Larsen, I., Backlund, A.: Dänemark - Ökologische sanitäre Einrichtungen in Kleingärten in Dänemark, Teil 1. Artikel in "Bindestrich" 31/2003. Seite 1-17
The National Danish Environmental Protection Agency - Project M226-0057 Ecological Handling of Human Urine, Human Feces and Greywater in Allotment Gardens using Dry Diverting Toilets and Zero Discharge Willow Wastewater Evapotranspiration Systems.
Dr Donata Dubber and Dr Laurence Gill 2013: Water saving technologies to redu...Arne Backlund
Weitere ähnliche Inhalte
Ähnlich wie Larsen, I., Backlund, A.: Dänemark - Ökologische sanitäre Einrichtungen in Kleingärten in Dänemark, Teil 1. Artikel in "Bindestrich" 31/2003. Seite 1-17
Ähnlich wie Larsen, I., Backlund, A.: Dänemark - Ökologische sanitäre Einrichtungen in Kleingärten in Dänemark, Teil 1. Artikel in "Bindestrich" 31/2003. Seite 1-17 (8)
Nye kildesorterende toiletløsninger uden vandskyl til arktiske forhold i Grøn...
Larsen, I., Backlund, A.: Dänemark - Ökologische sanitäre Einrichtungen in Kleingärten in Dänemark, Teil 1. Artikel in "Bindestrich" 31/2003. Seite 1-17
1. Binde-
strich
Office International du Coin de Terre et des Jardins Familiaux
Nr. 31 | 2003
Nachrichten News Bulletin
a s s o c i a t i o n s a n s b u t l u c r a t i f
2. Bindestrich 31 | 2003 2
INHALT
Inhaltsverzeichnis
Bindestrich Nummer 31 - 2003
Tätigkeitsbericht 3
Bericht der Vollversammlung 5
Kleingärten in den Wohnvierteln der Städte (Teil 4) 7
Europäische Städtecharta: Stellungnahme (Teil 2) 9
Agenda 21 und Kleingärten (Teil 1) 12
Europarat: Die Natur - gemeinsames Erbe der Menschheit 14
- Interpretation: eine Disziplin im Dienste des Naturerbes 14
- Die Rolle der botanischen Gärten 16
Europarat: Beschäftigung und Umwelt 18
- Freiwillige Arbeit – belebende Impulse für Arbeit und Umwelt 18
- Pflege des Naturerbes und Schaffung von Arbeitsplätzen 19
Informationen aus den Verbänden: 21
Dänemark - Ökologische sanitäre Einrichtungen 21
Frankreich - Der Garten Eden 24
Deutschland - IGA 2003 in Rostock: Facettenreiche Gartenkultur 26
Nachrichten aus den Verbänden 28
Programm des Internationalen Seminars in Bratislava 30
Anschriften der nationalen Verbände 33
Impressum 34
3. Bindestrich 31 | 2003 3
TÄTIGKEITSBERICHT
Tätigkeitsbericht 2002
Der Vorstand beehrt sich, Ihnen heute
den Tätigkeitsbericht für 2002 vorzule-
gen.
1) Interne Angelegenheiten
Seit der letzten statutarischen Sitzung
hat der Vorstand am 2.März, am 22.
August, am 16. und 17. November 2002
sowie am 13. März 2003 getagt.
Der Vorstand hat in seinen Sitzungen
hauptsächlich die Themen der dauer-
haften Entwicklung speziell der Sensi-
bilisierung der Kleingärtner für die
nachhaltige Entwicklung diskutiert, das
Thema Bodenanalysen besprochen und
den Fragebogen für das Schlussdoku-
ment erarbeitet, diverse Stellungnahmen
des Office vorbereitet, die Überarbeitung
der Informationsbroschüre des Office
in die Wege geleitet und die Zusammen-
arbeit des Office mit den Internationalen
Organisationen (Europäische Union und
Europarat) intensiv besprochen und
überdacht.
2) Internationaler Kongreß
Der diesjährige internationale Kon-
greß fand vom 22. bis 24. August in
York statt und hat die zwei wichtigen
Themen der dauerhaften Entwicklung
und der städtischen Raumplanung in-
tensiv behandelt. Diese zwei eng mit-
einander verbundenen Themen müssen
nun von den Verbänden behandelt und
verwirklicht werden, da sie die grundle-
genden Elemente sind, um das Klein-
gartenwesen für die kommenden Gene-
rationen zu erhalten.
