Medizinal Cannabis I Glossar I Aurora Deutschland ……………………………………………………………………
• Für was ist die Cannabisagentur zuständig?
• Wo ist die Cannabisagentur angesiedelt?
• Wie wird die Qualität des in Deutschland in Zukunft angebauten Cannabis zur medizinischen Verwendung sichergestellt?
Mehr dazu in unserem #Glossar für Medizinal-Cannabis
➽ Auch hier als Download verfügbar
➽ Download aller Veröffentlichungen: https://bit.ly/3b4Tcde
3. CANNABISAGENTUR
Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren hat das BfArM im April und Mai 2019 den Zuschlag für Anbau, Ernte und Verarbeitung
von Cannabis zu medizinischen Zwecken über insgesamt 10.400 kg für vier Jahre erteilt (Pressemeldungen 3/19 und 4/19). Sie wurde
aufgeteilt auf 13 Lose zu je 200 kg Jahresmenge.
Die Aurora Produktions GmbH zählt dabei zu den Unternehmen, welche den Zuschlag für die Lose erhalten haben.
Aufgrund der in den Ausschreibungsbedingungen festgelegten Limitierung der Lose pro Unternehmen, konnten Aurora nicht mehr als die
erhaltenen fünf Lose zugeteilt werden.
AUSSCHREIBUNGFÜRANBAU,ERNTEUNDVERARBEITUNG
PREIS
Die Cannabisagentur wird einen Herstellerabgabepreis festlegen und das Medizinal-Cannabis im eigenen Namen an Apotheken und ggf. an
Großhändler und Hersteller von Cannabisarzneimittel verkaufen. Beim Verkauf darf die Cannabisagentur keine Gewinne oder Überschüsse
erzielen. Bei der Preisbildung wird jedoch die beim BfArM anfallenden Personal- und Sachkosten berücksichtigt werden. Auf den
tatsächlichen Abgabepreis in der Apotheke hat die Cannabisagentur keinen Einfluss.
Cannabisagentur,onlineunterhttps://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/Cannabisagentur/_node.html,Zugriffam30.03.2020
Pressemitteilung Vergabeverfahrenerfolgreichabgeschlossen:BfArMerteiltverbliebenevierZuschlägefürAnbauvonCannabiszumedizinischenZwecken,onlineunter
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/pm4-2019.html,Zugriffam30.03.2020
AuroraerhältmaximaleAnzahlvonLosenbeideutscherCannabis-Anbauausschreibung,onlineunterhttps://www.presseportal.de/pm/131721/4238311,Zugriffam31.03.2020
Quelle:
4. CANNABISAGENTUR
ANBAU
Cannabis wird ausschließlich zu medizinischen Zwecken angebaut werden. Es handelt sich also um ein Arzneimittel. Es wird nur solches
Cannabis verwendet werden, das entsprechend der Vorgaben der „Guten Praxis für die Sammlung und den Anbau von Arzneipflanzen“
(Good Agricultural and Collection Practice, GACP) angebaut wird, den Vorgaben der Monografie „Cannabisblüten“ (DAB) entspricht und die
Vorgaben der weiteren relevanten Monografien und Leitlinien erfüllt. Die Monografie Cannabisblüten des Deutschen Arzneibuches wurde
mit Bekanntmachung vom 05.05.2017 veröffentlicht (Bundesanzeiger vom 12.05.2017, Seite 1-9). Das Cannabis für medizinische
Zwecke unterliegt auch den Bestimmungen des Betäubungsmittelrechtes.
Cannabisagentur,onlineunterhttps://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/Cannabisagentur/_node.html,Zugriffam30.03.2020
Quelle: