jederzeit danach für eines oder
mehrere der in der Erklärung bezeichneten Hoheitsgebiete erklären, dass er die Zuständigkeit des
Gerichtshofs für die Entgegennahme von Beschwerden von natürlichen Personen, nichtstaatlichen
Organisationen oder Personengruppen nach Artikel 34 anerkennt.
Artikel 5 : Räumlicher Geltungsbereich
1. Jede Hohe Vertragspartei kann im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder Ratifikation dieses Protokolls
oder zu jedem späteren Zeitpunkt an den Generalsekretär des Europarats eine Erklärung darüber
richten, in welchem Umfang sie sich zur Anwendung dieses Protokolls auf die in der Erklärung
angegebenen Hoheitsgebiete verpflichtet, für deren internationale Beziehungen sie verantwortlich
ist.
2. Jede Hohe Vertragspartei, die eine Erklärung nach Absatz 1 abgegeben hat, kann jederzeit eine
weitere Erklärung abgeben, die den Inhalt einer früheren Erklärung ändert oder die Anwendung der
Bestimmungen dieses Protokolls auf irgendein Hoheitsgebiet beendet.
3. Eine nach diesem Artikel abgegebene Erklärung gilt als eine Erklärung im Sinne des Artikels 56
Absatz 1 der Konvention.
4. Das Hoheitsgebiet eines Staates, auf das dieses Protokoll aufgrund der Ratifikation oder Annahme
durch diesen Staat Anwendung findet, und jedes Hoheitsgebiet, auf welches das Protokoll aufgrund
einer von diesem Staat nach diesem Artikel abgegebenen Erklärung Anwendung findet, werden als
getrennte Hoheitsgebiete betrachtet, soweit die Artikel 2 und 3 auf das Hoheitsgebiet eines Staates
Bezug nehmen.
5. Jeder Staat, der eine Erklärung nach Absatz 1 oder 2 abgegeben hat, kann jederzeit danach für
eines oder mehrere der in der Erklärung bezeichneten Hoheitsgebiete erklären, dass er die
Zuständigkeit des Gerichtshofs, Beschwerden von natürlichen Personen, nichtstaatlichenOrganisationen
oder Personengruppen nach Artikel 34 der Konvention entgegenzunehmen, für die Artikel 1 bis 4 dieses
Protokolls insgesamt oder für einzelne dieser Artikel annimmt.
Artikel 6 Räumlicher Geltungsbereich
1. Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-
oder Genehmigungsurkunde einzelne oder mehrere Hoheitsgebiete bezeichnen, auf die dieses
Protokoll Anwendung findet, und erklären, in welchem Umfang er sich verpflichtet,
dieses Protokoll auf diese Hoheitsgebiete anzuwenden.
2. Jeder Staat kann jederzeit danach durch eine an den Generalsekretär des
Europarats gerichtete Erklärung die Anwendung dieses Protokolls auf jedes weitere in der
Erklärung bezeichnete Hoheitsgebiet erstrecken. Das Protokoll tritt für dieses
Hoheitsgebiet am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von zwei
Monaten nach Eingang der Erklärung beim Generalsekretär folgt.
3. Jede nach den Absätzen 1 und 2 abgegebene Erklärung kann in Bezug auf jedes darin
bezeichnete Hoheitsgebiet durch eine an den Generalsekretär gerichtete Notifikation
zurückgenommen oder geändert werden. Die Rücknahme oder Änderung wird am ersten Tag des Monats
wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von zwei Monaten nach Eingang der Notifikation beim
Generalsekretär folgt.
4. Eine nach diesem Artikel abgegebene Erklärung gilt als eine Erklärung im Sinne des
Artikels 56 Absatz 1 der Konvention.
5. Das Hoheitsgebiet eines Staates, auf das dieses Protokoll aufgrund der Ratifikation, Annahme
oder Genehmigung durch diesen Staat Anwendung findet, und jedes Hoheitsgebiet, auf welches das
Protokoll aufgrund einer von diesem Staat nach diesem Artikel abgegebenen Erklärung
Anwendung findet, können als getrennte Hoheitsgebiete betrachtet werden, soweit Artikel 1
auf das Hoheitsgebiet eines Staates Bezug nimmt.
6. Jeder Staat, der eine Erklärung nach Absatz 1 oder 2 abgegeben hat, kann jederzeit danach für
eines oder mehrere der in der Erklärung bezeichneten Hoheitsgebiete erklären, dass er die
Zuständigkeit des Gerichtshofs, Beschwerden von natürlichen Personen, nichtstaatlichen
Organisationen oder Personengruppen nach Artikel 34 der Konvention entgegenzunehmen, für die Artikel
1 bis 5 dieses Protokolls annimmt.
Artikel 2 : Räumlicher Geltungsbereich
1. Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-
oder Genehmigungsurkunde einzelne oder mehrere Hoheitsgebiete bezeichnen, auf die dieses
Protokoll Anwendung findet.
2. Jeder Staat kann jederzeit danach durch eine an den Generalsekretär des
Europarats gerichtete Erklärung die Anwendung dieses Protokolls auf jedes weitere in der
Erklärung bezeichnete Hoheitsgebiet erstrecken. Das Protokoll tritt für dieses
Hoheitsgebiet am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei
Monaten nach Eingang der Erklärung beim Generalsekretär folgt.
3. Jede nach den Absätzen 1 und 2 abgegebene Erklärung kann in Bezug auf jedes darin
bezeichnete Hoheitsgebiet durch eine an den Generalsekretär gerichtete Notifikation
zurückgenommen oder geändert werden. Die Rücknahme oder Änderung wird am ersten Tag des Monats
wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Eingang der Notifikation beim
Generalsekretär folgt.
4. Eine nach diesem Artikel abgegebene Erklärung gilt als Erklärung im Sinne des Artikels 56 Absatz
1 der Konvention.
5. Jeder Staat, der eine Erklärung nach Absatz 1 oder 2 abgegeben hat, kann jederzeit danach für
eines oder mehrere der in der Erklärung bezeichneten Hoheitsgebiete erklären, dass er die
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Zuständigkeit des Gerichtshofs, Beschwerden von natürlichen Personen, nichtstaatlichen
Organisationen oder Personengruppen nach Artikel 34 der Konvention entgegenzunehmen, für Artikel 1
dieses Protokolls annimmt
noch dazu man soll verstehen dass diese Rechten_verpflichtungen,
die Sie ausfuehren werden, sind wie folgend beschrieben:
Ohne das man DARF nicht :
Europäische Konventionzum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten Rom, 4.XI.1950 Die Unterzeichnerregierungen,
Mitglieder des Europarats – in Anbetracht der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet worden ist; in
der Erwägung, dass diese Erklärung bezweckt, die universelle und
wirksame Anerkennung und Einhaltung der in ihr aufgeführten Rechte
zu gewährleisten;in der Erwägung, dass es das Ziel des
Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen
Mitgliedern herzustellen, und dass eines der Mittel zur
Erreichung dieses Zieles die Wahrung und Fortentwicklung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten ist;in Bekräftigung ihres
tiefen Glaubens an diese Grundfreiheiten, welche die
Grundlage von Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bilden
und die am besten durch eine wahrhaft demokratische
politische Ordnung sowie durch ein gemeinsames Verständnis
und eine gemeinsame Achtung der diesen Grundfreiheiten
zugrunde liegenden Menschenrechte gesichert werden; entschlossen,
als Regierungen europäischer Staaten, die vom gleichen
Geist beseelt sind und ein gemeinsames Erbe an politischen
Überlieferungen, Idealen, Achtung der Freiheit und
Rechtsstaatlichkeit besitzen, die ersten Schritte auf dem
Weg zu einer kollektiven Garantie bestimmter in der
Allgemeinen Erklärung aufgeführter Rechte zu unternehmen -
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Entsprechend Art. 35 :
Artikel 35
Zulässigkeitsvoraussetzungen
1. Der Gerichtshof kann sich mit einer Angelegenheit erst
nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe in
Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen
des Völkerrechts ( in der uerspruengliche eglische beschreibungen
ist : 1. The Court may only deal with the matter after all domestic remedies have been
exhausted, according to the generally recognised rules of international law, and within a period of
six months from the date on which the final decision was taken. Ist nicht … in
uebereinstimmung mit den allgemein annerkannten Grundgesaetzen des
Voelkerechts …. aber …. mit uebereinstimmungen von Landesgesaetzen
zu Internationalien Gesaetzen == Rechten_verpflichtungen
Allg.Erkl. Der Menschenrechten, wie in Vorgeschrieben genau klar
eingetragen wird ) und nur innerhalb einer Frist von sechs
Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung
befassen.
2. Der Gerichtshof befasst sich nicht mit einer nach
Artikel 34 erhobenen Individualbeschwerde, die
(a) anonym ist ( meines Beschwerden ist nicht ANONYM )
oder
(b) im Wesentlichen mit einer schon vorher vom Gerichtshof
geprüften Beschwerde übereinstimmt ( auch wenn man von
frueheres meines 7595/11 beschwerden einige bewiesene SCHWERE
STRAFTAT WIEDEHOELT WORDEN SIND, ich habe meines neue Beschwerden
als getrennt gestellt, und die neue bewiesene STRAFTTAT sind nicht
GLEICH aber NACH ANDERE ART UND WEISE AEHNLICH AUSGEFUEHRT WORDEN.
Noch dazu meines Beschwerden 7595/11, ist bewiesen worden dass ALS
VOLLIG UNGERECHT VON Vollinger UNZULAESSIG GEMACHT WORDEN, sogar
ist noch NACH SEINE ENTSCHEIDUNG, als Beschwerden gueltig aber
ohne eine zu mir schrieftliche Antwort, die zu mir einzubestimmen
wird dass meines 7595/11 beschwerden noch gueltig ist. Es ist fuer
mich als Eckte unterstuezender von Allg.Erkl.der Menechsenrechten
NICHT Richtig einfassbar, dass die zustaenden NICHT klar zu mir
NICHT erklaert werden. Auf jeden Fall meines 7595/11 beschwerden
hatte bewiesen dass ich bewiesene SCHWERE STRAFTTAT GELITTEN
HATTE, und nur in Art. 35 ZWEIFELN nach einfassungen von Vollinger
EINGEKOMMEN WAREN weil er nicht genau gelesen hatte dass ich
meines Klagen in Procura della Repubblica Costituzione Italia sede
in Milano auch in sede in Genova wiederhoelt hatte und da
Francesco Cardona, oder Cordona, als Richter hatte mich
gewahreleistet dass er zu Procura Generale Corte di Cassazione
sede in Brescia mein Klagen weitereingerichtet hatte, und deswegen
zu leztem Stufen von Gerichtsferfahren moeglich in Italia
angekommen war. FALLS FRANCESCO CORDONA EINE LUEGE zu mir GESAGT
HATTE, ich war dabei Dachloeser zu sein, weil in der Zeit als ich
in Milano war schon EIN MAL mich UMZUBRINGE VERSUCHT HATTEN, und
sollte ich mich verstaecken.
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Meines Beschwerden 34564/20 ist deswegen nicht IN DER REIHE VON
BESCHWERDEN DIE nach einfassungen von (b) einzuordnen sind. )
oder
schon einer anderen internationalen Untersuchungs-
oder Vergleichsinstanz unterbreitet worden ist und keine
neuen Tatsachen enthält. ( meine Beschwerden sind auch zu
Kenntnissen von ICC und IPC weil ich seit 1969 auf meiner nach
Rechten_verpflichtungen befreiungen warte. UND FALLS SIE IN FEHLER
ZU UNZULAESSIGER ENDGUELTIGER BESCHWERDEN EINTRAGEN WOLLEN, ist es
schon International Criminal Court ueber DIE ZUSTAENDEN zu
kenntnissen eingekommen.
Es ist auch zu verstehen dass ich in 51_Jahren von bewiesene
SCHWERE FOLDERN ALS STRAFTAT GELITTEN habe, die ich sehr viele mal
geklagt und beschwerdt habe,
und deswegen als man NICHT zu kenntnissen folgtet, WIRD ES EINE
NEUE AUFWAND UND Arbeiten VERLUST DIE bewiesen ist dass SEHR
GEFAEHRLICH ANTI gesamten Planet SEIN WERDEN KANN.)
3. Der Gerichtshof erklärt eine nach Artikel 34
erhobene Individualbeschwerde für unzulässig,
(a) wenn er sie für unvereinbar mit dieser Konvention oder den
Protokollen dazu, für offensichtlich unbegründet oder für
missbräuchlich hält
( meines Beschwerden 34565/20 ist nach Konvenktion und oder
Protokoll gruendsaetzlich genau begruendet :
Art.2 von Konvektion Protokoll ist bewiesen VERSTOSS GEWORDEN IN:
Recht auf Leben
1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.
Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch
Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines
Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich
vorgesehen ist.
2. Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels
betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird,
die unbedingt erforderlich ist, um
(a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
(b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die
Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
(c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.
Die bewiesene ZU SELBSTUMBRINGUNG ZWINGUNG entsteht aus:
als juristische nach privaten und pubblische Rechten :
MIT UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHFT darf ich NICHT mehr wegen
meines Arbeiten etscheiden.
Ich habe seit 1994 mehr als 10 stunden pro Tag und 345 Tagen pro
Jahr gearbeitet, und vollig bewiesen ohne FEHLER, IN 2016 nach 22
jahren, die zu 50 jahren von normalem Arbeitenstempo entsprechen,
WERDE ICH ANTI Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der
Menschenrechten ANTI Costituzione Italia UND ANTI codici civili ed
penali ZU UNFAEHIG NACH YPOTHESEN VON PSICHIATERINNEN BEURTEILT
UND KONSEQUENT meine wichtige Rechten_verpflichtungen VERLOREN.
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Als natuerliche Person :
MIT UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHAFT ich darf NICHT mehr ueber die
Gesundheit meiner Person waehlen, ueber meine Erbenschaft waehlen,
als ich als 55_jaehriger moechte eine sexuelle Beziehung MIT
DIESER ERPRESSUNGSDRUCK habe ich nicht das einzige Moegen....
Was bleibt noch uebrig damit ich nicht mich SELBSTUMBRINGEN WOLLEN
KANN ?
Arbeiten ALS SKLAVE.... Wenn SO fuer Herr georges RAVARANI
genuegen sein kann, Es ist berechtig als Wiederspruchsprobe mit
seine gesamte Genie das GLEICHE AUSZUFUEHREN damit kann man auch
rechnen WIEVIEL % DER Genie SICH UMBRINGEN WIRD und wieviel nicht
SICH UMBRINGEN WIRD.
Also fuer mich Wiederspruch als Beweis ist in DER ZUSTAENDEN
genuegend.
Persoenlich kann und darf ich erklaeren dass ich nicht mich in DER
ZUSTAENDEN umbringen wird, nur weil MIT meine SELBSTUMBRINGUNG
WERDE ICH RECHT ZU PSYCHIATRIE EINGEBEN, UND KONSEQUENT ANTI
Allg.Erkl.der Menschenrechten so wie geschrieben ist AUSFUEHREN.
Heilige Bible BEURTEILT nicht selbstumbringung ALS NICHT Gebot, es
ist nicht jedemand UMBRINGEN, es ist nicht aus jedemend STOEHLEN,
es ist nicht Sachen ZERSTOEREN, ist es einfach mit sich selbst zu
tun zu haben.
So als ich Glaubiger bin oder nicht ist zum Fall nicht wichtig,
als ich Ideologen bin und Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der
Menschenrechten als Menschenbegruendedes Zusammenleben eintrage
und ausfuehre.
Also nach dieser Rechten_verpflichtungen ist nicht SELBSTUMBRINGEN
ein STRAFTAT aber DIE ZWINGUNG ZU SELBSTUMBRINGUNG ALS
TODESSTRAFEN doch, und auch die Konvenktion protokoll in Art. 2
paragraph 1 absatz 1 in 'Das Recht jedes Menschen auf Leben wird
gesetzlich geschützt.' DIE ZWINGUNG ZU SELBSTUMBRINGUNG ist
bewiesen NICHT entsprechend.
'Niemand darf absichtlich getötet werden, außer ….......' Also
diese bewiesene UNGERECHTE ZWINGUNG ZU UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHAFT
UND KONSEQUENT, WIE ich genau beschrieben habe, ZU
SELBSTUMBRINGUNG sind nicht nach 'ausser' EINGETRAGEN.
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Art.3 Verbot der Folter Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Es ist bewiesen dass JEDE Rechten_verplichtungen ABSCHREANKUNG
OHNE bewiesene STRAFTAT ANTI ein mensch, der als nicht SCHULDIGER
entsprechend bewiesener STRAFTAT bewiesen worden ist, ist
bewiesene SCHWERE FOLDERN.
FOLDERN ist nach juristischem Woerterbuch ist DAUERHAFTIGER
UND/ODER KONZENTRIRTE GEWALT. GEWALT nach juristischem Worterbuch
ist NICHT Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten
ausfuehren.
Also es ist auch vollig pruefbar, und ich bin dabei vollig zu
erklaeren damit auch nicht ZWEIFELN entstehen koennen, dass ich
vollig nicht SCHULDIGER nach bewiesener STRAFTAT bin; deswegen ist
es vollig bewiesen dass ich FOLDERN GELITTEN HABE UND NOCH LITTE.
Sogar auch mit bewiesene GRAUSAMKEIT.
Art.4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit 1. Niemand darf in Sklaverei oder
Leibeigenschaft gehalten werden. 2. Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit
zu verrichten. 3. Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt (a) eine Arbeit,
die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die
Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist; (b) eine Dienstleistung militärischer Art
oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes
tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist; (c) eine
Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der
Gemeinschaft bedrohen; (d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten
gehört.
Es ist volig bewiesen dass ich als nach pubblischer
Rechten_verpflichtungen juristische Person verantwortlich und
verhaftbar war und bin, FALLS ich meine verpflichtungen NICHT am
besten erfuelle. In dieser verpflichtungen entsteht auch dass ich
weitere Arbeiten wird, als ich sehe, dass DIE bewiesene BEHINDERDE
AKTUELLE ZUSTAENDEN beseitigt werden koennen und duerfen, damit,
waehrend ich meines Arbeiten verbessere und einfertige, DIESE
ZUSTAENDEN beseitigen wird und/oder zu beseitigen geholfen wird.
Das heisst, dass ich weiter abeite, auch waehrend meine
Rechten_verpflichtungen SCHWER ANTI Allg.Erkl.der Menschenrechten
ZERSTOERT WERDEN. DIESE ZUSTAENDEN sind bewiesene SKLAVIERUNG IN
dem Arbeiten.
