Schutz der Urheber und die Interessenvertretung der Kreativen, das machen Unternehmen wie die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Künstler und Werke Ersteller - Urheber werden durch die Rechtsordnung geschützt. Warum Abmahnungen moralisch und ethisch berechtigt sind?
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Urheberschutz: Die Rechte und Wahrung der Rechte - Urheber und Leistungsschutzrechte
1. Typ: Unternehmensinformation
Kategorie: Kunst | Kultur
Urheberschutz: Die Rechte und Wahrung der Rechte - Urheber und
Leistungsschutzrechte
Gerechtigkeit
(Bildquelle: @Pixabay)
IPPC LAW - Berlin - Rechtswahrung für Künstler - Urheber müssen geschützt werden - Interessenvertretung der
Kreativen.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian und sein Unternehmen IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehören seit Jahren
zu den renommiertesten Anbietern der Rechtswahrung bei Urheber- und Leistungsschutzrechten. Rechte umschreibt
die Möglichkeit eines Künstlers oder Rechteinhabers, ein von ihm hergestelltes Werk in der Art und Weise zu verwerten,
wie er es möchte. Der Gesetzgeber hat hier eine gesetzgeberische Grundentscheidung getroffen, nach der auch nicht
körperliche Werke, wie Bildnisse, geistiges Urheberrecht etc. geschützt werden.
Künstler und Werke Ersteller - Urheber werden durch die Rechtsordnung geschützt
Dies ist auch inzwischen weiten Teilen der Bevölkerung klar, dass in einem Werk, sei es in einem Film, einem Lied oder
etwas anderem natürlich eine große Arbeitsleistung steckt, die schützenswert ist und geschützt werden muss.
Besonderheiten der Rechtsordnung irritieren - Schutz ist privat organisiert
Die Rechtsordnung hat sich entschieden, die Wahrnehmung der Rechte aus geistigem Eigentum zu privatisieren. Dies
ist eine gängige Methode, damit der Staat von Aufgaben entlastet wird. Hierzu hat sich die Bundesregierung 2019
erneut bekannt. Genauso wie bei einem privaten Parkplatz oder einem Parkhaus ist auch die Wahrnehmung von
Rechten aus geistigem Eigentum Aufgabe des Eigentümers, zum Beispiel einer Parkhausfläche. Wer also in der
Einfahrt eines Parkhauses parkt muss damit rechnen kostenpflichtig abgeschleppt zu werden (Bundesgerichtshof - BGH
Urteil vom 02.12.2011 - V ZR 30/11).
2. Diese Privatisierung der Rechte bringt es mit sich, dass ein Rechteinhaber entscheiden kann, ob er damit einen
Dienstleister, zum Beispiel Rechtsanwalt Daniel Sebastian oder die IPPC LAW beauftragt oder diese Rechte selbst
wahrnimmt. Die Beauftragung Dritter ist inzwischen üblich geworden. Die Rechtsordnung sagt: "Kosten, die
sinnvollerweise dadurch entstehen und nicht überzogen sind, müssen bezahlt werden." Das ergibt sich aus dem
Urheberrechtsgesetz; § 97a Abmahnung
Abmahnungen sind in Ordnung - rechtlich und moralisch
Trotz vielfacher Kritik an der sog. "Abmahn-Branche" ist diese Entscheidung des Gesetzgebers zu akzeptieren und
findet auch in der Rechtsprechung angefangen vom Amtsgericht Berlin bis zum Europäischen Gerichtshof ihren
Widerhall. So hat das Landgericht Berlin am 11.02.2020 einem Anspruch von 1.200 EUR bestätigt. Gründe:
- Ansprüche bewegen sich dem Grunde und der Höhe nach im Bereich dessen, was üblicherweise infolge unerlaubten
Filesharings in Betracht kommt
- kein Widerruf möglich
- keine Nichtigkeit
- keine Sittenwidrigkeit
- keine arglistige Täuschung.
Auch die aktuelle Rechtsordnung geht einen Schritt weiter und macht ab 2021 auch Plattformen verantwortlich. Die
Bundesregierung möchte "mit der Modernisierung des Urheberrechts wollen wir die Rechte der Kreativen stärken, die
Rechtsinhaber fair an den Erlösen beteiligen".
Abschließende Bewertung
Die immer wieder aufkommenden Vorwürfe, es sei ethisch nicht korrekt, von Rechteinhabern ihre Verwertungsrechte zu
schützen und hierzu Dritte zu beauftragen, trifft nicht den Kern der moralischen und ethischen Bewertung. Solange es
nicht darum geht, dass jemand aus Versehen für eine lässliche Tat stark bestraft wird, sondern diese Person die Rechte
eines Dritten bewusst ignoriert, muss der Verletzer sich nicht wundern, dass das Opfer reagiert. Je körperlicher der
Eingriff ist, desto eher ist es verständlich. Beispiel: "Diejenigen, deren Einfahrt zugeparkt wird und die dann abends nicht
in ihre Garage können, weil ein frecher Nachbar sich einfach irgendwo hinstellt, sind diejenigen, die am lautesten rufen,
dass das Herunterladen, Teilen und Nutzen von geistig geschützten Werken nicht bestraft werden sollte. Wie kann es
sein, dass auf der einen Seite jemand die Abschleppkosten bezahlt bekommen möchte und auf der anderen Seite
derjenige nicht bereit ist, die entsprechende Strafe für sein Fehlverhalten und die Kosten, die dadurch entstehen, zu
bezahlen."
V.i.S.d.P.:
Daniel Sebastian
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103, 10711 Berlin bzw. sein Unternehmen IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehören seit
Jahren zu den gefragten Experten rund um den Schutz von Urheberrechten und Markenrechten. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im
Vertragsrecht, im Urheber- und Medienrecht, im gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht) und im Forderungsmanagement. Die Kanzlei IPPC
LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt nicht nur in Berlin, sondern bundesweit. Weitere Informationen unter: https://www.ippclaw.com/
Kontakt
IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Daniel Sebastian
Storkower Strasse 158
10407 Berlin
Tel.: +49 30 577 004 999