Die Vorlesung über das allgemeine Verwaltungsrecht umfasst grundlegende Aspekte wie die Rechtsquellen, Handlungsformen der Verwaltung und wichtige Unterschiede zwischen öffentlichem und privatem Recht. Der Stoff ist für die praktische Relevanz und die rechtliche Auseinandersetzung der öffentlichen Verwaltung im Alltag der Bürger sowie in Wirtschaftsangelegenheiten von großer Bedeutung. Zu den behandelten Themen zählen auch die Verwaltungsorganisation, das Verwaltungsverfahren und die Abgrenzung zwischen allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht.