VERGNÜGUNGSSTÄTTENKONZEPTION FÜR STUTTGART. Erarbeitung einer Konzeption zur Regelung und Steuerung von Vergnügungsstätten  (Schwerpunkt Spielhallen). Ein erster Zwischenbericht   UTA am 14. Dezember 2010  I  TOP 21 Landeshauptstadt Stuttgart  I  Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Stuttgarter Nachrichten: 08.10.2010
AUSGANGSSITUATION Hintergrund :  verstärkte Zunahme und Häufung von Spielhallen in jüngster Zeit  Auftrag  des Gemeinderates (Mai 2010):  Erarbeitung einer neuen Konzeption zur Regelung und Steuerung von Vergnügungsstätten (insbesondere von Spielhallen)   Zielsetzung  der neuen Vergnügungsstättenkonzeption:  Festlegung von Regelungen zur Standortwahl und zur baulichen Gestaltung Grundlage für eine neue Vergnügungsstättensatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart
1985 – 2003: „Vergnügungsstättensatzungen" stadtbezirksbezogen  in Stuttgart aufgestellt, mit denen im Citybereich wie auch in den überplanten Stadtbezirken u.a. die Ansiedlung von Spielhallen gesteuert wird In  Gebieten nach § 34 BauGB , in denen die „Vergnügungsstätten-satzungen“ nicht gelten, mussten erforderlichenfalls  Bebauungspläne mit einer Gebietsfestsetzung nach der BauNVO  aufgestellt werden, um Spielhallen planungsrechtlich steuern zu können. Dies ist seitdem  nur in Teilräumen erfolgt .  In den letzten Jahren  verstärkt festzustellende Zunahme und Häufung von Vergnügungsstätten, hier insbesondere von Spielhallen  in integrierten Lagen, aber auch zusehends in Misch- und Gewerbegebieten In jüngster Zeit  seitens der Politik deutlich  Kritik am Instrumentarium  geübt, diesbezüglich  strategisches wie umsetzungs-orientiertes Handeln eingefordert
SITUATIONS- UND PROBLEMBESCHREIBUNG Angebot zum Spielen an  Glücksspielautomaten in Gaststätten, Spielhallen oder so genannten „Entertainment-Centern“  nimmt bundesweit und in Stuttgart seit Jahren zu  In  Stuttgart  wurde in jüngster Zeit eine erhebliche  Zunahme der Anzahl von Spielhallen und Wettbüros  festgestellt Vordringliches Problem:  Häufung von Vergnügungsstätten , insbesondere von Spielhallen. Auffällig ist der neue Betriebstyp der  Mehrfachspielhallen  mit ca. 600 m² Nutzfläche  Verstärktes Ansiedlungsinteresse vor allem in Gewerbegebieten , aber auch ungeplanten und „schwächeren“ (bzw. weniger „strapazierfähigen“) Gebieten Gefahr der Verdrängungswirkung bzw. von bodenrechtlichen Spannungen , da Vergnügungsstätten im Vergleich zu den klassischen gewerblichen Nutzungen einen höheren Boden- oder Mietpreis entrichten können
SITUATIONS- UND PROBLEMBESCHREIBUNG (2) Festgelegte  Flächenkulisse  der  Vergnügungsstättensatzung , in denen Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig sind, ist  aus heutiger Sicht oftmals zu groß   In allen  Gebietstypen III und IV des Stuttgarter Gebietstypenplans  (d.h. in den Zentren und in den Gebieten, die hauptsächlich durch Gewerbenutzungen geprägt sind) sind Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig, wenn die Eigenart der näheren Umgebung erhalten bleibt Derzeit gültige Vergnügungsstättensatzung bezieht sich lediglich auf  Gebiete, die bei Aufstellung der Satzung ein verbindliches Planungsrecht  hatten
SITUATIONS- UND PROBLEMBESCHREIBUNG   (3) Mehrfache  Berichterstattung im   Stuttgarter Gemeinderat  zum  Thema „Glücksspiel“  seit 2007:  GRDrs 242/2007 - Behandlung im Verwaltungsausschuss (VA)  GRDrs 726/2007 - Behandlung im VA  GRDrs 456/2008 - Behandlung im VA  GRDrs 207/2009 - Behandlung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit (SGA) GRDrs 844/2009 - Behandlung im VA und im Gemeinderat GRDrs 236/2010  – Glücksspielautomaten und Spielotheken in Stuttgart - Möglichkeiten der Begrenzung – Behandlung im SGA und im  Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) am   18.05.2010   sowie  regelmäßig  im  UTA  bei der Behandlung von Bauanträgen für Spielhallen