Neben diesen fachlichen Diskussio-
nen hatten die Delegierten auch die
Gelegenheit, sich sowohl in der Theorie
wie auch in der Praxis mit dem Klein-
gartenwesen in England zu familiarisie-
ren und die Unterschiede zwischen den
verschiedenen nationalen Kleingarten-
bewegungen besser verstehen zu ler-
nen.
Unsern englischen Gastgebern soll
von hier aus noch einmal sehr herzlich
sowohl für die große Gastfreundschaft
als auch die gute Durchführung des
Kongresses gedankt werden.
Leider mußte man feststellen, daß
die englischen nationalen Kleingärtner
nicht massiv an dieser großen interna-
tionalen Kundgebung teilgenommen
haben, was sicherlich sehr bedauerlich
ist.
Aufgrund der während der letzten
Kongresse festgestelltenTatsachen muß
sicherlich in der Zukunft überlegt wer-
den, wie die Kongresse attraktiver ge-
staltet werden können. Die nationalen
Verbände, welche solche internationalen
Tagungen organisieren, müssen sicher-
lich auch nachdenken, wie während den
vorhergehenden Jahren sowohl in ihrer
Zeitung wie auch bei anderen Gelegen-
heiten viel regelmäßiger über das Office
und die internationalen Kleingärtner
informiert werden kann, um so die na-
tionalen Kleingärtner besser auf den
Nutzen solcher internationaler Tagungen
vorzubereiten und sie zu motivieren an
denselben teilzunehmen.
3) Zusammenarbeit mit den Verbän-
den
Um zu erreichen dass die Kleingar-
tenbewegung sowohl nach außen wie
innen optimal funktionieren kann, muß
die Zusammenarbeit zwischen den Ver-
bänden sehr gut funktionieren und stän-
dig verbessert werden.
Die Verbände müssen die gefragten
Auskünfte in der vorgeschriebenen Frist
einschicken und zusätzlich alle positiven
und negativen Erfahrungen wie auch
andere Ereignisse dem Office und somit
allen europäischen Kleingärtnern zur
Verfügung stellen.
Dieses Jahr wurde erstmals während
der statutarischen Sitzung in Luxemburg
ein halber Tag reserviert, um den Ver-
bänden zu ermöglichen, ausgiebig über
ihre nationalen Tätigkeiten zu informie-
ren. Man kann überlegen, ob diese
mündlich in der Vollversammlung vor-
getragenen Informationen nicht auch
dem Office schriftlich übergeben werden
sollen, damit ein Resumee davon nicht
nur im Sitzungsbericht veröffentlicht
werden kann, sondern eventuell auch
im Bindestrich, um so eine größtmögli-
che Verbreitung dieser Erfahrungen zu
ermöglichen.
4. Bindestrich 31 | 2003 4
TÄTIGKEITSBERICHT
Auf Einladung hat das Office am Kon-
greß des Luxemburger Verbandes und
an der 75-Jahrfeier des norwegischen
Verbandes teilgenommen. Aus Termin-
gründen konnten die Einladungen aus
Deutschland, Finnland und Frankreich
nicht wahrgenommen werden.
Der polnische Verband hat anläßlich
des Tages des Gartens im September
2002 versucht, die polnischen Kleingärt-
ner für die internationale Kleingartenbe-
wegung zu sensibilisieren. Das zur-
Verfügung stehende Informationsmate-
rial über das Office wurde den polni-
schen Kleingärtnern zur Verfügung ge-
stellt. Die gefragten Wimpel des Office
konnten jedoch dem Verband nicht über-
mittelt werden, da das Office keine hat.
Der dänische Verband hat die Office-
broschüre über die soziale Verantwor-
tung der Kleingärtner in seiner Kleingärt-
nerzeitschrift als Anhang veröffentlicht,
so dass jeder Kleingärtner diese Bro-
schüre besitzt. Dies ist ein Beispiel wie
u.a. auch die nationalen Kleingärtner
über das Office und ihre ausländischen
Kleingärtnerkollegen informiert werden
können.
Im Laufe des Jahres mußte mit Be-
dauern festgestellt werden, daß der
slowakische und tschechische Verband
an keinen internationalen Tagungen
teilgenommen haben. Die Zusammen-
arbeit mit dem tschechischen Verband
ist auf den Nullpunkt abgesackt.
4) Internationale Organisationen
a) Europarat
Das Office hat an den Sitzungen,
welche für die nichtstaatlichen Verbände
organisiert wurden, teilgenommen.
