Das Volksschulgesetz regelt die Bildung und Erziehung an öffentlichen und privaten Volksschulen im Kanton, um eine ganzheitliche Entwicklung sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Kinder zu fördern. Es definiert den Umfang der Schulpflicht, die Strukturen der Schuleingänge, die Organisationsformen des Unterrichts, sowie spezifische Maßnahmen zur Unterstützung von Schülern mit besonderen Bedürfnissen. Die gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten eine engere Zusammenarbeit zwischen Schulen, Eltern und relevanten Institutionen zur optimalen Förderung der Schüler.