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Presseerklärung




Neu gegründete „Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und
Informationszugang“ (ADIZ) lehnt Leistungsschutzrecht ab und
fordert stattdessen Reform des Urheberrechts
Köln, 24. September 2012 – Durch das geplante „Leistungsschutzrecht für
Presseverleger“ (LSR) sollen Rechteinhaber künftig Lizenzgebühren
verlangen können, sobald gewerbliche Anbieter im Internet bereits kurze
Textausschnitte (sog. „Snippets“) z.B. zur Verlinkung verwenden. Somit
gefährdet ein Leistungsschutzrecht die Grundstruktur des Internets und
schränkt Grundrechte von Internetnutzern ein. Zu befürchten wären auch
Abmahnwellen gegen Dienstanbieter, die wichtige Such- und
Filterwerkzeuge zur Bewältigung der immer größer werdenden
Informationsflut bereitstellen. Denkbare Folgen sind ein Rückgang der
Mediennutzung und Informationstransparenz sowie eine dramatische
Einschränkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit für
Deutschland in einer der größten Wachstumsbranchen.

Die neu gegründete „Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und
Informationszugang“ – kurz ADIZ – möchte als Organisation die Interessen ihrer
Mitglieder bündeln und konstruktiv in den Branchendialog eingreifen. ADIZ lehnt das
geplante LSR ab und fordert weiter, dass das Urheberrecht dem technologischen
Fortschritt und der aktuellen Lebenswirklichkeit angepasst wird und Rechtssicherheit in
diesem Bereich bietet.

Die Initiatoren der ADIZ bestehen aus renommierten Vertretern und innovativen
Unternehmen der deutschen Internetwirtschaft – dazu gehören die Anbieter Echobot
und Folkd.com (vertreten durch Bastian Karweg), Virato (Björn Schumacher),
Yones.net (Christian Kulas), oneview (Gerald Koenen), Mister Wong, Spreadly, und
Yigg (Marco Ripanti) sowie dw capital GmbH (Axel Schmiegelow).
0
Die ADIZ stützt sich in ihrer Argumentation gegen das LSR auf drei Thesen. Andere
Anbieter aus der Digital- und Medienbranche, die folgende Thesen auch unterstützen,
werden hiermit aufgerufen sich unter www.adiz.org der Vereinigung anzuschließen.

These 1: Informationsflut gefährdet freie Meinungsbildung
Jeder Bürger hat das Recht, sich aus dem Internet frei und ungehindert zu unterrichten
und dabei technische Werkzeuge und neue Dienste zu verwenden. Aufgrund der
steigenden Informationsflut sind die Nutzer ohne solche Dienste jedoch immer weniger
in der Lage, die für sie relevanten Informationen aufzufinden – dies schränkt sie in
ihrem Grundrecht der freien Meinungsbildung erheblich ein. Wenn der Zugang der
Nutzer zu Information durch die Einführung des LSR behindert wird, beschränkt dies
stark die Informationsfreiheit des Nutzers. Der Zugang des Nutzers zur Presse darf
nicht von einer Lizenzregelung abhängig sein, deren Zweck die wirtschaftliche
Sicherung der Marktstellung von Verlagen ist.


ADIZ – Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang GbR | Pressekontakt: Chérine
De Bruijn | dw capital GmbH | Vogelsanger Straße 78 | D-50823 Köln | E-Mail: presse@adiz.org | Tel: +49
221 2921 8433 | www.adiz.org
Presseerklärung




These 2: Suchdienste und News-Aggregatoren heben Informationswert von
Nachrichten
Die freie und ungehinderte Information funktioniert künftig nur noch, wenn dem Nutzer
gleichzeitig Werkzeuge zur Verfügung stehen, die ihm bei der Wahrnehmung seiner
Informationsrechte helfen. Der Wert einer Information entsteht nicht mehr
ausschließlich durch den Aufwand ihrer Erstellung, sondern ganz wesentlich auch
dadurch, sie der richtigen Person zum richtigen Zeitpunkt zugänglich zu machen. Der
Nutzer muss dabei auch in der Wahl, welchem Werkzeug er seine
Informationsbeschaffung anvertraut, frei sein.