Während diesen Sitzungen wurden
verschiedene Stellungnahmen ausgear-
beitet, so z.B. ein Memorandum zur
Überarbeitung der europäischen Städ-
techarta zehn Jahre nach ihrerAnnahme
sowie ein Memorandum zum Gipfel in
Johannisburg zum Thema dauerhafte
Entwicklung. Jedes Mal hat das Office
versucht, die Berücksichtigung der
Kleingärten durch die Behörden in diese
Stellungnahmen zu integrieren.
Das Office hat auch sowohl zur Über-
arbeitung der europäischen Städtecharta
wie zu den Problemen der städtischen
Gewalt und der Zusammenarbeit zwi-
schen den lokalen Behörden und den
nichtstaatlichen Verbänden eine eigene
Stellungnahme abgegeben. Ziel dieser
Stellungnahmen ist, dass Kleingärten
in die Texte des Europarates aufgenom-
men werden und so nach ihrerAnnahme
eine Empfehlung für die Mitgliedstaaten
des Europarates darstellen und logi-
scherweise dann auch ein Mittel für die
nationalen Kleingärtner werden, um ihre
Forderungen nach neuen Kleingarten-
anlagen oder ihre Forderungen, Klein-
gartenanlagen abzusichern und zu er-
halten, besser zu untermauern.
b) Europäische Union
Der Vorstand hat sich mehrfach mit
den Vorschlägen von Richard
WILTSHIRE beschäftigt um zu sehen
ob die Kleingärtner Forschungen im
Rahmen der EU-Programme durchfüh-
ren können. Alle Mitglieder des Vor-
stands sind sich einig, dass das Durch-
führen solcher Forschungsprojekte das
Office und die nationalen Kleingärtner
nur unterstützen und ihre Tätigkeiten
valorisieren können. Natürlich stellen
sich hier schwerwiegende Fragen wie
z.B. welche Projekte sind für alle 15
Verbände durchführbar und adequat,
wer leitet diese Forschungsprojekte,
haben die nationalen Verbände qualifi-
zierte Mitarbeiter, um diese Projekte
durchzuführen oder muß man sich an
Drittpersonen oder Institute wenden; wo
nehmen wir die notwendigen finanziellen
Mittel her und schlußendlich auch: ver-
stehen die nationalen Kleingärtner die
Notwendigkeit dieser Forschungen und
werden solche Projekte, wenn durch-
führbar, auch von den nationalen Klein-
gärtnern unterstützt.
Die Diskussionen im Vorstand sind
zur Zeit noch nicht soweit gediehen,
daß die Vollversammlung mit diesem
Thema befaßt werden kann. Es ist je-
doch nicht auszuschließen, daß in naher
Zukunft dieses oder ähnliche Projekte
diskutiert und eventuell durchgeführt
werden müssen, wenn die Kleingärtner
auf internationaler Ebene, wo in Zukunft
die Beschlüsse gefaßt werden, wirken
möchten.
5) Kontakte mit den Verbänden, die
nicht Mitglied des Office sind
Die japanischen Kleingärtner haben
traditionsgemäß an unserm internatio-
nalen Kongreß teilgenommen. Im Okto-
ber haben sie dem Office mitgeteilt,
dass sie Mitglied des Office werden
wollen.
Es gibt keine Nachrichten von den
Kleingärtnern aus Ungarn.
Eine italienische Organisation,die
sich mit Seniorengärten beschäftigt,
wünscht eine Zusammenarbeit mit dem
Office ebenso wie eine englische Orga-
nisation, welche sich mit dem Schutz
von städtischen Grünzonen beschäftigt.
Die finnischen Kleingärtner haben
Kontakt zu ihren Kollegen in Rußland
aufgenommen. Auf Basis eines von der
EU geförderten Projekts besteht die
Möglichkeit einer Zusammenarbeit im
Rahmen des Natur- und Umweltschut-
zes zwischen den finnischen und russi-
schen Kleingärtnern.
Auf Einladung haben die deutschen
Kleingärtner am Kongreß der amerika-
nischen “Community Gardeners” teilge-
nommen. Die deutschen Vertreter haben
den Kollegen in Amerika das europäi-
sche Kleingartenwesen vorgestellt. Die-
se betreiben Nutzgärten, wie wir sie
auch in Europa kennen, welche jedoch
absolut keine juristische Absicherung
haben und die Gärten nur von Jahr zu
Jahr zur Verfügung gestellt bekommen.
