Das Teil-System “Arbeitgeberattraktivität” richtet sich auf ein höchst bedeutsames Ziel: Das Unternehmen soll in die Lage versetzt werden, sich jederzeit am Arbeitsmarkt mit geeignetem Personal versorgen zu können. Diese Fähigkeit ist unabdingbar zur Sicherung der Wettbewerbs- und Existenzfähigkeit eines jeden Unternehmens.