These 3: Anbieter für digitalen Inhalte- und Informationszugang müssen in ihrer
wichtigen Funktion als Orientierungshelfer für Nutzer geschützt werden
Das manuelle oder automatische Selektieren von Informationen ist auch für sich
bereits eine relevante urheberrechtliche Leistung, die in einem geschützten
Datenbankwerk resultiert. Auch automatische oder halb-automatische Systeme
(Programme oder Algorithmen), die den Zugang zu relevanten Informationen
erleichtern, müssen als rechtlich geschützte Leistungen anerkannt werden.

Aus Sicht der ADIZ erwachsen aus dem geplanten Leistungsschutzrecht (LSR)
folgende Schwierigkeiten:
1. Ein LSR widerspricht dem Grundrecht auf Pressefreiheit und reduziert die
Auffindbarkeit von Informationen. Eine freie Meinungsbildung und -äußerung seitens
der Nutzer ist stark gefährdet.

2. Such- und Newsdienste erleichtern den Informationszugang und bieten Nutzern
Werkzeuge, um die tägliche Nachrichtenflut zu bewältigen – sowohl privat als auch
beruflich. Sollte die Verwendung der „Snippets“ kostenpflichtig werden, wird die
Internetlandschaft stark volatil und radikal verändert. Dies führt zu einer
Innovationshemmung und zu einem Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort
Deutschland, vor allem mit Blick auf Anbieter aus dem Ausland.

3. Ein LSR bringt betroffene Unternehmen in große Rechtsunsicherheit. Es könnten
schwerwiegende Abmahnwellen in Gang gesetzt werden, die einen hohen
bürokratischen Aufwand nach sich ziehen.

4. Das LSR versteht die Werkzeuge für den Informationszugang nicht als eigene
Wertschöpfungen, dies entspricht nicht der Realität. Oftmals sind es Suchmaschinen
und News-Aggregatoren selbst, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das Problem
der Informationsflut im Sinne der Nutzer zu lösen – Verlagen fehlen bislang eigene
innovative Ansätze dazu.

5. Die Rechte der Verlage sind durch die Kenntlichmachung der Quelle einer
Information oder eines Inhalts ausreichend gewahrt. Ein mit Kontext versehener
Verweis auf den von einem Verlag veröffentlichten Inhalt kann nicht als „sich zu Eigen
machen“ und auch nicht als erneute „öffentliche Zugänglichmachung“ des Inhalts im


ADIZ – Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang GbR | Pressekontakt: Chérine
De Bruijn | dw capital GmbH | Vogelsanger Straße 78 | D-50823 Köln | E-Mail: presse@adiz.org | Tel: +49
221 2921 8433 | www.adiz.org
Presseerklärung




urheberrechtlichen Sinne gewertet werden.

6. Gesetzliche Neuregelungen sind nicht grundsätzlich abzulehnen. Sie sollten sich an
der bisherigen BGH-Rechtsprechung orientieren und den Akt der Veröffentlichung und
den öffentlichen Zugänglichmachung im Internet im urheberrechtlichen Sinne
klarstellen und rechtlich absichern.

Einladung zum konstruktiven Dialog
A b heute sind Verlage, Urheber und Lizenzeigentümer eingeladen unter
www.mediainfo.de (umgesetzt von www.echobot.de) präventiv durch eine transparente
und offene Kommunikation einer ungewollten Nutzung ihrer Inhalte entgegenzuwirken,
anstatt im Nachhinein eine zeit- und kostenintensive Rechtsverfolgung zu bemühen.
Dies ist ein erster Schritt mit dem ADIZ zum Umdenken innerhalb der Verlagsbranche
und zu einer notwendigen Reform des Urheberrechts aufruft.

