2. Die Methode „Kollegiale Fallberatung“
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Bei der „Kollegialen Fallberatung“ handelt es sich um eine Form der kollegialen
Beratung, bei der gleichgestellte Personen gemeinsam nach Lösungen für Probleme
suchen.
In informeller Form wurde Kollegiale Fallberatung an Schulen schon seit langem
praktiziert und findet sich auch heute noch oftmals unerkannt zum Beispiel in
Klassenkonferenzen.
Bei der Kollegialen Fallberatung wird einer Gruppe von Ratgebern von einem
Ratsuchenden ein Problem geschildert. Die Beratung läuft nach folgendem Schema
ab:
3. Ablauf der Kollegialen Fallberatung
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Die Gruppe benennt einen Moderator und einen Ratsuchenden
Der Fall wird vom Ratsuchenden dargestellt.
Unklarheiten werden durch Rückfragen von der Gruppe beseitigt.
Die Gruppe bearbeitet den Fall. Hier arbeitet der Ratsuchende nicht mit.
Zwischenrückmeldung des Ratsuchenden, in dem dieser erklärt, was ihm
besonders wichtig erschien.
Lösungssuche ohne Beteiligung des Betroffenen.
Zum Schluss erklärt der Ratsuchende, was er von den Lösungsvorschlägen
annehmen will und welche Erkenntnisse er gewonnen hat.
Merkmale der Kollegialen Fallberatung:
• findet in Gruppen statt.
• kein professioneller Berater
• fester Ablauf.
• Ablauf und Methoden sind Teilnehmern
bekannt.
• Rollen und Aufgaben werden
verteilt.
• Alle Teilnehmer sind aktiv an der Beratung
beteiligt
• Lösungen für berufliche Praxisprobleme
werden entwickelt
Regeln der Kollegialen Fallberatung:
• Vertraulichkeit
• Respekt und Wertschätzung
• Verbindlichkeit der Teilnehmer und
Termine
• Autonomie des Fallerzählers
• Aktive Beteiligung der Teilnehmer
• Offenheit der Beteiligten
Nutzen der Kollegialen Beratung:
• Rückhalt durch die Gruppe, Vernetzung
• Entlastung durch Mitstreiter
• Fachlicher Austausch