Ride the Storm: Navigating Through Unstable Periods / Katerina Rudko (Belka G...
Bedeutung der Straßenverkehrsordnung für die Sicherung verladener Güter
1. Die Bedeutung der Straßenverkehrsordnung
für die Sicherung verladener Güter
Dipl.-Ing. Norbert Biermann
Fachgebiet Logistik
Fakultät Maschinenbau
Universität Dortmund
Tel.: 0231/7555703
Email: biermann@flog.maschinenbau.uni-dortmund.de
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
2. Rechtliche Vorschriften
Die erste rechtliche Basis der Ladungssicherung bilden die §§ 22 und 23 StVO.
Hier wird die Verantwortlichkeit für den Verlader und den Fahrzeugführer geregelt.
§ 22 StVO Ladung
„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu
verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung
nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen
können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit seinem Beschluss vom 27.12.1982 zu § 22 StVO entschieden, dass neben
dem Fahrer auch der „Leiter der Ladearbeiten“ (hier Verlader genannt) für die verkehrssichere Verstauung der Ladung
Verantwortlich ist. (Beschluss OLG Stuttgart, Aktenzeichen 1 Ss 858/82. VRS 64, 308)
§ 23 StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (Auszug)
quot;Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht .... nicht durch die .... Ladung, Geräte
oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug,
der Zug oder das Gespann sowie die Ladung .... vorschriftsmäßig sind, und dass die Verkehrs-
sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung .... nicht leidet.„
Rechtliche Vorschriften Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
§ 22 und 23 StVO 1
4. Folgen mangelhaft gesicherter Ladegüter
• Seit 1996 mehren sich schwere Unfälle mit Lkw
• Unfallwahrscheinlichkeit mit Todesfolge ist bei Lkw-Fahrern 25-mal höher als
bei Pkw-Fahrern
• Jährliche Schadenersatzleistungen für Unfallschäden sind größer als 250
Mio. EUR
• Ursachen von Lkw-Unfällen liegen zu 13 % ausschließlich bei mangelhaft
gesichertem Ladegut
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Folgen mangelhafter Ladungssicherung Universität Dortmund
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5. Quelle: GDV
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Mängelstatistik Universität Dortmund
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6. Verpackungsmängel
• Mangelhafte Ladeeinheitensicherung mit Umreifungsbändern
• Mangelhafte Ladeeinheitensicherung mit Schrumpffolie
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Mangelhafte Ladeeinheiten- und Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
Ladungssicherung
7. Verrutschte Packstücke aufgrund
einer mangelhaften Wickelstretch-
sicherung
Quelle: STAfA
Transportschäden aufgrund einer
mangelhaften Transportsicherung Quelle: STAfA
Unzureichend gesicherte Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
Stückgut-Ladeeinheiten 6
11. Intralogistik Distribution
Transport-
sicherung
Sicherung von
Ladungssicherung
Transporteinheiten
Sicherung durch
Sicherung mittels
Ladeeinheiten-
Verpackung
sicherungsverfahren
Produktschutz
Transportsicherheit
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Aspekte der Transportsicherung Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
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12. Verantwortlichkeit für eine korrekte Ladungssicherung
Das Nichteinhalten anerkannter Regeln der Technik
(u. a. Normen, Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften)
wird von Polizei und Gericht
als fahrlässiger Verstoß gegen die StVO gewertet
und auch dann geahndet, wenn sich kein Unfall ereignet hat
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Verantwortlichkeit Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
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13. Verantwortlichkeit für eine korrekte Ladungssicherung
• Fahrzeugführer (StVO)
• Kontrolle der Ladungssicherung und Lastverteilung vor Fahrtantritt
• Kontrolle und Nachbesserung der Ladungssicherung während des
Transportvorgangs
• Anpassen des Fahrverhaltens an die Ladung und die Verkehrssituation
• Fahrzeughalter (StVZO und UVV)
• Eignung des Fahrzeugs für die Transportaufgabe
• Eignung der Hilfsmittel für die Ladungssicherung
• Schulung, Information und Kontrolle des Personals
• Verlader / Absender
• Lastverteilung gemäß Lastverteilungsplan bzw. Anweisung des Fahrers
• Berücksichtigung von Anschlagpunkten für Zurrmittel an dem Ladegut
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Verantwortlichkeit Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
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14. Rechtliche Vorschriften
Die zweite rechtliche Basis bilden die §§ 30 und 31 StVZO.
Hier wird die Verantwortlichkeit für den Fahrzeughalter geregelt.
