Die Erhebung von Umweltdaten hat in Österreich eine lange Tradition. Mit der Einführung elektronischer Speicher und Verwaltungssysteme wurden die bis vor drei Jahrzehnten in der Regel räumlich getrennten und oft nur anlassbezogenen Untersuchungen weitgehend systematisiert. Heute existieren für wesentliche Umweltbereiche maßgeschneiderte und für den Bedarf der Verwaltung optimierte Erhebungsprogramme. Den Vorgaben der sektoralen EU-Regelungen (etwa der Wasserrahmenrichtlinie) folgend werden diese zunehmend weiter ausgebaut und die darauf basierenden Datenbestände durch ergänzende Bestimmungen zur Datenverwaltung (Beispiel INSPIRE) weiter optimiert sowie über das geographische Bezugssystem zusammengeführt. Darüber hinaus werden auf Europäischer Ebene vielfältige Anstrengungen unternommen, europäische Umweltinformationen den Bürgerinnen und Bürgern auch zentral, vor allem über die Europäische Umweltagentur, zugängig zu machen.
Das österreichische Umweltinformationsgesetz normiert nicht nur einen weitgehend freien Zugang zu den Umweltinformationen öffentlicher oder unter öffentlicher Kontrolle stehender Stellen sondern verlangt auch, dass diese in geeigneter Weise aufbereitet und aktiv angeboten werden. Dazu liegt eine Reihe von Beispielen vor.
1. Open GovernmentData im Umweltbereich Angebote und Grenzen der Verfügbarkeit W. Vogel Umweltbundesamt 1
2. Das Umweltbundesamt 1985 bis 1998 nachgeordnete Dienststelle des Umweltministeriums Seit 1999 Umweltbundesamt GmbH Eigentümer ist die Republik Österreich, Eigentümervertreter der Umweltminister. Das Umweltbundesamt ist die Umweltfachstelle des Bundes und Datendrehscheibe für Umweltdaten aus eigenen Untersuchungen, vor allem aber für Bundes- und Länderdaten. 2
4. Etwas Geschichte …. Am Anfang war das Wort dann die Handschrift …der Buchdruck … die Buchhandlung (als Konsequenz) …elektronische Datenverarbeitung …Internet (als Konsequenz) …open data1) 1) als Konsequenz in einer demokratischen Gesellschaft
5. 5 Die Technologie prägt die Geschäftsprozesse … und die Geisteshaltung Entwicklung verläuft diskontinuierlich
6. Daten werden in der Regel für Verwaltungsprozesse geschaffen (nicht für die Öffentlichkeit oder sonstige Nutzer) Umweltdaten sind frei zugänglich (Umweltinformationsgesetz) … wenn nicht der Datenschutz dem entgegen steht 6
7. „Bedenken“ am Übergang von der Papierwelt zu elektronischen Welt (Zitat Christian Geiger: ..bekommen keine Luft….liegen flach) Verlieren der Kontrolle, unkontrollierte Weitergabe Die Möglichkeit eigener Auswertungen durch Empfänger (Empfänger weiß mehr als ich, findet Fehler, die ich nicht kenne, erkennt Besonderheiten früher,Verlust der Deutungshoheit) Die Möglichkeit falscher Interpretationen Korrelation vs. Kausalzusammenhang (Kinder / Störche) Falsche Bewertung (Grenzwerte) „Missbräuchliche“ Nutzung (Fläche ÖBF) Schädigung Dritter, Haftung (Abwertung von Grundstücken) „Geschäftemacherei“ , Mikro- vs. Makroökonomie aber: das Umweltinformationsgesetz!