AUFGABENKATALOG  für ein neues Vergnügungsstättenkonzept  Darstellung von  Ausgangslage und Aufgabenstellung Definition und  rechtliche Rahmenbedingungen  für Vergnügungsstätten (Schwerpunkt Spielhallen) Bestandsaufnahme /  Funktions- und Standortanalyse  bestehender Vergnügungsstätten in Stuttgart (vor Ort) Beschreibung und Bewertung der  Gebietskulissen  hinsichtlich einer möglichen Ansiedlung von Vergnügungsstätten Strategien zur Steuerung  von Vergnügungsstätten  Erstellung einer  gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption  (Schwerpunkt Spielhallen) und ihre verwaltungsinterne Abstimmung Aufstellung von  raumspezifischen Regelungen  zur  Feinsteuerung  von Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen) - für B-Pläne und Vergnügungsstättensatzung – und ihre verwaltungsinterne Abstimmung Vorstellung   der Vergnügungsstättenkonzeption  in den politischen Gremien (5 Termine), optional eine öffentliche  Dialogveranstaltung
HANDLUNGSANSÄTZE ZUR STEUERUNG  VON VERGNÜGUNGSSTÄTTEN UND SPIELHALLEN Vergnügungsstättensatzungen (stadtbezirksbezogen) 1985 – 2003 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Stuttgart (2008) Qualifizierung/ Profilierung der Arbeitsstättengebiete (Gewerbeflächenentwicklungskonzept, in Arbeit) Aktuell: (Text-) Bebauungspläne in Gewerbegebieten zur Einschränkung/ zum Ausschluss des Einzelhandels – ergänzt um den Ausschluss von Spielhallen und Vergnügungsstätten Aktuell: Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen  Aktuell: Veränderungssperren / Zurückstellung von Bauvorhaben HANDLUNGSANSÄTZE  zur Steuerung von Vergnügungsstätten und Spielhallen in Stuttgart  KÜNFTIG: Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart (2011)  KÜNFTIG: neue Vergnügungsstättensatzungen für die Stadtbezirke
(TEXT-) BEBAUUNGSPLÄNE  LAUFENDE VERFAHREN/ AUFSTELLUNGSBESCHLÜSSE FÜR B-PLÄNE zur Einschränkung/ zum Ausschluss von Einzelhandel in GE-Gebieten / ergänzt um Ausschluss von Spielhallen/ Vergnügungsstätten, u.a.: Stadtbezirk Weilimdorf Bebauungsplan „Gewerbegebiete Weilimdorf/ Regelung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten u.a.“ (Weil 239) Stadtbezirk Feuerbach Bebauungsplan „Feuerbach-Ost/ Regelung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten u.a.“ (Feu 257) Stadtbezirk Zuffenhausen Bebauungsplan „Standortsicherung Gewerbe und Handwerk, Einschränkung Einzelhandel in den Stadtbezirken Zuffenhausen und Feuerbach – Zuffenhausen-West und Werner-/ Theodorstraße in Feuerbach“ (Zu 247.1)  Bebauungsplan „Standortsicherung Gewerbe und Handwerk, Einschränkung Einzelhandel in den Stadtbezirken Zuffenhausen und Feuerbach - Rotweg/ Zazenhäuser Straße (Zu 247.2)
(TEXT-) BEBAUUNGSPLÄNE (2) Laufende Verfahren/ Aufstellungsbeschlüsse für B-Pläne zur Einschränkung/ zum Ausschluss von Einzelhandel in GE-Gebieten / ergänzt um Ausschluss von Spielhallen/ Vergnügungsstätten, u.a.: Stadtbezirk Vaihingen Bebauungsplan „Am Wallgraben-West II“ (Vai 258) Stadtbezirk Möhringen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost“ (Mö 226) Bebauungsplan „Am Wallgraben-Ost II“ (Mö 228) Stadtbezirk Wangen Bebauungsplan „Gewerbepark Kesselstraße/ Heiligenwiesen“ (Wa 61) Bebauungsplan „Einzelhandel Wangen Nord“ (Wa 78) Bebauungsplan „Einzelhandel Wangen Süd“ (Wa 79) Bebauungsplan „Ulmer Straße (Bozelen)“ (Wa 68) Stadtbezirk Stuttgart-Ost Bebauungsplan „Ulmer Straße (ehem. Schlachthof-Areal)“ (Stgt. 199.1) Bebauungsplan „Ulmer Straße (ehem. Güterbahnhof Gaisburg)“ (Stgt. 199.2)