ADIZ stellt keine Konkurrenz zu bestehenden Initiativen wie IGEL
(www.leistungsschutz.info) dar, sondern fokussiert sich auf eine strukturierte
Organisation von und mit Anbietern aus der digitalen Startup-Branche. Jedes
betroffene Unternehmen, vor allem auch Experten und Interessensvertreter, möchten
wir aufrufen, sich ADIZ anzuschließen. Weitere Informationen sind erhältlich unter
www.adiz.org.

Anhang
1) Download des ADIZ Logos in Print- und Webauflösung (ZIP 1,25 MB)
https://www.dropbox.com/s/plii1dvrcogdisd/ADIZ_org_logo.zip

2) Porträtfotos der Initiatoren von ADIZ.org (ZIP, 2,5 MB)
https://www.dropbox.com/s/ybsnv35v4o12j4d/ADIZ.org_Initiatoren.zip
- ADIZ.org-Sprecher: Axel Schmiegelow, CEO, dw capital GmbH
- Bastian Karweg, Geschäftsführer, Echobot Media Technologies GmbH
- Björn Schumacher, Director Product/Founder, Virato.de
- Christian Kulas, Gründer, Yones.net
- Gerald Koenen, COO, oneview GmbH
- Marco Ripanti, Founder & CEO, ekaabo GmbH
Weiteres Bildmaterial steht auf individuelle Nachfrage zur Verfügung.

3) Statements zum Thema "Leistungsschutzrecht" der Initiatoren
http://www.adiz.org/statements/

Ansprechpartner für (neue) Unterstützer und Presse
Chérine De Bruijn
dw capital GmbH
Vogelsanger Straße 78 | D-50823 Köln
E-Mail: presse@adiz.org
Telefon: +49 221 2921 8433
Fax: +49 221 2921 8599
Aktuelle Medienberichte zu dw capital: http://www.scoop.it/t/dwcapital

Managing Director: Axel Schmiegelow | HRB 55589 | Amtsgericht Köln | www.dw-capital.com




ADIZ – Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang GbR | Pressekontakt: Chérine
De Bruijn | dw capital GmbH | Vogelsanger Straße 78 | D-50823 Köln | E-Mail: presse@adiz.org | Tel: +49
221 2921 8433 | www.adiz.org

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ADIZ.org News: ADIZ Presseerklaerung - Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang