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ARTIKEL 5 Recht auf Freiheit und Sicherheit 1. Jede Person hat das
Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit darf nur in den
folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise
entzogen werden:
(e) rechtmäßige Freiheitsentziehung mit dem Ziel, eine Verbreitung
ansteckender Krankheiten zu verhindern, sowie bei psychisch
Kranken, Alkohol- oder Rauschgiftsüchtigen und Landstreichern;
es ist bewiesen worden dass Art.5 buchstabe (e) AUSGENUETZT ZU
MISSBRAUCHT UND PERSONLICHES MACHT ZU VERHOEHEN VON bewiesene
STRAFTAETERIN AUSGEFUEHRT WORDEN IST.
ANTI Art. 1 und 2° der Allg.Erkl.der Menschenrechten ist es
bewiesen das die obenbeschribene SCHUELDIGERIN VERSTOESST HABEN.
ANTI Art. 1 comma 1 und Art.2° der Costituzione Italia ist es
bewiesen das die obenbeschribene SCHUELDIGERIN VERSTOESST HABEN.
ANTI art. 13 disposizioni attuative entsprechend art. 61 c.p.c.
ist es bewiesen das die obenbeschribene SCHUELDIGERIN VERSTOESST
HABEN. Und konsequent ANTI art. 2699 als atto pubblico DIE VON ein
Mensch ALS Richter nach obenbeschriebene Art. 13 und 61
VERFALSCHET WIRD, UND ENTSPRECHEND bewiesene STRAFTAT nach Art 323
c.p. Beschrieben... u.s.w.
Damit man besser buchstabe (e) verstehen kann, es ist notwendig zu
verstehen und begreifen wieso als WIEDERSPRUCH oder
einverstaendniss zu Allg.Erkl.der Menschenrechten gelesen werden
darf.
Damit als einverstaendniss mit Allg.Erkl.der Menschenrechten sein
darf sind nur zwei Faellen moeglich:
A) als jedemand von ein Gerichtshof als SCHULDIGER oder
SCHUEDIGERIN beurteilt wird, und danach sein Rechtsanwalt nach mit
ihm angeschlossenem Vertrag sich erlauben darf, um zu Richter oder
zu Richterin anzufragen ob er oder sie ein Gutachten Bericht von
Artz_chirurg, den eine Pathologie erklaeren wird, mit einem
zusaetzlichen Bericht ergaenzen darf, und der Richter oder
Richterin ohne ERPRESSUNG fuer Rechtsanwaltsvorstellung sich
entscheiden wird.
B) als jedemand der von Gutachten Bericht von Artz_chirurg als
Koma Cerebellum krank beschrieben wird und konsequest man darf
auch ein zusaetzlichen PSYCHIATRISCHE VORSTELLUNG einreichen,
wobei damit gueltig werden darf, der Krank soll vor des Koma fuer
PSYCHIATRIESCHE GLAUBEN unterschrieben haben.
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ARTIKEL 8
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
1. Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und
Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
2. Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur
eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer
demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder
öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes,
zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten,
zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der
Rechte und Freiheiten anderer.
Jetzt erstens meine frage zu Ravarani :
als Firma , also nach privater Rechten juristische Person, darf
ich die bewiesene ANTI Rechten_verpflichtungen nach diesem Artikel
ZERSTOEHRUNGEN beschwerden. DENKEN SIE DASS die sexuelle
Beziehungen gehoeren zu Arbeitenbereich ? Oder Herr Ravarani als
Richter nicht ? ......ich meine dass die bewiesene ANTI Artikel 6
VERSTOESSENDE STRAFTAT meistens gehoert nicht zu einem Beschwerden
als Firma == nach privater Rechhten juristische Person.
Jetzt in meiner faellen aber ist sehr wichtig dass die bewiesene
ANTI Konvenktion Protokoll == Rechten_verpflichtungen
Allg.Erkl.der Menschenrechten VERSTOESSENDE STRAFTAT als bewiesene
STRAFTTAT annerkannt werden DIE ich als natuerliche Person als
nach privater Rechten und als pubblischer rechten Person GELITTEN
habe.
Es ist bewiesen dass die bewiesene STRAFTTAT,
UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHAFTSZWINGUNG, meine moegliche baubare nach
Gefuehlen von mir moegliche ankommende Genie VOLLIG ZERSTOEHREN,
weil ich als SO BEZEICHNET kann nicht sexuelle beziehungen
anfangen und noch dazu NOCH SCHWER Genie einbringen, weil
PLOTZLICH DER UNTERSTUETZUNGANWALTER DARF UEBER meine Gesundheit
EINTSCHEIDUNG NEHMEN..... u.s.w.
Noch dazu darf ich NICHT meine Erbenschaft als einziger Erber von
meine Eltern und von meiner Grosseltern bekommen weil es bewiesen
worden ist dass UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHAFT NICHT zu mir meine
Entscheidungen ueber meine Kapitalien als meine nach Steuern_ und
wirtsscaft_ gesaetzlicher erlaubte eigene Geheimnissen ERLAUBT.
Diese Kapitalien aber gehoeren nur zu mir und nicht meine Firma
und oder andere nicht gesaetzliche Organizationen, ich habe dafuer
auch meinen Testament geschrieben, FALLS ich IN DIESER ZUSTAENDEN
STERBEN wird.
Artikel 6 der Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der
Menschenrechten :
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 6 ist auch in italienisch so nach Un_einfassungen
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uebersaetzt :
Ognuno ha diritto al riconoscimento della propria personalità giuridica, in ogni luogo.
zwischen rechtsfaehig und Annerkennungen eigenes juristische
Person, die zwei uebersaetzunge erklaeren :
Everyone has the right to recognition everywhere as a person before the law.
Hier z.B. Der ursprueglicher Text ist als person und nicht als
rechtsfaehig und nicht als juristische Person beschrieben.... die
zwei von Un erlaubte Uebersaetzungen beschreiben dass juristische
Person ist wichtig aber als rechtsfaehig ist richtig....
ich meine dass die Ursprungliche Woerter sind geeignet auch fuer
Indios die in ihrer Waelder gerichtshoefen nich haben, deswegen
ist nach italienische Uebersaetzung juristische Person anstatt
natuerliche Person gewaehlt worden, weil in Italia diese
zustaenden in Gerichtsverfahren eingeOrdneten werden, und damit
nicht RASSISTISCHE ZWEIFEL ENTHALTEN WERDEN KOENNEN ist in
deutscher Ueberseatzungen als rechtsfaehig eingetragen....
also in Deutscher Einfassungen koennen die Personen als
rechtsfaehig : natuerliche Personen aber auch nach privaten
Rechten_verpflichtungen juristiscge Personen und auch nach
pubblischer Rechten_verpflichtungen juristische Person
in Italienischer Einfassungen ist nicht gleich aber fast :
die natuerliche Person WURDE MIT PHISYCALISCHE PERSON ERSAETZT....
also ich finde SO vollig NICHT nach Rechten_verpflichtungen
deswegen lasse ich die uebersaetznugen nach duetsche einfassungen
in italienische einfassungen einbringen …. fuer Sie als Richter
denke ich ist sehr einfach zu verstehen...wieso
rechtenfaehig ist auf jedenfall die Begruendungen wieso auch eine
juristische Person entstehen darf....
wenn eine Person nicht rechtenfaehig ist, ist nicht NACH
PSYCOUNTERSUCHUNG zu beweisen aber einfach nach Schuele, Studium,
und Staatspruefungen, bis in der gesaetzlicher
Kammerslisteneintragungen und miltaerische Listeeintragungen und
Akademische Listeneintragungen u.s.w. zu finden, und das erlaedigt
der teil nach pubblischer Rechten.... nach privaten Rechten
genuegt es man als jedemand als Gesellschaft in besondere Listen,
es reicht vollig Steueramt, als selbststaendiger eingetragen ist …
in Europa ich kenne persoenlich nicht Laendern in dem diese
unterschied NICHT ausgefuehrt wird, kann und darf ich schaetzen
dass fuer Ethnisch_natuerliche Suomieinwohner in ihrer Waeldern
man braucht nicht Baugehnemigungen, FALLS JEDEMAND WILL das
gleiche IN Italia ist bewiesen NICHT rechtenfaehig.... in
Deutschland an der Grenzen der Skandinavien in Orten ohne Stadten
kann auch vielleicht moeglich sein oder in der italienischer
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Kusten als die Ethnische_natuerliche Angler fuer bis zwei
Stockwerken Gebauden in zukunften vielleicht erlaben werden
darf...
also in meinem Beschwerden ist das Problem von wie man darf diese
artikel 6 uebersaetzen ausgetaucht ....... meines Beschwerden ist
als natuerliche Person siehen Sie das Erbenschaftsproblem und
sexuelle Bezieungenproblem; und als nach privaten Rechten
jurisische Person, siehen Sie als Einfache Gesellschaft
selbstaendiger Firma, als nach pubblischer rechten juristische
Person siehen Sie dass ich wie Sie verantwortlich und verhaftbar
nach Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten und
Costituzione Italia und vollig verantwortlich
“EC_giuridicolegale”_Vertrag, und Sie als Richter des ECHR ist
verantwortlich und verhaftbar nur entsprechend
Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten und, nach
Konvektion Protokoll auch in meiner Faellen Costituzione Italia.
Also sollen Sie mir erklaeren ob meine eintragung in beide Feldern
die zu Seite 1 meines Beschwerden nicht ZULAESSIG ist, auch wenn
ich genau nach Rechten_verpflichtungen Allg Erkl. Der
Menschenrechten genau begruendet habe.
Ich entschuldige mich vor Herr georges Ravarani wegen meine doppel
eintragung, und als er sie als Fehler beurteilt hat, frage ich zu
ihm als Richter, wie ich das selbe Beschwerden zu selben erlaubten
Ergebnissen schreiben werde, damit es nach seiner Einfassungen
zuelaessig wird.
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Artikel 9
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
1. Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine
Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine
Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen
öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder
Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.
2. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen,
darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich
vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind
für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen
Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und
Freiheiten anderer.
Es ist bewiesen dass ANTI die Rechten_verpflichtungen Allg.
Erkl.der Menschenrechten und von konvention und protokoll IN
meiner Person SIND GESTOESST WORDEN, weil ich kann nicht meines
Glaubens Ohne PSYCO leben, und PSYCO EIN GLAUBEN, SOGAR MEISTENS
PAGANISCHE DEMAGOGIE, bewiesen ist. Nicht nur auch die
Costituzione Italia mit ihre Art. 1 absatz 1 und art. 2° wie
Artikel 9 von Konvektion un Protokoll nach Art. 1 und 2° von
allg.Erkl.der Menschenrechten, und art. 13 disposizioni di
attuazione von codice proced.civ. Art.61 uebreinstimmen zu diesem
Beurteilen.
Nach Art.9 von konvenktion protokoll paragraph 2° auch
uebereinstimmt das weil die einzige Abschraenkungden die erlaubt
worden sind, gesaetzlich vorgesehen sind und fuer die
oeffenltiche Sicherheit, zum Schuetz der oeffentlichen Ordnung,
gesundheit, oder Moral oder zu Schutz der Rechte und Freiheiten
anderer entsprechen.
Als natuerliche Person habe ich nicht EINE EINZIGE MAL diese
Konvenktion Anspruchen GESTOSSEN, weil Rechten_verpflichtungen
auch von Gefaengnern ich schaetze und ausfuehre.
Als nach privaten Rechten juristische Person, darf ich nur als
konsequent von mein als nach pubblischer rechten juristische
Person sein, so verschiebt sich das Problem zu nach pubblischer
Rechten juristische Person.
Fuer die nach pubblischer rechten juristische Person ist die Moral
nur zu Rechten_verpflichtungen_bezug in Frage zu kommen, und
deswegen da ich mehrere mal, nicht VON PSYCO, FUER DER EIN
ENTSPRECHENDER RELIGIOUSE GLAUBEN MAN BRAUCHT ( ueber
7'500'000'000 Menschen auf dieser welt, nur knapp 10'000'000
PSYCOGLAUBEN SIND, und deswegen ist nicht in
rechten_verpflichtungenausfuehrungen von nicht PSYCOGLAUBEN
EINZUBRINGEN ), aber von Genauen Allg.Erkl.der
Menschenrechten_ausfuehrendern und Costituzione
Italia_ausfuehrendern geprueft worden bin.
Also ist es vollig bewiesen worden dass die bewiesene
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SCHULDIGERN/INNEN und oder bewiesbare SCHUELDIGERN/INNEN, von
bewiesene STRAFTAT, die in meinem Beschwerden beschreibt worden
sind ANTI Artikel 9 GESTOESSEN HABEN, und OHNE begrundungen die zu
absatz 2° von diesem Art.9 beschrieben sind.
Artikel 10
Freiheit der Meinungsäußerung
1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses
Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein,
Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne
Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser
Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder
Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
2. Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und
Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften,
Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen
werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen
Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die
territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur
Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten,
zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten
Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung
vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der
Unparteilichkeit der Rechtsprechung.
Ich meine dass Art.10 paragreph 1) ist NICHT genau nach
Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der menschenrechten
ausgedrueckt, weil Meinen nicht Denken ist, zu Meinen gehoert dazu
auch mindestens zu ausfuehren vorbereiten.... also ich meine dass
besser wird, als ….... Denkenveraeusserungen anstatt
Meinunungsveraeusserung …. also ich wiederhoele …. ich meine ….
wobei als verbreitungen von freiheit manchmal kann auch besser
sein, weil nicht ALLE RICHTERN koennen Rechten_verpflichtungen
ausfuehren.... also in dieser Faellen.... ich denke ….
auf jeden Fall da ich mein erlaubtes Meinen als juristische Person
und mein erlaubte Machen als natuerliche person nicht
MISSGEBRAUCHT habe UND nicht ALS PERSOENLICHE MACHTSAUSNUETZUNG
BENUTZEN habe;
und UNGEQUERT die bewiesene SCHUELDIGERN/INNEN UND/ODER
bewiesbaren SCHUELDIGERN/INNEN ANTI dieser Rechetn_verpflichtungen
ALS ANTI ich, als Rechten_verpflichtungen eintraeger,
PSYCOUNTERSUCHUNGEN, von mir nicht eine einzige mal ERLAUBTEN
worden, AUSGEFUEHRT HATTEN UND KONSEQUENT IN GERICHTSVERFAHREN ZU
UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHAFTSZWINGUNG EINGEBRACHT HATTEN.
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Artikel 11
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
1. Jede Person hat das Recht, sich frei und friedlich mit anderen
zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen; dazu
gehört auch das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften
zu gründen und Gewerkschaften beizutreten.
2. Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen
unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer
demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder
öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur
Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral
oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Dieser Artikel
steht rechtmäßigen Einschränkungen der Ausübung dieser Rechte für
Angehörige der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung
nicht entgegen.
Wie hier beschrieben ist, ist es auch deutlich klar dass
PSYCOGLAUBEN KOENNEN SICH SELBST ZUSAMMENSCHLIESSEN aber nicht
andere Menschen MIT IHNEN ANTI Rechten_verpflichtungen
ZUSAMMENBRINGEN UND/ODER BEURTEILEN. Also nur eine ausnahme
villeicht moeglich noch waere:
jedemand nicht zu religion glaubiger, und ohne Religionvertreter,
als nach Gutachten Bericht von Artz_chirurg neurologe als in Koma
Cerebellum beurteilt wird, nur konsequent aus seine eigene
Erklaerung dass er PSYCOGLAUBIGER ist, kann und darf zu Gutachten
Berich von Artz_chirurg neurologe auch ein BERICHT VON PSYCOLOG/IN
UND/ODER VON PSYCHIATER/IN einbringen. Auch in dem selben ALS
PSYCOGLAUBEN FESTGLAUBEN, als als SCHUELDIGER/IN beurteilt worden
ist, kann der bewiesene SCHULDER/IN eine zu Richter oder Richterin
Bericht von PSYCHIATER/IN UND/ODER PSYCOLOGER/IN, damit NICHT in
Gefaegnissen einbeschraenkt wird, einreichen damit der Richter
oder Richterin als GUELTIG entscheiden werden darf.
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Artikel 12°
Recht auf Eheschließung Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter
haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die
Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine
Familie zu gründen.
Nach Anfrage von meiner Ehefreundin oder Ex_Ehefreundin Caroline
Haertel in Deutschland geboehren am 17.03.1966, ist es bewiesen,
auch von Heiliges Rad von Vatikan, dass ALS sie, SO hatte sie mir
nach 1 Monate von HEIRATENTAG gesagt, ZU HEIRATEN GEZWUNGEN WORDEN
IST, sie mochte HEIRATEN nicht. Noch dazu es ist bewiesen dass in
1996 ALS sie VERHEIRATET HAT, ich NACH PSYCOFOLDERNBEHANDLUG
GEZWUNGEN WAR. Aber dieses Bewiesen gehoert zu meines Beschwerden
7595/11. Das Bewiesen dass ich NACH, bewiesene, STRAFTAT, NICHT
sie zu Kontakt einkommen darf, ist auch zu diesem meinem
Beschwerden, nach bewiesener NEUER STRAFTAT, 34564/11
einzurechnen.
Soll ich aber dafuer einweisen dass in 2004 oder 2005, als ich die
schriftliche Antwort von VatikenStaat zu ihr eingebracht hatte,
DER MANN DER ZU HEIRATEN, vermuetbar, GEZWUNGEN HATTE oder, HATTE
mich ZU STOLKING ANGEKLAGT, wobei da UNBEGRUENDET war, hatte ich
zu Gerichtshof Berlin_Charlottenburg, Berlin_mitte, und zu ECHR
nach ANONYM TAETER, wegen bewiesene STRAFTAT VERFALSCUNG IN nach
Gerichtshof ERKLAERUNG geklagt. In meinem Klagen aber hatte ich
folgend ausnahmen eingetragen, dass als sie GEZWUNGEN und/oder
frei Willig ANTI mich STOLKING GEKLAGT HATTE, sie sollte
ueberhaupt auch in Gerichtshof nicht BESCHAEDIGT werden, weil auch
wenn ein FEHLER DIE KLAGE WAR, sie koennte nur als ihre eigene
FreiWille auch mich nicht treffen wollen.
Aber als bewiesen worden ist dass sie GEZWUNGEN ZU KLAGEN WAR
UND/ODER JEDEMAND ANSTATT sie GEKLAGT HATTE, sollten die
Gerichtshoefen das gerichtsverfahren von meinem Klagen ausfuehren.
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Artikel 13
Recht auf wirksame Beschwerde
Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten
Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei
einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu
erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden
ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.
ARTIKEL 14
Diskriminierungsverbot
Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und
Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des
Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion,
der politischen oder sonstigen Anschauung,
( also ich bin nicht PSYCOGLAUBIGER und deswegen habe ich
Rechten_verpflichtungen damit ich nicht NACH MENTHALISCHER
DISKRIMINIERUNG BEHANDELT WERDEN wird)
der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer
nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines
sonstigen Status zu gewährleisten.
