Projektarbeit der Geprüften
Berufspädagogen
Anforderungen gemäß Verordnung, Stand 01/2020
Susanne Plaumann, Berlin
Wie finde ich ein Thema für
meine Projektarbeit?
Wo finde ich die Anforderungen
an die Projektarbeit?
Bildquelle: pixabay.com
Alle wichtigen
Anforderungen für
die Projektarbeit
stehen in der
Verordnung
(§§ 6, 9).
Die Projektarbeit
soll einen prakti-
schen Hintergrund
haben (§ 9 Abs. 1
der Verordnung).
Im Prüfungsteil „Spezielle
berufspädagogische Funktionen“
soll die Fähigkeit nachgewiesen
werden, den Prozess einer
spezialisierten berufs- und
betriebspädagogischen Funktion
in einem konkreten projektförmig
bearbeiteten Geschäftsfall zu
entwickeln, zu planen, zu
organisieren, durchzuführen und
seine Qualität zu sichern und zu
optimieren.
§ 9 Abs. 2 der
Verordnung hilft
zur Eingrenzung
der Themenfelder.
Ihr Thema soll
einem dieser
Punkte zugeordnet
werden.
Spezialisierte berufs- und betriebspädagogische
Funktionen sind:
1. lehrende Funktionen wie Rehabilitations-
pädagogik, IT-Lernprozessbegleitung,
Teletutoring,
2. entwickelnde oder planende Funktionen wie
Entwicklung von Bildungsprodukten, Medien-
entwicklung, Innovations- und Förderprojekt-
management in der beruflichen Bildung,
Bildungsprogrammentwicklung, Prüfungsauf-
gabenerstellung,
3. Management- und Führungsfunktionen wie
Ausbildungsleitung, Führung von Bildungsun-
ternehmen oder -bereichen, Qualifizierung von
Bildungspersonal, Bildungscontrolling,
Personalentwicklungsprojekte,
4. beratende Funktionen wie Ausbildungsberatung,
Weiterbildungsberatung, Telecoaching,
Bildungscoaching,
5. prüfende, zertifizierende Funktionen wie
Prüfertätigkeiten.
Abstimmung
Bildquelle: pixabay.com
Wie finden Sie ein
konkretes Thema
für Ihre Projekt-
arbeit?
Schauen Sie sich in
Ihrem betrieb-
lichen bzw. Beruf-
lichen Umfeld um:
Bildquelle: istock.com/Rawpixel
Gibt es in Ihrem
Umfeld Probleme
oder Fragen aus
den Themen-
bereichen von
§ 9 Abs. 2?
Bildquelle: pixabay.com
Bitte nehmen Sie
keine fiktiven
Themen, die sind
nicht gewünscht*
(siehe § 9 Abs. 1).
Ich denk’ mir
mal was aus …
Bildquelle: pixabay.com*(und selten erfolgreich in einer Projektarbeit umzusetzen)
Ihr Thema soll neben dem praktischen Hinter-
grund auch Komplexität aufweisen (§ 6 Abs. 1).
Bildquelle: istock.com/Rawpixel
Die Komplexität
der Problem-
stellung ist u. a.
durch den Projekt-
charakter der
Projektarbeit
gegeben.
Bildquelle: istock.com
Projekte sind
bekanntermaßen
durch drei typische
Beschränkungen
sowie hohe
Komplexität
gekennzeichnet.
Magisches
Projektdreieck
Zeit (Time)
BudgetQualität /Ziel
Diese Anforderun-
gen der Verord-
nung ergeben
schon fast eine
Grobgliederung:
Im Prüfungsteil „Spezielle berufs-
pädagogische Funktionen“ soll
die Fähigkeit nachgewiesen wer-
den, den Prozess einer speziali-
sierten berufs- und betriebspäda-
gogischen Funktion in einem
konkreten projektförmig bearbei-
teten Geschäftsfall zu entwickeln,
zu planen, zu organisieren,
durchzuführen und seine Qualität
zu sichern und zu optimieren.