  • 1. Presseerklärung Neu gegründete „Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang“ (ADIZ) lehnt Leistungsschutzrecht ab und fordert stattdessen Reform des Urheberrechts Köln, 24. September 2012 – Durch das geplante „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ (LSR) sollen Rechteinhaber künftig Lizenzgebühren verlangen können, sobald gewerbliche Anbieter im Internet bereits kurze Textausschnitte (sog. „Snippets“) z.B. zur Verlinkung verwenden. Somit gefährdet ein Leistungsschutzrecht die Grundstruktur des Internets und schränkt Grundrechte von Internetnutzern ein. Zu befürchten wären auch Abmahnwellen gegen Dienstanbieter, die wichtige Such- und Filterwerkzeuge zur Bewältigung der immer größer werdenden Informationsflut bereitstellen. Denkbare Folgen sind ein Rückgang der Mediennutzung und Informationstransparenz sowie eine dramatische Einschränkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit für Deutschland in einer der größten Wachstumsbranchen. Die neu gegründete „Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang“ – kurz ADIZ – möchte als Organisation die Interessen ihrer Mitglieder bündeln und konstruktiv in den Branchendialog eingreifen. ADIZ lehnt das geplante LSR ab und fordert weiter, dass das Urheberrecht dem technologischen Fortschritt und der aktuellen Lebenswirklichkeit angepasst wird und Rechtssicherheit in diesem Bereich bietet. Die Initiatoren der ADIZ bestehen aus renommierten Vertretern und innovativen Unternehmen der deutschen Internetwirtschaft – dazu gehören die Anbieter Echobot und Folkd.com (vertreten durch Bastian Karweg), Virato (Björn Schumacher), Yones.net (Christian Kulas), oneview (Gerald Koenen), Mister Wong, Spreadly, und Yigg (Marco Ripanti) sowie dw capital GmbH (Axel Schmiegelow). 0 Die ADIZ stützt sich in ihrer Argumentation gegen das LSR auf drei Thesen. Andere Anbieter aus der Digital- und Medienbranche, die folgende Thesen auch unterstützen, werden hiermit aufgerufen sich unter www.adiz.org der Vereinigung anzuschließen. These 1: Informationsflut gefährdet freie Meinungsbildung Jeder Bürger hat das Recht, sich aus dem Internet frei und ungehindert zu unterrichten und dabei technische Werkzeuge und neue Dienste zu verwenden. Aufgrund der steigenden Informationsflut sind die Nutzer ohne solche Dienste jedoch immer weniger in der Lage, die für sie relevanten Informationen aufzufinden – dies schränkt sie in ihrem Grundrecht der freien Meinungsbildung erheblich ein. Wenn der Zugang der Nutzer zu Information durch die Einführung des LSR behindert wird, beschränkt dies stark die Informationsfreiheit des Nutzers. Der Zugang des Nutzers zur Presse darf nicht von einer Lizenzregelung abhängig sein, deren Zweck die wirtschaftliche Sicherung der Marktstellung von Verlagen ist. ADIZ – Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang GbR | Pressekontakt: Chérine De Bruijn | dw capital GmbH | Vogelsanger Straße 78 | D-50823 Köln | E-Mail: presse@adiz.org | Tel: +49 221 2921 8433 | www.adiz.org
  • 2. Presseerklärung These 2: Suchdienste und News-Aggregatoren heben Informationswert von Nachrichten Die freie und ungehinderte Information funktioniert künftig nur noch, wenn dem Nutzer gleichzeitig Werkzeuge zur Verfügung stehen, die ihm bei der Wahrnehmung seiner Informationsrechte helfen. Der Wert einer Information entsteht nicht mehr ausschließlich durch den Aufwand ihrer Erstellung, sondern ganz wesentlich auch dadurch, sie der richtigen Person zum richtigen Zeitpunkt zugänglich zu machen. Der Nutzer muss dabei auch in der Wahl, welchem Werkzeug er seine Informationsbeschaffung anvertraut, frei sein. These 3: Anbieter für digitalen Inhalte- und Informationszugang müssen in ihrer wichtigen Funktion als Orientierungshelfer für Nutzer geschützt werden Das manuelle oder automatische Selektieren von Informationen ist auch für sich bereits eine relevante urheberrechtliche Leistung, die in einem geschützten Datenbankwerk resultiert. Auch automatische oder halb-automatische Systeme (Programme oder Algorithmen), die den Zugang zu relevanten Informationen erleichtern, müssen als rechtlich geschützte Leistungen anerkannt werden. Aus Sicht der ADIZ erwachsen aus dem geplanten Leistungsschutzrecht (LSR) folgende Schwierigkeiten: 1. Ein LSR widerspricht dem Grundrecht auf Pressefreiheit und reduziert die Auffindbarkeit von Informationen. Eine freie Meinungsbildung und -äußerung seitens der Nutzer ist stark gefährdet. 