Es wurde beschlossen, diese Kontakte,
welche auch in der Vergangenheit schon
mit den französischen Kleingärtnern
bestanden zu intensivieren. Obwohl in
der Vergangenheit die amerikanischen
Kleingärtner zu unseren internationalen
Tagungen eingeladen wurden (z. B.
Seminar in Hradec Kralové), haben sie
diese Gelegenheit noch nie wahrgenom-
men.
Luxemburg, November 2002.
Der Vorstand
5. Bindestrich 31 | 2003 5
BERICHT DER VOLLVERSAMMLUNG
Beschlussprotokoll
der Vollversammlung, durchgeführt
in Luxemburg am 7. und 8. März 2002
Es waren vertreten:
die Verbände aus Belgien, Däne-
mark, Deutschland, Finnland, Frank-
reich, Großbritannien, Luxemburg, den
Niederlanden, Norwegen, Polen, Schwe-
den, der Schweiz und der Slowakei.
Es waren entschuldigt :
die Verbände aus Österreich und der
Tschechischen Republik.
1) Die Tagesordnung wird einstimmig
angenommen.
2) Die Sitzungsberichte der Vollver-
sammlung in York werden einstimmig
angenommen.
3) In Ausführung eines Vorstandsbe-
schlusses werden den nationalen Ver-
tretern ein Resumee der Referate für
das Seminar in Bratislava sowie die
Stichworte für die Diskussion in den
Arbeitsgruppen übergeben.
Dies soll eine bessere Vorbereitung
der Arbeitsgruppen und somit eine kon-
struktivere Diskussion ermöglichen. Der
französische Verband wird noch zum
Thema „Kleingärten im Herzen der
Städte“ einen Fragebogen an die Ver-
bände schicken.
4) Der Tätigkeitsbericht wird einstim-
mig angenommen.
5) Das Memorandum zur Agenda
21 wird auf die nächste Vollversamm-
lung vertagt.
6) Das Memorandum zum Europäi-
schen Jahr des Sportes wird einstimmig
angenommen. Das Generalsekretariat
wird dieses Memorandum auf Officepa-
pier an die Verbände schicken, damit
sie es an die Behörden weiterleiten und
verwenden können. Das Office wird das
Memorandum an die EU-Behörden wei-
terleiten und online stellen.
7) Das Memorandum zum UNO Jahr
des Süßwassers wird auf die Tagesord-
nung der nächsten Vollversammlung
vertagt.
8) Auf Vorschlag des Vorstands wird
das dänische Formular als Modell für
den Abschlußbericht der Kampagne
„Bodenanalysen“ nach eingehender Dis-
kussion einstimmig angenommen. Der
Abschlußbericht soll bis Januar 2004
ans Generalsekretariat geschickt wer-
den.
Luxemburg - Blick auf die Stadt
6. Bindestrich 31 | 2003 6
BERICHT DER VOLLVERSAMMLUNG
9) Weil die nationalen Kleingärtner
nicht genügend über ihre Kollegen im
Ausland informiert sind, wird auf Vor-
schlag des Vorstands beschlossen, die
Informationsbroschüre nicht nur den
Verbänden zur Verfügung zu stellen
sondern auch im Internet zu veröffentli-
chen. Die Verbände können die Vorstel-
lungen der Verbände auch in ihren na-
tionalen Zeitschriften übernehmen.
10) Auf Antrag des österreichischen
Kleingärtnerverbandes schlägt der Vor-
stand vor, der Kleingartenanlage „Hentzi-
gasse“ die Ehrenurkunde für "Naturge-
rechtes Gärtnern" zu verleihen mit der
Auflage, keine Holzasche mehr in der
Anlage zu verwenden.Der Vorschlag
wird einstimmig angenommen.
11) Der Vorstand schlägt für die
Studientagung 2004 in Polen dasThema
"Kleingärten und Kinder" vor. Er bittet
den polnischen Verband, bis Anfang
Juni 2003 ein provisorisches Programm
vorzulegen.
12) Der Vorstand informiert, dass
am 25. November 2003 der UNO-Tag
gegen Gewalt stattfinden wird. Er schlägt
vor, ein Memorandum auf Basis der
Stellungnahme, welche das Office beim
Europarat abgegeben hat, zu erarbeiten.
Dieser Vorschlag wird einstimmig ange-
nommen. Der Vorstand wird eine Vorla-
ge für die nächste Vollversammlung
erarbeiten.