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Ein sehr wichtiger Punkt zu erklaeren, entspriecht Artikel 35
paragraph 1:
Artikel 35 Zulässigkeitsvoraussetzungen 1. Der Gerichtshof kann
sich mit einer Angelegenheit erst nach Erschöpfung aller
innerstaatlichen Rechtsbehelfe in Übereinstimmung mit den
allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts und nur
innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der endgültigen
innerstaatlichen Entscheidung befassen.
Ich werde erstens beweisen dass ich diesem 6_monaten Frist genau
aufgepassen habe, und danach werde ich auch beschreiben dass nach
Corona_Virus pandemie, ist moeglich auch nach 12° Monatenfrist
erlaubt worden.
In Italia letzte moegliche Stufen, als jedemend nicht Richter oder
Richterin ist, von Gerichtshoefen ist Corte di Cassazione Procura
Generale della Procura della Repubblica Costituzione Italia in
nach c.p.p und c.p.c. gewaehlten Ort die nicht die gleiche von
Ordentliche Landesgerichtshoefen sind. Also wenn ich schon in
Procura della Repubblica Costituzione Italia sede in Perugia, in
Ordentliche Gerichtshoefen, sez civ und/oder sez. penali, geklagt
habe, habe ich Rechten dafuer in Perugia in Corte d'Appello
Procura Generale zu Beschwerden, und in Firenze Procura Generale
Cosrte di Cassazione zu beschwerden. normale weise ist es als
schon ein Gerichtsverfaren mit Prozessesbeurteilungen in
Ordentlicher Gerichtshoefen in Perugia stattgefunden hat, man kann
auch in Procura Generale Corte d' Apello in Perugia sich
beschwerden, aber als man braucht MENSCHEN ALS Richter oder
Richterin wegen bewiesene FEHLER, bewiesene STRAFTAT, klagen man
braucht zu Procura Generale Corte di Cassazione Ort Firenze sich
zu beschwerden. Nach dieser Stuefen ist nur als ein Richter oder
eine Richterin sich VERLETZT in Rechten_verpflichtungen schaetzt,
darf er oder sie zu Corte suprema di Cassazione in Rom sich
beschwerden.
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Also meine letzte Stufe Corte di Cassazione Procura Generale della
Procura della Repubblica Costituzione Italia in Firenze habe ich
zwei mal als zwei unterschiedliche Beschwerden erreicht:
wie Sie als ECHR per E_mail auch als Ing_pEC von meinem
giovanni.colombo@ingpec.eu, und als Deutsche gepruefte E_mail
mit rueckschein von meinem ec_ing@ecologicolombo.net oder von
meinem ec_personali@ecologicolombo.net und mein Twitter
@IngColombo, bekommen haben; am 13.10.2017, 27.10.2017, 14.11.2017
hatte ich in Procura della Repubblica Costituzione Italia sede in
Firenze zu Procura Generale Corte di Cassazione mich beschwerdt,
und 3 mal meine schrieftliche unterschrieftliche und gestempelte
Beschwerden persoenlich abegegeben. Das heisst dass die Termine zu
auch dieser beschwerden in dem Moment dass Sie eine kopie halten
werden sind gleichzeitig, nach moeglieche ECHR_archivien, die ich
mindestens in einer moeglichen art und weiese kenne, schon ab
bewiesene STRAFTAT == ABSAGUNG DES MENSCH ALS Richter, gueltig als
innerhalb 6 Monatenfrist eingereicht.
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Auf jeden Fall da DIE MENSCHEN ALS Richtern, DIE bewiesen ANTI
Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten DURCH M45
ANTI codici penali ARCHIVIERT HABEN, BONFIGLIO FRANCO MASSIMO AM
14/11/2017 ALS K2017/003052 UND AM 23/11/2017 ALS K2017/003379 UND
TURCO LUCA AM 16.10.2018 K2017/003223 das Gerichtsverfahren VOLLIG
FESTGEHALTEN HABEN.
Aber weahrend dieser zeit sollte ich mit NUR 600 Euro pro monate
leben, und deswegen hatte ich nur per E_mail_Ingpec und per von
deutschem Staat geschuetzte mit Rueckschein E_mail als wie
7595/11 verlaengerungen gesendet.
Das heisst dass als Tagen der ECHR einkommen haben wir....
tagen des Klagen zu Procura Generale Corte di Cassazione in
Firenze
und
tagen Tagen der wiedergabe von meine wegen in der Liste des
Gerichtshof in Firenze eingetragene entsprechende Kenntnissen
Klagen ( mit twitter zu EurOpea Council fuer ECHR innerhalb 15
Tagen gesendet ),
bis eintragungen in meinem letzten Beschweden, die ich selbst
angebracht im 07.2020 zu ECHR angebracht hatte und nicht als
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verlaengerungen von 7595/11 eintragen koennte weil nach
telephonische kenntnissen 7595/11 zu mir als NOCH UNZULAESSIG
erklaert worden war.
Da in der Einfuehrung zu ECHR_beschwerden ist geschrieben dass
telefonisch nicht auskuenften ueber beschwerden man haben kann,
und ich ab 2013 eine angekommte Dokuemntenbeweis mit Computersbahn
code entsprechend 7595/11 hatte, ich kenne noch dass die 7595/11
auch zulaessig worden war.
Auf jeden Fall die mitteilungen der bewiesene FEHLERN VON
BONFIGLIO UND TURCO waren zu ECHR durch Europea Council innerhalb
wenige Tagen, auf jeden Fall unter 6 monaten, schon bekannt.
noch dazu diese zuerst meine Klagen in Procura della Repubblica
Procura Gneerale Corte di Cassazione in Firenze, waren
entsprechend bewiesene STRAFTAT DIE SCHON SEHR SCHWER WAREN ABER
NUR BIS 2017,
ab 24.10.2019 hatte ich eine neue Reihe von Klagen in Procura
della Repubblica Procura Generale Corte di Cassazione in Firenze
angefangen,
weil in Procura della Repubblica Tribunali Ordinari sede in
perugia bewiesene WEITERE FEHLER DIE bewiesene STRAFTAT sind, DIE
MENSCHEN ALS Richtern UEBER bewiesene NEUE STRAFTAT AUSGEFUEHRT
HATTEN.
Von dieser meiner Klagen ab 24.10.2014 habe noch nicht eine
Antwort Bekommen, wobei innerhalb von 180 Tagen gesaetzlich ist
notwendig schrieftlich unterschrieftlich und gestempelte Antworten
per Post zu Klagende Menschen einzureichen ist.
Da ich die letzte verlaengerungen meines Klagen in Procura
Generale Corte di Cassazione in Firenze ungefaehr in 02.2020
eingereicht habe, ist es auch klar dass die Antworten innerhalb
May 2020 ich bekommen soellte.
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Beschwerden von 2017:
Hierher die Klagen die ich in 2017 in Corte di Cassazione Procura
Generale della Procura della repubblica Costituzione Italia
abgegeben und per E_mail_IngpEC oder nach deutschem geschuetztem
mit ruckschein E_mail_system gesendet habe.
Es wird zwischen 2017 und 12.2019 mir NICHT per Post eine Antwort
benachricht, wie nach Gesaetzen und rechten_verpflichtungen
verpflichtungen sind, und als ich genuegend EurO um mit FlexiBus
nach Firenze zu fahren hatten, hatte ich nach Corte di Cssazione
Procura Generale della Procura della repubblica Costituzione
Italia in Firenze gefahren und fuer die erste mal war ich zu
Kenntnissen dass BONFIGLIO UNF TURCO meine Klagen ALS M45 ANTI
Gesaetzen ARCHIVIERT HATTEN. Ich hatte deswegen mit twitter zu
@coe und @CoEinBrussel ab sofort zu ECHR gesendet. Damit nicht
VERLOEREN GEHEN koennten, ich hatte zu Beschwerden 7595/11
angepackt, wobei gehoeren zu diesem Beschwerden nicht.
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Beschwerden von 2019:
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
meines Klagen von 2019 sind verursacht von weiterer bewiesener
STRAFTAT, DIE NUR TEILWEISEN KONSEQUENT VON bewiesener STRAFT von
2017 sind.
Mein Avv., hat teilweise vermiendert DIE STRAFTAT, DIE bewiesen
worden sind.
Dieses Klagen sind 5 unterschiedliche Klagen, die in vermuetete
ZUSAMMENHANG, MENSCHEN, DIE als STTRAFTAETERN/IN, zu einzelzen
bewiesene STRAFTAT GETRENNT AUSGEFUEHRT HATTEN. Diese 5_teile
zusammen angepackte Klagen deswegen als Klagen von 5 Klag_Teilen
zu Corte di Cassazione in Firenze vorgestellt worden ist.
Es ist dewegen so auch zu ECHR zu Mueller Elschner vorgestellt
worden.
Herr Mueller_elschner hat zu georges Ravarani als Richter
eingegeben.
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Ab 05.2020 es ist 100% sicher fuer mich dass die Antworten von
Corte di Cassazione koennte nur ANTI Gesaetzen UND ANTI
Rechten_verpflichtungen ARCHIVIATION M45 SEIN; und deswegen hatte
ich nach ECHR zu fahren als notwendig gemeint.
Da ich in der Zeit 700 Euro pro Monate bekommen hatte , koennte
ich mit starkeres Sparren in Juni zu ECHR sein.
Ich hatte mit Flexibus das Fahren gehalten, wobei sagten mir dass
ein Risiko zu nicht Abfahrt entstehen koennte,
Flexibus hatte seine Fahren ABGESTRICHELT und konsequent hatte
ich nach Lufthansa gesucht.
Nach zwei Monaten Sparren koennte ich jetzt aendlich zu
Strasbourg fahren und hatte ich mit Twitter ein Termine zu ECHR
mit einem Richter oder Richterin angefragt....
….. FUER IHNEN WAR es EGAL.....
ich verstehe dass SIE IN DER FAELLEN NUR IN MASSENKENNTNISSEN SICH
BESCHAEFTIGEN Deswegen, als ich zu ECHR eingekommen war, war es
mich siemlich klar dass SIE NICHT genau kennen wer ich bin und wie
arbeite ich....
…. zum Glueck der Pfortner , der ich schon seit 2011
kennte, hatte mir mit ein Richter verbunden, zu dem ich erklaerte
wekcher bewiesene SCHWERE STRAFTAT UND WELCHE SCHWERE KONSEQUENZEN
IN meinem Leben UND IN dem Leben unserem Planet DIE VERSPETUNG
HABEN KANN.
So als ich in Strasbourg war, da ich in einer nacht ein gesamtes
Beschwerden einreichen soellte, hatte ich nur ein Teil
eingefertigt,
von da Herr Meueller_elschner hat zu mir entsprechend meines
nicht abgefertigen Beschwerden eine schriftliche Antwort 29998/20
am 21.07.2020 per Post geschieckt, mit dem er sehr nett mich
benachrichte dass ich meines Beschwerden einfertigen soellte.
Ich weiss nicht ob Sie “einfertigen” in woerterbuch finden werden, in Deutsch
bedeutet, als selber Stueck vervollstaendigen.
Ich habe danach mich sehr Muehe gegeben damit Sie der erster Teil,
von 5 unterschiedliche aber eng verbunden Beschwerden, der auch
Hauptteil in der Verbindungen ist, bekommen koennten.
Also die Beschwerden Sie hatten schon, als in Procura Generale sie
abgegeben worden sind, innerhalb wenigen Tagen in ECHR per
E_mail_pEC per Deutsche_gepruefte mit Ruckschein E_mail, und per
Twitter bekommen,
als 180 Tagen von letzte Klagenverbreiterungen, es ist SICHER IN
Italia dass die vor Gerichtsvefahren Untersuchungen abgefaertig
worden sind und deswegen man sollten von Richter oder richterin
eine schrieftliche gestempelte Antwort bekommen.
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Als Sie nicht eine schrieftliche gestempelte untrschrieftliche
Antwort bekkomen haben, sehr wahrscheinlich der richter oder die
Richterin hat nach M45 die Untersuchungen Archiviert, und das
heisst dass er begruenden muesst wieso:
entweder FEHLT Beweis,
oder der richter findet NICHT genuegend den Beweis damit er zu
Gerichtsverfahren weiterfuehren darf.
Also in meiner Zustaenden nur 1 jeder 50 Klagen hatten Rechten um
nach M45 zu archivieren, andere mal SIE HATTEN GRUENDSAETZLICH
EINFACH die Bewiesene STRAFTAT VERSTAECKT.
Auf jeden fall auch ohne die Verspaetungen die von ECHR wegen
CoronaVirus pandemie erlaubt worden sind ich bin in beide
Zustaenden Corte di Cassazione Firenze in 2017 und Corte di
Cassazione Firenze 2019_2020 innnerhalb die 6 Monaten vo ECHR
erlaubt.
weil offensintlich == pubblische, also nach
Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten, meines
Beschwerden begruendet ist ==> die bewiesene STRAFTTAT, DIE
bewiesen sind, dass ich SIE GELITTEN habe, sind auch bewiesene
SCHWERE VERSTOESSUNG ANTI die obenbeschribene
rechten_verpflichtungen, in der Faellen einfach zu bewiesen sind
weil meine Freiheit nach obenbeschriebener Rechten_verpflichtungen
OHNE bewiesene ALS ich BEWIESENE TAETER DER BEWIESENER STRAFTTAT
ABGESCHRAENKT WORDEN IST.
Bewiesene ZWINGUNG ZU UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHAFT, STOHLUNG NACH
meiner name und professioneller Titeln VON EINER RENTE, DIE NICHT
gesaetzlich erlaubar ist, STOEHLUNG meine ekte nach gesaetzen
erlaubare rennte die auch sehr niedriger ist..... u.s.w. )
und nicht MISSBRAEUCHLICH
( beide meine Beschwerden 7595/11 und 34564/20 sind nicht EINE ART
UND WEISEN von Ihrem Arbeiten VERLUST, UND ODER DAMIT ich Ihnen
BETRUEGEN WOLLTE, und oder DAMIT ich, wie es bewiesen ist dass ich
UNTER ERPRESSUNG UND FOLDERN LITTE, Sie ERPRESSEN WOLLTE.)
oder
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
(b) wenn er der Ansicht ist, dass dem Beschwerdeführer
kein erheblicher Nachteil entstanden ist,
es sei denn, die Achtung der Menschenrechte, wie sie in
dieser Konvention und den Protokollen dazu anerkannt sind,
( also ich habe als 5_jaeriger in der Schuele zu ernen angefangen
, danach in der Universitaet, die besonders in Italia schwer ist,
studiert, und seit ich arbeite mindestens 3500 Stunden pro Jahr
gearbeitet; deswegen VORMUNDSCHAFTSRICHTER/IN UND
UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHEFT, wie es bewiesen ist, VOLLIG
BESCHADIGEN meines als Rechten_verpflichtungen von konvenktion und
Protokoll bezeichnete Arbeiten und meine als
Rechten_verpflichtungen von konvenktion und Protokoll bezeichnete
Dignitaet; nich nur DA, wie es bewiesen ist,
DIEUNTERSTUETZUNGSANWALTSCHAFT IST NACH EOKONOMISCHER UND
GESUNDSHEITSZUSTAENDEN EINGERICHTET WORDEN, darf ich NICHT auch
ein mein persoenliches Leben ausfuehren.)
erfordert eine Prüfung der Begründetheit der Beschwerde, und
vorausgesetzt, es wird aus diesem Grund nicht eine
Rechtssache zurückgewiesen, die noch von keinem
innerstaatlichen Gericht gebührend geprüft worden ist.
( mein Bescherde 7595/11 ist ueber bewiesene STRAFTAT zwischen
1969 und 2011 und manchmal danach verlaengert und manchmal um tag
der eingang des Beweis in ECHR zu beweisen benuetzen worden,
zwischen klammern teilweise, wobei NOCH NICHT in Groesser Kammer,
erklaert worden.
Mein Beschwerden 34564/20 wird hieher auch nach innertsaatlichen
gebuehrenden GerichtsPruefungen ausgefuehrt bewiesen worden, wobei
DIESE GERICHTSPRUEFUNGEN sind als FALSCH EINGESTATTEN bewiesen
worden. Meine klagen in Procura della Repubblica Costituzione
Italia sede in Perugia 06100_Italia sind nach ordinarische
landesgerichtshofverfahren als M45 ANTI codici penali UND ANTI
rechten_verpflichtungen Costituzione Italia UND ANTI Allg.erkl.der
Menschenrechten ALS MACHTSMISSBRAUCHT MACHTAUSNUETZUNG UND
VERTSAECKUNG der bewiesene STRAFTAT OHNE notwendigen Prozess
ARCHIVIERT WORDEN. Wegen diesen bewiesene STRAFTAT ALS Ordentliche
Gerichtshoefen habe ich konsequent wie von Rechten_verpflichtungen
und auch Italienische Gesetzen codici civili ed penali in Corte di
Cassazione procura Generale della Procura della Repubblica
Costituzione Italia geklagt habe. Klagen von 2013 bis 2017 als
klagen 2017 und klagen 2017 bis 2020 als klagen 2019. Es ist
bewiesen dass manchmal ich verwechselt habe kalgen mit
beschwerden, aber 100% in ordentliche Gerichtshoefen sind nur
klagen und das selbe in Corte die Cassazione == Procura Genarale
== tribunali di controllo sull'OPERARE di magistrati; als
Beschwerden ist 100% in Procura Generale Corte d'Appello und in
ECHR …...... in ICC und IPC ist mir noch nicht klar aber denke ich
Klagen und oder Beschwerden sind beide moeglich. )
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
4. Der Gerichtshof weist eine Beschwerde zurück, die er
nach diesem Artikel für unzulässig hält. Er kann dies in jedem
Stadium des Verfahrens tun.
noch dazu habe ich ein Problem mit einstellungen von meinem
Rechtsanwalt weil, weil er hat nicht eine geeignete verbindung
gefunden, die zu ihm, wie er arbeitet, aufpasst, und meiner
einfassungen von “EC_giuridicolegale”_vertag als selbstaendiger.
Also er moechte eine bestimmte einfassung in dem Vertrag
Vollmacht == Procura,
die ich nicht unterschreiben und stempeln darf und kann.
“EC_giuridicolegale”_Vertrag ist vollig entsprechend
Allg.Erkl.derMenschenrechten und Costituzione Italia ( nur als
l'Italia è una Repubblica democratica …. democratica == bestehende
und ausfuehrende nur Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der
Menschenrechten; als einzige meine Einfassungen von Demokratie,
Demoktraten, Demokratinnen …. andere Demochratische EINFASSUNG,
sind mit mir vollig nicht ERLAUBAREN )
aber abgrenzender Vertag
weil man braucht nach bestimmten Anforderungen unterschreiben und
mit Finger druecken damit entwerder reserviert oder angeschloessen
werden kann und darf.
