Das Bundesverbraucherministerium fordert die Länderbehörden auf, die Auflagen für Tagesmütter auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und überzogene Hygiene-Kontrollen zu vermeiden. Es wird betont, dass die Hygieneanforderungen, die für Lebensmittelunternehmer gelten, für Tagesmütter nicht praktikabel sind und stattdessen grundlegende Hygieneregeln ausreichend sind. Ziel ist eine vernünftige Umsetzung der Lebensmittelhygiene, die den Bedürfnissen von Tagesmüttern und deren betreuten Kindern gerecht wird.