Para desarrollar y aplicar esta metodología trabajamos en base al formato de educativo de Intel Aprender/ “Tecnología y Comunidad”,. El cuál fundamenta sus objetivos en el quehacer del alumno o participante del taller, como una persona generadora de contenidos, contenidos locales y de un alto poder crítico, siempre utilizando la inclusión digital y el uso de las tecnologías como una herramienta de comunicación e información útil para la búsqueda y solución de problemáticas comunitarias. Para esta etapa buscamos desarrollar habilidades basados en los objetivos de reducir la brecha digital que afecta a los adolescentes en condición de vulnerabilidad socio – educativa, que residen en sectores urbanos poblacionales, como lo es la Pintana.
Ermächtigende Stadt? Soziale Innovationen in der ZivilgesellschaftPeter Kühnberger
Präsentation am #gov2vie zu sozialer Innovationen in der Stadt. Wo stehen wir in Österreich, welche Faktoren begünstigen soziale Innovation, welche behindern.
Das berufsbegleitende, internationale, englischsprachige MBA-Studium der SMBS University of Salzburg Business School richtet sich an Führungskräfte, die am internationalen Markt tätig sind. Der postgraduale Lehrgang vermittelt das Wissen und die Fähigkeiten, um mit einem Unternehmen global erfolgreich zu sein. Die Broschüre informiert über das MBA-Studium Global Executive MBA, internationale Study Trips und alle wichtigen Details zum postgradualen Lehrgang.
Para desarrollar y aplicar esta metodología trabajamos en base al formato de educativo de Intel Aprender/ “Tecnología y Comunidad”,. El cuál fundamenta sus objetivos en el quehacer del alumno o participante del taller, como una persona generadora de contenidos, contenidos locales y de un alto poder crítico, siempre utilizando la inclusión digital y el uso de las tecnologías como una herramienta de comunicación e información útil para la búsqueda y solución de problemáticas comunitarias. Para esta etapa buscamos desarrollar habilidades basados en los objetivos de reducir la brecha digital que afecta a los adolescentes en condición de vulnerabilidad socio – educativa, que residen en sectores urbanos poblacionales, como lo es la Pintana.
Ermächtigende Stadt? Soziale Innovationen in der ZivilgesellschaftPeter Kühnberger
Präsentation am #gov2vie zu sozialer Innovationen in der Stadt. Wo stehen wir in Österreich, welche Faktoren begünstigen soziale Innovation, welche behindern.
Das berufsbegleitende, internationale, englischsprachige MBA-Studium der SMBS University of Salzburg Business School richtet sich an Führungskräfte, die am internationalen Markt tätig sind. Der postgraduale Lehrgang vermittelt das Wissen und die Fähigkeiten, um mit einem Unternehmen global erfolgreich zu sein. Die Broschüre informiert über das MBA-Studium Global Executive MBA, internationale Study Trips und alle wichtigen Details zum postgradualen Lehrgang.