Also momentan meiner Rechtsanwalt ist nicht in der Lage damit ein
entsprechender zu “EC_giuridicolegale”_vertag seine Anspruchen als
selbstaendiger erfuellt werden, zu finden, und deswegen vielleicht
nur zu C.2° nach Konvektionsanleitungen einsteigen wird.
ARTIKEL 36
Beteiligung Dritter
1. In allen bei einer Kammer oder der Großen Kammer anhängigen
Rechtssachen ist die Hohe Vertragspartei, deren
Staatsangehörigkeit der Beschwerdeführer besitzt, berechtigt,
schriftliche Stellungnahmen abzugeben und an den mündlichen
Verhandlungen teilzunehmen.
2. Im Interesse der Rechtspflege kann der Präsident des
Gerichtshofs jeder Hohen Vertragspartei, die in dem Verfahren
nicht Partei ist, oder jeder betroffenen Person, die nicht
Beschwerdeführer ist, Gelegenheit geben, schriftlich Stellung
zu nehmen oder an den mündlichen Verhandlungen teilzunehmen.
3. In allen bei einer Kammer oder der Großen Kammer anhängigen
Rechtssachen kann der Kommissar für Menschenrechte des Europarats
schriftliche Stellungnahmen abgeben und an den
mündlichen Verhandlungen teilnehmen.
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Desewegen kann und darf sein , wie in:
C.3. Vollmacht
Dieser Abschnitt muss die Originalunterschriften enthalten.
33. Der Beschwerdeführer muss das Vollmachtsformular unterschreiben, das
den Vertreter ermächtigt, in seinem Namen zu handeln, es sei denn, bei
dem Beschwerdeführer handelt es sich zum Beispiel um ein Kind oder eine
geschäftsunfähige Person, die nicht in der Lage ist, dies selbst zu tun. Sollte ein
Vertreter, der kein Anwalt ist, im Namen des Beschwerdeführers einen
Rechtsanwalt beauftragt haben, muss dieser Vertreter die Vollmacht im
Namen des Beschwerdeführers unterschreiben.
34 und 36. Das Datum, an dem der Beschwerdeführer (Einzelperson) und
sein Vertreter unterschrieben haben, ist anzugeben.35. Der vom
Beschwerdeführer mit dem Einlegen der Beschwerde beauftragte Rechtsanwalt
oder nicht anwaltliche Vertreter muss die Vollmacht unterschreiben, um zu
bestätigen, dass er oder sie die Vertretung übernimmt. Die Kanzlei des
Gerichtshofs kann beim Fehlen der Unterschrift den Schriftwechsel nur mit dem
Beschwerdeführer weiterführen, da nicht nachgewiesen wurde, dass der Vertreter
tatsächlich mit der Sache beauftragt wurde. Senden Sie keinegetrennte Vollmacht:
sämtliche und den Kontaktdaten der betreffenden Personen müssen im
Beschwerdeformular angegeben werden. Sowohl der Beschwerdeführer als
auch sein Vertreter müssenbeim Vorbereiten der Beschwerde im Abschnitt
„Vollmacht” in den Feldern Nr. 33 und 35 unterschreiben: Rechtsanwälte
dürfen keine vom Beschwerdeformular getrennte Vollmacht einreichen, es sei
denn, dass dies aus praktischen Gründen nicht anders möglich ist. Eine
separate Vollmacht wird nur in solchen Fällen angenommen, in denen ein
Beschwerdeführer den Rechtsanwalt wechselt oder zu einem späteren
Zeitpunkt beauftragt. Beschwerdeführer müssen dann das auf der Internetseite
des Gerichtshofs separat abrufbare Vollmachtsformular benutzen, in dem die
nötigen Angaben gemacht werden können. Wird eine separate Vollmacht ohne
überzeugende Begründung für deren Notwendigkeit vorgelegt, wird die
Beschwerde wegen Nichtbeachtung vonArtikel 47 der Verfahrensordnung
zurückgewiesen.
C.2. Rechtsanwalt
26-32. Informationen zur Identität des Rechtsanwalts einschließlich
ausführlicher Kontaktdaten sind anzugeben, soweit er im Namen des
Beschwerdeführers vor dem Gerichtshof tätig wird. Der Beschwerdeführer
ist in der Phase der Einlegung einer Beschwerde nichtverpflichtet,
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
einen Rechtsanwalt zu beauftragen; es kann jedoch ratsam sein, dies zu
tun. Sobald das Verfahren einStadium erreicht hat, in der die Vertretung
durch einen Rechtsanwalt verpflichtend ist, wird der Beschwerdeführer
hierüber informiert. Zu diesem Zeitpunkt –nach einer Entscheidung
des Gerichtshofs, die Regierung des Mitgliedsstaates über die
Beschwerde zu informieren, damit diese hierzu Stellung nehmen kann –
besteht die Möglichkeit, Verfahrenshilfe zu beantragen, wenn die
finanzielle Situation des Beschwerdeführers es ihm nicht erlaubt, einen
Anwalt zu bezahlen, und solch eine Hilfe für den ordnungsgemäßen
Fortgang des Verfahrens notwendig erscheint. Informationen hierzu
werden dem Beschwerdeführer zu gegebener Zeit zugesandt.
nur als vollig die Rechten_verpflichtungen
Allg.Erkl.derMenschenrechten vollig ausgefuehrt werden == ich
DARF nicht ZU RECHTSANWALT GEZWUNGEN WERDEN , und ich DARF nicht
ZU EINEM RECHTSANWALT VOLLMACHT UNTERSCHREIBEN,
und nur als “EC_giuridicolegale”_vertrag mit einem nur von mir
geschriebene und/oder schrieftlich korregierte Vertrag , den ich
genau Ohne ZWINGUNG unterschrieben und mit fingerdrueck stempeln
wird, vollig erfuellt wird.
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Also wie geschrieben lege ich hierher meine Seite als natuerliche
Person meines Beschwerden an, auch wenn werde ich auch die
bewiesene STRAFTAT ANTI ich als nach privaten Rechten juristische
person, und auch fuer die gesamte Welt als nach pubblische Rechten
juristische Persion beschreiben.
Ich wuensche deswegen dass fuer Sie nicht ein Problem sein wird um
meines Beschwerden wieder gueltig einzurichten.
schoenes und gutes arbeiten
Pinzati:
hier zum Brief folgende:
Fuhrerschein noch gueltig
neurologische untersuchungen als beweis dass ich nicht aus PATHOLOGIE litte
Dott.Avv. Andra Conversano Erklaerungen als meiner Rechtenanwalt von Republick Costituzione Italia
als getrennten auflagen:
syntetischer Arbeitenverlauf in deutscher Sprache
https://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ge-sehr-abgerzete-und-schematische-arbeitenlauf
nach geanuem Berechnen Curriculum Laboris in italienerischer Sprache
https://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ge-tabellarische-arbeitenlauf-ec-curriculum-laboris
Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo
A1360 Ord.Ing.PG_I_1995
09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
meine Fuhrerschein beweisst das in 05.2017 ich war
psico_phisick_untersucht und ohne Gesundheits PROBLEMEN.
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542
Dieser Dokument ist entsprechend EC_giuridicolegalegueltig seit
2004 als Teil von diesem Vetrag den ich in 2004 unterschrieben
habe, und als auch fuer nicht unterschreibende EC_giuridicolegale
mit diesem Dokument ich verbreitet habe.
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  • 1. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 02.10.2020 Inviato da: Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo via G.Brufani 18, 06124_PG_I Cel.nr.: +39 33 18 45 07 15 E_Mail: ec_ing@ecologicolombo.net Empfaenger : ECHR zu Mueller_Elschner und Dott. Magistrato robert Spano President ECHR in strasbourg france zu Kenntnissen: Dott.essa magistrato anja Seibert_Fohr in ECHR und Dott. IN veste di magistrato GEORGE RAVARANI Und ICC und ITP ICP in Aja niederland sehr geehrter Herr Mueller_Elschner und President von ECHR robert Dott.magistrato Spanò; erstens moechte ich mich entschueldigen mit Herr georges Ravarani ALS Richter des ECHR, weil ich in der ZWEIFEL nicht DISCIPLINIERT, aber Ordentlich meines Beschwerden 34564/20 erfuehlt habe. Ich entschueldige mich zu ihn, weil als die Regeln wie art.34 eingetragen sind, er kann und DARF mich anfragen dass ich enweder natuerliche Person ODER nach privaten Rechten juristische Person WAEHLEN KOENNTE. Als nach pubblischer Rechten juristische Person , die ich bin, aber soll ich DAS PROBLEM ' ODER ' in artikel 34 der Konvektion Protokoll erhoeben. Ich denke dass ich als natuerliche Person sexuelle Beziehungen haben darf, ohne DASS SEX ALS ARBEIT VERWECHSELT WIRD. Ich denke dass ich als nach privater Rechten juristische Person Ersatzbeschaedigungen entsprechend nicht nur ich als natuerliche Person aber auch als EinzelMitgliedgesellschaft als selbststaendiger Firma anfragen. Und nicht nur meine Ersatzsbeschaedigungen als nach privater Rechten jurstische person koennen und duerfen zu Dritte bewiesene Beschaedigte nur weil ich auch eine Firma bin. Als nach pubblischer Rechten Person habe ich nur die Aufgaben meines Arbeiten nach Rechten_verpflichtungen
  • 2. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 verantwortlich und verhaftbar auszufuehren und Arbeiten von anderer Menschen zu ueberpruefen; aber darf ich nicht meines Arbeiten nach Vertaegen von mir geschrieben unterschrieben und gestempelt zu andere Menschen verbreiten. Daher kommt es dass ich beide als natuerliche Person und als Firma die Felden nicht wie in art. 34 vorgeschrieben ist, erfuellt habe. Es ist wichtig weil MANCHMAL, MAN NIHMMT DIE DISCIPLINARISCHE UND NICHT Ordentliche Konseguenz als Ideologische Gedanken, WOBEI SO NUR DEMAGOGISCH IST. Ideologisch beschreibt dass vOrGeschrieben als nicht TRENNBARER Orndenlicher Zustand, mit der nur So Gelesen werden kann und darf. DIE MENSCHEN DIE NEHMEN Vorgeschrieben als NEBENBEI KOMMENTAR, nehmen sie NICHT vOrGeschrieben als einzige Begruendungen, die in jedem Artikel gelese man braucht damit nicht ANTI Rechten Verpflichtungen SEIN wird. Alaso OHNE vOrGeschrieben ist gar nicht ZU LESEN.
  • 3. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 So deswegen soll ich eine seite mit Herr Georges Ravarani mich entschueldigen und hierher bewiesen woher dieser Fehler bekommen ist; andere Seite ich verstehe nicht WIE HERR GEORGES RAVARANI als die bewiesene STRAFTAT gelesen hat, NICHT in der Lage war um zu verstehen dass er eine Antwort nicht ALS ENDGUELTIG ( inadmissible it is not ultimate …. Richter georges Ravarani und nur als inadmisible werde mich entschuldigen ), anstatt, wie es besser gewesen worden war, Entgueltig, aber als widerzustellen schreiben koennte. Gleichzeitig soll ich auch einmerken dass als la cancelleria schreibt : …...' il fascicolo in oggetto verrà distrutto entro un anno dalla data della decisione '…. also erstens was ich schreibe nicht FASCICOLO aber plico ist, und zweitens als nicht ENDGUELTIG ........ warten Sie erstens die Entschedungen von Groesse Kammer, bitte, nicht SOFORT AGGRESSIV.... noch dazu ist es bewiesen vollig verboten dass bewiesene DOKUMENTATIONEN und/oder Dokumenten INNERHALB 10 jahren, und entsprechend bewiesene SCHWERE STRAFTAT 30 jahren ZERSTOERT WIRD. Da in vorgeschriebem teil von Konvektion Protokoll beschrieben ist dass: “Europäische Konventionzum Schutz der Menschenrechte und Ich meine dass sehr wahrscheinlich nichtstaatlichen ist auch zu Personengruppen, Als So ist man darf natuerliche Person undFirma sein any person, non-governmental organisation or group of individuals claiming
  • 4. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Grundfreiheiten Rom, 4.XI.1950 Die Unterzeichnerregierungen, Mitglieder des Europarats – in Anbetracht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet worden ist;.......... als Regierungen europäischer Staaten, die vom gleichen Geist beseelt sind und ein gemeinsames Erbe an politischen Überlieferungen, Idealen, Achtung der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit besitzen, die ersten Schritte auf dem Weg zu einer kollektiven Garantie bestimmter in der Allgemeinen Erklärung aufgeführter Rechte zu unternehmen -”, es ist auch deutlich klar, dass die zustimmende staaten der Lanedern sind ideologisch verbunden um diese Rechten_verpflichtunge auszufuehren. Ideologisch in der Faellen ist nach Hegelianische Sinne dass die Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten, als Begruendede logische Gedanken einzunehmen sind. Also RAVARANI DARF nicht ERSTENS ZU DISCIPLIN DENKEN UND NUR DANACH ALS DISCIPLIN ERFUELLT WORDEN IST, ZU bewiesener VERLAETZUNG ANTI dieser obenebeschriebene Rechten_verpflichtungen seine Achtungen einbringen; und DESWEGEN ENDGUELTIG ALS ENTSCHEIDUNG EINNEHMEN. Werde ich begruenden wieso DIE ANTWORT VON GEORGES RAVARANI ALS Richter ist bewiesen ALS ENDGUELTIG NICHT, nach SEINE EIGENEN BEGRUENDUNG, entsprechend die Art. 34 und 35 von Konvention Protokoll von ECHR gueltig, und frage ich zu ECHR wieder die 34564/20 als gueltig einzunehmen. Ich werde hier genau begruenden in WELCHER ZUSTAENDEN GEORGES RAVARANI FALSCH VERSTANDEN HAT UND KONSEQUENT ZU IRRTUM EINGEKOMMEN IST. Wie hier am Ende DIE ANTWORT VON RAVARANI angelegt wird; erlauben Sie dass meine genau entsprechend DER WOERTERN DIESER ANTWORT Eintragungen nicht FALSCH wiedergeschrieben zu werden. ' …....... to not disclose any apparance of a violation of the rights and freedoms set aut in the Convention or the Protocoll there to and that the ammissibility criteria set out in Articels 34 and 35 of the Convention have not been met. The Court declares the application inadmissible' Erstens RAVARANI BESCHREIBT ALS NICHT GEGEN Rechten und verpflichtungen, die von Konvenktion oder Protokoll vorgeschrieben sind, EINGESTOESSEN, NACH SEINE EINFASSUNG, GESTOESSEN WORDEN SIND, UND , und nicht ODER, die Anforderungen nach Art. 34 und 35 sind NICHT nach meinem Beschwerden genugend.
  • 5. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Deswegen werde ich erstens nach Anforderungen von Art. 34 und 35, wieder zu erklaeren anzufangen. Art. 34 DARF nicht ANTI Konvenktion und Protokoll ECHR STOESSEN, deswegen werde ich hier folgend erklaeren wieso ich nicht ANTI Art. 34 GESTOESSEN habe: erstens : artikel 34: Individualbeschwerden Der Gerichtshof kann von jeder natürlichen Person, nichtstaatlichen Organisation oder Personengruppe, die behauptet, durch eine der Hohen Vertragsparteien in einem der in dieser Konvention oder den Protokollen dazu anerkannten Rechte verletzt zu sein, mit einer Beschwerde befasst werden. Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, die wirksame Ausübung dieses Rechts nicht zu behindern. Man wird als deutsche Einfassungen verstanden, dass Protokoll als Vertrag einzunehmen ist. Ich finde nicht genau aber so ist mir noch einfach zu begruenden. Es ist mir nicht geanau weil ein Protokoll ist eine RechtenUebereinstimmung und nicht ein freiwillige sich zu einem Vertag einzuOrdnen. Deswegen soll ich nach zwei Einfassungen meine nicht ANTI art. 34 VERSTOESSEN zu haben: 1) als RechtenUebereinstimmung, koerent zu name ECHR, Court subjekt, European, adjektiv, Besitzung von Menschenrechten. Es ist nicht Europeischer Gerichtshof zu Menschenrechten oder aus Menschenrechten, oder mit Menschenrechten, aber von Menschenrechten Also RechtenUebereinstimmung == man darf nicht ANTI Menschenrechten STOESSEN. 2) Als Partei zu ein Vertrag sich einzuOrdnen. Ein Vertag ist nicht Rechten und Verpflichtungen aber ein bestimmter Mittel mit dem zu bestimmtem Inhalt des Vertrags und seine Klauseln man sich Ordnet. Also als der Vertrag zu Menschenrechten uebereinstimmt, diese Menschenrechten werden auch als Vertretungen ausgefuehrt, in der Inhalt und/oder Klauseln die nicht Menschenrechten entsprechen, KANN man AUCH die Menschenrechten VERWEIGERN.
