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„Digitaler Nachlass und digitale Vorsorge“
01. November 2017 – Dr. Karin Windt
(Auszug)
Vortrag beim Landesverband Berlin Unternehmerfrauen im Handwerk e.V.
(UFH e.V.) Berlin
Zur Referentin
Dr. Karin Windt (Berlin)
Webgewandt.de | Nachhaltigkeit im Internet
Angebote:
– Suchmaschinenoptimierung (SEO)
– Social Media Strategien & Konzepte für Verbände und Unternehmen
– Workshops „Schreiben für das Internet“
Beratung / Umsetzung / Training
2
Dr. Karin Windt
webgewandt.de | Nachhaltigkeit im Internet
info@webgewandt.de
http://www.webgewandt.de
Twitter: @webgewandt
Dr. Karin Windt, info@webgewandt.de
© Dr. Karin Windt. Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt
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Dr. Karin Windt (Berlin)
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Angebote:
– Suchmaschinenoptimierung (SEO)
– Social Media Strategien & Konzepte für Verbände und Unternehmen
– Workshops „Schreiben für das Internet“
Beratung / Umsetzung / Training
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Dr. Karin Windt
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Zur Referentin
Dr. Karin Windt (Berlin)
Webgewandt.de | Nachhaltigkeit im Internet
Angebote:
– Suchmaschinenoptimierung (SEO)
– Social Media Strategien & Konzepte für Verbände und Unternehmen
– Workshops „Schreiben für das Internet“
Beratung / Umsetzung / Training
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Dr. Karin Windt
webgewandt.de | Nachhaltigkeit im Internet
info@webgewandt.de
http://www.webgewandt.de
Twitter: @webgewandt
Dr. Karin Windt, info@webgewandt.de
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Alle Onlineprofile auflisten (XING, FB, Twitter, Onlinebanking ...)
– Auch Entlegenes nicht vergessen
Digitale Abos: Welche kostenpflichtigen Abos haben Sie
– Wie können sie gelöscht werden: Apps, Onlinespiele, Streamingdienst, digitale
Zeitschrift, Cloud-Dienste
Mailkonto: Welche Mailkonten nutzen Sie? Wichtige Nachrichten hierüber
– Abonnements, Vertragsdaten, Onlinegeschäfte, etc.
Fotos und Videos: Was kann weg, was soll erhalten bleiben?
– Wer darf darauf zugreifen? Schaffen Sie Rechtssicherheit.
Vermächtnis Facebook, Twitter usw.: Festlegen, was mit welchen Ihrer Profile
geschehen soll
– Entscheidung: Löschen oder Gedenkseite?
2. Digitale Vorsorge – Nachlass ordnen
© Dr. Karin Windt. Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt
5
Aufzeichnung hinterlegen: Wer darf auf welche Daten Zugriff nehmen?
– Bestimmen Sie die Person(en), welche im Falle Ihres Ablebens Zugriff auf Ihre
Onlinekonten nehmen darf/dürfen.
– Regeln wie beim Testament handschriftlich formulieren. Unterzeichnen Sie das
Dokument, am besten zusammen mit einem Zeugen
Passwörter in einem elektronischen Passwortsafe speichern
– zB mit dem Passwortsafe KeePass: kostenfrei, mit Masterpasswort
– KeePass auf einem verschlüsselten USB-Stick speichern
Falls Aufzeichnungen auf Papier
– Benutzernamen und Passwörter getrennt aufbewahren (Safe)
– Aktualisierungen nachhalten!
2. Digitale Vorsorge – Nachlass ordnen
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6
Todesfall -> Erben erhalten digitales Vermächtnis
USB-Stick mit Masterpasswort und allen Zugangsdaten
2. Digitale Vorsorge – Nachlass ordnen
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7
Foto: Karin Windt
Spurensuche: Welche Onlinekonten gibt es? Und wo sind die Daten?
Wo entstehen Kosten? Welche Onlinespuren sollen bleiben, welche nicht?
3. Verstorbene Angehörige und ihre Daten
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8
Foto: Karin Windt
Passwörter suchen
– Unterlagen des Verstorbenen durchsuchen, ggf. auch auf Notebooks/Smartphones
Anbieter kontaktieren / AGB-Check
– Die Hilfe der Online-Anbieter erfragen
– Es gelten die allg. Geschäftsbedingungen
– In Sozialen Netzwerken erhalten Angehörige oft keinen Zugang. Profile können ggf.
gelöscht oder „in Gedenken erhalten“ werden.
Urkunden beschaffen
– um sich als Angehöriger (Geburtsurkunde) oder Erbe zu legitimieren:
Sterbeurkunde, Erbschein
Unterstützung annehmen
– Bestattungsunternehmen besorgen Urkunden und helfen u.a. auch beim digitalen
Nachlass; sie stöbern ggf. Onlineaccounts auf
Sichern und löschen
– Daten aus Onlinekonten sichern (Fotos /Videos) und Accounts löschen
3. Verstorbene Angehörige und ihre Daten
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9
Eine Sterbeurkunde ist streng genommen
– nicht ausreichend, um ein Konto zu löschen, da der Besitzer des Scheins nicht
unbedingt der Erbe ist. Dazu wäre der Erbschein nötig.