Teaching and Learning Experience Design – der Ruf nach besserer Lehre: aber wie?Isa Jahnke
Der Ruf danach, dass es bessere Lehre geben muss oder das Lehre verbessert werden sollte, ist nicht neu. Es gibt auch schon seit längerer Zeit Rufe danach, dass Lehre der Forschung in Universitäten gleichgestellt werden soll. (Und in den letzten Jahren ist in Deutschland auch einiges an positiven Entwicklungen geschehen, z.B. durch die Aktivitäten des Stifterverbands). Wie kann die Verbesserung der Lehre weitergehen? Fehlt etwas in dieser Entwicklung? Ja, sagt dieser Beitrag, der zum Nachdenken und Diskutieren anregen soll. In diesem Beitrag wird ein forschungsbasierter Ansatz zur Diskussion gestellt. Es wird argumentiert, dass Lehre nur dann besser wird, wenn es mit den Prinzipen der Wissenschaft und Forschung angegangen wird (d.h. gestalten, Daten erheben, auswerten, verbessern). Es benötigt neue Verhaltensregeln oder -prinzipien bei der Gestaltung von Lehrveranstaltungen. Das bedeutet zum Beispiel das Prinzipien der Evidenzbasierung und wissenschaftliche Herangehensweisen im Lehr-Lerndesign als zentrales Fundament etabliert werden sollte. Evidenzbasierung hier meint, folgt man der Logik der Forschung, dass Lehrveranstaltungen als Intervention verstanden werden. Mit dieser Intervention werden Studierende befähigt, bestimmte vorab festgelegte Kompetenzen zu entwickeln. Und die Frage, die sich bei jeder Lehr-Lernveranstaltung dann stellt, ist, ob diese Objectives bzw. Learning Outcomes auch erreicht wurden. Klar ist, dass die subjektive Lehrevaluation der Studierenden oder auch die Notengebnung nicht ausreichen, um diese Frage zu beantworten. Hierfür gibt es eine Reihe von Methoden, die genutzt werden können, z.B. aus dem Bereich des User- / Learning Experience Design. Diese Methoden umfassen unter anderem Usability-Tests, Learner Experience Studies, Pre-/Post-Tests, und Follow-up Interviews. Diese können zur Gestaltung und Erfassung von effektiven, effizienten und ansprechenden digitalen Lerndesigns verwendet (Reigeluth 1983, Honebein & Reigeluth, 2022).
Der Beitrag will die Entwicklung zur Verbesserung von Lehre weiter pushen. Neue Ideen in die Bewegung bringen. Als Gründungsvizepräsidentin der UTN hab ich die Chance, hier ein neues Fundament für eine gesamte Uni zu legen. Wird das Gelingen? Ist dieser Ansatz, den ich hier vorstelle, eine erfolgsversprechende Option dafür? Hier können sich die TeilnehmerInnen an dieser Entwicklung beteiligen.
Brandschutzhelfer Modul 1 rechtliche Grundlagen.pptx
2013 01-21 kofo_jan2013_dolmetscher_kostentraeger
1. 1
Gebärdensprachdolmetscher –
Perspektive der Kostenübernahme
Münchner KoFo am 15.01.2013 um 19 Uhr (Einlass 18 Uhr)
im Saal des Gehörlosenzentrum, Lohengrinstr. 11
Referent: Thomas Wartenberg
Moderator: Kilian Knörzer
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
2. 2
Offene Fragen
• Kostenübernahme von Gebärdensprach-
dolmetschereinsätzen in verschiedenen
Lebensbereichen nach der Sicht derzeitiger
Gesetzeslage
• Verwaltungsakt und Rechtsanfechtung
• Politische Arbeit – Teilhabe und UN-BRK
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
4. 4
Gesetzeslage
• UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
• Sozialgesetzbuch I bis XII
• Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
(BGG)
• Landesgleichstellungsgesetz (BayBGG)
• Sonstige Gesetze (GVG, StPO, KHV, JVEG)
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
5. 5
Behindertengleichstellungsgesetz
(BGG + KHV)
nach § 9 Abs. 1 BGG: „Hörbehinderte Menschen haben (...) das
Recht, mit Trägern öffentlicher Gewalt im Sinne des
§ 7 Abs. 1 Satz 1 in Deutscher Gebärdensprache (…) zu
kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im
Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Die Träger öffentlicher
Gewalt haben dafür auf Wunsch der Berechtigten im notwendigen
Umfang die Übersetzung durch Gebärden-sprachdolmetscher (…)
