Die Volksschulverordnung regelt den Vollzug des Volksschulgesetzes im Kanton Zürich und legt die Grundlagen für die Schulpflicht sowie die Organisation der öffentlichen Volksschule fest. Kinder können die Schulpflicht durch öffentliche Schulen, Privatschulen oder Privatunterricht erfüllen, wobei spezielle Regelungen für den Kindergarten, die Primar- und Sekundarstufe bestehen. Zusätzlich enthält die Verordnung Bestimmungen zu Schulort, unentgeltlichem Schulbesuch, besonderen Schulen und unterstützenden Diensten.