1. Fragen & Antworten zum Internetrecht:
Rechtsanwälte Kotz Internetrecht 2011
1. Kaufvertragsabschluss beim Internetkauf
2. Wer träg die Versandgefahr beim Internetkauf?
Siegener Strasse 104
3. Widerrufsfristen/Rückgabefristen
57223 Kreuztal Grundsätzliche Fragen
4. Kostentragung Rücksendekosten/Hinsendekosten
5. Wertersatzpflicht bei Widerruf und Rückgabe
Telefon: 02732/791079 & Antworten
6. Nichtlieferung/Nichtzahlung - Ansprüche
7. Gewährleistungsrechte beim Internetkauf
8. Urheberrechtsabmahnung erhalten - Was tun?
Telefax: 02732/791078
9. Abofallen – Muss man zahlen?
10. Wettbewerbsverstoß – Verjährungsfrist
Email: info@ra-kotz.de
Urheberrechtsabmahnung bei Musikaufnahmen –
Schadensersatzanspruch pro Musiktitel
Homepage: www.ra-kotz.de
Ein Minderjähriger hatte unberechtigterweise zwei
Musiktitel in einer Internettauschbörse eingestellt (sog. Community: www.rakotz.de
Filesharing) und so gegen das Urheberrecht der
jeweiligen Künstler verstoßen. Er wurde vom Mietrecht: www.meinmietrecht.de
Landgericht Hamburg zur Zahlung von 15,00 Euro Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtsiegen.de
Schadensersatz pro eingestelltem Musiktitel verurteilt
(LG Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, Az: 308 O Verkehrsrecht: www.verkehrsrechtsiegen.de
710/09). Die Klage der Künstler auf Zahlung von
jeweils 300,00 Euro Schadensersatz pro Musiktitel
Internetrecht: www.internetrechtsiegen.de
wurde anteilig abgewiesen. Das Landgericht Hamburg Medizinrecht: www.medizinrechtsiegen.de
sah den von den Musikern geltend Schadensersatz als
überhöht an, da als Schadensersatz lediglich eine
angemessene Lizenzgebühr geschuldet ist und sich
diese auf ca. 15,00 Euro pro Titel beläuft.
Wichtige Fristen im Internetrecht:
Widerrufs-/Rückgaberecht Internetshop – 14 Tage
bei Fernabsatzverträgen eBay/Internetauktion – 14 Tage
Kostentragung bei Widerruf/ ab einem Warenwert von 40,00 € trägt
Rückgabe - Versandkosten der Verkäufer diese Kosten
Gewährleistungsfrist für Neuware - 24 Monate
Sachmängel Gebrauchtware - 12 Monate
Urheberrechtsverletzung Verjährungsfrist - 3 Jahre
Rechtsanwälte Kotz
Wettbewerbsverstoß Verjährungsfrist - 6 Monate
von Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz
2. 1. Kaufvertragsschluss beim Internetkauf – Wann bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusen- sprüche (Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz) zu. Ist
kommt ein Vertrag zustande? a. Bestellt man über eine denden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt die erhaltene Ware mangelhaft, so muss der Käufer zunächst
normale Internetseite/Internetshop Waren im Internet, so gibt oder wenn bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt vom Verkäufer „Nacherfüllung“ verlangen. Der Verkäufer
man mit der Bestellung lediglich ein Angebot an den Betrei- des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine ver- kann die Ware reparieren oder austauschen. Die im Rahmen
ber der Internetseite/Internetshop ab (sog. „invitatio ad offe- traglich vereinbarte Teilzahlung vom Verbraucher erbracht der Nacherfüllung anfallenden Versandkosten hat der Ver-
rendum“). Dieses Angebot kann der Betreiber annehmen o- worden ist. In allen anderen Fällen muss der Unternehmer käufer zu tragen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der
der ablehnen. Lehnt er das Angebot ab, so kommt kein Kauf- die Rücksendekosten tragen. Die Gefahr des zufälligen Un- Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, oder den Kaufpreis
vertrag zustande. b. Bei Internetauktionen gibt man nach den tergangs (z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung) der Ware trägt mindern und unter Umständen Schadensersatz fordern.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber ein Ange- ebenfalls der Unternehmer. Im Falle des Widerrufs eines 8. Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten
bot ab, welches durch Zeitablauf (Höchstgebotsauktion) oder Fernabsatzvertrages sind die Warenhinsendekosten (z.B. Por- – Was tun? Abmahnungen wegen angeblicher Urheber-
durch Sofortkauf vom Verkäufer angenommen wird. Der to- und Verpackungskosten) vom Unternehmer zu tragen. rechtsverletzungen nehmen immer mehr zu. Häufig erhält
Verkäufer ist sodann verpflichtet dem Käufer die Ware zum 5. Wertersatzpflicht bei Widerruf eines Fernabsatzver- man ein Abmahnschreiben, weil man angeblich urheber-
Auktionspreis zu verkaufen. Auch in den Fällen in denen der trages oder bei Ausübung des Rückgaberechts: Widerruft rechtlich geschützte Werke über eine Internettauschbörse (z.