sicherzustellen und die notwendigen Aufwendungen zu tragen.“
(§ 7 Abs. 1 Satz 1: Dienststellen u. Einrichtungen der
Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts)
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
6. 6
Landesgleichstellungsgesetz
(BayBGG + BayKHV)
nach Art. 11 Abs. 1 BayBGG: „Hör- oder sprachbehinderte
Menschen haben (...) das Recht, mit Trägern öffentlicher Gewalt
im Sinn des Art. 9 Abs.1 Satz 1 in Deutscher Gebärdensprache
(...) zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener
Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Die Träger
öffentlicher Gewalt im Sinn des Art.9 Abs.1 Satz 1 haben dafür
auf Antrag der Berechtigten (...) die notwendigen Aufwendungen
zu erstatten.“
(Art. 9 Abs.1 Satz 1: Behörden und öffentliche Stellen des Freistaates
Bayern, der Gemeinden (Kommunen und Landkreise),
Gemeindeverbände (Bezirke) und die dem Freistaat Bayern
unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
7. 7
Landesgleichstellungsgesetz
(BayBGG + BayKHV)
nach Art. 11 Abs. 1 Satz 3 BayBGG: „Hörbehinderten Eltern nicht
hörbehinderter Kinder werden (...) auf Antrag die notwendigen
Aufwendungen für die Kommunikation mit der
Kindertageseinrichtung, Tagespflegestelle oder Schule in deutscher
Gebärdensprache (...) erstattet.“
• bei hörbehinderten Eltern hörbehinderter Kinder:
nach dem SGB XII (Eingliederungshilfe) beim Bezirk OB
• h
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
8. 8
Sozialgesetzbuch I bis XII
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
9. 9
Sozialgesetzbuch I bis XII
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
11. 11
Sozialgesetzbuch I (Allgemeiner Teil)
• § 17 Abs. 2:
„Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der
Ausführung von Sozialleistungen (…) Gebärdensprache zu
verwenden. Die für die Sozialleistung zuständigen
Leistungsträger sind verpflichtet, die durch die Verwendung
der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen
entstehenden Kosten zu tragen; § 19 Abs. 2 Satz 4 des
Zehnten Buches gilt entsprechend.“
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
12. 12
Sozialgesetzbuch I
• § 17 Abs. 2:
„bei der Ausführung
von Sozialleistungen“
„die für die Sozialleistung
zuständigen Leistungsträger“
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
14. 14
Sozialgesetzbuch I
die für die Sozialleistung
zuständigen Leistungsträger
• Auskunfts- und
Verwaltungsanknüpfung
(Beratung und Antragstellung)
nach § 19 Abs. 1 SGB X
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
15. 15
Sozialgesetzbuch I
die für die Sozialleistung
zuständigen Leistungsträger
• Auskunfts- und
Verwaltungsanknüpfung
(Beratung und Antragstellung)
nach BGG + BayBGG
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
16. 16
Sozialgesetzbuch I
• § 17 Abs. 2:
„bei der Ausführung
von Sozialleistungen“
Sozialleistung
in ambulanter Form
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
17. 17
Sozialgesetzbuch I
Sozialleistungen
in stationärer Form subsidiär
• Krankenhausgesetz
(Krankenhaus, Kur-Reha-Klinik)
• Heimgesetz
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
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Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
18. 18
Sozialgesetzbuch IX
besondere Stellung
im SGB-System speziell
für behinderte Menschen
SGB IX als Erweiterungsgesetz
für das § 17 Abs.2 SGB I, wenn
die Ausführung von Sozialleistung
nicht in Frage kommt, jedoch
Hilfe zur Teilhabe benötigt wird
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
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Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
19. 19
Sozialgesetzbuch IX
Leistungen zur Teilhabe
(§ 26 - 59 SGB IX)
Medizinische Rehabilitation
Teilhabe am Arbeitsleben
Teilhabe am Sozialen Leben
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
20. 20
Sozialgesetzbuch IX
Förderung der Verständigung (§ 57 SGB IX)
„Bedürfen hörbehinderte Menschen (...) auf Grund ihrer
