Diese Tafelbilder haben wir in der Sitzung zur "Einführung in das Medienrecht" vom 20.04.2010 erarbeitet. Das Seminar Medienrecht findet im Studiengang Medien- und Bildungsmanagement an der Pädagogischen Hochschule Weingarten statt.
Block 6/7 im Rahmen der Lehrveranstaltung AV-Medienmarkt und Medienpolitik (FHH): Grundlagen zu alten/neuen Medien, Telemediengesetz und Zensur im Internet.
Christoph Tschohl - Open Government Data aus MenschenrechtsperspektiveSemantic Web Company
Seit 1. Dezember 2009 ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union als Teil des Primärrechts verbindlich für die Europäische Union. Die Grundrechte-Charta enthält als moderner Menschenrechts-Katalog in Art 41 ein "Recht auf eine gute Verwaltung" und in Art 42 ein "Recht auf Zugang zu Dokumenten". [evtl. verzichtbar, falls zu lang: Auch wenn die Grundrechte-Charta zunächst nur Rechtsverbindlichkeit im Bereich des EU-Rechts und dessen Vollzug durch die Mitgliedsstaaten entfaltet, sollten die die einzelnen EU Mitgliedsstaaten in ihrem eigenen Wirkungsbereich nicht hinter dem Niveau der Union zurückbleiben.] Das noch relativ junge Feld des E-Government bietet nun die große Chance, die tragenden Grundsätze einer transparenten Verwaltung bereits in der Konzeption neuer Anwendungen zu implementieren. Ähnlich dem modernen Datenschutzkonzept "Privacy by Design" sollte das Leitmotiv hier "Transparency by Design" lauten.
Aus der Perspektive der Grundrechte ist die Notwendigkeit einer transparenten Verwaltung und der Veröffentlichung von Daten jedoch keinesfalls neu. Vielmehr ist die ausdrückliche Normierung des Transparenzgrundsatzes in der EU Grundrechte-Charta Ausfluss der langjährigen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassbourg. [evtl. weglassen, falls sonst zu lang: So hat der EGMR beispielsweise bereits in den 1980er Jahren im Fall "Guerra gegen Italien" entschieden, dass aus dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auch die Verpflichtung der Staaten erwächst, Anrainern alle Informationen über die Emissionswerte einer Industrieanlage offen zu legen.] Gleichzeitig ist darauf bedacht zu nehmen, dass durch die Offenlegung von Daten im Rahmen der öffentlichen Verwaltung nicht eine Verletzung der Privatsphäre einzelner Menschen resultiert. Dort wo die Gefahr einer Kollission mit dem Grundrecht auf Datenschutz besteht, ist eine Abwägung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen. Der Vortrag wird den Bogen über die relevanten Grundrechte als Eckpfeiler der praktischen Lösungsansätze zum Open Government Data Konzept spannen.
Block 6/7 im Rahmen der Lehrveranstaltung AV-Medienmarkt und Medienpolitik (FHH): Grundlagen zu alten/neuen Medien, Telemediengesetz und Zensur im Internet.
Christoph Tschohl - Open Government Data aus MenschenrechtsperspektiveSemantic Web Company
Seit 1. Dezember 2009 ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union als Teil des Primärrechts verbindlich für die Europäische Union. Die Grundrechte-Charta enthält als moderner Menschenrechts-Katalog in Art 41 ein "Recht auf eine gute Verwaltung" und in Art 42 ein "Recht auf Zugang zu Dokumenten". [evtl. verzichtbar, falls zu lang: Auch wenn die Grundrechte-Charta zunächst nur Rechtsverbindlichkeit im Bereich des EU-Rechts und dessen Vollzug durch die Mitgliedsstaaten entfaltet, sollten die die einzelnen EU Mitgliedsstaaten in ihrem eigenen Wirkungsbereich nicht hinter dem Niveau der Union zurückbleiben.] Das noch relativ junge Feld des E-Government bietet nun die große Chance, die tragenden Grundsätze einer transparenten Verwaltung bereits in der Konzeption neuer Anwendungen zu implementieren. Ähnlich dem modernen Datenschutzkonzept "Privacy by Design" sollte das Leitmotiv hier "Transparency by Design" lauten.