Berücksichtigen Sie diese Punkte daher für
Thema und Ausführungen der Projektarbeit:
Qualität
sichern /
optimieren
DurchführenOrganisierenPlanenEntwickeln
Bei der Bewertung
der Projektarbeit
werden die Prüfer
zudem auf folgen-
de Hinweise aus
§ 9 der Verordnung
achten:
Dabei sollen hoch spezialisiertes
Wissen deutlich und die wesent-
lichen
• betrieblichen,
• fachlichen,
• pädagogischen,
• wirtschaftlichen,
zielgruppenspezifischen und
• organisatorischen
Gesichtspunkte abgewogen und
berücksichtigt werden.
Diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen und
abzuwägen bedeutet für die Projektarbeit:
Alternativen
gegeneinander abwägen
Entscheidung berufspäda-
gogisch begründen
Abwägung
Alt. 1
Alt. 2
Alt. 3
Entscheidung
Alternativen darstellen
Zusammenfassung
Die Themenfelder für Ihre Projektarbeit sind
durch die Verordnung vorgegeben.
Bildquelle: pixabay.com
Alle wesentlichen
Anforderungen an
die Projektarbeit
stehen direkt in der
Verordnung.
Im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogi-
sche Funktionen“ soll die Fähigkeit nachge-
wiesen werden, den Prozess einer speziali-
sierten berufs- und betriebspädagogischen
Funktion in einem konkreten projektförmig
bearbeiteten Geschäftsfall zu entwickeln, zu
planen, zu organisieren, durchzuführen und
seine Qualität zu sichern und zu optimieren.
Dabei sollen hoch spezialisiertes Wissen
deutlich und die wesentlichen betrieblichen,
fachlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen,
zielgruppenspezifischen und organisatori-
schen Gesichtspunkte abgewogen und
berücksichtigt werden.
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Projektarbeit der Geprüften Berufspädagogen

  • 1.
    Projektarbeit der Geprüften Berufspädagogen Anforderungengemäß Verordnung, Stand 01/2020 Susanne Plaumann, Berlin
  • 2.
    Wie finde ichein Thema für meine Projektarbeit? Wo finde ich die Anforderungen an die Projektarbeit? Bildquelle: pixabay.com
  • 3.
    Alle wichtigen Anforderungen für dieProjektarbeit stehen in der Verordnung (§§ 6, 9).
  • 4.
    Die Projektarbeit soll einenprakti- schen Hintergrund haben (§ 9 Abs. 1 der Verordnung). Im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Prozess einer spezialisierten berufs- und betriebspädagogischen Funktion in einem konkreten projektförmig bearbeiteten Geschäftsfall zu entwickeln, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und seine Qualität zu sichern und zu optimieren.
  • 5.
    § 9 Abs.2 der Verordnung hilft zur Eingrenzung der Themenfelder. Ihr Thema soll einem dieser Punkte zugeordnet werden. Spezialisierte berufs- und betriebspädagogische Funktionen sind: 1. lehrende Funktionen wie Rehabilitations- pädagogik, IT-Lernprozessbegleitung, Teletutoring, 2. entwickelnde oder planende Funktionen wie Entwicklung von Bildungsprodukten, Medien- entwicklung, Innovations- und Förderprojekt- management in der beruflichen Bildung, Bildungsprogrammentwicklung, Prüfungsauf- gabenerstellung, 3. Management- und Führungsfunktionen wie Ausbildungsleitung, Führung von Bildungsun- ternehmen oder -bereichen, Qualifizierung von Bildungspersonal, Bildungscontrolling, Personalentwicklungsprojekte, 4. beratende Funktionen wie Ausbildungsberatung, Weiterbildungsberatung, Telecoaching, Bildungscoaching, 5. prüfende, zertifizierende Funktionen wie Prüfertätigkeiten.
  • 6.
    Abstimmung Bildquelle: pixabay.com Wie findenSie ein konkretes Thema für Ihre Projekt- arbeit?