9. Kriterien (Sunlightfoundation 10. August 2010) Vollständigkeit (incl. Metadaten und Prozessbeschreibungen) Primärdaten (zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit) Zeitnah (im Rahmen des Möglichen, idealerweise in real time) Zugänglich (keine physikalischen oder technologische Barrieren) Maschinenlesbar (Formate und Beschreibungen) Nicht diskriminierend (alle Daten für jede Person zugänglich) Nicht proprietär (keine kommerzielle Software notwendig) Lizenzfrei Nachhaltig (dauerhaft verfügbar, versioniert) Kostenfrei http://sunlightfoundation.com/policy/documents/ten-open-data-principles/
10. H2O Fachdatenbank Die H2O Fachdatenbank wurde 1991 auf Basis der WGEV errichtet und ist mittlerweile Teil des Wasserinformationssystems Austria (WISA) Die Datenbank beinhaltet die Untersuchungsergebnisse von ca. 2000 Grundwassermesstellen ( bis zu 4 Mal pro Jahr) und über 1300 Oberflächenwassermessstellen; davon werden 300 MST chemisch/analytisch 12 Mal (teilw. 24 Mal) pro Jahr auf bis zu 100 Parameter überprüft. 1000 MST einer hydromorpholog. Untersuchung unterzogen Zugang über Portal www.umweltbundesamt.at Zugang über WISA http://wisa.lebensministerium.at zum 5-Step Public 10
12. Vollständigkeit, Zugänglichkeit Über den Zugang WISA und Umweltbundesamt können alle Qualitätsdaten seit 1991 abgefragt werden. Stammdaten unterliegen teilweise dem Datenschutz und sind nicht zugänglich. 5-step-Public und im Portal des Umweltbundesamt: freier Zugang und Downloadmöglichkeiten in (text, xls, csv). Ein Komplett-Download aller Datensätze kann nach Rücksprache erfolgen. 12
13. Primärdaten Es werden grundsätzlich alle Primärdaten angeboten Im WISA http://wisa.lebensministerium.at kann unter Datawarehouse auch auf aggregierte Werte zugegriffen werden. Anmerkung: die Verfügbarkeit von Primärdaten hat den politischen Dialog versachlicht! 13
14. Zeitnah Die Daten für Beprobungszyklen und basierend auf einer Ausschreibung generiert (Probenahmen/Analyse/Plausibilitätscheck/Upload). Die Ausschreibung, Plausibilitätscheck und Upload erfolgen durch die Bundesländer Die Daten stehen unmittelbar nach Analyse und Durchführung einer Plausibilitätskontrolle online zur Verfügung Es sind daher keine in Echtzeit erhobenen Onlinedaten – ist aber für den Untersuchungsumfang dzt. nicht in Echtzeit möglich! Aber: 2 Online-Messstellen über WISA abrufbar 14
15. Maschinenlesbar, nicht diskriminierend, nicht proprietär Die Daten sind maschinenlesbar, sie sind strukturiert, die Struktur und die Semantik der Daten sind beschrieben Die Daten im 5-Step-Public und auf dem Portal Umweltbundesamt.at stehen ohne Registrierung zur Verfügung Text und csv-Format 15
16. Lizenzfrei Für die Benutzung ist lediglich den Copyrightbestimmungen zuzustimmen: 16
17. Nachhaltigkeit, kostenfrei Die Beprobungen gemäß der Qualitätsgüteverordnung und Gewässerzustandsüberwachungsverordnung finden seit 1991 stattund ist rechtlich abgesichert. Die Wasserqualitätsdaten sind als Umweltinformation frei von jeglichen Kosten zugänglich. 17
18. Altlastenatlas und Verdachtsflächenkataster 18 Der Verdachtsflächenkataster wird vom Umweltbundesamt geführt und beinhaltet jene von der Landeshauptfrau/vom Landeshauptmann gemeldeten Altablagerungen und Altstandorte, für die der Verdacht einer erheblichen Umweltgefährdung aufgrund früherer Nutzungsformen ausreichend begründet ist. Die Eintragung einer Liegenschaft in den Verdachtsflächenkataster dokumentiert keinesfalls, dass von der Liegenschaft tatsächlich eine erhebliche Gefahr ausgeht. Ob von einer Verdachtsfläche tatsächlich eine erhebliche Gefahr ausgeht, muss durch entsprechende Untersuchungen (z.B. Boden- und Grundwasseruntersuchungen) nachgewiesen werden.
