Die Arbeitsschutzunterweisung betont, dass nur qualifiziertes Fachpersonal an elektrischen Anlagen und Geräten arbeiten darf, während Hausmeister ausschließlich einfache Tätigkeiten wie Lampenwechsel durchführen dürfen. Sicherheitsmaßnahmen umfassen die Verwendung von isolierten Kabeln, Fehlerstromschutzschaltern und die regelmäßige Prüfung von Elektrogeräten. Bei Aufzugsanlagen ist sichergestellt, dass genügend Aufzugswärter zur Verfügung stehen und diese die Sicherheit des Betriebs gewährleisten.