13) C. ZYDEVELD berichtet über
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit
der EU im Rahmen der Forschungs-
und Naturschutzprogramme. Er infor-
miert, dass der niederländische Verband
in Zusammenarbeit mit dem deutschen
und luxemburgischen Verband ein Pilot-
projekt ausarbeitet, das der EU bis zum
15. April vorgelegt werden soll. Dies soll
den Weg für eine weitere Zusammenar-
beit mit der EU öffnen. Das Projekt kann
eventuell noch auf weitere Verbände
ausgeweitet werden. Dieses Vorgehen
wird einstimmig angenommen.
14) Der Schatzmeister legt den Fi-
nanzbericht vor und gibt die notwendi-
gen Erklärungen.
15) Die Kassenrevisoren berichten
dass sie keine Fehler feststellen konnten
und beantragen die Entlastung des Vor-
stands.
16) Der Finanzbericht wird einstim-
mig angenommen und dem Vorstand
wird einstimmig Entlastung erteilt. Es
wird einstimmig beschlossen den Re-
serveposten „Internet“ mit dem Reser-
veposten „Verschiedenes“ zusammen-
zuschließen. Es wird auch einstimmig
beschlossen, das Splitting zwischen
ordentlichem und außerordentlichem
Finanzbericht aufzuheben.
17) Die Haushaltsvorlage für 2003
wird einstimmig angenommen.
18) Die Haushaltsvorlage zum Soli-
daritätsfonds für das Jahr 2003 wird
einstimmig angenommen.
19) Die Inhalte des BINDESTRICH
Nummer 32 und 33, so wie sie während
der Versammlung vervollständigt wur-
den,werden einstimmig angenommen.
Es wird einstimmig beschlossen, den
BINDESTRICH nicht im Internet zu ver-
öffentlichen. Es wird beschlossen, nur
offizielle Stellungnahmen und gegebe-
nenfallsArtikel aus dem BINDESTRICH
im Internet zu veröffentlichen.
20) Die Ligen informieren im Detail
über ihre Arbeiten.
7. Bindestrich 31 | 2003 7
KLEINGÄRTEN IN DEN WOHNVIERTELN (4)
Kleingärten
in den Wohnvierteln der Städte
Eine erfolgreiche Agenda 21
Die Notwendigkeit einer Reihe von
lokalen Indikatoren
Die Konferenz von Rio gab 1992 die
Impulse zur Agenda 21. Sie schreibt die
Grundsätze einer zukunftsfähigen Ent-
wicklung fest und weist ihr den Weg ins
21. Jahrhundert, und das von der inter-
nationalen bis hin zur kommunalen Ebe-
ne.
Die 1994 gestartete europäische
Kampagne der zukunftsfähigen Städte
und mehrere Stadtnetze im Vereinigten
Königreich, in Spanien und Schweden
sehen es als ihre Aufgabe, die Kommu-
nen und die für die Entwicklung zustän-
digen Handlungsträger zu mobilisieren
und zu sensibilisieren.
Die Agenda 21 will ganz konkrete
Arbeit leisten und sieht den Einsatz von
Instrumenten vor, mit denen die erzielten
Fortschritte gemessen werden können:
gemeint sind Indikatoren. Es handelt
sich um aussagekräftige, wissenschaft-
liche Daten, mit denen die mit der Politik
und mit den durchgeführten Maßnah-
men erzielten Fortschritte bewertet wer-
den können.
Dass eine weitergehende Arbeit mit
Indikatoren auf lokaler Ebene notwendig
ist, wurde bei den europäischen Konfe-
renzen für zukunftsfähige Städte in Lis-
sabon 1996 und in Hannover im Februar
2000 ausdrücklich betont. Die unter-
schiedlichen Vorgehensweisen der Kom-
munen erhalten damit eine gemeinsame
Grundlage.
Die Städte und Gemeinden äußerten
den Wunsch nach einer Entscheidungs-
hilfe auf ihrer Ebene. Sie soll ihnen die
Möglichkeit bieten, Umweltdaten zu
sammeln, zu bearbeiten und zusam-
menzufassen, die Kommunikation und
den Dialog zwischen Lokalpolitikern,
Technikern und Bürgern (und auch zwi-
schen den Kommunen) zu fördern und
letztendlich das Umweltmanagement in
ihre Strategien zu integrieren, dort nach
Stellenwert einzuordnen und schließlich
Beschlüsse zu fassen.
Das gewünschte Instrument soll sich
auf Fakten stützen, die gemessen und
ausgewertet werden und sich auf kon-
krete Ziele beziehen. Es soll gleichzeitig
praktisch und den lokalen Gegebenhei-
ten angemessen und leicht zu verwen-
den sein.