§ 30 Absatz 1 StVZO Beschaffenheit der Fahrzeuge
quot;Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet,
behindert oder belästigt,
2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und
das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.“
§ 31 Absatz 2 StVZO Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge (Auszug)
quot;Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist
oder bekannt sein muss, dass ... die Ladung ... nicht vorschriftsmäßig ist, oder dass
die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung oder die Besetzung leidet.quot;
Rechtliche Vorschriften Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
§ 30 und 31 StVZO 13
15. Rechtliche Vorschriften
Die dritte rechtliche Basis bildet der § 412 Handelsgesetzbuch (HGB).
Hier wird die Verantwortlichkeit für den Absender und den Frachtführer geregelt.
§ 412 Absatz 1 HGB (TRG)
„So weit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt,
hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen
(verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung
zu sorgen.“
Mit dem Transportrechts Reformgesetz (TRG) wurde mit Wirkung vom 01.07.1998 der
vierte Abschnitt in das HGB neu eingeführt. Er enthält u.a. Regelungen zur Ladungs-
Sicherung und zur Haftung.
Diese Regelungen betreffen den Absender und den Frachtführer.
Rechtliche Vorschriften Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
§ 412 HGB 14
16. Zivilrecht
Öffentliches Recht
GGVSE
BGB
StVO /StVZO HGB
BGV (früher UVV)
Konsequenz einer Pflichtverletzung
Bußgeld
Eintragung ins Verkehrs- / Schadensersatz
Gewerbezentralregister
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Ladungssicherungspflicht Universität Dortmund
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17. Sicherung von
Bildung
VDI Lade-
(palettierter)
3968 ff einheiten
Ladeeinheiten
Bildung
versand-
Verladung
fertiger
Packstücke
Regelkreis der
wechselseitigen
VDI 2700 ff
Abhängigkeiten
Produkt- Ladungs-
verpackung sicherung
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Regelkreis einer ganzheitlichen Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
Verpackungslogistik 16
18. • Gesetzliche Vorschriften (z. B. StVO, StVZO)
Ladungen und Ladungssicherungshilfsmittel müssen verkehrs-sicher verstaut
und gegen Herabfallen und vermeidbares Lärmen gesichert sein.
• Richtlinie VDI 2700 ff „Ladungssicherung auf Straßenfahr-zeugen“
Die Verpackung, die Ladeeinheitensicherung und die am Ladegut
angebrachten Zurrpunkte müssen die durch die Ladungssicherung bzw. durch
die Fahrbewegungen hervorgerufenen Kräfte (quantifizierbare Größen)
aufnehmen können.
• Richtlinie VDI 3968 „Sicherung von Ladeeinheiten“
Ladeeinheitensicherungsverfahren werden qualitativ beschrieben, ohne dass
konkrete Auslegungs- und Dimensionierungsempfehlungen gegeben werden.
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Rechtliche und technische Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
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19. Versender Empfänger
Transportkette
Transportbelastungen
Schwingungen, Stöße Stapeln Fallen
Klima
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Transportbelastungen Universität Dortmund
20. Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Belastungen beim Schiffstransport Universität Dortmund
21. Transportfahrzeug und Transportmittel - Anforderungsprofil
Transportfahrzeuge nach den geltenden Regeln der Technik sollten dabei folgende
Merkmale aufweisen:
Tragfähigkeit der Ladefläche
(spezifische Flächenbelastbarkeit in daN/m² oder Punktbelastbarkeit nach
Herstellerangaben),
Zurrpunkte an Fahrzeugen mit Pritschenaufbauten gemäß Vorgaben der
DIN EN 12 640 und DIN 75 410-1 für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse,
Ladungssicherung im Kastenwagen gemäß Vorgaben der DIN 75 410-3,
Aufbaufestigkeiten von Wechselbehältern des kombinierten Verkehrs gemäß
Vorgaben der DIN EN 283,
Zurrpunkte an Wechselbehältern des kombinierten Verkehrs gemäß Vorgaben der
DIN EN 284/A1 oder der DIN EN 452/A1,
Transportfahrzeug und Transportmittel Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
Anforderungsprofil 20
22. Physikalische Grundlagen - Kräfte am Ladegut
Normalkraft Gewichtskraft
FN = FG + FZ FG = m x g
Zurrkraft FZ
α = Zurrwinkel
Trägheitskraft
F=mxa
Reibungskraft
FR = μ x FN
Physikalische Grundlagen Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
Kräfte am Ladegut 21
23. 1g
Straßentransport 0,5g
0,5g
Stöße bis zu ca. 10 g 0,5g
Vertikale Schwingungen
0,8g
1g
Schienentransport bei Einzelwaggons: max. Auflaufgeschw. 9,6 km/h
bei Ganzzügen /
Kombi-Verkehr: 4g
0,5g
4g
längs: 1,0 g
quer: 0,5 g
0,3g
senkrecht: 0,3 g
1g
0,5g
1g
0,8g 0,4g
0,4g
Seetransport 0,8g
Neigung bis zu ca. 40°
1g
0,5g
2g
Zu berücksichtigende Beschleunigungs- Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
werte unterschiedlicher Transportmittel 22