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    Schauen Sie sichin Ihrem betrieb- lichen bzw. Beruf- lichen Umfeld um: Bildquelle: istock.com/Rawpixel
  • 8.
    Gibt es inIhrem Umfeld Probleme oder Fragen aus den Themen- bereichen von § 9 Abs. 2? Bildquelle: pixabay.com
  • 9.
    Bitte nehmen Sie keinefiktiven Themen, die sind nicht gewünscht* (siehe § 9 Abs. 1). Ich denk’ mir mal was aus … Bildquelle: pixabay.com*(und selten erfolgreich in einer Projektarbeit umzusetzen)
  • 10.
    Ihr Thema sollneben dem praktischen Hinter- grund auch Komplexität aufweisen (§ 6 Abs. 1). Bildquelle: istock.com/Rawpixel
  • 11.
    Die Komplexität der Problem- stellungist u. a. durch den Projekt- charakter der Projektarbeit gegeben. Bildquelle: istock.com
  • 12.
    Projekte sind bekanntermaßen durch dreitypische Beschränkungen sowie hohe Komplexität gekennzeichnet. Magisches Projektdreieck Zeit (Time) BudgetQualität /Ziel
  • 13.
    Diese Anforderun- gen derVerord- nung ergeben schon fast eine Grobgliederung: Im Prüfungsteil „Spezielle berufs- pädagogische Funktionen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen wer- den, den Prozess einer speziali- sierten berufs- und betriebspäda- gogischen Funktion in einem konkreten projektförmig bearbei- teten Geschäftsfall zu entwickeln, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und seine Qualität zu sichern und zu optimieren.
  • 14.
    Berücksichtigen Sie diesePunkte daher für Thema und Ausführungen der Projektarbeit: Qualität sichern / optimieren DurchführenOrganisierenPlanenEntwickeln
  • 15.
    Bei der Bewertung derProjektarbeit werden die Prüfer zudem auf folgen- de Hinweise aus § 9 der Verordnung achten: Dabei sollen hoch spezialisiertes Wissen deutlich und die wesent- lichen • betrieblichen, • fachlichen, • pädagogischen, • wirtschaftlichen, zielgruppenspezifischen und • organisatorischen Gesichtspunkte abgewogen und berücksichtigt werden.
  • 16.
    Diese Gesichtspunkte zuberücksichtigen und abzuwägen bedeutet für die Projektarbeit: Alternativen gegeneinander abwägen Entscheidung berufspäda- gogisch begründen Abwägung Alt. 1 Alt. 2 Alt. 3 Entscheidung Alternativen darstellen
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  • 18.
    Die Themenfelder fürIhre Projektarbeit sind durch die Verordnung vorgegeben. Bildquelle: pixabay.com
  • 19.
    Alle wesentlichen Anforderungen an dieProjektarbeit stehen direkt in der Verordnung. Im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogi- sche Funktionen“ soll die Fähigkeit nachge- wiesen werden, den Prozess einer speziali- sierten berufs- und betriebspädagogischen Funktion in einem konkreten projektförmig bearbeiteten Geschäftsfall zu entwickeln, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und seine Qualität zu sichern und zu optimieren. Dabei sollen hoch spezialisiertes Wissen deutlich und die wesentlichen betrieblichen, fachlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, zielgruppenspezifischen und organisatori- schen Gesichtspunkte abgewogen und berücksichtigt werden.
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    Alle von derAutorin erstellten Inhalte (Texte, Fotos, Grafiken, etc. ) sind lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz. Über diese Lizenz hinausgehende Erlaubnisse können Sie unter http://www.1step.to/kontakt erhalten. Die erforderlichen Quellenangaben zu Fotos, Screenshots, Videos und Zitaten sind direkt auf den jeweiligen Folien angeführt. Fotos ohne Quellangaben stammen aus dem MS Office Bilderarchiv und werden im Rahmen der MS-Office-Lizenz in diesem Dokument eingesetzt. Alle in dieser Präsentation verwendeten SmartArt-Grafiken sind durch die Autorin erstellt. Quellennachweise und Urheberrecht
  • 21.
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