Aus der Perspektive der Grundrechte ist die Notwendigkeit einer transparenten Verwaltung und der Veröffentlichung von Daten jedoch keinesfalls neu. Vielmehr ist die ausdrückliche Normierung des Transparenzgrundsatzes in der EU Grundrechte-Charta Ausfluss der langjährigen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassbourg. [evtl. weglassen, falls sonst zu lang: So hat der EGMR beispielsweise bereits in den 1980er Jahren im Fall "Guerra gegen Italien" entschieden, dass aus dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auch die Verpflichtung der Staaten erwächst, Anrainern alle Informationen über die Emissionswerte einer Industrieanlage offen zu legen.] Gleichzeitig ist darauf bedacht zu nehmen, dass durch die Offenlegung von Daten im Rahmen der öffentlichen Verwaltung nicht eine Verletzung der Privatsphäre einzelner Menschen resultiert. Dort wo die Gefahr einer Kollission mit dem Grundrecht auf Datenschutz besteht, ist eine Abwägung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen. Der Vortrag wird den Bogen über die relevanten Grundrechte als Eckpfeiler der praktischen Lösungsansätze zum Open Government Data Konzept spannen.
Are Wikis and Weblogs an appropriate approach to foster collaboration, reflec...Christian Schmidt
Authors version of a paper about my PhD project and the work of my colleague Mathias Krebs. the final version was published in the proceedings of KCKS 2010.
Are Wikis and Weblogs an appropriate approach to foster collaboration, refle...Christian Schmidt
The document discusses research into using wikis and weblogs to foster student collaboration, reflection, and motivation in mathematics education. A research study was conducted with 127 German students to examine the effects of using individual and class weblogs on students' self-determination and reflection. The results found no significant differences between the groups. Qualitative data from student interviews and blog posts will be further analyzed to understand how digital tools can support learning. Previous research on using wikis and weblogs in education is also summarized.
Weblogs im Schulunterricht und ihr Einfluss auf Motivation und Reflexionsproz...Christian Schmidt
Folien zu meiner Präsentation auf dem "10. Tag des wissenschaftlichen Nachwuchses der Pädagogischen Hochschulen", der am 13./14. November 2009 an der PH Schwäbisch Gmünd stattfand.
Using weblogs at school to prepare today's students for their (professional) ...Christian Schmidt
Slides I presented on the ZEW-KMRC-Workshop on "The potential of social software for knowledge creation and economics performance" on 6th/7th November 2009 in Mannheim.
Weblogs als Unterrichtsmittel und ihr Einfluss auf den individuellen LernprozessChristian Schmidt
Die Folien zu meinem Vortrag auf der "12. Fachtagung Pädagogische Psychologie" (PAEPS) am 09. September 2009 in Saarbrücken. Neben dem Untersuchungsdesign meines Dissertationsprojektes habe ich erste Ergebnisse der Vorstudie im SoSe09 vorgestellt.
Are Wikis and Weblogs an appropriate approach to foster collaboration, reflec...Christian Schmidt
Authors version of a paper about my PhD project and the work of my colleague Mathias Krebs. the final version was published in the proceedings of KCKS 2010.
Are Wikis and Weblogs an appropriate approach to foster collaboration, refle...Christian Schmidt
The document discusses research into using wikis and weblogs to foster student collaboration, reflection, and motivation in mathematics education. A research study was conducted with 127 German students to examine the effects of using individual and class weblogs on students' self-determination and reflection. The results found no significant differences between the groups. Qualitative data from student interviews and blog posts will be further analyzed to understand how digital tools can support learning. Previous research on using wikis and weblogs in education is also summarized.
Weblogs im Schulunterricht und ihr Einfluss auf Motivation und Reflexionsproz...Christian Schmidt
Folien zu meiner Präsentation auf dem "10. Tag des wissenschaftlichen Nachwuchses der Pädagogischen Hochschulen", der am 13./14. November 2009 an der PH Schwäbisch Gmünd stattfand.