AKTIVITÄTEN 2010 im Überblick:  Beschränkung / Ausschluss von Vergnügungsstätten und Spielhallen in laufenden B-Plan-Verfahren in Stuttgart Wangen: Wa 61 / Wa 68 / Wa 78 / Wa 79 Sillenbuch / Heumaden: Si 69 / Heu 57 / Heu 61 Feuerbach: Feu 257 Weilimdorf: Weil 239 Zuffenhausen/ Feuerbach: Zu 247.1 / Zu 247.2 Stuttgart-Ost:  Stgt. 191.1 / Stgt. 191.2 Plieningen: Plie 82 Möhringen: Mö 220 /  Mö 226 Stuttgart-West: Stgt. 265.1 Degerloch: De 111 Vaihingen:  Vai 258 / Vai 246 / Vai 252 / Vai 253 / Vai 261 Dürlewang: Vai 263 Möhringen: Mö 140 A / Mö 220 /
VORGEHEN DER VERWALTUNG Frühsommer 2010 : Erarbeitung von  Rahmenbedingungen und Zielsetzungen für ein Vergnügungsstättenkonzept  - Arbeitsgrundlage und Diskussionsansatz für eine Neuregelung der Vergnügungsstätten Sommer 2010 : Beschränkte  Ausschreibung  einer Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart September 2010 :  Beauftragung des   Büros Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung (Lörrach/ Dortmund)  mit der Erarbeitung einer Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart Seit Oktober 2010  ist das Büro Dr. Donato Acocella mit  Standort- und Funktionsanalysen  vor Ort tätig NACH FERTIGSTELLUNG DER NEUEN KONZEPTION Neufassung der Vergnügungsstättensatzung  (bzw. die Vergnügungsstättensatzungen für die einzelnen Stadtbezirke) und  Erstellung von einfachen B-Plänen zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten  in regelungsbedürftigen § 34 BauGB-Gebieten
GEPLANTER ABLAUF 2011 Zweiter Arbeitstermin/ Zwischenbericht Verwaltung: 10.02.2011 –  Analyseergebnisse/ Konzeptansätze 1. Lenkungskreis (Vertreter GR-Fraktionen / BM Hahn): Februar 2011  – Analyseergebnisse/ Konzeptansätze Berichtsentwurf Büro Dr. Acocella: Ende März 2011 Dritter Arbeitstermin/ Zwischenbericht Verwaltung: Mitte April 2011 –  Vorstellung Bericht 2. Lenkungskreis (Vertreter GR-Fraktionen / BM Hahn): April 2011  – Vorstellung Bericht Endfassung Bericht   Vergnügungsstättenkonzeption : April 2011 UTA-Sitzung  (öffentlicher Teil): voraussichtlich Mai / Juni 2011 Beteiligung Stadtbezirke  / Bezirksbeiräte: voraussichtlich Juni 2011 Dialogveranstaltung : voraussichtlich Juni 2011 Gemeinderatssitzung  (öffentlich):  voraussichtlich Juli 2011
 
ZIELSETZUNGEN  für eine neue Vergnügungsstättenkonzeption Erste Überlegungen der Verwaltung:   Rahmenbedingungen und Zielsetzungen  für ein neues Vergnügungsstättenkonzept (=Hinweise für die extern beauftragte Konzeption):  1.  Es werden  alle Unterarten von Vergnügungsstätten  (Diskotheken, Nachtlokale, Spielhallen, Wettbüros, Billiardcenter) einschließlich Bordelle erfasst. Vergnügungsstätten des Typus A (s. derzeit gültige Vergnügungsstättensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart) werden nicht mehr berücksichtigt (= Vergnügungsstätten mit kulturellem, künstlerischem oder sportlichem Angebot). Wenn notwendig, soll ggf. eine Unterscheidung in kerngebiets- und nicht-kerngebietstypische Nutzungen erfolgen.  2.   Vergnügungsstätten  sollen  nur   in „ strapazierfähigen“   Kerngebieten  und sonstigen geeigneten zentralen Bereichen* und ergänzend  in einzelnen (wenigen) gewerblich geprägten, „nachtaktiven“, gut angebundenen und  „strapazierfähigen“   Mischgebieten  und  in einzelnen (wenigen) „nachtaktiven“, gut angebundenen und  „strapazierfähigen“ Gewerbegebieten  möglich sein.