  • 6. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Also punkt 1) gehoert ingesamt zu Gerichtshoefen, punkt 2) als man braucht man kann auch zu Gerichtshoefen eingehen und ein Beurteilen anfragen. In beide Faellen soll ich beweisen dass ich ANTI artikel 34 nicht GESTOESST habe; und damit nicht HERR GEORGES RAVARANI ANTI Art. 34 paragraph 1 Absatz 2 WEITERSTOESSEN wird; es ist von Rechten und Verpflichtungen Allgemeine Erklaerung der Menschenrechten in der Konvention und in dem Protokoll gelesen gefragt dass die ENTSCHEIDUNG VON HERR GEORGES RAVARANI ALS Richter zurueckgesetzt wird. Ich lage meine Seite zu meinem Beschwerden hier, damit ich stelle zu georges Ravarani als Richter, wieso soll ich mich entschueldigen wobei : HierwirddeutlichklargeschriebenwiesoRavaranigeorgesnichtDISCIPLINARsichGEIRRThatte Hierher mein Fehler, weil ich kennte nicht WIESO ich NICHT natuerliche Person und nach privater rechten juristische Person bin, und sogar hier als Provokation nach pubblischer rechten juristische person
  • 7. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 ich verstehe dass Sie geschrieben haben entweder natuerliche Person oder nach privaten Rechten juristische Person, aber LEIDER , ist bewiesen worden dass die bewiesene STRAFTAT mich als juristische Person und als natuerliche Person SEHR BESCHAEDIGT HABEN. Also entschueldigen Sie aber die Ersatzbeschaedigungen betreffen die nach privaten Rechten juristische Person als meines Arbeiten SEHR BESCHAEDIGT bewiesen worden ist, und als natuerliche Person als meine Intimitaet, sexuele z.B. Intimitaet , SEHR BESCHADIGT bewiesen worden ist. So werde ich meines Beschwerden wiederhoelen als nur natuerliches Person aber als ich die bewiesene BESCHAEDIGUNGEN beweisen wird, werde ich beschreiben dass auch aus bewiesener BESCHADIGUNG ANTI ich als jurustische Person die bewiesene BESCHAEDIGUNGEN entstehen. Artikel 27 : Befugnisse des Einzelrichters 1. Ein Einzelrichter kann eine nach Artikel 34 erhobene Beschwerde für unzulässig erklären oder im Register streichen, wenn eine solche Entscheidung ohne weitere Prüfung getroffen werden kann. 2. Die Entscheidung ist endgültig. ( in der Faellen , ist es zu verstehen dass JEDE AUSFUEHRUNG, DIE der Beschwerder als bewiesene STRAFTAT eingetragen hat, ist in der gesamte Familie der Mensch ALS Richter, der als GUELTIG NACH Rechten und Verpflichtungen BEURTEILT HAT, vollig auszufuehren. ) 3. Erklärt der Einzelrichter eine Beschwerde nicht für unzulässig und streicht er sie auch nicht im Register des Gerichtshofs, so übermittelt er sie zur weiteren Prüfung an einen Ausschuss oder eine Kammer . Artikel 28 : Befugnisse der Ausschüsse 1. Ein Ausschuss, der mit einer nach Artikel 34 erhobenen Beschwerde befasst wird, kann diese durch einstimmigen Beschluss (a) für unzulässig erklären oder im Register streichen, wenn eine solche Entscheidung ohne weitere Prüfung getroffen werden kann, ( in der Faellen , ist es zu verstehen dass JEDE AUSFUEHRUNG, DIE der Beschwerder als bewiesene STRAFTAT eingetragen hat, ist in der gesamte Familie der Mensch ALS Richter, der als GUELTIG NACH Rechten und Verpflichtungen BEURTEILT HAT, vollig auszufuehren. ) oder (b) für zulässig erklären und zugleich ein Urteil über die Begründetheit fällen, sofern die der Rechtssache zugrunde liegende Frage der Auslegung oder Anwendung dieser Konvention oder der Protokolle dazu Gegenstand einer gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs ist. 2. Die Entscheidungen und Urteile nach Absatz 1 sind endgültig. (hierher ist zu beschreiben dass nur in der Faellen , die die entscheidung als im Register streichen, ist es auch endgueltig, weil als unzulaessig oder zulaessig, ist der
  • 8. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 FALL ENDGUELTIG nicht GEEIGENET. Also ist nicht geschrieben nach punkt a) oder absatz a) aber nach paragraph 1 oder absatz 1) ( in der Faellen , ist es zu verstehen dass JEDE AUSFUEHRUNG, DIE der Beschwerder als bewiesene STRAFTAT eingetragen hat, ist in der gesamte Familie der Mensch ALS Richter, der als GUELTIG NACH Rechten und Verpflichtungen BEURTEILT HAT, vollig auszufuehren. ) 3. Ist der für die als Partei beteiligte Hohe Vertragspartei gewählte Richter nicht Mitglied des Ausschusses, so kann er von Letzterem jederzeit während des Verfahrens eingeladen werden, den Sitz eines Mitglieds im Ausschuss einzunehmen; der Ausschuss hat dabei alle erheblichen Umstände einschließlich der Frage, ob diese Vertragspartei der Anwendung des Verfahrens nach Absatz 1 Buchstabe b entgegengetreten ist, zu berücksichtigen. Ich verstehe z.B. dass ich nicht DISCIPLINIERT meines Beschwerden erfuelt habe, trOtzdem ist es bewiesen worden dass unzulaessig ist nur momentan weil meines Beschwerden ist Ordentlich nach Art. 34 erfuellt worden, wie ich obenbeschriebene bewiesen habe, und nach art. 35 wie ich werde folgend beweisen das meines Beschwerden auch gueltig ist. Artikel 29 : Entscheidungen der Kammern über die Zulässigkeit und Begründetheit 1. Ergeht weder eine Entscheidung nach Artikel 27 oder 28 noch ein Urteil nach Artikel 28, so entscheidet eine Kammer über die Zulässigkeit und Begründetheit der nach Artikel 34 erhobenen Beschwerden. Die Entscheidung über die Zulässigkeit kann gesondert ergehen. 2. Eine Kammer entscheidet über die Zulässigkeit und Begründetheit der nach Artikel 33 erhobenen Staatenbeschwerden. Die Entscheidung über die Zulässigkeit ergeht gesondert, sofern der Gerichtshof in Ausnahmefällen nicht anders entscheidet. Artikel 31 : Befugnisse der Großen Kammer Die Große Kammer (a) entscheidet über nach Artikel 33 oder Artikel 34 erhobene Beschwerden, wenn eine Kammer die Rechtssache nach Artikel 30 an sie abgegeben hat oder wenn die Sache nach Artikel 43 an sie verwiesen worden ist; (b) entscheidet über Fragen, mit denen der Gerichtshof durch das Ministerkomitee nach Artikel 46 Absatz 4 befasst wird; und (c) behandelt Anträge nach Artikel 47 auf Erstattung von Gutachten. (ci)
  • 9. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Artikel 32 : Zuständigkeit des Gerichtshofs 1. Die Zuständigkeit des Gerichtshofs umfasst alle die Auslegung und Anwendung dieser Konvention und der Protokolle dazu betreffenden Angelegenheiten, mit denen er nach den Artikeln 33, 34, 46 und 47 befasst wird. 2. Besteht Streit über die Zuständigkeit des Gerichtshofs, so entscheidet der Gerichtshof hierher in Artikel 32 SCHEINT DASS nach paragraph 2 der Gerichtshof AUTONOM SEIN DARF; wieso ist Gruensaetzlich nicht AUTONOM, weil der Gerichtshof nach Konvektions_ und protokolls_ vOrGeschrieben DARF nicht ANTI rechten_verpflichtungen Allg. Erkl. Der Menschenrechten STOESSEN. Also, in ECHR man DARF nicht NACH MEINUNG DES Richter oder DER Richterin ODER NACH MEINUNG DES SCHULDER ODER DER SCUELDERIN ODER NACH MEINUNG DES Beschwerder oder DER Beschwerderin, man darf nur nach Meinen der Rechten_verpflichtungen entscheiden, in anderer Woerter erklaert, die einzige die in ECHR Rechts haben sind Rechten_verpflichtungen, der Richter oder Richterin darf erklaeren WELCHE Rechten_verpflichtungen VERLETZT WORDEN sind, und nur danach nach Erklaerungen des SCHULDIGER ODER der SCHUELDIGERIN , der Beschwerder oder die baeschwerderin WIESO sind diese Rechten_verpflichtungen VERLETZT WORDEN..... konsequent man sieht die MENSCHEN DIE bestrafen werden duerfen, und die Menschen die Ersatzbeschaedigungen bekommen werden. Also, als ich schreibe bewiesene STRAFTAT, da ich in Gerichtsverfahren nicht NACH RASSISTISCHER EINFASSUNGEN, WIE PSYCOLABILE, BEHANDELT WERDEN DARF, ist es auch vollig klar dass ALS JEDEMAND INKL. RICHTER ODER RICHTERIN NICHT das Gegenteil bewiesen darf und/oder kann, DARF auch nicht ANTI, wie von mir es geschrieben worden ist, ALS NICHT STRAFTAT BEURTEILEN. Also ich bin auf jeden Fall eine nach pubblischer Rechten_verpflichtungen juristische Person, DIE FRAUEN DIE SIE mir ALS GESCHAETZTE MENTALISCHE MINDERHEITSTRAGER BESCHREIBEN HABEN UND meine Rechten_verpflichtungen ANTI Rechten_verpflichtungen selbst ABGESCHRAENKT HABEN, sind nicht nach Rechten_verpflichtungen juristische Personen. Sehen Sie : Artikel 1 absatzt 1 Allgemeine Erklaerung der Menschenrechten Artikel 2° Allgemeine Erklaerung der Menschenrechten Artikel 1 absatzt 1 Costituzione Italia Artikel 2° Costituzione Italia Art.13 von disposizioni d'attuazione von art. 61 codice proc. civ. Auch erlauben nicht dass Gutachter und/oder Berichter DUERFEN ALS PSYCOLOGIE UND/ODER PSYCHIATRIE FELDERN EINKOMMEN, ist es beschrieben Artz_chirurg und PSYCOLOGIE UND/ODER PSICHIATRIE ist nicht Chirurgie.
  • 10. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Also, stellen Sie vor dass ich ein Entwurf fuer seine Herz als beihilfer Ing.berechnen soll. Ich bin in der Liste des Ordine degli Ingegneri eingetragen weil ich genau wie ein Ing. Entwerfen und berechnen kann und darf. Aber damit ich fuer Sie ein beihilfer Herz entwerfen kann, brauche ich auch Exspert in biocytochemie mindestens von metabolische Einflussen von Ihrem Koerper in Ihrem Herz. Also ich bin Ing. Weil ich Ing. Bin nicht WEIL ich auch Exspert in BioCytoChemie bin. Ich hoeffe fuer Sie dass Sie in der Lage sind damit ohne FEHLER wie ich oben beschrieben habe vertsehen und begreifen werden, weil FALLS SIE EIN FEHLER MACHEN WERDEN, WERDEN SIE IN Chirurgie MIT EIN BIOLOGISCHER HERZ EINGEPFLANZT; und ich schaetze dass als SIE VON Chirurgischer Geraeten getrennt werden, NICHT mehr als 1 minute weiter leben werden koennen. Artikel 35 Zulässigkeitsvoraussetzungen 1.Der Gerichtshof kann sich mit einer Angelegenheit erst nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts und nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung befassen. 2. Der Gerichtshof befasst sich nicht mit einer nach Artikel 34 erhobenen Individualbeschwerde, die (a) anonym ist oder (b) im Wesentlichen mit einer schon vorher vom Gerichtshof geprüften Beschwerde übereinstimmt oder schon einer anderen internationalen Untersuchungs- oder Vergleichsinstanz unterbreitet worden ist und keine neuen Tatsachen enthält. 3. Der Gerichtshof erklärt eine nach Artikel 34 erhobene Individualbeschwerde für unzulässig, (a) wenn er sie für unvereinbar mit dieser Konvention oder den Protokollen dazu, für offensichtlich unbegründet oder für missbräuchlich hält oder (b) wenn er der Ansicht ist, dass dem Beschwerdeführer kein erheblicher Nachteil entstanden ist, es sei denn, die Achtung der Menschenrechte, wie sie in dieser Konvention und den Protokollen dazu anerkannt sind, ( diese Teil ist gesaetzlich nicht SO WIE GESCHRIEBEN ERLAUBT, weil Europeischer Gerichtshof von Menschenrechten sind nicht MENSCHENRECHTEN VON DIKTATUEREN aber nach “ Europäische Konventionzum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Rom, 4.XI.1950 Die Unterzeichnerregierungen, Mitglieder des Europarats – in Anbetracht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet worden ist “ und nicht IN
  • 11. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 WIEDERSPRUECH “der Allgemeine …....”. das heisst dass nicht ERLAUBT ANTI Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten AUSZUFUEHREN ist. Man braucht genau zu schreiben, wobei aendert nicht der obengeschriebener Inhalt, “ wie sie in dieser Konvenktion und in dem Protokoll auszufuehren sind “ ) erfordert eine Prüfung der Begründetheit der Beschwerde, und vorausgesetzt, es wird aus diesem Grund nicht eine Rechtssache zurückgewiesen, die noch von keinem innerstaatlichen Gericht gebührend geprüft worden ist. 4. Der Gerichtshof weist eine Beschwerde zurück, die er nach diesem Artikel für unzulässig hält. Er kann dies in jedem Stadium des Verfahrens tun. aber als die Erklaerungen der Beschwerden beweisen dass EIN MISSVERSTAENDNIS IN der beurteilung als unzulaessig erstens Beschwerden enthalt ist, Ist es auch Aufgaben der Richtern mit Richterinnen des ECHR die weitere Erklaerungen des Beschwerden zu pruefen und als die Erklaerungen der Beschwerder genuegend nach Konvenktion und Protokoll um das Beschwerden als zulassig einzustimmen, wird das erste Beschwerden, mit evenktuelle Verbesserungen als zulassig eingenommen. Passen Sie auf ich beschreibe nicht nach neuer nach Abgabe des ersten Beschwerden bewiesene STAFTAT, aber nach neue ueberpruefen die die MISSVESTAENDNISSEN UND/ODER ZWEIFELN ausgetragen hat. Also es ist deutlich klar dass die bewiesene STRAFTAT des ersten Beschwerden sind nicht nach seine Abgabe WEITER ALS EINZIGE BEGRUENDUNG einzutragen, sie duerfen doch verstarken aber nicht die unzulaessigkeit oder zulaessigkeit AENDERN aber ist es nur dass die Formulariensystemen und oder besodere Regeln von ECHR gueltig sind als nicht VERSTAECKUNG ANTI Rechten_verpflichtungen Allg. Erklaerung der Menschenrechten VON STRAFTAT, DIE ANTI diese Rechten_verpflichtungen VERSTOESSENDE bewiesen worden sind. FALLS EIN Mensch ALS Richter oder Richterin IN ECHR bewiesene STRAFTAT ANTI Rechten_verpflichtungen VERSTAECKEN WIRD, ist dieser MENSCH nicht mehr als Richter faehig und zu Prozess als SCHUELDIGER einzubringen. Artikel 56 Räumlicher Geltungsbereich 1. Jeder Staat kann bei der Ratifikation oder jederzeit danach durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete Notifikation erklären, dass diese Konvention vorbehaltlich des Absatzes 4 auf alle oder einzelne Hoheitsgebiete Anwendung findet, für deren internationale Beziehungen er verantwortlich ist. 2. Die Konvention findet auf jedes in der Erklärung bezeichnete Hoheitsgebiet ab dem dreißigsten Tag nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär des Europarats Anwendung. 3. In den genannten Hoheitsgebieten wird diese Konvention unter Berücksichtigung der örtlichen
  • 12. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Notwendigkeiten angewendet. 4. Jeder Staat, der eine Erklärung nach Absatz 1 abgegeben hat, kann jederzeit danach für eines oder mehrere der in der Erklärung bezeichneten Hoheitsgebiete erklären, dass er die Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Entgegennahme von Beschwerden von natürlichen Personen, nichtstaatlichen Organisationen oder Personengruppen nach Artikel 34 anerkennt. Artikel 5 : Räumlicher Geltungsbereich 1. Jede Hohe Vertragspartei kann im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder Ratifikation dieses Protokolls oder zu jedem späteren Zeitpunkt an den Generalsekretär des Europarats eine Erklärung darüber richten, in welchem Umfang sie sich zur Anwendung dieses Protokolls auf die in der Erklärung angegebenen Hoheitsgebiete verpflichtet, für deren internationale Beziehungen sie verantwortlich ist. 2. Jede Hohe Vertragspartei, die eine Erklärung nach Absatz 1 abgegeben hat, kann jederzeit eine weitere Erklärung abgeben, die den Inhalt einer früheren Erklärung ändert oder die Anwendung der Bestimmungen dieses Protokolls auf irgendein Hoheitsgebiet beendet. 3. Eine nach diesem Artikel abgegebene Erklärung gilt als eine Erklärung im Sinne des Artikels 56 Absatz 1 der Konvention. 4. Das Hoheitsgebiet eines Staates, auf das dieses Protokoll aufgrund der Ratifikation oder Annahme durch diesen Staat Anwendung findet, und jedes Hoheitsgebiet, auf welches das Protokoll aufgrund einer von diesem Staat nach diesem Artikel abgegebenen Erklärung Anwendung findet, werden als getrennte Hoheitsgebiete betrachtet, soweit die Artikel 2 und 3 auf das Hoheitsgebiet eines Staates Bezug nehmen. 5. Jeder Staat, der eine Erklärung nach Absatz 1 oder 2 abgegeben hat, kann jederzeit danach für eines oder mehrere der in der Erklärung bezeichneten Hoheitsgebiete erklären, dass er die Zuständigkeit des Gerichtshofs, Beschwerden von natürlichen Personen, nichtstaatlichenOrganisationen oder Personengruppen nach Artikel 34 der Konvention entgegenzunehmen, für die Artikel 1 bis 4 dieses Protokolls insgesamt oder für einzelne dieser Artikel annimmt. Artikel 6 Räumlicher Geltungsbereich 1. Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde einzelne oder mehrere Hoheitsgebiete bezeichnen, auf die dieses Protokoll Anwendung findet, und erklären, in welchem Umfang er sich verpflichtet, dieses Protokoll auf diese Hoheitsgebiete anzuwenden. 