RESPECT nennt sich das Instrument.
Es besteht aus einer Methode, Indika-
toren und einer Führungstabelle und
soll zum Gelingen eines politischen
Umweltprojekts in den lokalen Gebiets-
körperschaften beitragen.
30 Gebietskörperschaften aus sechs
EU-Ländern haben sich 1997 zum RES-
PECT-Verband unter der Ägide des
französischen Forschungsinstituts "Cen-
tre national de la fonction publique ter-
ritoriale" zusammengeschlossen. Der
Verbund hat ein Forschungs- und Mo-
dellprogramm für eine Führungstabelle
mit Umwelteckdaten ausgearbeitet, das
den kommunalen Entscheidungsträgern
als Modellvorlage dienen kann.
Drei Jahre lang erhielt der Verbund
Unterstützung aus dem EU-Programm
LIFE, vom französischen Umweltmini-
sterium und vom französischen Amt für
Umwelt und Energiewirtschaft. Er konnte
damit
eine Methode für die Konzeption von
Indikatoren praktisch erproben. Diese
Erprobung ist unerlässliche Vorausset-
zung dafür, dass diese Methode später
von den Kommunen übernommen wer-
den kann;
eine Reihe Indikatoren bestätigen,
die vom Verbund bereits erprobt wurden
und die repräsentativ sind für die von
den Kommunen praktizierten Lokalpoli-
tiken;
eine Software für die Führungstabelle
entwerfen. Darin sind die Indikatoren
eingeordnet und zusammengefasst. Sie
Laure-Agnès Suita
Ingenieurin, zuständig für die Ausbildung
von Fachpersonal für die Gebietskörper-
schaften. MontpellierTeil 4
Kleingärten in Großstädten Deutschlands
8. Bindestrich 31 | 2003 8
analysiert die Daten. Mit dieser Umwelt-
führungstabelle besitzen die Kommunen
ein Arbeitsinstrument, das von ihnen
und für sie konzipiert wurde und mit
dem sie ihre Umweltpolitik bewerten
und mit anderen Planungsinstrumenten,
etwa der Agenda 21, vergleichen kön-
nen.
Die europäischen und nationalen
Institutionen verfügen damit über ein
gemeinsames Instrument, das die
Grundlage für umfassendere Arbeiten
bilden kann.
Nicht zuletzt bietet sich damit die
Gelegenheit zu einer Weiterentwicklung
der "Be-Wertungskultur", was eine weit-
gehende demokratische Mitarbeit aller
betroffenen Handlungsträger und ein
fachübergreifendes Angehen der Pro-
bleme voraussetzt: der Erfolg der nach-
haltigen Entwicklung hängt davon ab.
Um dieses Instrumentarium weiter-
geben und fördern zu können, hat sich
der Verbund die Rechtsform eines ein-
getragenen Vereins (französischen
Rechts) zugelegt, in dem die europäi-
schen Kommunen Mitglieder werden
können. Der Verein sieht sich als Forum
für den Informationsaustausch über die
Ergebnisse und umweltpolitischen Er-
fahrungen der Mitglieder.
Artikel veröffentlicht in der Zeitschrift
NATUROPA Nr. 94/2000
Kleingartenanlage in einem Dortmunder Wohnviertel
Kleingärten in Berliner Wohnquartier Kleingärten in Hamburg
KLEINGÄRTEN IN DEN WOHNVIERTELN (4)
9. Bindestrich 31 | 2003 9
EUROPÄISCHE STÄDTECHARTA
Stellungnahme
der unabhängigen Organisationen
(NRO) zur Europäischen Städtecharta
2. Teil (Übersetzung)
Um diese Ideen im Rahmen der ver-
schiedenen Themen widerzuspiegeln,
möchten einige der NRO (Nichtregie-
rungsorganisationen), die an der Debatte
teilnehmen, ihren Beitrag dazu leisten.
Diese Beiträge, welche den eigenen
Standpunkt einer NRO zu einer Frage
wiedergeben, sind nicht notwendiger-
weise identisch mit den Standpunkten
aller NRO, die an "ONG-Villes" teilneh-
men. Daher werden die Beiträge unver-
züglich zusammen mit der gemeinsa-
men Stellungnahme an den Europarat
weitergeleitet.
KAPITEL 3 - WIE SOLLEN DIESE IDEEN IM RAHMEN DER VERSCHIEDENEN
THEMEN WIEDERGEGEBEN WERDEN?
