Das Dokument befasst sich mit einem Beschluss des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik zur Wahrung der Rechte von Abgeordneten und Bürgern, die in Kommissionen berufen werden, datiert auf den 24. Februar 1974. Es stellt klar, dass die Informationen ausschließlich zur Aufklärung und Berichterstattung dienen und jede gewerbliche Nutzung der Inhalte nur mit Zustimmung des Autors gestattet ist. Des Weiteren wird auf die urheberrechtlichen Schutzbestimmungen sowie Haftungsausschlüsse hingewiesen.