ZIELSETZUNGEN  für ein neues Vergnügungsstättenkonzept  (2) 3.  Für diese Gebiete (vor allem Kerngebiete MK und gewerbegeprägte Mischgebiete MI) sind  unterschiedliche   Detailregelungen zur Zulässigkeit  (und Einschränkung) im Sinne einer Feinsteuerung erforderlich, z.B.:  Ausschluss des Erdgeschosses Mindestabstand zur Wohnbebauung und anderen schützenswerten  Nutzungen (Ausnahme) Notwendiger Abstand zur nächsten Spielhalle (Ausnahme) 4.  Die zu treffenden  Regelungen zur Feinsteuerung  sind zu differenzieren: in Abhängigkeit der stadträumlichen Lage  innerhalb eines jeden Zentrums  Abgrenzung (Gebiets- und Zentrenkulisse) der zentralen Versorgungsbereiche  für das A- und B-Zentrum sowie die C- und D-Zentren  des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes  liefert hierfür eine Orientierung, wobei insbesondere D-Zentren hinsichtlich ihrer Eignung für Vergnügungsstätten (Wohnverträglichkeit) im Einzelnen überprüft werden müssen  Kleinräumige E-Zentren als Nahversorgungszentren mit örtlicher Bedeutung bewusst ausgeklammert

Vergnügungsstättenkonzeption Stuttgart

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    VERGNÜGUNGSSTÄTTENKONZEPTION FÜR STUTTGART.Erarbeitung einer Konzeption zur Regelung und Steuerung von Vergnügungsstätten (Schwerpunkt Spielhallen). Ein erster Zwischenbericht UTA am 14. Dezember 2010 I TOP 21 Landeshauptstadt Stuttgart I Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
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    AUSGANGSSITUATION Hintergrund : verstärkte Zunahme und Häufung von Spielhallen in jüngster Zeit Auftrag des Gemeinderates (Mai 2010): Erarbeitung einer neuen Konzeption zur Regelung und Steuerung von Vergnügungsstätten (insbesondere von Spielhallen) Zielsetzung der neuen Vergnügungsstättenkonzeption: Festlegung von Regelungen zur Standortwahl und zur baulichen Gestaltung Grundlage für eine neue Vergnügungsstättensatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart
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    1985 – 2003:„Vergnügungsstättensatzungen" stadtbezirksbezogen in Stuttgart aufgestellt, mit denen im Citybereich wie auch in den überplanten Stadtbezirken u.a. die Ansiedlung von Spielhallen gesteuert wird In Gebieten nach § 34 BauGB , in denen die „Vergnügungsstätten-satzungen“ nicht gelten, mussten erforderlichenfalls Bebauungspläne mit einer Gebietsfestsetzung nach der BauNVO aufgestellt werden, um Spielhallen planungsrechtlich steuern zu können. Dies ist seitdem nur in Teilräumen erfolgt . In den letzten Jahren verstärkt festzustellende Zunahme und Häufung von Vergnügungsstätten, hier insbesondere von Spielhallen in integrierten Lagen, aber auch zusehends in Misch- und Gewerbegebieten In jüngster Zeit seitens der Politik deutlich Kritik am Instrumentarium geübt, diesbezüglich strategisches wie umsetzungs-orientiertes Handeln eingefordert
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    SITUATIONS- UND PROBLEMBESCHREIBUNGAngebot zum Spielen an Glücksspielautomaten in Gaststätten, Spielhallen oder so genannten „Entertainment-Centern“ nimmt bundesweit und in Stuttgart seit Jahren zu In Stuttgart wurde in jüngster Zeit eine erhebliche Zunahme der Anzahl von Spielhallen und Wettbüros festgestellt Vordringliches Problem: Häufung von Vergnügungsstätten , insbesondere von Spielhallen. Auffällig ist der neue Betriebstyp der Mehrfachspielhallen mit ca. 600 m² Nutzfläche Verstärktes Ansiedlungsinteresse vor allem in Gewerbegebieten , aber auch ungeplanten und „schwächeren“ (bzw. weniger „strapazierfähigen“) Gebieten Gefahr der Verdrängungswirkung bzw. von bodenrechtlichen Spannungen , da Vergnügungsstätten im Vergleich zu den klassischen gewerblichen Nutzungen einen höheren Boden- oder Mietpreis entrichten können