10. Bindestrich 31 | 2003 10
EUROPÄISCHE STÄDTECHARTA
In Folge der gemeinsamen Überle-
gungen der freiwilligen Verbände im
Zusammenschluß “ONG-Villes” und spe-
ziell in Folge ihrer Stellungnahme, wel-
che die notwendige Verbindung zwi-
schen den Rechten und Pflichten der
Stadtbewohner in Bezugnahme auf die
Entwicklung der Stadt vorsieht, erlauben
sich die 3.000.000 Kleingärtnerfamilien,
welche im Office International du Coin
de Terre et des Jardins Familiaux a.s.b.l.
zusammengeschlossen sind, Ihnen hier-
mit ihre Überlegungen zu den Kapiteln
4.2 und 4.3 der Europäischen Städte-
charta zu übermitteln.
Sie teilen – unter Vorbehalt gegen
einige Punkte – die in Kapitel 4.2 und
4.3 enthaltenen Ideen.
I) Die Verpflichtungen der Kleingärt-
ner oder anders formuliert, der Bei-
trag der Kleingärtner zur städtischen
Raumordnung.
1) Zu Kapitel 4.2: Umwelt und Natur in
den Städten
Kleingartenanlagen nehmen in urba-
nen Ballungsgebieten beträchtliche
Areale ein. Als grüne Inseln im Häuser-
meer gewinnen sie für den Schutz, die
Erhaltung und Förderung von Flora und
Fauna zunehmend an Bedeutung. Nicht
allein die große Artenvielfalt heimischer
Kulturpflanzen in den Gärten kennzeich-
net diese Flächen als ökologische Ni-
schen besonderer Art, sondern auch
die zunehmend bewußte Gestaltung
bestimmter Vegetationseinheiten wie
Staudensäume, Blumenwiesen, Mager-
rasen, Obstwiesen oder Quellvegetation
im Bereich ungenutzter Flächen. Letz-
tere bestehen z. B. zu 13,5 bis 43,5 %
aus gefährdeten Pflanzenarten. Ergänzt
werden dieseAreale durch eine Vielzahl
von spezifischen Kleinbiotopen wie Tei-
che, Feuchtflächen, Trockenmauern,
Gründächern, Pergolen, Hecken u.a..
Diese Pflanzenbestände stellen eine
unschätzbar wertvolle Grundlage für die
solche Räume benötigende Fauna dar.
Nachgewiesen ist die Bedeutung der
Kleingartenflächen für die Verbesserung
des Stadtklimas: Ausgeglichenere Tem-
peraturverläufe in den Sommermonaten,
erhöhte Luftfeuchte, Lärm- und Staub-
minderung, Verminderung von Verkehrs-
emissionen sind ins Gewicht fallende
positive ökologische Faktoren des Vor-
handenseins derartigen Grünflächen.
Nicht unerwähnt bleiben darf der Einfluß
der Gartenanlagen auf das Grundwas-
serregime. Wären die Flächen bebaut
(versiegelt), würden beachtliche Mengen
an Niederschlagswasser über die Kana-
lisation ungenutzt abgeleitet. Entsiege-
lungskonzepte gehören gegenwärtig in
diesbezügliche Vorhaben so manchen
Kleingärtnervereins.
Die Kleingärtnerorganisationen ver-
fügen über eine gut organisierte Fach-
beratung. Über diese vermitteln sie ihrer
Mitgliedschaft die Grundsätze des öko-
logi schen/ biologischen Gärtnerns und
sensibilisiert damit erfolgreich große
Bevölkerungskreise für die Probleme
des Umweltschutzes. Das belegt die
zunehmend festzustellende Reduzie-
rung des Chemikalieneinsatzes (Dünge-
und Pflanzenschutzmittel) und die An-
wendung der Grundsätze des ökologi-
schen Landbaus in der Gartenbewirt-
schaftung. Es versteht sich von selbst,
dass die damit verbundene Bewußt-
seinsbildung nicht allein auf das Klientel
der organisierten Kleingärtner be-
schränkt bleibt, sondern auch darüber
hinaus öffentlichkeitswirksam wird.