Nachteil Erbschein:
– Viele Hinterbliebene müssen das Erbe wegen Schulden ausschlagen, Erbablehner
können den digitalen Nachlass somit nicht regeln!
Daher sollte die Vorlage einer Sterbeurkunde ausreichend sein, um an die
Konto-Daten des Verstorbenen zu gelangen
Alternativ kann eine Vorsorgevollmacht helfen.
– Vorteil: die Annahme des Erbes (oder von Schulden) durch den Verwalter ist hierbei
nicht nötig
4. Thema Erbschein
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10
− Web.de:
Konto-Zugriff mit Kopie der Sterbeurkunde, Kopie des Erbscheins,
Kopie des Personalausweises des Erben (Vorder- und Rückseite)
− Sperrung mit Sterbeurkunde möglich
− Löschung automatisch nach 6 Monaten Inaktivität!
− Gmx.de: Zugriff aufs Konto nach Vorlage Erbschein und
Sterbeurkunde
− Löschen nach Vorlage Sterbeurkunde,
− Deaktivieren nach 6 Monaten Inaktivität, nach weiteren 6 Monaten
Löschung
− Yahoo: kein Zugriff. Nach Vorlage der Sterbeurkunde ist Löschen
möglich, Nachweis des Nachlassverwalters nötig
− https://de.hilfe.yahoo.com/kb/SLN2021.html
5. Social Media Dienste und Digitaler Nachlass
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11
− Facebook: kein Zugriff.
Bei Vorlage Geburts- oder Sterbeurkunde Gedenkseite möglich
− Ein zu Lebzeiten festgelegter Nachlasskontakt kann die Gedenkseite
eingeschränkt verwalten:
- https://www.facebook.com/help/1568013990080948
− Account-Löschung nur durch unmittelbare Angehörige oder
Nachlasskontakt (Vorlage Sterbeurkunde)
- https://www.facebook.com/help/contact/?id=228813257197480
− Instagram: wie Facebook s.o.
5. Social Media Dienste und Digitaler Nachlass
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12
− Weitere Dienste
…..
5. Social Media Dienste und Digitaler Nachlass
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Digitales Erbe und digitale Vorsorge

  • 1. „Digitaler Nachlass und digitale Vorsorge“ 01. November 2017 – Dr. Karin Windt (Auszug) Vortrag beim Landesverband Berlin Unternehmerfrauen im Handwerk e.V. (UFH e.V.) Berlin
  • 2. Zur Referentin Dr. Karin Windt (Berlin) Webgewandt.de | Nachhaltigkeit im Internet Angebote: – Suchmaschinenoptimierung (SEO) – Social Media Strategien & Konzepte für Verbände und Unternehmen – Workshops „Schreiben für das Internet“ Beratung / Umsetzung / Training 2 Dr. Karin Windt webgewandt.de | Nachhaltigkeit im Internet info@webgewandt.de http://www.webgewandt.de Twitter: @webgewandt Dr. Karin Windt, info@webgewandt.de © Dr. Karin Windt. Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt
  • 3. Zur Referentin Dr. Karin Windt (Berlin) Webgewandt.de | Nachhaltigkeit im Internet Angebote: – Suchmaschinenoptimierung (SEO) – Social Media Strategien & Konzepte für Verbände und Unternehmen – Workshops „Schreiben für das Internet“ Beratung / Umsetzung / Training 2 Dr. Karin Windt webgewandt.de | Nachhaltigkeit im Internet info@webgewandt.de http://www.webgewandt.de Twitter: @webgewandt Dr. Karin Windt, info@webgewandt.de © Dr. Karin Windt. Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt
  • 4. Zur Referentin Dr. Karin Windt (Berlin) Webgewandt.de | Nachhaltigkeit im Internet Angebote: – Suchmaschinenoptimierung (SEO) – Social Media Strategien & Konzepte für Verbände und Unternehmen – Workshops „Schreiben für das Internet“ Beratung / Umsetzung / Training 2 Dr. Karin Windt webgewandt.de | Nachhaltigkeit im Internet info@webgewandt.de http://www.webgewandt.de Twitter: @webgewandt Dr. Karin Windt, info@webgewandt.de © Dr. Karin Windt. Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt
  • 5. Alle Onlineprofile auflisten (XING, FB, Twitter, Onlinebanking ...) – Auch Entlegenes nicht vergessen Digitale Abos: Welche kostenpflichtigen Abos haben Sie – Wie können sie gelöscht werden: Apps, Onlinespiele, Streamingdienst, digitale Zeitschrift, Cloud-Dienste Mailkonto: Welche Mailkonten nutzen Sie? Wichtige Nachrichten hierüber – Abonnements, Vertragsdaten, Onlinegeschäfte, etc. Fotos und Videos: Was kann weg, was soll erhalten bleiben? – Wer darf darauf zugreifen? Schaffen Sie Rechtssicherheit. Vermächtnis Facebook, Twitter usw.: Festlegen, was mit welchen Ihrer Profile geschehen soll – Entscheidung: Löschen oder Gedenkseite? 2. Digitale Vorsorge – Nachlass ordnen © Dr. Karin Windt. Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt 5