Behinderung zur Verständigung mit der Umwelt aus besonderem
Anlass der Hilfe Anderer, werden ihnen die erforderlichen Hilfen zur
Verfügung gestellt oder angemessene Aufwendungen hierfür
erstattet.“
(nur: Träger der Sozialhilfe, der Jugendhilfe
und der Unfallversicherung)
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
21. 21
Gerichtswesen
• Gebrauch der Gebärdensprache unter Hinzuziehung eines
Gebärdensprachdolmetschers in der Regel kostenfrei
• Honorar und Reisekosten des Dolmetschers übernehmen die
jeweils zuständigen öffentlichen Kassen des Gerichtswesens (vgl. §
137 Nr. 5 KostO und Nr. 9005 der Anlage 1 zum GKG)
• grundsätzliche Aussagen für das gesamte Gerichtswesen:
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
22. 22
Gerichtswesen
• Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(Vormundschafts- und Familiensachen, Personenstands- und
Nachlassangelegenheiten: § 8 FGG in Verbindung mit § 186
GVG)
• Zivilprozessordnung: § 483 ZPO
• Beurkundungsgesetz: § 22 bis § 24 BeurkG
• Strafprozessordnung: § 66 Abs. 1 u. § 259 Abs. 2 stopp
• Ordnungswidrigkeitsgesetz: § 46 OWiG in Verbindung mit der
§ 66 Abs. 1 und § 259 Abs. 2 stopp
• Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe inbegriffen
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
23. 23
Möglichkeiten der externen Beihilfe
• Stiftungsgelder durch GIB-Fonds
• Teilhabegeld (in Entwurf beim Bundestag durch Forum behinderter
JuristInnen)
– bei 100 GdB (Gl): 120 € (Basissatz) + 300 €
– bei 80 bis 99 GdB: 100 € (Basissatz) + 150 €
• Politische Arbeit – GL-Verbände, AG und Demos
• (Dolmetscherbudget, Gerichtsurteile)
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
27. 27
Dolmetscherkostenübernahme
im sozialen und privaten Bereich
• bis jetzt nicht geklärte Position
trotz der Vorgabe der UN-BRK
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
28. 28
Antrag und Widerspruch - Begründungen
• Verfassungsrechtliche Begründung
• Wirkungsorientierte Begründung
• Systemimmanente Begründung
– durch Beratung und Planung
– durch Rechtsbegriffe und –bestimmungen
– durch Stellungnahme und Gutachten
– durch laufende Gestaltung (Gegenargumente)
– durch Ermessen (insb. finanzielles Ermessen)
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thamas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
29. 29
Gerichtliche Zuständigkeit
• überwiegend: Sozialgericht
(Sozialgerichtsgesetz, SGG)
– Landes- und Bundessozialgericht
• Verwaltungsgericht
(Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO)
– Leistungen des Integratiosnamtes
– Kinder- und Jugendhilfe
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
30. 30
Gerichtsbarkeit
• Wann sind die Gerichte zuständig?
• Was ist bei der Klageerhebung zu beachten?
• Wie läuft das Gerichtsverfahren ab?
• Was kostet das Gerichtsverfahren?
• Wie sieht die persönliche Absicherung aus? (Unterstützung
durch Behindertenverbände / Sozialbeistand / Sachverständiger)
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
31. 31
Ratgeber und Information
• GIB-Auskunft
( http://auskunft.giby.de/ )
• Infoportal - Landesverband Baden-Württemberg
( www.lv-gl-bw.de/kostentraegerfallbeispiele.html )
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
32. 32
KoFo-Vorschau Februar 2013
„Mobile Kommunikation 2020“
am 19.02.2013
um 19 Uhr (Einlass: 18 Uhr)
im Saal des GMU
Referent: Kilian Knörzer
und
Markus „Micky“ Meincke
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
33. 33
KoFo-Vorschau März 2013
„Mit der Gebärdensprache
unterwegs nach Eden“
am 19.03.2013
um 19 Uhr (Einlass: 18 Uhr)
im Saal des GMU
Eine Reise in die Vergangenheit unserer
Gebärdensprachkultur
Referent: Thomas Wartenberg
Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagoge und Hobby-Forscher
Gebärdensprachdolmetscher – Perspektive der Kostenübernahme
am 15.01.2013 im Gehörlosenzentrum München
Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)