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    SITUATIONS- UND PROBLEMBESCHREIBUNG(2) Festgelegte Flächenkulisse der Vergnügungsstättensatzung , in denen Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig sind, ist aus heutiger Sicht oftmals zu groß In allen Gebietstypen III und IV des Stuttgarter Gebietstypenplans (d.h. in den Zentren und in den Gebieten, die hauptsächlich durch Gewerbenutzungen geprägt sind) sind Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig, wenn die Eigenart der näheren Umgebung erhalten bleibt Derzeit gültige Vergnügungsstättensatzung bezieht sich lediglich auf Gebiete, die bei Aufstellung der Satzung ein verbindliches Planungsrecht hatten
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    SITUATIONS- UND PROBLEMBESCHREIBUNG (3) Mehrfache Berichterstattung im Stuttgarter Gemeinderat zum Thema „Glücksspiel“ seit 2007: GRDrs 242/2007 - Behandlung im Verwaltungsausschuss (VA) GRDrs 726/2007 - Behandlung im VA GRDrs 456/2008 - Behandlung im VA GRDrs 207/2009 - Behandlung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit (SGA) GRDrs 844/2009 - Behandlung im VA und im Gemeinderat GRDrs 236/2010 – Glücksspielautomaten und Spielotheken in Stuttgart - Möglichkeiten der Begrenzung – Behandlung im SGA und im Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) am 18.05.2010 sowie regelmäßig im UTA bei der Behandlung von Bauanträgen für Spielhallen
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    AUFGABENKATALOG fürein neues Vergnügungsstättenkonzept Darstellung von Ausgangslage und Aufgabenstellung Definition und rechtliche Rahmenbedingungen für Vergnügungsstätten (Schwerpunkt Spielhallen) Bestandsaufnahme / Funktions- und Standortanalyse bestehender Vergnügungsstätten in Stuttgart (vor Ort) Beschreibung und Bewertung der Gebietskulissen hinsichtlich einer möglichen Ansiedlung von Vergnügungsstätten Strategien zur Steuerung von Vergnügungsstätten Erstellung einer gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption (Schwerpunkt Spielhallen) und ihre verwaltungsinterne Abstimmung Aufstellung von raumspezifischen Regelungen zur Feinsteuerung von Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen) - für B-Pläne und Vergnügungsstättensatzung – und ihre verwaltungsinterne Abstimmung Vorstellung der Vergnügungsstättenkonzeption in den politischen Gremien (5 Termine), optional eine öffentliche Dialogveranstaltung
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    HANDLUNGSANSÄTZE ZUR STEUERUNG VON VERGNÜGUNGSSTÄTTEN UND SPIELHALLEN Vergnügungsstättensatzungen (stadtbezirksbezogen) 1985 – 2003 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Stuttgart (2008) Qualifizierung/ Profilierung der Arbeitsstättengebiete (Gewerbeflächenentwicklungskonzept, in Arbeit) Aktuell: (Text-) Bebauungspläne in Gewerbegebieten zur Einschränkung/ zum Ausschluss des Einzelhandels – ergänzt um den Ausschluss von Spielhallen und Vergnügungsstätten Aktuell: Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen Aktuell: Veränderungssperren / Zurückstellung von Bauvorhaben HANDLUNGSANSÄTZE zur Steuerung von Vergnügungsstätten und Spielhallen in Stuttgart KÜNFTIG: Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart (2011) KÜNFTIG: neue Vergnügungsstättensatzungen für die Stadtbezirke