  • 6. Aufzeichnung hinterlegen: Wer darf auf welche Daten Zugriff nehmen? – Bestimmen Sie die Person(en), welche im Falle Ihres Ablebens Zugriff auf Ihre Onlinekonten nehmen darf/dürfen. – Regeln wie beim Testament handschriftlich formulieren. Unterzeichnen Sie das Dokument, am besten zusammen mit einem Zeugen Passwörter in einem elektronischen Passwortsafe speichern – zB mit dem Passwortsafe KeePass: kostenfrei, mit Masterpasswort – KeePass auf einem verschlüsselten USB-Stick speichern Falls Aufzeichnungen auf Papier – Benutzernamen und Passwörter getrennt aufbewahren (Safe) – Aktualisierungen nachhalten! 2. Digitale Vorsorge – Nachlass ordnen © Dr. Karin Windt. Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt 6
  • 7. Todesfall -> Erben erhalten digitales Vermächtnis USB-Stick mit Masterpasswort und allen Zugangsdaten 2. Digitale Vorsorge – Nachlass ordnen © Dr. Karin Windt. Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt 7 Foto: Karin Windt
  • 8. Spurensuche: Welche Onlinekonten gibt es? Und wo sind die Daten? Wo entstehen Kosten? Welche Onlinespuren sollen bleiben, welche nicht? 3. Verstorbene Angehörige und ihre Daten © Dr. Karin Windt. Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt 8 Foto: Karin Windt
  • 9. Passwörter suchen – Unterlagen des Verstorbenen durchsuchen, ggf. auch auf Notebooks/Smartphones Anbieter kontaktieren / AGB-Check – Die Hilfe der Online-Anbieter erfragen – Es gelten die allg. Geschäftsbedingungen – In Sozialen Netzwerken erhalten Angehörige oft keinen Zugang. Profile können ggf. gelöscht oder „in Gedenken erhalten“ werden. Urkunden beschaffen – um sich als Angehöriger (Geburtsurkunde) oder Erbe zu legitimieren: Sterbeurkunde, Erbschein Unterstützung annehmen – Bestattungsunternehmen besorgen Urkunden und helfen u.a. auch beim digitalen Nachlass; sie stöbern ggf. Onlineaccounts auf Sichern und löschen – Daten aus Onlinekonten sichern (Fotos /Videos) und Accounts löschen 3. Verstorbene Angehörige und ihre Daten © Dr. Karin Windt. Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt 9
  • 10. Eine Sterbeurkunde ist streng genommen – nicht ausreichend, um ein Konto zu löschen, da der Besitzer des Scheins nicht unbedingt der Erbe ist. Dazu wäre der Erbschein nötig. Nachteil Erbschein: – Viele Hinterbliebene müssen das Erbe wegen Schulden ausschlagen, Erbablehner können den digitalen Nachlass somit nicht regeln! Daher sollte die Vorlage einer Sterbeurkunde ausreichend sein, um an die Konto-Daten des Verstorbenen zu gelangen Alternativ kann eine Vorsorgevollmacht helfen. – Vorteil: die Annahme des Erbes (oder von Schulden) durch den Verwalter ist hierbei nicht nötig 4. Thema Erbschein © Dr. Karin Windt. Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt 10
  • 11. − Web.de: Konto-Zugriff mit Kopie der Sterbeurkunde, Kopie des Erbscheins, Kopie des Personalausweises des Erben (Vorder- und Rückseite) − Sperrung mit Sterbeurkunde möglich − Löschung automatisch nach 6 Monaten Inaktivität! − Gmx.de: Zugriff aufs Konto nach Vorlage Erbschein und Sterbeurkunde − Löschen nach Vorlage Sterbeurkunde, − Deaktivieren nach 6 Monaten Inaktivität, nach weiteren 6 Monaten Löschung − Yahoo: kein Zugriff. Nach Vorlage der Sterbeurkunde ist Löschen möglich, Nachweis des Nachlassverwalters nötig − https://de.hilfe.yahoo.com/kb/SLN2021.html 5. Social Media Dienste und Digitaler Nachlass © Dr. Karin Windt. Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt 11
  • 12. − Facebook: kein Zugriff. Bei Vorlage Geburts- oder Sterbeurkunde Gedenkseite möglich − Ein zu Lebzeiten festgelegter Nachlasskontakt kann die Gedenkseite eingeschränkt verwalten: - https://www.facebook.com/help/1568013990080948 − Account-Löschung nur durch unmittelbare Angehörige oder Nachlasskontakt (Vorlage Sterbeurkunde) - https://www.facebook.com/help/contact/?id=228813257197480 − Instagram: wie Facebook s.o. 5. Social Media Dienste und Digitaler Nachlass © Dr. Karin Windt. Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt 12
  • 13. − Weitere Dienste ….. 5. Social Media Dienste und Digitaler Nachlass © Dr. Karin Windt. Diese Präsentation ist urheberrechtlich geschützt 13