Using weblogs at school to prepare today's students for their (professional) ...Christian Schmidt
Slides I presented on the ZEW-KMRC-Workshop on "The potential of social software for knowledge creation and economics performance" on 6th/7th November 2009 in Mannheim.
Weblogs als Unterrichtsmittel und ihr Einfluss auf den individuellen LernprozessChristian Schmidt
Die Folien zu meinem Vortrag auf der "12. Fachtagung Pädagogische Psychologie" (PAEPS) am 09. September 2009 in Saarbrücken. Neben dem Untersuchungsdesign meines Dissertationsprojektes habe ich erste Ergebnisse der Vorstudie im SoSe09 vorgestellt.
1. Funktionen: Diverse Gesetzestexte:
1. Pluralistische Meinungsbildung • Grundgesetz
2. Kontrolle in der Demokratie • Presse- und Rundfunkgesetze
3. Wirtschaftsfaktor • BGB
4. Kulturträger • StGB
5. Bildungs- und Erziehungsfunktion • UrhG
Rechtsgrundlagen:
6. Informations- und Warnfunktion • Telemediengesetz
1. Presserecht
7. Unterhaltungsfunktion • Rechtsprechung der Gerichte (Art. 5 Abs. 1 GG)
• Gewohnheitsrecht 2. Rundfunkrecht
… 3. Multimediarecht
Einführung in das
MEDIEN- RECHT
Staatsprinzipien:
Arten:
1. Demokratieprinzip
frei von staatlichem Einfluß, Pluralität der Meinungen
Massenkommunikation Individualkommunikation
2. Bundesstaatsprinzip
• Geistige, optische und akustische Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern
Gehalte 3. Rechtsstaatsprinzip
Telekommunikation
• Verbreitung durch distanzüber- Gewaltenteilung, Grundrechte
windende technische Mittel
• Undefinierter Adressatenkreis 4. Sozialstaatsprinzip
Grundversorgung, Verfügbarkeit von bzw. Zugang zu Informationen
5. Kulturstaatsprinzip
Presse Rundfunk Film
6. Völkerfreundlichkeit und Europäische Integration
„Deutsche Welle“, EU-Recht (z.B. E-Commerce-Richtlinie)
Hörfunk TV
Aufgabe des Medienrechts ist es, bestimmte Strukturen, Grundfunktionen, Rechte und Pflichten
der Medien bzw. der Medienschaffenden festzulegen, die notfalls mit staatlichem Zwang
Multimedia / Neue Medien durchsetzbar sind.
Ziel des Medienrechtswar es früher vor allem einen inhaltlichen Einfluss des Staates auf die
Medien zu verhindern und den freien Zugang der Bürger zu Medien und Informationen zu
gewähren. Heute besteht das Ziel zunehmend auch im Schutz der Bürger vor den Medien und darin
die Dominanz einzelner gesellschaftlicher Gruppierungen in den Medien zu verhindern.
2. Allgemeine Orientierungshilfe für das Vorgehen bei der Fallbearbeitung
Sachverhalt
Bsp. Die Zeitung Z veröffentlicht auf der Titelseite einen Artikel
„Student X frisst kleine Kinder“
Parteien und Anliegen identifizieren
Bsp. Partei A: Zeitung Z möchte freie Berichterstattung, Partei
B: Student X möchte Widerruf und Schadenersatz
Einschlägige Normen suchen
Welche Gesetze und rechtliche Normen spielen in dem
Dieses Schema kann lediglich als grobe
konkreten Fall eine Rolle Orientierungshilfe für das Vorgehen bei der
medienrechtlichen Fallprüfung dienen.
4 W‘s Für spezifische Fälle gibt es jeweils
spezielle Prüfschemata.
WER will von WEM WAS WORAUS?
Obersatz formulieren
Prüfen, ob die Normen anwendbar sind
Abwägen eventuell gegensätzlicher Ansprüche
Begründetes Urteil finden