Verkäufer vertragswidrig eine Auktion abbricht, hat der ein Verbraucher einen Fernabsatzvertrag oder gibt er gekauf- B. Filesharing etc.) zum Abruf bereit gestellt haben soll. Das
Höchstbieter einen Anspruch darauf, dass die angebotene te Ware zurück, muss er Wertersatz für eine durch die be- Abmahnschreiben enthält in der Regel eine Aufforderung zur
Ware an ihn verkauft wird. stimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie
2. Wer trägt die Gefahr des Warenverlus- Verschlechterung leisten, wenn er spätestens bei Vertrags- die Aufforderung einen Schadensersatzbetrag und angeblich
tes/Warenuntergangs bei der Versendung an den Käu- schluss in Textform auf die Wertersatzpflicht und eine Mög- angefallene Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen. Auf das erhal-
fer? Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine lichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Eine Wer- tene Abmahnschreiben sollte man in jedem Fall reagieren.
bewegliche Sache (= Verbrauchsgüterkauf), so trägt der Un- tersatzpflicht des Verbrauchers besteht nicht, wenn die Ver- Der Abmahner hat einen Anspruch auf die Abgabe einer sog.
ternehmer das Risiko, dass die Ware nicht beim Verbraucher schlechterung der Ware ausschließlich auf deren „Funktions- „strafbewehrten Unterlassungserklärung“. Dieser Anspruch
ankommt. Wird die Ware auf dem Versandweg gestohlen /Prüfung“ (z.B. auspacken und ausprobieren) zurückzufüh- entsteht mit der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung. Die
oder zerstört, so muss der Unternehmer kostenfrei noch ein- ren ist. vom Abmahner übersandte strafbewehrte Unterlassungser-
mal liefern. Bei Kaufverträgen zwischen Verbrauchern (z.B. 6. Gekaufte Ware wird vom Verkäufer nicht geliefert klärung sollte man jedoch nicht unterschreiben. Auf jeden
bei dem Internetauktionshaus eBay) trägt der Käufer in der bzw. vom Käufer nicht bezahlt – Was kann man tun? a. Fall sollte man – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - ei-
Regel die Gefahr des Warenuntergangs. Der Verkäufer muss Wird die gekaufte Ware vom Verkäufer nicht geliefert, so ne abgeänderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abge-
lediglich nachweisen, dass er die Ware ordnungsgemäß an sollte der Käufer diesem schriftlich eine angemessene Liefer- ben. Wird keine bzw. keine ausreichende strafbewehrte Un-
den Käufer versandt hat (z.B. Nachweis der Postversendung). frist setzen (7-10 Werktage) und ankündigen, dass er bei terlassungserklärung abgegeben, kann der „Abmahner“ eine
3. Widerrufsfristen/Rückgabefristen beim Internetkauf: fruchtlosem Fristablauf vom Kaufvertrag zurücktritt. Nach einstweilige Verfügung gegen den „vermeintlichen Urheber-
a. Bei einem Kaufvertrag der über eine normale Internetsei- fruchtlosem Fristablauf kann der Käufer sodann vom ge- rechtsverletzer“ erwirken. Das Kostenrisiko für den Abge-
te/Internetshop abgeschlossen wurde, beträgt die Widerrufs- schlossenen Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Käufer Vor- mahnten ist hierbei sehr hoch. Hinsichtlich der Abwehr der
/Rückgabefrist bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung 14 kasse geleistet, so sollte er dem Verkäufer eine Frist zur geforderten Schadensersatzbeträge und Rechtsanwaltsgebüh-
Tage. b. Die Widerrufs-/Rückgabefrist bei Internetauktionen Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises setzen. Selbstver- ren sollte man sich im Einzelfall anwaltlich beraten lassen.
