3. DEFINITION
Die Datenschutz-Grundverordnung ist
eine Verordnung der Europäischen Union,
mit der die Regeln zur Verarbeitung
personenbezogener Daten durch
private Unternehmen und öffentliche
Stellen EU-weit vereinheitlicht werden.
dsgvo-gesetz.de
12. BEWERBERDATEN
Laut Artikel 2 der DSGVO gilt
diese Verordnung für alle Daten,
die automatisiert verarbeitet
oder gespeichert werden.
Für Sie als Recruiter heißt das,
Sie kommen überall mit der
Verordnung in Kontakt, wo
Bewerberdaten verarbeitet
werden.
• Bewerbungseingang
• Ablage der Bewerbungen
• Abfragen von Bewerberdaten
• Teilen, bzw. Feedback von
Kolleg*innen einholen
• Zusammentragen von Notizen,
z. B. aus dem
Vorstellungsgespräch
• Löschen oder Vernichten der
Bewerbungen
13. BEWERBERDATEN
Neben der Verwaltung der
Bewerberdaten, sind Sie nun
auch dafür verantwortlich, dass
Datenschutz-Standards an allen
Stellen, die mit diesen Daten
in Berührung kommen,
eingehalten werden.
14. BEWERBERDATEN
Das umfasst zum Beispiel auch
die Software, die Sie zum
Speichern oder zur
Kommunikation der Daten
nutzen.
17. ANFORDERUNGEN
DATENÜBERTRAGUNG AN
BEWERBER*INNEN
Auf Anfrage müssen die Daten der Bewerber*innen übertragbar sein.
Hier gibt es noch Unklarheit darüber, was »übertragbar« konkret heißt.
Ein erster Schritt wäre zum Beispiel, dass Sie das Bewerberprofil als
Datei in einem gängigen Format (PDF oder XLS) exportieren und
es der Person zusenden können.
18. VERGESSENWERDEN
Seit einigen Jahren gibt es das “Recht auf Vergessenwerden”. Das
heißt, Sie müssen alle Daten von Bewerber*innen löschen können.
Hierbei ist Vorsicht geboten, ob die von Ihnen genutzte Software einen
Hard- oder Soft-Delete macht. Bei letzterem werden die Daten nur
oberflächlich unsichtbar gemacht. In der Datenbank sind sie weiterhin
vorhanden und können wiederhergestellt werden. Nur bei einem Hard-
Delete werden alle Daten restlos gelöscht.
ANFORDERUNGEN
19. AUFBEWAHRUNG
Sie sind verpflichtet, die Bewerberdaten so lange aufzubewahren bis
ihr Zweck erlischt. Hier ist kein Zeitraum vorgegeben, sondern muss
vom Unternehmen individuell festgelegt werden. Ein sogenannter
»Zweck« könnte zum Beispiel sein, dass ein*e Bewerber*in Ansprüche
aufgrund des AGG gegen Ihr Unternehmen erhebt und geltend
machen will. Dazu benötigt er/sie eine Einsicht in seine/ihre Daten.
ANFORDERUNGEN
20. KORREKTUR
Bewerber*innen haben das Recht darauf, dass ihre Daten korrigiert
werden können. Das heißt, neben der Einsicht müssen Sie
sicherstellen, dass diese modifiziert werden können - egal, wo die
Daten sich befinden.
ANFORDERUNGEN
22. WIDERSPRUCH
Jede Person, die sich bei Ihnen bewirbt, hat das Recht, der
Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu widersprechen.
ANFORDERUNGEN
23. ANFORDERUNGEN
TRANSPARENZ ÜBER DEN
BEWERBUNGSPROZESS
Sie müssen den Bewerber*innen transparent machen, was mit ihren
Daten passiert, also wie Sie sie nutzen und verarbeiten. Außerdem
sollten Sie den Bewerber*innen die Prozessschritte ihrer
Bewerbung (Eingang, Telefoninterview, Vor-Ort Interview etc.) und die
Anzahl der beteiligten Personen im Prozess offen legen.
24. Wer oder was ist onapply?
onapply ist ein Unternehmen im Bereich E-Recruiting. Wir helfen Ihnen beim
Schalten Ihrer Stellenanzeigen, bieten Ihnen ein Bewerbermanagement-
System und begleiten Sie mit Fachwissen rund um das Thema Recruiting.
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etwas unklar ist oder Sie ein spezielles Angebot benötigen.
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