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noch nicht gerichtlich entschieden
                                                                                                           (mehr dazu www.kurzlink.de/sharing)



              keine Veröffentlichung anderer urheberrechtlich geschützter Werke ohne Zustimmung           Auch Texte, Audio- und Videoinhalte
                                                                                                           können unter bestimmten
                                                                                                           Voraussetzungen (§ 2 UrhG)
                                                                                                           urheberrechtlich geschützt sein.
                                                                                                           Deren Veröffentlichung und
                                                                                                           Verbreitung kann gegen die Rechte
                                                                                                           des Urhebers verstoßen (mehr dazu
                                                                                                           www.kurzlink.de/sharing)


              keine Veröffentlichung eigener Fotos mit Personen ohne deren Zustimmung                     Aufgrund des Rechtes am eigenen
                                                                                                           Bild (§ 22 Kunsturhebergesetz) dürfen
                                                                                                           Personen im Internet grundsätzlich
                                                                                                           nur mit deren Zustimmung oder bei
                                                                                                           Vorliegen der Ausnahme des § 23
                                                                                                           Kunsturhebergesetz abgebildet
                                                                                                           werden.


                                                                                                           Wer unwahre
             keine Äußerung oder Verbreitung rechtswidriger Aussagen (Beleidigungen, Schmähkritik u.ä.)
                                                                                                           Tatsachen, Beleidigungen oder
                                                                                                           andere Rechts-verletzungen (weiter-
                                                                                                           )verbreitet, kann auf Unterlassung
                                                                                                           und unter Umständen auch
                                                                                                           Schadenersatz in Anspruch
                                                                                                           genommen werden (mehr dazu
                                                                                                           www.kurzlink.de/beleidigung)

Geringeres    Inhalte von Seiten mit Empfehlungsbuttons teilen                                            Das Teilen von urheberrechtlich
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                                                                                                           des Rechteinhabers ist in der Regel
                                                                                                           rechtmäßig. Derjenige der Sharing-
                                                                                                           Buttons auf seine Webseite setzt
                                                                                                           dürfte sich rechtsmissbräuchlich
                                                                                                           verhalten, wenn er danach
                                                                                                           Urheberrechtsverletzungen geltend
                                                                                                           machen würde (mehr dazu
                                                                                                           www.kurzlink.de/sharing )


              Beschränkung der Privatsphäreeinstellungen                                                  Der immer wieder geäußerte Tipp, die
                                                                                                           Privatsphäreeinstellungen auf den

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Sharing guide richtlinien zum teilen von inhalten

  • 1. noch nicht gerichtlich entschieden (mehr dazu www.kurzlink.de/sharing)  keine Veröffentlichung anderer urheberrechtlich geschützter Werke ohne Zustimmung Auch Texte, Audio- und Videoinhalte können unter bestimmten Voraussetzungen (§ 2 UrhG) urheberrechtlich geschützt sein. Deren Veröffentlichung und Verbreitung kann gegen die Rechte des Urhebers verstoßen (mehr dazu www.kurzlink.de/sharing)  keine Veröffentlichung eigener Fotos mit Personen ohne deren Zustimmung Aufgrund des Rechtes am eigenen Bild (§ 22 Kunsturhebergesetz) dürfen Personen im Internet grundsätzlich nur mit deren Zustimmung oder bei Vorliegen der Ausnahme des § 23 Kunsturhebergesetz abgebildet werden. Wer unwahre keine Äußerung oder Verbreitung rechtswidriger Aussagen (Beleidigungen, Schmähkritik u.ä.) Tatsachen, Beleidigungen oder andere Rechts-verletzungen (weiter- )verbreitet, kann auf Unterlassung und unter Umständen auch Schadenersatz in Anspruch genommen werden (mehr dazu www.kurzlink.de/beleidigung) Geringeres  Inhalte von Seiten mit Empfehlungsbuttons teilen Das Teilen von urheberrechtlich Risiko geschützten Inhalten mit Zustimmung des Rechteinhabers ist in der Regel rechtmäßig. Derjenige der Sharing- Buttons auf seine Webseite setzt dürfte sich rechtsmissbräuchlich verhalten, wenn er danach Urheberrechtsverletzungen geltend machen würde (mehr dazu www.kurzlink.de/sharing )  Beschränkung der Privatsphäreeinstellungen Der immer wieder geäußerte Tipp, die Privatsphäreeinstellungen auf den