2. Such- und Newsdienste erleichtern den Informationszugang und bieten Nutzern Werkzeuge, um die tägliche Nachrichtenflut zu bewältigen – sowohl privat als auch beruflich. Sollte die Verwendung der „Snippets“ kostenpflichtig werden, wird die Internetlandschaft stark volatil und radikal verändert. Dies führt zu einer Innovationshemmung und zu einem Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland, vor allem mit Blick auf Anbieter aus dem Ausland. 3. Ein LSR bringt betroffene Unternehmen in große Rechtsunsicherheit. Es könnten schwerwiegende Abmahnwellen in Gang gesetzt werden, die einen hohen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. 4. Das LSR versteht die Werkzeuge für den Informationszugang nicht als eigene Wertschöpfungen, dies entspricht nicht der Realität. Oftmals sind es Suchmaschinen und News-Aggregatoren selbst, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das Problem der Informationsflut im Sinne der Nutzer zu lösen – Verlagen fehlen bislang eigene innovative Ansätze dazu. 5. Die Rechte der Verlage sind durch die Kenntlichmachung der Quelle einer Information oder eines Inhalts ausreichend gewahrt. Ein mit Kontext versehener Verweis auf den von einem Verlag veröffentlichten Inhalt kann nicht als „sich zu Eigen machen“ und auch nicht als erneute „öffentliche Zugänglichmachung“ des Inhalts im ADIZ – Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang GbR | Pressekontakt: Chérine De Bruijn | dw capital GmbH | Vogelsanger Straße 78 | D-50823 Köln | E-Mail: presse@adiz.org | Tel: +49 221 2921 8433 | www.adiz.org
  • 3. Presseerklärung urheberrechtlichen Sinne gewertet werden. 6. Gesetzliche Neuregelungen sind nicht grundsätzlich abzulehnen. Sie sollten sich an der bisherigen BGH-Rechtsprechung orientieren und den Akt der Veröffentlichung und den öffentlichen Zugänglichmachung im Internet im urheberrechtlichen Sinne klarstellen und rechtlich absichern. Einladung zum konstruktiven Dialog A b heute sind Verlage, Urheber und Lizenzeigentümer eingeladen unter www.mediainfo.de (umgesetzt von www.echobot.de) präventiv durch eine transparente und offene Kommunikation einer ungewollten Nutzung ihrer Inhalte entgegenzuwirken, anstatt im Nachhinein eine zeit- und kostenintensive Rechtsverfolgung zu bemühen. Dies ist ein erster Schritt mit dem ADIZ zum Umdenken innerhalb der Verlagsbranche und zu einer notwendigen Reform des Urheberrechts aufruft. ADIZ stellt keine Konkurrenz zu bestehenden Initiativen wie IGEL (www.leistungsschutz.info) dar, sondern fokussiert sich auf eine strukturierte Organisation von und mit Anbietern aus der digitalen Startup-Branche. Jedes betroffene Unternehmen, vor allem auch Experten und Interessensvertreter, möchten wir aufrufen, sich ADIZ anzuschließen. Weitere Informationen sind erhältlich unter www.adiz.org. Anhang 1) Download des ADIZ Logos in Print- und Webauflösung (ZIP 1,25 MB) https://www.dropbox.com/s/plii1dvrcogdisd/ADIZ_org_logo.zip 2) Porträtfotos der Initiatoren von ADIZ.org (ZIP, 2,5 MB) https://www.dropbox.com/s/ybsnv35v4o12j4d/ADIZ.org_Initiatoren.zip - ADIZ.org-Sprecher: Axel Schmiegelow, CEO, dw capital GmbH - Bastian Karweg, Geschäftsführer, Echobot Media Technologies GmbH - Björn Schumacher, Director Product/Founder, Virato.de - Christian Kulas, Gründer, Yones.net - Gerald Koenen, COO, oneview GmbH - Marco Ripanti, Founder & CEO, ekaabo GmbH Weiteres Bildmaterial steht auf individuelle Nachfrage zur Verfügung. 3) Statements zum Thema "Leistungsschutzrecht" der Initiatoren http://www.adiz.org/statements/ Ansprechpartner für (neue) Unterstützer und Presse Chérine De Bruijn dw capital GmbH Vogelsanger Straße 78 | D-50823 Köln E-Mail: presse@adiz.org Telefon: +49 221 2921 8433 Fax: +49 221 2921 8599 Aktuelle Medienberichte zu dw capital: http://www.scoop.it/t/dwcapital Managing Director: Axel Schmiegelow | HRB 55589 | Amtsgericht Köln | www.dw-capital.com ADIZ – Anbietervereinigung für digitalen Inhalte- und Informationszugang GbR | Pressekontakt: Chérine De Bruijn | dw capital GmbH | Vogelsanger Straße 78 | D-50823 Köln | E-Mail: presse@adiz.org | Tel: +49 221 2921 8433 | www.adiz.org