Digital Strategy between Communicating Strategy and Strategic Communication
Mehr als Open Data: Digitale Offenheit als Herausforderung und Chance für Kultureinrichtungen
1. Mehr als Open Data:
Digitale Offenheit als Herausforderung
und Chance für Kultureinrichtungen
Leonhard Dobusch
Juniorprofessur für Organisationstheorie
Freie Universität Berlin – Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Alles offen, alles frei.
Open Data in Kultureinrichtungen
12. Juni 2014, Wien Museum
2. Wir haben einen Wertekonflikt
zwischen dem Bundesarchivgesetz
und dem Urheberrechtsgesetz. Nach
Bundesarchivgesetz sind wir
verpflichtet, Dinge nutzbar zu machen.
Nach dem Urheberrechtsgesetz, wenn
wir das tun, haben wir ein Problem.
“
Oliver Sander, Bundesarchiv Deutschland,
https://www.youtube.com/watch?v=zLFp5kEEaCo#t=1934
8. Wir haben natürlich keine
Sonderrechte. Es handelt sich um
freies YouTube-Material. Und die
YouTube-Nutzungsbedingungen
erlauben jedem Nutzer die kostenlose
Nutzung, Reproduktion und Herstellung
derivater Werke inklusive Vorführung
auf YouTube. Mehr dazu findest du hier
in den YT-Terms — Grüße aus der
Online-Redaktion
“
34. Es hat das Archivgut des Bundes
und seiner Vorgängerinstitutionen auf
Dauer zu sichern, nutzbar zu machen
und wissenschaftlich zu verwerten.
“
aus: Seite „Bundesarchiv (Deutschland)“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Bearbeitungsstand: 14. März 2014, 14:39 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/
index.php?title=Bundesarchiv_(Deutschland)&oldid=128507001
(Abgerufen: 11. Juni 2014, 13:42 UTC)
36. Bundesarchiv, B 145 Bild-047269 / Schütz, Klaus / CC-BY-SA [CC-BY-SA-3.0-de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons
37. 158 AUFSÄTZE
ckeln, die allen Seiten Vorteile bietet. Ende 2004 wurde als erster
Schritt im Referat B 6 die Bilddatenbank DC5 der Hamburger
Firma Digital Collections in Betrieb genommen.5 Es handelt sich
dabei um eine auch in anderen Archiven der öffentlichen Hand
(Bundestag, Bundesrat, Informations- und Medienzentrale der
Der Begriff der „private public partnership“ ist zwar mittler-
weile ein geradezu abgedroschener Modebegriff, aber inhaltlich
beschreibt er korrekt, was das Bundesarchiv und Wikimedia 2008
realisiert haben: eine Partnerschaft von Bund und Bürgern, die
beiden Seiten nützt.Voraussetzungen, Realisierung und Folgen
„DER BUND MIT WIKI“ –
ERFAHRUNGEN AUS DER
KOOPERATION ZWISCHEN
DEM BUNDESARCHIV UND
WIKIMEDIA1
von Oliver Sander
Quelle: Archivar, 63(2), http://fiz1.fh-potsdam.de/volltext/archivar/11163.pdf
50. Wir haben einen Wertekonflikt
zwischen dem Bundesarchivgesetz
und dem Urheberrechtsgesetz. Nach
Bundesarchivgesetz sind wir
verpflichtet, Dinge nutzbar zu machen.
Nach dem Urheberrechtsgesetz, wenn
wir das tun, haben wir ein Problem.
“
Oliver Sander, Bundesarchiv Deutschland,
https://www.youtube.com/watch?v=zLFp5kEEaCo#t=1934