(z.B. bei eBay) beträgt ebenfalls 14 Tage. c. Das Widerrufs- ständlich kann der Käufer den Verkäufer auch auf Lieferung Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen verjähren inner-
bzw. Rückgaberecht erlischt nicht, wenn der Verbraucher und/oder Schadensersatz verklagen. b. Bezahlt der Käufer halb von 3 Jahren.
nicht ordnungsgemäß über dieses belehrt worden ist. d. Das die gekaufte Ware nicht, geht der Verkäufer in der gleichen 9. Abofallen – Muss man „Abogebühren etc.“ aufgrund
Widerrufs-/Rückgaberecht gilt auch bei dem Kauf von ge- Art und Weise gegenüber diesem vor. eines angeblich abgeschlossenen Internetvertrages zah-
brauchter Ware (z.B. Autos) oder wenn die Ware persönlich 7. Mangelhafte Ware – Welche Rechte hat der Käufer? len? Nein! Ein wirksamer Vertrag, der zum Bezug einer kos-
beim Verkäufer abgeholt wird. Es besteht kein Widerrufs- Ist die Ware bereits bei Zusendung mangelhaft, so sollte der tenpflichtigen Leistung verpflichtet, kommt wegen eines ver-
recht für entsiegelte Datenträger, Videos, neue Zeitschriften, Käufer den Kaufvertrag bei einem Verbrauchsgüterkauf wi- steckten Einigungsmangels nicht zustande, wenn der Besu-
Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden oder derrufen bzw. die Ware zurückgeben. Im übrigen steht einem cher einer Internetseite angelockt wurde und sich erst aus den
die sich nicht zur Rücksendung eignen. e. Die Ware muss Verbraucher bei dem Kauf von Neuware eine Gewährleis- Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ergibt, dass ein
nicht in der Originalverpackung an den Verkäufer zurückge- tungszeit von 24 Monaten und bei Gebrauchtware von 12 entgeltlicher Vertrag geschlossen wird. Ein allgemeiner oder
sandt werden. Der Verkäufer kann vom Käufer auch nicht Monaten - ab Erhalt der Ware - zu. Die Gewährleistung kann versteckter Hinweis auf den kommerziellen Zweck einer In-
verlangen, dass ihm im Falle des Widerrufs des Vertrages nur bei Kaufverträgen zwischen zwei Verbrauchern ausge- ternetseite reicht nicht aus. Täuscht ein Webseitenbetreiber
z.B. die angefallenen eBay-Gebühren ersetzt werden. schlossen werden (z.B. Verkauf über das Internetauktions- den jeweiligen Besucher über die Entgeltlichkeit seines In-
4. Wer trägt im Falle eines Widerrufs/einer Rückgabe die haus eBay). Bietet der Verkäufer beschädigte Waren zum ternetangebots, so stellt dies einen Betrug dar.
Versendungskosten und die Gefahr des Untergangs der Verkauf an, so muß er die Warenbeschädigungen bzw. Män- 10. Wettverstoß im Internet: Einmalige Wettbewerbsver-
Ware? Die Kosten der Rücksendung (Rücksendekosten) gel bis ins Detail beschreiben. „Vergisst“ der Verkäufer be- stöße verjähren in 6 Monaten ab Kenntnisnahme durch den
muss der Verbraucher tragen, wenn die gelieferte Ware der stehende Mängel, so stehen dem Käufer Gewährleistungsan- Abmahnberechtigten (bei Dauerverstößen gilt dies nicht).