24. Einfluss der Reibung Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
auf die Anzahl der Zurrmittel 23
25. Anzahl erforder-licher
Zurrgurte bei nicht
optimierten
Reibungskräften
Quelle: A. Lampen
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Kraftschlüssige Ladungssicherung Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
Niederzurren 24
26. Auslegung der Sicherungsmittel
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Auslegung der Sicherungsmittel Universität Dortmund
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27. Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Stahl- und kunststoffbandumreifte Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
Ladeeinheiten 26
28. Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Ladeeinheit mit Schrumpfhaube Universität Dortmund
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29. Quelle: FLog
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Ladeeinheit mit Wickelstretchfolie Universität Dortmund
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30. Ungeeignete Faltschachteln zur
Aufnahme belastungsgerechter
Folienkräfte
Quelle: FLog
Folgen einer belastungsgerechten Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
Ladeeinheitensicherung 29
31. Verein zur Förderung innovativer
Fachgebiet Logistik
Verfahren in der Logistik e. V. , Universität Dortmund
Dortmund, mit den Instituten
Forschungsstelle
ID H Institut für Distributions- und
des DVEU/VVL
Handelslogistik
der BVL
I fV
der GVB
Institut für Verpackungstechnik in den Bereichen
Transport- und
Handelslogistik
Institut für
Verpackungslogistik
Kreislaufwirtschaft und
Entsorgungslogistik
Umwelttechnik
Logistisches Demonstrations- http://www.logistikverbund.de
und Versuchsfeld des Verpackungstechnisches
Dienstleistungszentrum Dortmund
Verpackungsprüfungen
Transportsimulationen Entwicklung individueller
Verpackungslösungen (inkl.
Gefahrgutverpackungsprüfungen –tests)
Warensicherungsprüfungen Vertrieb von Software zur
Optimierung von
Verpackungslösungen
Kooperationspartner:
Planung und Entwicklung von
Qualitäts- und
Umweltmanagementsystemen
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Logistikverbund Dortmund Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
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32. Prüflaboratorium Prüfstelle Gefahrgutverpackung
für ausgewählte mechanisch-
der Bundesanstalt für Materialforschung
technologische Prüfungen an
und –prüfung (BAM), Berlin
Verpackungen und Verpackungsmitteln
nach UN, RID, ADR, IATA
nach DIN EN ISO/IEC 17025
DAP Deutsches Akkreditierungssystem
Prüfungswesen GmbH, Prüflabor Wellpappe
vertreten im
Logistisches
Deutschen AkkreditierungsRat
Demonstrations- und
Versuchsfeld des
Testlabor Warensicherung
Testlabor Transponder
Prüf- und Testmöglichkeiten Systemtests und
von unterschiedlichen
Zertifizierungen nach VDI 4470
RFID-Transpondertechnologien und
deren Einflussgrößen
Qualitätsprüfung von
Entfernungstests
Sicherungsmitteln nach VDI 4471
Mechanische Belastungstests
Klimatische Tests
Qualitätstests
Pulkfähigkeitstests
Applikationstests
Logistisches Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Demonstrations- und Versuchsfeld Universität Dortmund
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33. Logistisches Demonstrations- und Versuchsfeld*
*das Labor ist akkreditiert
nach DIN EN ISO IIEC
17025 : 2000 für
mechanisch-
technologische Prüfungen
an Verpackungen und
Verpackungsmitteln sowie
anerkannte Prüfstelle für
Gefahrgutverpackungen
der Bundesanstalt für
Materialprüfung (BAM) in
Berlin.
Geräteauswahl
Logistisches Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Demonstrations- und Versuchsfeld Universität Dortmund
32
34. Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Horizontal-Stoßprüfanlage Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
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36. Klimakammer mit integrierter Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
servohydraulischer Schwingprüfanlage 35
37. Prüfgerät mit Prüfkörper Zugversuch Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
nach DIN EN ISO 527 36
38. Kraftentfaltungskennlinien Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
Zugversuch nach DIN EN 527 37
39. • 1. Priorität
Eine belastungsgerechte Ladungs- und Ladeeinheitensicherung ist zwingend erforderlich.
• 2. Priorität
Bei nachgewiesener und ausreichender Wirksamkeit können wirtschaftlich optimierte
Sicherungsverfahren zum Einsatz gelangen.
• Prämisse
Anbieter und Anwender von Mitteln und Hilfsmitteln zur Ladeeinheitensicherung sind auf
intensive Beratungsgespräche angewiesen.
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Fazit Universität Dortmund
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40. Quelle: unbekannt
Prof. Dr.-Ing. Rolf Jansen
Fachgebiet Logistik
Universität Dortmund
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