2. Jeder Staat kann jederzeit danach durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete Erklärung die Anwendung dieses Protokolls auf jedes weitere in der Erklärung bezeichnete Hoheitsgebiet erstrecken. Das Protokoll tritt für dieses Hoheitsgebiet am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von zwei Monaten nach Eingang der Erklärung beim Generalsekretär folgt. 3. Jede nach den Absätzen 1 und 2 abgegebene Erklärung kann in Bezug auf jedes darin bezeichnete Hoheitsgebiet durch eine an den Generalsekretär gerichtete Notifikation zurückgenommen oder geändert werden. Die Rücknahme oder Änderung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von zwei Monaten nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär folgt. 4. Eine nach diesem Artikel abgegebene Erklärung gilt als eine Erklärung im Sinne des Artikels 56 Absatz 1 der Konvention. 5. Das Hoheitsgebiet eines Staates, auf das dieses Protokoll aufgrund der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch diesen Staat Anwendung findet, und jedes Hoheitsgebiet, auf welches das Protokoll aufgrund einer von diesem Staat nach diesem Artikel abgegebenen Erklärung Anwendung findet, können als getrennte Hoheitsgebiete betrachtet werden, soweit Artikel 1 auf das Hoheitsgebiet eines Staates Bezug nimmt. 6. Jeder Staat, der eine Erklärung nach Absatz 1 oder 2 abgegeben hat, kann jederzeit danach für eines oder mehrere der in der Erklärung bezeichneten Hoheitsgebiete erklären, dass er die Zuständigkeit des Gerichtshofs, Beschwerden von natürlichen Personen, nichtstaatlichen Organisationen oder Personengruppen nach Artikel 34 der Konvention entgegenzunehmen, für die Artikel 1 bis 5 dieses Protokolls annimmt. Artikel 2 : Räumlicher Geltungsbereich 1. Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung oder bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde einzelne oder mehrere Hoheitsgebiete bezeichnen, auf die dieses Protokoll Anwendung findet. 2. Jeder Staat kann jederzeit danach durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete Erklärung die Anwendung dieses Protokolls auf jedes weitere in der Erklärung bezeichnete Hoheitsgebiet erstrecken. Das Protokoll tritt für dieses Hoheitsgebiet am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Eingang der Erklärung beim Generalsekretär folgt. 3. Jede nach den Absätzen 1 und 2 abgegebene Erklärung kann in Bezug auf jedes darin bezeichnete Hoheitsgebiet durch eine an den Generalsekretär gerichtete Notifikation zurückgenommen oder geändert werden. Die Rücknahme oder Änderung wird am ersten Tag des Monats wirksam, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach Eingang der Notifikation beim Generalsekretär folgt. 4. Eine nach diesem Artikel abgegebene Erklärung gilt als Erklärung im Sinne des Artikels 56 Absatz 1 der Konvention. 5. Jeder Staat, der eine Erklärung nach Absatz 1 oder 2 abgegeben hat, kann jederzeit danach für eines oder mehrere der in der Erklärung bezeichneten Hoheitsgebiete erklären, dass er die
  • 13. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Zuständigkeit des Gerichtshofs, Beschwerden von natürlichen Personen, nichtstaatlichen Organisationen oder Personengruppen nach Artikel 34 der Konvention entgegenzunehmen, für Artikel 1 dieses Protokolls annimmt noch dazu man soll verstehen dass diese Rechten_verpflichtungen, die Sie ausfuehren werden, sind wie folgend beschrieben: Ohne das man DARF nicht : Europäische Konventionzum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Rom, 4.XI.1950 Die Unterzeichnerregierungen, Mitglieder des Europarats – in Anbetracht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet worden ist; in der Erwägung, dass diese Erklärung bezweckt, die universelle und wirksame Anerkennung und Einhaltung der in ihr aufgeführten Rechte zu gewährleisten;in der Erwägung, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herzustellen, und dass eines der Mittel zur Erreichung dieses Zieles die Wahrung und Fortentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist;in Bekräftigung ihres tiefen Glaubens an diese Grundfreiheiten, welche die Grundlage von Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bilden und die am besten durch eine wahrhaft demokratische politische Ordnung sowie durch ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Achtung der diesen Grundfreiheiten zugrunde liegenden Menschenrechte gesichert werden; entschlossen, als Regierungen europäischer Staaten, die vom gleichen Geist beseelt sind und ein gemeinsames Erbe an politischen Überlieferungen, Idealen, Achtung der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit besitzen, die ersten Schritte auf dem Weg zu einer kollektiven Garantie bestimmter in der Allgemeinen Erklärung aufgeführter Rechte zu unternehmen -
  • 14. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Entsprechend Art. 35 : Artikel 35 Zulässigkeitsvoraussetzungen 1. Der Gerichtshof kann sich mit einer Angelegenheit erst nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts ( in der uerspruengliche eglische beschreibungen ist : 1. The Court may only deal with the matter after all domestic remedies have been exhausted, according to the generally recognised rules of international law, and within a period of six months from the date on which the final decision was taken. Ist nicht … in uebereinstimmung mit den allgemein annerkannten Grundgesaetzen des Voelkerechts …. aber …. mit uebereinstimmungen von Landesgesaetzen zu Internationalien Gesaetzen == Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl. Der Menschenrechten, wie in Vorgeschrieben genau klar eingetragen wird ) und nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung befassen. 2. Der Gerichtshof befasst sich nicht mit einer nach Artikel 34 erhobenen Individualbeschwerde, die (a) anonym ist ( meines Beschwerden ist nicht ANONYM ) oder (b) im Wesentlichen mit einer schon vorher vom Gerichtshof geprüften Beschwerde übereinstimmt ( auch wenn man von frueheres meines 7595/11 beschwerden einige bewiesene SCHWERE STRAFTAT WIEDEHOELT WORDEN SIND, ich habe meines neue Beschwerden als getrennt gestellt, und die neue bewiesene STRAFTTAT sind nicht GLEICH aber NACH ANDERE ART UND WEISE AEHNLICH AUSGEFUEHRT WORDEN. Noch dazu meines Beschwerden 7595/11, ist bewiesen worden dass ALS VOLLIG UNGERECHT VON Vollinger UNZULAESSIG GEMACHT WORDEN, sogar ist noch NACH SEINE ENTSCHEIDUNG, als Beschwerden gueltig aber ohne eine zu mir schrieftliche Antwort, die zu mir einzubestimmen wird dass meines 7595/11 beschwerden noch gueltig ist. Es ist fuer mich als Eckte unterstuezender von Allg.Erkl.der Menechsenrechten NICHT Richtig einfassbar, dass die zustaenden NICHT klar zu mir NICHT erklaert werden. Auf jeden Fall meines 7595/11 beschwerden hatte bewiesen dass ich bewiesene SCHWERE STRAFTTAT GELITTEN HATTE, und nur in Art. 35 ZWEIFELN nach einfassungen von Vollinger EINGEKOMMEN WAREN weil er nicht genau gelesen hatte dass ich meines Klagen in Procura della Repubblica Costituzione Italia sede in Milano auch in sede in Genova wiederhoelt hatte und da Francesco Cardona, oder Cordona, als Richter hatte mich gewahreleistet dass er zu Procura Generale Corte di Cassazione sede in Brescia mein Klagen weitereingerichtet hatte, und deswegen zu leztem Stufen von Gerichtsferfahren moeglich in Italia angekommen war. FALLS FRANCESCO CORDONA EINE LUEGE zu mir GESAGT HATTE, ich war dabei Dachloeser zu sein, weil in der Zeit als ich in Milano war schon EIN MAL mich UMZUBRINGE VERSUCHT HATTEN, und sollte ich mich verstaecken.
  • 15. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Meines Beschwerden 34564/20 ist deswegen nicht IN DER REIHE VON BESCHWERDEN DIE nach einfassungen von (b) einzuordnen sind. ) oder schon einer anderen internationalen Untersuchungs- oder Vergleichsinstanz unterbreitet worden ist und keine neuen Tatsachen enthält. ( meine Beschwerden sind auch zu Kenntnissen von ICC und IPC weil ich seit 1969 auf meiner nach Rechten_verpflichtungen befreiungen warte. UND FALLS SIE IN FEHLER ZU UNZULAESSIGER ENDGUELTIGER BESCHWERDEN EINTRAGEN WOLLEN, ist es schon International Criminal Court ueber DIE ZUSTAENDEN zu kenntnissen eingekommen. Es ist auch zu verstehen dass ich in 51_Jahren von bewiesene SCHWERE FOLDERN ALS STRAFTAT GELITTEN habe, die ich sehr viele mal geklagt und beschwerdt habe, und deswegen als man NICHT zu kenntnissen folgtet, WIRD ES EINE NEUE AUFWAND UND Arbeiten VERLUST DIE bewiesen ist dass SEHR GEFAEHRLICH ANTI gesamten Planet SEIN WERDEN KANN.) 3. Der Gerichtshof erklärt eine nach Artikel 34 erhobene Individualbeschwerde für unzulässig, (a) wenn er sie für unvereinbar mit dieser Konvention oder den Protokollen dazu, für offensichtlich unbegründet oder für missbräuchlich hält ( meines Beschwerden 34565/20 ist nach Konvenktion und oder Protokoll gruendsaetzlich genau begruendet : Art.2 von Konvektion Protokoll ist bewiesen VERSTOSS GEWORDEN IN: Recht auf Leben 1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist. 2. Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um (a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; (b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; (c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen. Die bewiesene ZU SELBSTUMBRINGUNG ZWINGUNG entsteht aus: als juristische nach privaten und pubblische Rechten : MIT UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHFT darf ich NICHT mehr wegen meines Arbeiten etscheiden. Ich habe seit 1994 mehr als 10 stunden pro Tag und 345 Tagen pro Jahr gearbeitet, und vollig bewiesen ohne FEHLER, IN 2016 nach 22 jahren, die zu 50 jahren von normalem Arbeitenstempo entsprechen, WERDE ICH ANTI Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten ANTI Costituzione Italia UND ANTI codici civili ed penali ZU UNFAEHIG NACH YPOTHESEN VON PSICHIATERINNEN BEURTEILT UND KONSEQUENT meine wichtige Rechten_verpflichtungen VERLOREN.
  • 16. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Als natuerliche Person : MIT UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHAFT ich darf NICHT mehr ueber die Gesundheit meiner Person waehlen, ueber meine Erbenschaft waehlen, als ich als 55_jaehriger moechte eine sexuelle Beziehung MIT DIESER ERPRESSUNGSDRUCK habe ich nicht das einzige Moegen.... Was bleibt noch uebrig damit ich nicht mich SELBSTUMBRINGEN WOLLEN KANN ? Arbeiten ALS SKLAVE.... Wenn SO fuer Herr georges RAVARANI genuegen sein kann, Es ist berechtig als Wiederspruchsprobe mit seine gesamte Genie das GLEICHE AUSZUFUEHREN damit kann man auch rechnen WIEVIEL % DER Genie SICH UMBRINGEN WIRD und wieviel nicht SICH UMBRINGEN WIRD. Also fuer mich Wiederspruch als Beweis ist in DER ZUSTAENDEN genuegend. Persoenlich kann und darf ich erklaeren dass ich nicht mich in DER ZUSTAENDEN umbringen wird, nur weil MIT meine SELBSTUMBRINGUNG WERDE ICH RECHT ZU PSYCHIATRIE EINGEBEN, UND KONSEQUENT ANTI Allg.Erkl.der Menschenrechten so wie geschrieben ist AUSFUEHREN. Heilige Bible BEURTEILT nicht selbstumbringung ALS NICHT Gebot, es ist nicht jedemand UMBRINGEN, es ist nicht aus jedemend STOEHLEN, es ist nicht Sachen ZERSTOEREN, ist es einfach mit sich selbst zu tun zu haben. So als ich Glaubiger bin oder nicht ist zum Fall nicht wichtig, als ich Ideologen bin und Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten als Menschenbegruendedes Zusammenleben eintrage und ausfuehre. Also nach dieser Rechten_verpflichtungen ist nicht SELBSTUMBRINGEN ein STRAFTAT aber DIE ZWINGUNG ZU SELBSTUMBRINGUNG ALS TODESSTRAFEN doch, und auch die Konvenktion protokoll in Art. 2 paragraph 1 absatz 1 in 'Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt.' DIE ZWINGUNG ZU SELBSTUMBRINGUNG ist bewiesen NICHT entsprechend. 'Niemand darf absichtlich getötet werden, außer ….......' Also diese bewiesene UNGERECHTE ZWINGUNG ZU UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHAFT UND KONSEQUENT, WIE ich genau beschrieben habe, ZU SELBSTUMBRINGUNG sind nicht nach 'ausser' EINGETRAGEN.
  • 17. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Art.3 Verbot der Folter Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Es ist bewiesen dass JEDE Rechten_verplichtungen ABSCHREANKUNG OHNE bewiesene STRAFTAT ANTI ein mensch, der als nicht SCHULDIGER entsprechend bewiesener STRAFTAT bewiesen worden ist, ist bewiesene SCHWERE FOLDERN. FOLDERN ist nach juristischem Woerterbuch ist DAUERHAFTIGER UND/ODER KONZENTRIRTE GEWALT. GEWALT nach juristischem Worterbuch ist NICHT Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten ausfuehren. Also es ist auch vollig pruefbar, und ich bin dabei vollig zu erklaeren damit auch nicht ZWEIFELN entstehen koennen, dass ich vollig nicht SCHULDIGER nach bewiesener STRAFTAT bin; deswegen ist es vollig bewiesen dass ich FOLDERN GELITTEN HABE UND NOCH LITTE. Sogar auch mit bewiesene GRAUSAMKEIT. Art.4 Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit 1. Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. 2. Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten. 3. Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt (a) eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist; (b) eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist; (c) eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen; (d) eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört. Es ist volig bewiesen dass ich als nach pubblischer Rechten_verpflichtungen juristische Person verantwortlich und verhaftbar war und bin, FALLS ich meine verpflichtungen NICHT am besten erfuelle. In dieser verpflichtungen entsteht auch dass ich weitere Arbeiten wird, als ich sehe, dass DIE bewiesene BEHINDERDE AKTUELLE ZUSTAENDEN beseitigt werden koennen und duerfen, damit, waehrend ich meines Arbeiten verbessere und einfertige, DIESE ZUSTAENDEN beseitigen wird und/oder zu beseitigen geholfen wird. Das heisst, dass ich weiter abeite, auch waehrend meine Rechten_verpflichtungen SCHWER ANTI Allg.Erkl.der Menschenrechten ZERSTOERT WERDEN. DIESE ZUSTAENDEN sind bewiesene SKLAVIERUNG IN dem Arbeiten.
  • 18. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 ARTIKEL 5 Recht auf Freiheit und Sicherheit 1. Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden: (e) rechtmäßige Freiheitsentziehung mit dem Ziel, eine Verbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern, sowie bei psychisch Kranken, Alkohol- oder Rauschgiftsüchtigen und Landstreichern; es ist bewiesen worden dass Art.5 buchstabe (e) AUSGENUETZT ZU MISSBRAUCHT UND PERSONLICHES MACHT ZU VERHOEHEN VON bewiesene STRAFTAETERIN AUSGEFUEHRT WORDEN IST. ANTI Art. 1 und 2° der Allg.Erkl.der Menschenrechten ist es bewiesen das die obenbeschribene SCHUELDIGERIN VERSTOESST HABEN. ANTI Art. 1 comma 1 und Art.2° der Costituzione Italia ist es bewiesen das die obenbeschribene SCHUELDIGERIN VERSTOESST HABEN. ANTI art. 13 disposizioni attuative entsprechend art. 61 c.p.c. ist es bewiesen das die obenbeschribene SCHUELDIGERIN VERSTOESST HABEN. Und konsequent ANTI art. 2699 als atto pubblico DIE VON ein Mensch ALS Richter nach obenbeschriebene Art. 13 und 61 VERFALSCHET WIRD, UND ENTSPRECHEND bewiesene STRAFTAT nach Art 323 c.p. Beschrieben... u.s.w. Damit man besser buchstabe (e) verstehen kann, es ist notwendig zu verstehen und begreifen wieso als WIEDERSPRUCH oder einverstaendniss zu Allg.Erkl.der Menschenrechten gelesen werden darf. Damit als einverstaendniss mit Allg.Erkl.der Menschenrechten sein darf sind nur zwei Faellen moeglich: A) als jedemand von ein Gerichtshof als SCHULDIGER oder SCHUEDIGERIN beurteilt wird, und danach sein Rechtsanwalt nach mit ihm angeschlossenem Vertrag sich erlauben darf, um zu Richter oder zu Richterin anzufragen ob er oder sie ein Gutachten Bericht von Artz_chirurg, den eine Pathologie erklaeren wird, mit einem zusaetzlichen Bericht ergaenzen darf, und der Richter oder Richterin ohne ERPRESSUNG fuer Rechtsanwaltsvorstellung sich entscheiden wird. B) als jedemand der von Gutachten Bericht von Artz_chirurg als Koma Cerebellum krank beschrieben wird und konsequest man darf auch ein zusaetzlichen PSYCHIATRISCHE VORSTELLUNG einreichen, wobei damit gueltig werden darf, der Krank soll vor des Koma fuer PSYCHIATRIESCHE GLAUBEN unterschrieben haben.
