Die Deuba Glas Großräschen GmbH im Insolvenzprozess fordert Schadensersatz vom Land Brandenburg, nachdem ihr 1994 die Unternehmereigenschaft entzogen wurde, was zur Insolvenz des Unternehmens 1996 führte. Das Finanzgericht Brandenburg stellte 2002 fest, dass die Aberkennung der Unternehmereigenschaft rechtswidrig war, jedoch ignoriert das Finanzministerium Brandenburg bis heute das Urteil. Der Fall wirft Fragen hinsichtlich der Unterstützung ostdeutscher Unternehmen auf und beleuchtet die Folgen bürokratischer Entscheidungen.