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    (TEXT-) BEBAUUNGSPLÄNE LAUFENDE VERFAHREN/ AUFSTELLUNGSBESCHLÜSSE FÜR B-PLÄNE zur Einschränkung/ zum Ausschluss von Einzelhandel in GE-Gebieten / ergänzt um Ausschluss von Spielhallen/ Vergnügungsstätten, u.a.: Stadtbezirk Weilimdorf Bebauungsplan „Gewerbegebiete Weilimdorf/ Regelung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten u.a.“ (Weil 239) Stadtbezirk Feuerbach Bebauungsplan „Feuerbach-Ost/ Regelung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten u.a.“ (Feu 257) Stadtbezirk Zuffenhausen Bebauungsplan „Standortsicherung Gewerbe und Handwerk, Einschränkung Einzelhandel in den Stadtbezirken Zuffenhausen und Feuerbach – Zuffenhausen-West und Werner-/ Theodorstraße in Feuerbach“ (Zu 247.1) Bebauungsplan „Standortsicherung Gewerbe und Handwerk, Einschränkung Einzelhandel in den Stadtbezirken Zuffenhausen und Feuerbach - Rotweg/ Zazenhäuser Straße (Zu 247.2)
  • 11.
    (TEXT-) BEBAUUNGSPLÄNE (2)Laufende Verfahren/ Aufstellungsbeschlüsse für B-Pläne zur Einschränkung/ zum Ausschluss von Einzelhandel in GE-Gebieten / ergänzt um Ausschluss von Spielhallen/ Vergnügungsstätten, u.a.: Stadtbezirk Vaihingen Bebauungsplan „Am Wallgraben-West II“ (Vai 258) Stadtbezirk Möhringen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost“ (Mö 226) Bebauungsplan „Am Wallgraben-Ost II“ (Mö 228) Stadtbezirk Wangen Bebauungsplan „Gewerbepark Kesselstraße/ Heiligenwiesen“ (Wa 61) Bebauungsplan „Einzelhandel Wangen Nord“ (Wa 78) Bebauungsplan „Einzelhandel Wangen Süd“ (Wa 79) Bebauungsplan „Ulmer Straße (Bozelen)“ (Wa 68) Stadtbezirk Stuttgart-Ost Bebauungsplan „Ulmer Straße (ehem. Schlachthof-Areal)“ (Stgt. 199.1) Bebauungsplan „Ulmer Straße (ehem. Güterbahnhof Gaisburg)“ (Stgt. 199.2)
  • 12.
    AKTIVITÄTEN 2010 imÜberblick: Beschränkung / Ausschluss von Vergnügungsstätten und Spielhallen in laufenden B-Plan-Verfahren in Stuttgart Wangen: Wa 61 / Wa 68 / Wa 78 / Wa 79 Sillenbuch / Heumaden: Si 69 / Heu 57 / Heu 61 Feuerbach: Feu 257 Weilimdorf: Weil 239 Zuffenhausen/ Feuerbach: Zu 247.1 / Zu 247.2 Stuttgart-Ost: Stgt. 191.1 / Stgt. 191.2 Plieningen: Plie 82 Möhringen: Mö 220 / Mö 226 Stuttgart-West: Stgt. 265.1 Degerloch: De 111 Vaihingen: Vai 258 / Vai 246 / Vai 252 / Vai 253 / Vai 261 Dürlewang: Vai 263 Möhringen: Mö 140 A / Mö 220 /
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    VORGEHEN DER VERWALTUNGFrühsommer 2010 : Erarbeitung von Rahmenbedingungen und Zielsetzungen für ein Vergnügungsstättenkonzept - Arbeitsgrundlage und Diskussionsansatz für eine Neuregelung der Vergnügungsstätten Sommer 2010 : Beschränkte Ausschreibung einer Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart September 2010 : Beauftragung des Büros Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung (Lörrach/ Dortmund) mit der Erarbeitung einer Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart Seit Oktober 2010 ist das Büro Dr. Donato Acocella mit Standort- und Funktionsanalysen vor Ort tätig NACH FERTIGSTELLUNG DER NEUEN KONZEPTION Neufassung der Vergnügungsstättensatzung (bzw. die Vergnügungsstättensatzungen für die einzelnen Stadtbezirke) und Erstellung von einfachen B-Plänen zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in regelungsbedürftigen § 34 BauGB-Gebieten
  • 14.