21. Über den Zugang Umweltbundesamt können alle Grundstücke abgefragt werden, ob diese im Altlastenatlas bzw. Verdachtsflächenkataster verzeichnet sind Bei Gebietsabfrage mit vielen Grundstücken muss eine schriftliche Anfrage (per Email unter altlasten@umweltbundesamt.at) erfolgen (Excel, auf Wunsch auch GIS-Daten) Auskünfte über Altlasten sind grundsätzlich frei zugänglich und kostenlos, für detaillierte Informationen über Verdachtsflächen bedarf es einer schriftlichen Anfrage. Einzeldaten ohne Registrierung, keine Lizenzgebühr etc., es wird eine Auswahl der Daten angeboten Daten sein 1990, rechtlich abgesichert, die Daten werden laufend aktualisiert 21
22. CORINE Land Cover Daten Zugang über Umweltbundesamt-Portal http://gis.umweltbundesamt.at/shop/index.jsp Zugang über EEA (Europäische Umweltagentur) http://www.eea.europa.eu/data-and-maps/data/clc-2006-vector-data-version 22
24. Es werden grundsätzlich alle Primärdaten angeboten Als Ausgabeformat werden die primären Vektordaten angeboten. Alternativ können von der EEA auch Rasterdaten bezogen werden. Die Daten sind strukturiert, die Struktur und die Semantik sind beschrieben Der Download erfolgt in Form von GIS-Shapedateien (und Metadaten), proprietär von ESRI, aber weitest verbreitet und konvertierbar. Download: EEA: ganz Europa in über 40 Layer gegliedert, Umweltbundesamt: Österreich gesamt (Registrierung, Zustimmung zu Copyright, keine Datenkosten, Manipulationskosten zur Aufrechterhaltung der Download-funktionalität privat und kommerziell unterschiedlich). 24
25. Die Daten basieren auf visueller Auswertung von Satellitenbilddaten, nach Durchführung der europäischen Qualitätsüberprüfung werden die Daten online gestellt. CORINE Land Cover liegt derzeit für drei Beobachtungszeitpunkte vor (1990, 2000 und 2006). Die nächste Aufnahme ist für 2012 geplant 25
26. PRTR – Schadstoff Freisetzungs- und Verbringungsregister Zugang über Portal www.prtr.at (verlinkt auf Unterseite von www.umweltbundesamt.at) Zugang über das Europäische PRTR http://prtr.ec.europa.eu/ 26
28. Über den Zugang Umweltbundesamt und Europäisches PRTR (E-PRTR) können alle öffentlichen PRTR Daten seit dem ersten Berichtsjahr 2007 abgefragt werden. Die PRTR Daten stammen direkt von den einzelnen Betreibern von Betriebseinrichtungen, die der PRTR Berichtspflicht unterliegen. Die Daten müssen von den Behörden auf regionaler, Bundesländer- und nationaler Ebene geprüft und an die Europäische Kommission übermittelt werden bevor sie veröffentlicht werden, die Daten werden unmittelbar nach der Veröffentlichung im Europäischen PRTR im nationalen PRTR online gestellt Die dadurch bedingte Zeitverzögerung ist ca. x+ 16 Monate nach Ende des Berichtsjahre 28
29. Das PRTR Daten sind auf www.prtr.at und http://prtr.ec.europa.eu/ frei über das Internet zugänglich. Es bestehen Downloadmöglichkeiten in verschiedenen Formaten (pdf, xls, xml). Die Daten sind strukturiert. Übersichtstabellen können in verschiedenen Formaten (xls, xml) heruntergeladen werden. Die Daten eines einzelnen PRTR-Berichts können nur als pdf heruntergeladen werden. Die Daten im nationalen PRTR auf dem Portal Umweltbundesamt.at stehen ohne Registrierung zur Verfügung 29
30. Für die Benutzung der PRTR Daten ist keinerlei Lizenz notwendig Die PRTR Daten sind als Umweltinformation frei von jeglichen Kosten zugänglich. Alle veröffentlichten PRTR Daten müssen laut Gesetz nach 10 Jahren gelöscht werden 30
35. Verhaltensweisen bei Überschreitung der Alarmschwelle(240 µg/m³ >1h) 35 Ozonkonzentrationen über der Alarmschwelle können zu Reizungen der Schleimhäute und zu Atemwegsbeschwerden führen. Ungewohnte und starke Anstrengungen im Freien, insbesondere in den Mittags- und Nachmittagsstunden, sind zu vermeiden. Gefährdete Personen - wie beispielsweise Kinder mit überempfindlichen Bronchien, Personen mit schweren Erkrankungen der Atemwege und/oder des Herzens, sowie Asthmakranke - sollen sich daher bevorzugt in Innenräumen aufhalten, in denen nicht geraucht wird. Für individuelle gesundheitsbezogene Auskünfte wird empfohlen, Rücksprache mit dem Hausarzt zu halten.
36. Aber wie kommt man zu den Informationen – und zwar jetzt? 36
41. Praktisch Vom Verein open3 wurde ein Prototyp für eine mobile Applikation entwickelt, die es ermöglicht sich standortbezogen über die aktuellen Ozonwerte zu informieren. www.ozon-info.at 41
42. Kontakt & Information Wilhelm Vogel +43 31 304 3550 wilhelm.vogel@umweltbundesamt.at Umweltinformation allgemein: Rudolf Legat +43 31 304 5364 rudolf.legat@umweltbundesamt.at Beiträge von Stephan Nemetz, Katrin Seuss, Gebhard Banko, Stefan Weihs, Michael Anderl, Wolfgang Spangl, Gerhard Stuhlpfarrer 42 Umweltbundesamtwww.umweltbundesamt.at Open Gouvernement Data Konferenz Wien■ 16.6.2011