  • 19. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 ARTIKEL 8 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens 1. Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz. 2. Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Jetzt erstens meine frage zu Ravarani : als Firma , also nach privater Rechten juristische Person, darf ich die bewiesene ANTI Rechten_verpflichtungen nach diesem Artikel ZERSTOEHRUNGEN beschwerden. DENKEN SIE DASS die sexuelle Beziehungen gehoeren zu Arbeitenbereich ? Oder Herr Ravarani als Richter nicht ? ......ich meine dass die bewiesene ANTI Artikel 6 VERSTOESSENDE STRAFTAT meistens gehoert nicht zu einem Beschwerden als Firma == nach privater Rechhten juristische Person. Jetzt in meiner faellen aber ist sehr wichtig dass die bewiesene ANTI Konvenktion Protokoll == Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten VERSTOESSENDE STRAFTAT als bewiesene STRAFTTAT annerkannt werden DIE ich als natuerliche Person als nach privater Rechten und als pubblischer rechten Person GELITTEN habe. Es ist bewiesen dass die bewiesene STRAFTTAT, UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHAFTSZWINGUNG, meine moegliche baubare nach Gefuehlen von mir moegliche ankommende Genie VOLLIG ZERSTOEHREN, weil ich als SO BEZEICHNET kann nicht sexuelle beziehungen anfangen und noch dazu NOCH SCHWER Genie einbringen, weil PLOTZLICH DER UNTERSTUETZUNGANWALTER DARF UEBER meine Gesundheit EINTSCHEIDUNG NEHMEN..... u.s.w. Noch dazu darf ich NICHT meine Erbenschaft als einziger Erber von meine Eltern und von meiner Grosseltern bekommen weil es bewiesen worden ist dass UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHAFT NICHT zu mir meine Entscheidungen ueber meine Kapitalien als meine nach Steuern_ und wirtsscaft_ gesaetzlicher erlaubte eigene Geheimnissen ERLAUBT. Diese Kapitalien aber gehoeren nur zu mir und nicht meine Firma und oder andere nicht gesaetzliche Organizationen, ich habe dafuer auch meinen Testament geschrieben, FALLS ich IN DIESER ZUSTAENDEN STERBEN wird. Artikel 6 der Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten : Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Artikel 6 ist auch in italienisch so nach Un_einfassungen
  • 20. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 uebersaetzt : Ognuno ha diritto al riconoscimento della propria personalità giuridica, in ogni luogo. zwischen rechtsfaehig und Annerkennungen eigenes juristische Person, die zwei uebersaetzunge erklaeren : Everyone has the right to recognition everywhere as a person before the law. Hier z.B. Der ursprueglicher Text ist als person und nicht als rechtsfaehig und nicht als juristische Person beschrieben.... die zwei von Un erlaubte Uebersaetzungen beschreiben dass juristische Person ist wichtig aber als rechtsfaehig ist richtig.... ich meine dass die Ursprungliche Woerter sind geeignet auch fuer Indios die in ihrer Waelder gerichtshoefen nich haben, deswegen ist nach italienische Uebersaetzung juristische Person anstatt natuerliche Person gewaehlt worden, weil in Italia diese zustaenden in Gerichtsverfahren eingeOrdneten werden, und damit nicht RASSISTISCHE ZWEIFEL ENTHALTEN WERDEN KOENNEN ist in deutscher Ueberseatzungen als rechtsfaehig eingetragen.... also in Deutscher Einfassungen koennen die Personen als rechtsfaehig : natuerliche Personen aber auch nach privaten Rechten_verpflichtungen juristiscge Personen und auch nach pubblischer Rechten_verpflichtungen juristische Person in Italienischer Einfassungen ist nicht gleich aber fast : die natuerliche Person WURDE MIT PHISYCALISCHE PERSON ERSAETZT.... also ich finde SO vollig NICHT nach Rechten_verpflichtungen deswegen lasse ich die uebersaetznugen nach duetsche einfassungen in italienische einfassungen einbringen …. fuer Sie als Richter denke ich ist sehr einfach zu verstehen...wieso rechtenfaehig ist auf jedenfall die Begruendungen wieso auch eine juristische Person entstehen darf.... wenn eine Person nicht rechtenfaehig ist, ist nicht NACH PSYCOUNTERSUCHUNG zu beweisen aber einfach nach Schuele, Studium, und Staatspruefungen, bis in der gesaetzlicher Kammerslisteneintragungen und miltaerische Listeeintragungen und Akademische Listeneintragungen u.s.w. zu finden, und das erlaedigt der teil nach pubblischer Rechten.... nach privaten Rechten genuegt es man als jedemand als Gesellschaft in besondere Listen, es reicht vollig Steueramt, als selbststaendiger eingetragen ist … in Europa ich kenne persoenlich nicht Laendern in dem diese unterschied NICHT ausgefuehrt wird, kann und darf ich schaetzen dass fuer Ethnisch_natuerliche Suomieinwohner in ihrer Waeldern man braucht nicht Baugehnemigungen, FALLS JEDEMAND WILL das gleiche IN Italia ist bewiesen NICHT rechtenfaehig.... in Deutschland an der Grenzen der Skandinavien in Orten ohne Stadten kann auch vielleicht moeglich sein oder in der italienischer
  • 21. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Kusten als die Ethnische_natuerliche Angler fuer bis zwei Stockwerken Gebauden in zukunften vielleicht erlaben werden darf... also in meinem Beschwerden ist das Problem von wie man darf diese artikel 6 uebersaetzen ausgetaucht ....... meines Beschwerden ist als natuerliche Person siehen Sie das Erbenschaftsproblem und sexuelle Bezieungenproblem; und als nach privaten Rechten jurisische Person, siehen Sie als Einfache Gesellschaft selbstaendiger Firma, als nach pubblischer rechten juristische Person siehen Sie dass ich wie Sie verantwortlich und verhaftbar nach Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten und Costituzione Italia und vollig verantwortlich “EC_giuridicolegale”_Vertrag, und Sie als Richter des ECHR ist verantwortlich und verhaftbar nur entsprechend Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten und, nach Konvektion Protokoll auch in meiner Faellen Costituzione Italia. Also sollen Sie mir erklaeren ob meine eintragung in beide Feldern die zu Seite 1 meines Beschwerden nicht ZULAESSIG ist, auch wenn ich genau nach Rechten_verpflichtungen Allg Erkl. Der Menschenrechten genau begruendet habe. Ich entschuldige mich vor Herr georges Ravarani wegen meine doppel eintragung, und als er sie als Fehler beurteilt hat, frage ich zu ihm als Richter, wie ich das selbe Beschwerden zu selben erlaubten Ergebnissen schreiben werde, damit es nach seiner Einfassungen zuelaessig wird.
  • 22. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Artikel 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit 1. Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen. 2. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Es ist bewiesen dass ANTI die Rechten_verpflichtungen Allg. Erkl.der Menschenrechten und von konvention und protokoll IN meiner Person SIND GESTOESST WORDEN, weil ich kann nicht meines Glaubens Ohne PSYCO leben, und PSYCO EIN GLAUBEN, SOGAR MEISTENS PAGANISCHE DEMAGOGIE, bewiesen ist. Nicht nur auch die Costituzione Italia mit ihre Art. 1 absatz 1 und art. 2° wie Artikel 9 von Konvektion un Protokoll nach Art. 1 und 2° von allg.Erkl.der Menschenrechten, und art. 13 disposizioni di attuazione von codice proced.civ. Art.61 uebreinstimmen zu diesem Beurteilen. Nach Art.9 von konvenktion protokoll paragraph 2° auch uebereinstimmt das weil die einzige Abschraenkungden die erlaubt worden sind, gesaetzlich vorgesehen sind und fuer die oeffenltiche Sicherheit, zum Schuetz der oeffentlichen Ordnung, gesundheit, oder Moral oder zu Schutz der Rechte und Freiheiten anderer entsprechen. Als natuerliche Person habe ich nicht EINE EINZIGE MAL diese Konvenktion Anspruchen GESTOSSEN, weil Rechten_verpflichtungen auch von Gefaengnern ich schaetze und ausfuehre. Als nach privaten Rechten juristische Person, darf ich nur als konsequent von mein als nach pubblischer rechten juristische Person sein, so verschiebt sich das Problem zu nach pubblischer Rechten juristische Person. Fuer die nach pubblischer rechten juristische Person ist die Moral nur zu Rechten_verpflichtungen_bezug in Frage zu kommen, und deswegen da ich mehrere mal, nicht VON PSYCO, FUER DER EIN ENTSPRECHENDER RELIGIOUSE GLAUBEN MAN BRAUCHT ( ueber 7'500'000'000 Menschen auf dieser welt, nur knapp 10'000'000 PSYCOGLAUBEN SIND, und deswegen ist nicht in rechten_verpflichtungenausfuehrungen von nicht PSYCOGLAUBEN EINZUBRINGEN ), aber von Genauen Allg.Erkl.der Menschenrechten_ausfuehrendern und Costituzione Italia_ausfuehrendern geprueft worden bin. Also ist es vollig bewiesen worden dass die bewiesene
  • 23. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 SCHULDIGERN/INNEN und oder bewiesbare SCHUELDIGERN/INNEN, von bewiesene STRAFTAT, die in meinem Beschwerden beschreibt worden sind ANTI Artikel 9 GESTOESSEN HABEN, und OHNE begrundungen die zu absatz 2° von diesem Art.9 beschrieben sind. Artikel 10 Freiheit der Meinungsäußerung 1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben. 2. Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung. Ich meine dass Art.10 paragreph 1) ist NICHT genau nach Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der menschenrechten ausgedrueckt, weil Meinen nicht Denken ist, zu Meinen gehoert dazu auch mindestens zu ausfuehren vorbereiten.... also ich meine dass besser wird, als ….... Denkenveraeusserungen anstatt Meinunungsveraeusserung …. also ich wiederhoele …. ich meine …. wobei als verbreitungen von freiheit manchmal kann auch besser sein, weil nicht ALLE RICHTERN koennen Rechten_verpflichtungen ausfuehren.... also in dieser Faellen.... ich denke …. auf jeden Fall da ich mein erlaubtes Meinen als juristische Person und mein erlaubte Machen als natuerliche person nicht MISSGEBRAUCHT habe UND nicht ALS PERSOENLICHE MACHTSAUSNUETZUNG BENUTZEN habe; und UNGEQUERT die bewiesene SCHUELDIGERN/INNEN UND/ODER bewiesbaren SCHUELDIGERN/INNEN ANTI dieser Rechetn_verpflichtungen ALS ANTI ich, als Rechten_verpflichtungen eintraeger, PSYCOUNTERSUCHUNGEN, von mir nicht eine einzige mal ERLAUBTEN worden, AUSGEFUEHRT HATTEN UND KONSEQUENT IN GERICHTSVERFAHREN ZU UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHAFTSZWINGUNG EINGEBRACHT HATTEN.
  • 24. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Artikel 11 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit 1. Jede Person hat das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen; dazu gehört auch das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu gründen und Gewerkschaften beizutreten. 2. Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Dieser Artikel steht rechtmäßigen Einschränkungen der Ausübung dieser Rechte für Angehörige der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung nicht entgegen. Wie hier beschrieben ist, ist es auch deutlich klar dass PSYCOGLAUBEN KOENNEN SICH SELBST ZUSAMMENSCHLIESSEN aber nicht andere Menschen MIT IHNEN ANTI Rechten_verpflichtungen ZUSAMMENBRINGEN UND/ODER BEURTEILEN. Also nur eine ausnahme villeicht moeglich noch waere: jedemand nicht zu religion glaubiger, und ohne Religionvertreter, als nach Gutachten Bericht von Artz_chirurg neurologe als in Koma Cerebellum beurteilt wird, nur konsequent aus seine eigene Erklaerung dass er PSYCOGLAUBIGER ist, kann und darf zu Gutachten Berich von Artz_chirurg neurologe auch ein BERICHT VON PSYCOLOG/IN UND/ODER VON PSYCHIATER/IN einbringen. Auch in dem selben ALS PSYCOGLAUBEN FESTGLAUBEN, als als SCHUELDIGER/IN beurteilt worden ist, kann der bewiesene SCHULDER/IN eine zu Richter oder Richterin Bericht von PSYCHIATER/IN UND/ODER PSYCOLOGER/IN, damit NICHT in Gefaegnissen einbeschraenkt wird, einreichen damit der Richter oder Richterin als GUELTIG entscheiden werden darf.
  • 25. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Artikel 12° Recht auf Eheschließung Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen. Nach Anfrage von meiner Ehefreundin oder Ex_Ehefreundin Caroline Haertel in Deutschland geboehren am 17.03.1966, ist es bewiesen, auch von Heiliges Rad von Vatikan, dass ALS sie, SO hatte sie mir nach 1 Monate von HEIRATENTAG gesagt, ZU HEIRATEN GEZWUNGEN WORDEN IST, sie mochte HEIRATEN nicht. Noch dazu es ist bewiesen dass in 1996 ALS sie VERHEIRATET HAT, ich NACH PSYCOFOLDERNBEHANDLUG GEZWUNGEN WAR. Aber dieses Bewiesen gehoert zu meines Beschwerden 7595/11. Das Bewiesen dass ich NACH, bewiesene, STRAFTAT, NICHT sie zu Kontakt einkommen darf, ist auch zu diesem meinem Beschwerden, nach bewiesener NEUER STRAFTAT, 34564/11 einzurechnen. Soll ich aber dafuer einweisen dass in 2004 oder 2005, als ich die schriftliche Antwort von VatikenStaat zu ihr eingebracht hatte, DER MANN DER ZU HEIRATEN, vermuetbar, GEZWUNGEN HATTE oder, HATTE mich ZU STOLKING ANGEKLAGT, wobei da UNBEGRUENDET war, hatte ich zu Gerichtshof Berlin_Charlottenburg, Berlin_mitte, und zu ECHR nach ANONYM TAETER, wegen bewiesene STRAFTAT VERFALSCUNG IN nach Gerichtshof ERKLAERUNG geklagt. In meinem Klagen aber hatte ich folgend ausnahmen eingetragen, dass als sie GEZWUNGEN und/oder frei Willig ANTI mich STOLKING GEKLAGT HATTE, sie sollte ueberhaupt auch in Gerichtshof nicht BESCHAEDIGT werden, weil auch wenn ein FEHLER DIE KLAGE WAR, sie koennte nur als ihre eigene FreiWille auch mich nicht treffen wollen. Aber als bewiesen worden ist dass sie GEZWUNGEN ZU KLAGEN WAR UND/ODER JEDEMAND ANSTATT sie GEKLAGT HATTE, sollten die Gerichtshoefen das gerichtsverfahren von meinem Klagen ausfuehren.
  • 26. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Artikel 13 Recht auf wirksame Beschwerde Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben. ARTIKEL 14 Diskriminierungsverbot Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, ( also ich bin nicht PSYCOGLAUBIGER und deswegen habe ich Rechten_verpflichtungen damit ich nicht NACH MENTHALISCHER DISKRIMINIERUNG BEHANDELT WERDEN wird) der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
  • 27. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Ein sehr wichtiger Punkt zu erklaeren, entspriecht Artikel 35 paragraph 1: Artikel 35 Zulässigkeitsvoraussetzungen 1. Der Gerichtshof kann sich mit einer Angelegenheit erst nach Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts und nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung befassen. Ich werde erstens beweisen dass ich diesem 6_monaten Frist genau aufgepassen habe, und danach werde ich auch beschreiben dass nach Corona_Virus pandemie, ist moeglich auch nach 12° Monatenfrist erlaubt worden. In Italia letzte moegliche Stufen, als jedemend nicht Richter oder Richterin ist, von Gerichtshoefen ist Corte di Cassazione Procura Generale della Procura della Repubblica Costituzione Italia in nach c.p.p und c.p.c. gewaehlten Ort die nicht die gleiche von Ordentliche Landesgerichtshoefen sind. Also wenn ich schon in Procura della Repubblica Costituzione Italia sede in Perugia, in Ordentliche Gerichtshoefen, sez civ und/oder sez. penali, geklagt habe, habe ich Rechten dafuer in Perugia in Corte d'Appello Procura Generale zu Beschwerden, und in Firenze Procura Generale Cosrte di Cassazione zu beschwerden. normale weise ist es als schon ein Gerichtsverfaren mit Prozessesbeurteilungen in Ordentlicher Gerichtshoefen in Perugia stattgefunden hat, man kann auch in Procura Generale Corte d' Apello in Perugia sich beschwerden, aber als man braucht MENSCHEN ALS Richter oder Richterin wegen bewiesene FEHLER, bewiesene STRAFTAT, klagen man braucht zu Procura Generale Corte di Cassazione Ort Firenze sich zu beschwerden. Nach dieser Stuefen ist nur als ein Richter oder eine Richterin sich VERLETZT in Rechten_verpflichtungen schaetzt, darf er oder sie zu Corte suprema di Cassazione in Rom sich beschwerden.
  • 28. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Also meine letzte Stufe Corte di Cassazione Procura Generale della Procura della Repubblica Costituzione Italia in Firenze habe ich zwei mal als zwei unterschiedliche Beschwerden erreicht: wie Sie als ECHR per E_mail auch als Ing_pEC von meinem giovanni.colombo@ingpec.eu, und als Deutsche gepruefte E_mail mit rueckschein von meinem ec_ing@ecologicolombo.net oder von meinem ec_personali@ecologicolombo.net und mein Twitter @IngColombo, bekommen haben; am 13.10.2017, 27.10.2017, 14.11.2017 hatte ich in Procura della Repubblica Costituzione Italia sede in Firenze zu Procura Generale Corte di Cassazione mich beschwerdt, und 3 mal meine schrieftliche unterschrieftliche und gestempelte Beschwerden persoenlich abegegeben. Das heisst dass die Termine zu auch dieser beschwerden in dem Moment dass Sie eine kopie halten werden sind gleichzeitig, nach moeglieche ECHR_archivien, die ich mindestens in einer moeglichen art und weiese kenne, schon ab bewiesene STRAFTAT == ABSAGUNG DES MENSCH ALS Richter, gueltig als innerhalb 6 Monatenfrist eingereicht.
  • 29. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Auf jeden Fall da DIE MENSCHEN ALS Richtern, DIE bewiesen ANTI Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten DURCH M45 ANTI codici penali ARCHIVIERT HABEN, BONFIGLIO FRANCO MASSIMO AM 14/11/2017 ALS K2017/003052 UND AM 23/11/2017 ALS K2017/003379 UND TURCO LUCA AM 16.10.2018 K2017/003223 das Gerichtsverfahren VOLLIG FESTGEHALTEN HABEN. Aber weahrend dieser zeit sollte ich mit NUR 600 Euro pro monate leben, und deswegen hatte ich nur per E_mail_Ingpec und per von deutschem Staat geschuetzte mit Rueckschein E_mail als wie 7595/11 verlaengerungen gesendet. Das heisst dass als Tagen der ECHR einkommen haben wir.... tagen des Klagen zu Procura Generale Corte di Cassazione in Firenze und tagen Tagen der wiedergabe von meine wegen in der Liste des Gerichtshof in Firenze eingetragene entsprechende Kenntnissen Klagen ( mit twitter zu EurOpea Council fuer ECHR innerhalb 15 Tagen gesendet ), bis eintragungen in meinem letzten Beschweden, die ich selbst angebracht im 07.2020 zu ECHR angebracht hatte und nicht als
  • 30. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 verlaengerungen von 7595/11 eintragen koennte weil nach telephonische kenntnissen 7595/11 zu mir als NOCH UNZULAESSIG erklaert worden war. Da in der Einfuehrung zu ECHR_beschwerden ist geschrieben dass telefonisch nicht auskuenften ueber beschwerden man haben kann, und ich ab 2013 eine angekommte Dokuemntenbeweis mit Computersbahn code entsprechend 7595/11 hatte, ich kenne noch dass die 7595/11 auch zulaessig worden war. Auf jeden Fall die mitteilungen der bewiesene FEHLERN VON BONFIGLIO UND TURCO waren zu ECHR durch Europea Council innerhalb wenige Tagen, auf jeden Fall unter 6 monaten, schon bekannt. noch dazu diese zuerst meine Klagen in Procura della Repubblica Procura Gneerale Corte di Cassazione in Firenze, waren entsprechend bewiesene STRAFTAT DIE SCHON SEHR SCHWER WAREN ABER NUR BIS 2017, ab 24.10.2019 hatte ich eine neue Reihe von Klagen in Procura della Repubblica Procura Generale Corte di Cassazione in Firenze angefangen, weil in Procura della Repubblica Tribunali Ordinari sede in perugia bewiesene WEITERE FEHLER DIE bewiesene STRAFTAT sind, DIE MENSCHEN ALS Richtern UEBER bewiesene NEUE STRAFTAT AUSGEFUEHRT HATTEN. Von dieser meiner Klagen ab 24.10.2014 habe noch nicht eine Antwort Bekommen, wobei innerhalb von 180 Tagen gesaetzlich ist notwendig schrieftlich unterschrieftlich und gestempelte Antworten per Post zu Klagende Menschen einzureichen ist. Da ich die letzte verlaengerungen meines Klagen in Procura Generale Corte di Cassazione in Firenze ungefaehr in 02.2020 eingereicht habe, ist es auch klar dass die Antworten innerhalb May 2020 ich bekommen soellte.
