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Diplom-Finanzwirt (FH)
Dr. Carsten Weerth BSc LLM MA
1
Anteil der Alkopopsteuer pro Flasche
Die Alkopopsteuer (AlkopopSt) wurde 2004 als sog. Lenkungssteuer eingeführt, um
den exzessiven Alkoholmissbrauch von Minderjährigen zu verringern.
Die Alkiopopsteuer ist vom Aufkommen her die kleinste Verbrauchsteuer, die von der
Bundesfinanzverwaltung (Zollverwaltung) erhoben wird.
Bitte bedenken Sie: der Steuersatz für Alkopops beträgt nach § 2 S. 2 AlkopopStG
pro Hektoliter (= 100 Liter) reinen Alkohol (gemessen bei einer Temperatur von 20
Grad Celsius) 5.550 Euro, also 55,50 Euro pro 1 Liter reinen Alkohols.
Das bedeutet folgende Steuerbelastung pro Flasche:
200 ml 5,0 Vol.% 0,54 Euro, 54 Cent
275 ml 5,5 Vol% 0,84 Euro, 84 Cent
Diplom-Finanzwirt (FH)
Dr. Carsten Weerth BSc LLM MA
2
Alkopopsteuergesetz – der Steuersteckbrief
Steuerart: Verbrauchsteuer
Gesetzgebung: Bundessteuer
Steuerbehörde: Bundesfinanzverwaltung (Zollverwaltung)
zuständig: Hauptzollämter
Bedeutung: Kleinste Verbrauchsteuer
EU-weit nicht harmonisiert, rein nationale Verbrauchsteuer
Einnahmen: AlkopopSt jährlich ca. 2 Mio. Euro
Datenstand: BMF, Kassenmäßige Steuereinnahmen 2015

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  • 2. Diplom-Finanzwirt (FH) Dr. Carsten Weerth BSc LLM MA 2 Alkopopsteuergesetz – der Steuersteckbrief Steuerart: Verbrauchsteuer Gesetzgebung: Bundessteuer Steuerbehörde: Bundesfinanzverwaltung (Zollverwaltung) zuständig: Hauptzollämter Bedeutung: Kleinste Verbrauchsteuer EU-weit nicht harmonisiert, rein nationale Verbrauchsteuer Einnahmen: AlkopopSt jährlich ca. 2 Mio. Euro Datenstand: BMF, Kassenmäßige Steuereinnahmen 2015