    GEPLANTER ABLAUF 2011Zweiter Arbeitstermin/ Zwischenbericht Verwaltung: 10.02.2011 – Analyseergebnisse/ Konzeptansätze 1. Lenkungskreis (Vertreter GR-Fraktionen / BM Hahn): Februar 2011 – Analyseergebnisse/ Konzeptansätze Berichtsentwurf Büro Dr. Acocella: Ende März 2011 Dritter Arbeitstermin/ Zwischenbericht Verwaltung: Mitte April 2011 – Vorstellung Bericht 2. Lenkungskreis (Vertreter GR-Fraktionen / BM Hahn): April 2011 – Vorstellung Bericht Endfassung Bericht Vergnügungsstättenkonzeption : April 2011 UTA-Sitzung (öffentlicher Teil): voraussichtlich Mai / Juni 2011 Beteiligung Stadtbezirke / Bezirksbeiräte: voraussichtlich Juni 2011 Dialogveranstaltung : voraussichtlich Juni 2011 Gemeinderatssitzung (öffentlich): voraussichtlich Juli 2011
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    ZIELSETZUNGEN füreine neue Vergnügungsstättenkonzeption Erste Überlegungen der Verwaltung: Rahmenbedingungen und Zielsetzungen für ein neues Vergnügungsstättenkonzept (=Hinweise für die extern beauftragte Konzeption): 1. Es werden alle Unterarten von Vergnügungsstätten (Diskotheken, Nachtlokale, Spielhallen, Wettbüros, Billiardcenter) einschließlich Bordelle erfasst. Vergnügungsstätten des Typus A (s. derzeit gültige Vergnügungsstättensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart) werden nicht mehr berücksichtigt (= Vergnügungsstätten mit kulturellem, künstlerischem oder sportlichem Angebot). Wenn notwendig, soll ggf. eine Unterscheidung in kerngebiets- und nicht-kerngebietstypische Nutzungen erfolgen. 2. Vergnügungsstätten sollen nur in „ strapazierfähigen“ Kerngebieten und sonstigen geeigneten zentralen Bereichen* und ergänzend in einzelnen (wenigen) gewerblich geprägten, „nachtaktiven“, gut angebundenen und „strapazierfähigen“ Mischgebieten und in einzelnen (wenigen) „nachtaktiven“, gut angebundenen und „strapazierfähigen“ Gewerbegebieten möglich sein.
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    ZIELSETZUNGEN fürein neues Vergnügungsstättenkonzept (2) 3. Für diese Gebiete (vor allem Kerngebiete MK und gewerbegeprägte Mischgebiete MI) sind unterschiedliche Detailregelungen zur Zulässigkeit (und Einschränkung) im Sinne einer Feinsteuerung erforderlich, z.B.: Ausschluss des Erdgeschosses Mindestabstand zur Wohnbebauung und anderen schützenswerten Nutzungen (Ausnahme) Notwendiger Abstand zur nächsten Spielhalle (Ausnahme) 4. Die zu treffenden Regelungen zur Feinsteuerung sind zu differenzieren: in Abhängigkeit der stadträumlichen Lage innerhalb eines jeden Zentrums Abgrenzung (Gebiets- und Zentrenkulisse) der zentralen Versorgungsbereiche für das A- und B-Zentrum sowie die C- und D-Zentren des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes liefert hierfür eine Orientierung, wobei insbesondere D-Zentren hinsichtlich ihrer Eignung für Vergnügungsstätten (Wohnverträglichkeit) im Einzelnen überprüft werden müssen Kleinräumige E-Zentren als Nahversorgungszentren mit örtlicher Bedeutung bewusst ausgeklammert