  • 31. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Beschwerden von 2017: Hierher die Klagen die ich in 2017 in Corte di Cassazione Procura Generale della Procura della repubblica Costituzione Italia abgegeben und per E_mail_IngpEC oder nach deutschem geschuetztem mit ruckschein E_mail_system gesendet habe. Es wird zwischen 2017 und 12.2019 mir NICHT per Post eine Antwort benachricht, wie nach Gesaetzen und rechten_verpflichtungen verpflichtungen sind, und als ich genuegend EurO um mit FlexiBus nach Firenze zu fahren hatten, hatte ich nach Corte di Cssazione Procura Generale della Procura della repubblica Costituzione Italia in Firenze gefahren und fuer die erste mal war ich zu Kenntnissen dass BONFIGLIO UNF TURCO meine Klagen ALS M45 ANTI Gesaetzen ARCHIVIERT HATTEN. Ich hatte deswegen mit twitter zu @coe und @CoEinBrussel ab sofort zu ECHR gesendet. Damit nicht VERLOEREN GEHEN koennten, ich hatte zu Beschwerden 7595/11 angepackt, wobei gehoeren zu diesem Beschwerden nicht.
  • 32. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Beschwerden von 2019:
  • 33. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 meines Klagen von 2019 sind verursacht von weiterer bewiesener STRAFTAT, DIE NUR TEILWEISEN KONSEQUENT VON bewiesener STRAFT von 2017 sind. Mein Avv., hat teilweise vermiendert DIE STRAFTAT, DIE bewiesen worden sind. Dieses Klagen sind 5 unterschiedliche Klagen, die in vermuetete ZUSAMMENHANG, MENSCHEN, DIE als STTRAFTAETERN/IN, zu einzelzen bewiesene STRAFTAT GETRENNT AUSGEFUEHRT HATTEN. Diese 5_teile zusammen angepackte Klagen deswegen als Klagen von 5 Klag_Teilen zu Corte di Cassazione in Firenze vorgestellt worden ist. Es ist dewegen so auch zu ECHR zu Mueller Elschner vorgestellt worden. Herr Mueller_elschner hat zu georges Ravarani als Richter eingegeben.
  • 34. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Ab 05.2020 es ist 100% sicher fuer mich dass die Antworten von Corte di Cassazione koennte nur ANTI Gesaetzen UND ANTI Rechten_verpflichtungen ARCHIVIATION M45 SEIN; und deswegen hatte ich nach ECHR zu fahren als notwendig gemeint. Da ich in der Zeit 700 Euro pro Monate bekommen hatte , koennte ich mit starkeres Sparren in Juni zu ECHR sein. Ich hatte mit Flexibus das Fahren gehalten, wobei sagten mir dass ein Risiko zu nicht Abfahrt entstehen koennte, Flexibus hatte seine Fahren ABGESTRICHELT und konsequent hatte ich nach Lufthansa gesucht. Nach zwei Monaten Sparren koennte ich jetzt aendlich zu Strasbourg fahren und hatte ich mit Twitter ein Termine zu ECHR mit einem Richter oder Richterin angefragt.... ….. FUER IHNEN WAR es EGAL..... ich verstehe dass SIE IN DER FAELLEN NUR IN MASSENKENNTNISSEN SICH BESCHAEFTIGEN Deswegen, als ich zu ECHR eingekommen war, war es mich siemlich klar dass SIE NICHT genau kennen wer ich bin und wie arbeite ich.... …. zum Glueck der Pfortner , der ich schon seit 2011 kennte, hatte mir mit ein Richter verbunden, zu dem ich erklaerte wekcher bewiesene SCHWERE STRAFTAT UND WELCHE SCHWERE KONSEQUENZEN IN meinem Leben UND IN dem Leben unserem Planet DIE VERSPETUNG HABEN KANN. So als ich in Strasbourg war, da ich in einer nacht ein gesamtes Beschwerden einreichen soellte, hatte ich nur ein Teil eingefertigt, von da Herr Meueller_elschner hat zu mir entsprechend meines nicht abgefertigen Beschwerden eine schriftliche Antwort 29998/20 am 21.07.2020 per Post geschieckt, mit dem er sehr nett mich benachrichte dass ich meines Beschwerden einfertigen soellte. Ich weiss nicht ob Sie “einfertigen” in woerterbuch finden werden, in Deutsch bedeutet, als selber Stueck vervollstaendigen. Ich habe danach mich sehr Muehe gegeben damit Sie der erster Teil, von 5 unterschiedliche aber eng verbunden Beschwerden, der auch Hauptteil in der Verbindungen ist, bekommen koennten. Also die Beschwerden Sie hatten schon, als in Procura Generale sie abgegeben worden sind, innerhalb wenigen Tagen in ECHR per E_mail_pEC per Deutsche_gepruefte mit Ruckschein E_mail, und per Twitter bekommen, als 180 Tagen von letzte Klagenverbreiterungen, es ist SICHER IN Italia dass die vor Gerichtsvefahren Untersuchungen abgefaertig worden sind und deswegen man sollten von Richter oder richterin eine schrieftliche gestempelte Antwort bekommen.
  • 35. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Als Sie nicht eine schrieftliche gestempelte untrschrieftliche Antwort bekkomen haben, sehr wahrscheinlich der richter oder die Richterin hat nach M45 die Untersuchungen Archiviert, und das heisst dass er begruenden muesst wieso: entweder FEHLT Beweis, oder der richter findet NICHT genuegend den Beweis damit er zu Gerichtsverfahren weiterfuehren darf. Also in meiner Zustaenden nur 1 jeder 50 Klagen hatten Rechten um nach M45 zu archivieren, andere mal SIE HATTEN GRUENDSAETZLICH EINFACH die Bewiesene STRAFTAT VERSTAECKT. Auf jeden fall auch ohne die Verspaetungen die von ECHR wegen CoronaVirus pandemie erlaubt worden sind ich bin in beide Zustaenden Corte di Cassazione Firenze in 2017 und Corte di Cassazione Firenze 2019_2020 innnerhalb die 6 Monaten vo ECHR erlaubt. weil offensintlich == pubblische, also nach Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten, meines Beschwerden begruendet ist ==> die bewiesene STRAFTTAT, DIE bewiesen sind, dass ich SIE GELITTEN habe, sind auch bewiesene SCHWERE VERSTOESSUNG ANTI die obenbeschribene rechten_verpflichtungen, in der Faellen einfach zu bewiesen sind weil meine Freiheit nach obenbeschriebener Rechten_verpflichtungen OHNE bewiesene ALS ich BEWIESENE TAETER DER BEWIESENER STRAFTTAT ABGESCHRAENKT WORDEN IST. Bewiesene ZWINGUNG ZU UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHAFT, STOHLUNG NACH meiner name und professioneller Titeln VON EINER RENTE, DIE NICHT gesaetzlich erlaubar ist, STOEHLUNG meine ekte nach gesaetzen erlaubare rennte die auch sehr niedriger ist..... u.s.w. ) und nicht MISSBRAEUCHLICH ( beide meine Beschwerden 7595/11 und 34564/20 sind nicht EINE ART UND WEISEN von Ihrem Arbeiten VERLUST, UND ODER DAMIT ich Ihnen BETRUEGEN WOLLTE, und oder DAMIT ich, wie es bewiesen ist dass ich UNTER ERPRESSUNG UND FOLDERN LITTE, Sie ERPRESSEN WOLLTE.) oder
  • 36. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 (b) wenn er der Ansicht ist, dass dem Beschwerdeführer kein erheblicher Nachteil entstanden ist, es sei denn, die Achtung der Menschenrechte, wie sie in dieser Konvention und den Protokollen dazu anerkannt sind, ( also ich habe als 5_jaeriger in der Schuele zu ernen angefangen , danach in der Universitaet, die besonders in Italia schwer ist, studiert, und seit ich arbeite mindestens 3500 Stunden pro Jahr gearbeitet; deswegen VORMUNDSCHAFTSRICHTER/IN UND UNTERSTUETZUNGSANWALTSCHEFT, wie es bewiesen ist, VOLLIG BESCHADIGEN meines als Rechten_verpflichtungen von konvenktion und Protokoll bezeichnete Arbeiten und meine als Rechten_verpflichtungen von konvenktion und Protokoll bezeichnete Dignitaet; nich nur DA, wie es bewiesen ist, DIEUNTERSTUETZUNGSANWALTSCHAFT IST NACH EOKONOMISCHER UND GESUNDSHEITSZUSTAENDEN EINGERICHTET WORDEN, darf ich NICHT auch ein mein persoenliches Leben ausfuehren.) erfordert eine Prüfung der Begründetheit der Beschwerde, und vorausgesetzt, es wird aus diesem Grund nicht eine Rechtssache zurückgewiesen, die noch von keinem innerstaatlichen Gericht gebührend geprüft worden ist. ( mein Bescherde 7595/11 ist ueber bewiesene STRAFTAT zwischen 1969 und 2011 und manchmal danach verlaengert und manchmal um tag der eingang des Beweis in ECHR zu beweisen benuetzen worden, zwischen klammern teilweise, wobei NOCH NICHT in Groesser Kammer, erklaert worden. Mein Beschwerden 34564/20 wird hieher auch nach innertsaatlichen gebuehrenden GerichtsPruefungen ausgefuehrt bewiesen worden, wobei DIESE GERICHTSPRUEFUNGEN sind als FALSCH EINGESTATTEN bewiesen worden. Meine klagen in Procura della Repubblica Costituzione Italia sede in Perugia 06100_Italia sind nach ordinarische landesgerichtshofverfahren als M45 ANTI codici penali UND ANTI rechten_verpflichtungen Costituzione Italia UND ANTI Allg.erkl.der Menschenrechten ALS MACHTSMISSBRAUCHT MACHTAUSNUETZUNG UND VERTSAECKUNG der bewiesene STRAFTAT OHNE notwendigen Prozess ARCHIVIERT WORDEN. Wegen diesen bewiesene STRAFTAT ALS Ordentliche Gerichtshoefen habe ich konsequent wie von Rechten_verpflichtungen und auch Italienische Gesetzen codici civili ed penali in Corte di Cassazione procura Generale della Procura della Repubblica Costituzione Italia geklagt habe. Klagen von 2013 bis 2017 als klagen 2017 und klagen 2017 bis 2020 als klagen 2019. Es ist bewiesen dass manchmal ich verwechselt habe kalgen mit beschwerden, aber 100% in ordentliche Gerichtshoefen sind nur klagen und das selbe in Corte die Cassazione == Procura Genarale == tribunali di controllo sull'OPERARE di magistrati; als Beschwerden ist 100% in Procura Generale Corte d'Appello und in ECHR …...... in ICC und IPC ist mir noch nicht klar aber denke ich Klagen und oder Beschwerden sind beide moeglich. )
  • 37. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 4. Der Gerichtshof weist eine Beschwerde zurück, die er nach diesem Artikel für unzulässig hält. Er kann dies in jedem Stadium des Verfahrens tun. noch dazu habe ich ein Problem mit einstellungen von meinem Rechtsanwalt weil, weil er hat nicht eine geeignete verbindung gefunden, die zu ihm, wie er arbeitet, aufpasst, und meiner einfassungen von “EC_giuridicolegale”_vertag als selbstaendiger. Also er moechte eine bestimmte einfassung in dem Vertrag Vollmacht == Procura, die ich nicht unterschreiben und stempeln darf und kann. “EC_giuridicolegale”_Vertrag ist vollig entsprechend Allg.Erkl.derMenschenrechten und Costituzione Italia ( nur als l'Italia è una Repubblica democratica …. democratica == bestehende und ausfuehrende nur Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.der Menschenrechten; als einzige meine Einfassungen von Demokratie, Demoktraten, Demokratinnen …. andere Demochratische EINFASSUNG, sind mit mir vollig nicht ERLAUBAREN ) aber abgrenzender Vertag weil man braucht nach bestimmten Anforderungen unterschreiben und mit Finger druecken damit entwerder reserviert oder angeschloessen werden kann und darf. Also momentan meiner Rechtsanwalt ist nicht in der Lage damit ein entsprechender zu “EC_giuridicolegale”_vertag seine Anspruchen als selbstaendiger erfuellt werden, zu finden, und deswegen vielleicht nur zu C.2° nach Konvektionsanleitungen einsteigen wird. ARTIKEL 36 Beteiligung Dritter 1. In allen bei einer Kammer oder der Großen Kammer anhängigen Rechtssachen ist die Hohe Vertragspartei, deren Staatsangehörigkeit der Beschwerdeführer besitzt, berechtigt, schriftliche Stellungnahmen abzugeben und an den mündlichen Verhandlungen teilzunehmen. 2. Im Interesse der Rechtspflege kann der Präsident des Gerichtshofs jeder Hohen Vertragspartei, die in dem Verfahren nicht Partei ist, oder jeder betroffenen Person, die nicht Beschwerdeführer ist, Gelegenheit geben, schriftlich Stellung zu nehmen oder an den mündlichen Verhandlungen teilzunehmen. 3. In allen bei einer Kammer oder der Großen Kammer anhängigen Rechtssachen kann der Kommissar für Menschenrechte des Europarats schriftliche Stellungnahmen abgeben und an den mündlichen Verhandlungen teilnehmen.
  • 38. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Desewegen kann und darf sein , wie in: C.3. Vollmacht Dieser Abschnitt muss die Originalunterschriften enthalten. 33. Der Beschwerdeführer muss das Vollmachtsformular unterschreiben, das den Vertreter ermächtigt, in seinem Namen zu handeln, es sei denn, bei dem Beschwerdeführer handelt es sich zum Beispiel um ein Kind oder eine geschäftsunfähige Person, die nicht in der Lage ist, dies selbst zu tun. Sollte ein Vertreter, der kein Anwalt ist, im Namen des Beschwerdeführers einen Rechtsanwalt beauftragt haben, muss dieser Vertreter die Vollmacht im Namen des Beschwerdeführers unterschreiben. 34 und 36. Das Datum, an dem der Beschwerdeführer (Einzelperson) und sein Vertreter unterschrieben haben, ist anzugeben.35. Der vom Beschwerdeführer mit dem Einlegen der Beschwerde beauftragte Rechtsanwalt oder nicht anwaltliche Vertreter muss die Vollmacht unterschreiben, um zu bestätigen, dass er oder sie die Vertretung übernimmt. Die Kanzlei des Gerichtshofs kann beim Fehlen der Unterschrift den Schriftwechsel nur mit dem Beschwerdeführer weiterführen, da nicht nachgewiesen wurde, dass der Vertreter tatsächlich mit der Sache beauftragt wurde. Senden Sie keinegetrennte Vollmacht: sämtliche und den Kontaktdaten der betreffenden Personen müssen im Beschwerdeformular angegeben werden. Sowohl der Beschwerdeführer als auch sein Vertreter müssenbeim Vorbereiten der Beschwerde im Abschnitt „Vollmacht” in den Feldern Nr. 33 und 35 unterschreiben: Rechtsanwälte dürfen keine vom Beschwerdeformular getrennte Vollmacht einreichen, es sei denn, dass dies aus praktischen Gründen nicht anders möglich ist. Eine separate Vollmacht wird nur in solchen Fällen angenommen, in denen ein Beschwerdeführer den Rechtsanwalt wechselt oder zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt. Beschwerdeführer müssen dann das auf der Internetseite des Gerichtshofs separat abrufbare Vollmachtsformular benutzen, in dem die nötigen Angaben gemacht werden können. Wird eine separate Vollmacht ohne überzeugende Begründung für deren Notwendigkeit vorgelegt, wird die Beschwerde wegen Nichtbeachtung vonArtikel 47 der Verfahrensordnung zurückgewiesen. C.2. Rechtsanwalt 26-32. Informationen zur Identität des Rechtsanwalts einschließlich ausführlicher Kontaktdaten sind anzugeben, soweit er im Namen des Beschwerdeführers vor dem Gerichtshof tätig wird. Der Beschwerdeführer ist in der Phase der Einlegung einer Beschwerde nichtverpflichtet,
  • 39. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 einen Rechtsanwalt zu beauftragen; es kann jedoch ratsam sein, dies zu tun. Sobald das Verfahren einStadium erreicht hat, in der die Vertretung durch einen Rechtsanwalt verpflichtend ist, wird der Beschwerdeführer hierüber informiert. Zu diesem Zeitpunkt –nach einer Entscheidung des Gerichtshofs, die Regierung des Mitgliedsstaates über die Beschwerde zu informieren, damit diese hierzu Stellung nehmen kann – besteht die Möglichkeit, Verfahrenshilfe zu beantragen, wenn die finanzielle Situation des Beschwerdeführers es ihm nicht erlaubt, einen Anwalt zu bezahlen, und solch eine Hilfe für den ordnungsgemäßen Fortgang des Verfahrens notwendig erscheint. Informationen hierzu werden dem Beschwerdeführer zu gegebener Zeit zugesandt. nur als vollig die Rechten_verpflichtungen Allg.Erkl.derMenschenrechten vollig ausgefuehrt werden == ich DARF nicht ZU RECHTSANWALT GEZWUNGEN WERDEN , und ich DARF nicht ZU EINEM RECHTSANWALT VOLLMACHT UNTERSCHREIBEN, und nur als “EC_giuridicolegale”_vertrag mit einem nur von mir geschriebene und/oder schrieftlich korregierte Vertrag , den ich genau Ohne ZWINGUNG unterschrieben und mit fingerdrueck stempeln wird, vollig erfuellt wird.
  • 40. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Also wie geschrieben lege ich hierher meine Seite als natuerliche Person meines Beschwerden an, auch wenn werde ich auch die bewiesene STRAFTAT ANTI ich als nach privaten Rechten juristische person, und auch fuer die gesamte Welt als nach pubblische Rechten juristische Persion beschreiben. Ich wuensche deswegen dass fuer Sie nicht ein Problem sein wird um meines Beschwerden wieder gueltig einzurichten. schoenes und gutes arbeiten Pinzati: hier zum Brief folgende: Fuhrerschein noch gueltig neurologische untersuchungen als beweis dass ich nicht aus PATHOLOGIE litte Dott.Avv. Andra Conversano Erklaerungen als meiner Rechtenanwalt von Republick Costituzione Italia als getrennten auflagen: syntetischer Arbeitenverlauf in deutscher Sprache https://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ge-sehr-abgerzete-und-schematische-arbeitenlauf nach geanuem Berechnen Curriculum Laboris in italienerischer Sprache https://www.slideshare.net/GiovanniColombo13/ge-tabellarische-arbeitenlauf-ec-curriculum-laboris Dott(2°).Ing.Arch.giovanni Colombo A1360 Ord.Ing.PG_I_1995 09171 Arch.kammer B_de_2003_2011
  • 41. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 meine Fuhrerschein beweisst das in 05.2017 ich war psico_phisick_untersucht und ohne Gesundheits PROBLEMEN.
  • 43. Dott(2).Ing.Arch.giovanni Colombo IVA_nr.: 02819100542 Dieser Dokument ist entsprechend EC_giuridicolegalegueltig seit 2004 als Teil von diesem Vetrag den ich in 2004 unterschrieben habe, und als auch fuer nicht unterschreibende EC_giuridicolegale mit diesem Dokument ich verbreitet habe.