Der Umstand, dass sich die Kleingar-
tenanlagen zunehmend für die Bevölke-
rung öffnen, dient der Aufwertung der
Wohngebiete und der Bewußtseinbil-
dung. Das Angebot an verkehrsfreien
grünen Ruhezonen, Spielflächen und
Kommunikationsräumen für Mobilitäts-
behinderte, Senioren, Alleinerziehende,
Singles u.a. verbunden mit Anschau-
ungsobjekten wie z.B. Natur-, Schau-
und Lehrgärten und Lehrpfaden bieten
dem Stadtmenschen unverzichtbare
Kontakte mit der Natur, konfrontieren
ihn mit den Notwendigkeiten des Natur-
und Umweltschutzes und dem Erfor-
dernis, über seinen Beitrag zur nachhal-
tigen Entwicklung nachzudenken. Die
europäischen Kleingärtnerorganisatio-
nen gehen auf diesem Wege bereits die
nächsten Schritte: Auf ihrem Internatio-
nalen Seminar 2001 in München stan-
den die Probleme der Agenda 21 und
die sich für die Organisation ableitenden
Aufgaben auf der Tagesordnung. Die
Memorandum des Office International zur Europäischen Städtecharta
(Kapitel 4.2 und 4.3)
Grüne Ruhezonen in Kleingartenanlagen
11. bindestrich 31 | 2003 11
EUROPÄISCHE STÄDTECHARTA
diesbezügliche Diskussion wird anläßlich
des Internationalen Kongresses 2002
in York ihre Fortsetzung finden.
2) Zu Kapitel 4.3: Die physische Ge-
stalt der Stadt
Kleingartenanlagen als Bestandteil
der Stadtlandschaft sind gleichermaßen
wie Gebäude und öffentliche Räume
Ergebnis des Urbanisierungsprozesses.
Sie bedienen das Bedürfnis der Stadt-
bevölkerung nach belebter Natur und
gehören deshalb unverzichtbar zum
Gesamtbild der Stadt in Gegenwart und
Zukunft. Sie zu erhalten und in die wei-
tere Gestaltung des Stadtbildes einzu-
ordnen ist eine unumgängliche Aufgabe
jeglicher Überlegungen der Kommunen
im Kontext mit dem zukünftigen Umgang
mit dem baulichen Erbe. Ihnen gebührt
der gleiche Rang wie der Umgang mit
architektonischen Ensembles. Das be-
inhaltet nicht nur deren Erhalt, sondern
auch deren gestalterische Innovation.
Die gesellschaftlichen Veränderungen
in der Stadtbevölkerung müssen ihren
gestalterischen Ausdruck auch in den
Kleingartenanlagen finden. Sich verän-
dernde Bedürfnisse künftiger Genera-
tionen dürfen nicht in der Schlußfolge-
rung der Verzichtbarkeit von Klein-
gartenanlagen enden. Im Gegenteil: Sie
werden zunehmend die Funktion erfül-
len, wohnungsnaher “Wohnraum unter
freiem Himmel” sowohl für die Pächter
als auch durch die Öffnung der Gemein-
schaftsflächen für die gesamte Stadtbe-
völkerung zu sein. Sie erfüllen wertvolle
städtebauliche und stadtökologische
Funktionen, unterbreiten sinnvolle Frei-
zeitangebote, bieten Spiel-, Lern- und
Freiräume für Kinder, Kommu-nikations-
und Integrationsstätten für jedermann,
einschließlich ethnischer Gruppen. Sie
dienen der Erhaltung der sozialen Vielfalt
der Innenstädte.
Es gibt wohl keine effektivere Form
der Einbeziehung der Bevölkerung in
die “grüne Gestaltung” ihres Stadtteils
und der Festigung der Verbundenheit
derselben zu diesem als Kleingartenan-
lagen und kleingärtnerische Vereins-
strukturen vor Ort, d.h. im Wohnquartier.
II) Rechte und Forderungen der Klein-
gärtner im Rahmen der Überarbei-
tung der Städtecharta
Die Festschreibung der Kleingarten-
anlagen in den Planungsdokumenten
der Kommunen einerseits und die Ein-
beziehung der Kleingärtnervereine/-
verbände in die Arbeit an der lokalen
Agenda 21 sowie deren Unterstützung
bei diesbezüglichen Aktivitäten dienen
den Zielsetzungen der Entwicklung der
sozialen Stadt und sind damit ein unver-
zichtbarer Bestandteil nachhaltiger
Stadtentwicklung.
III) Anmerkungen zum Text der
Europäischen Städtecharta Kapitel
4.2 und 4.3
Zum Kapitel 4.2. Thema: “Umwelt
und Natur in den Städten”
Zu Seite 16, Absatz 3
Der Begriff “Naturschutzgebiet” ist an
dieser Stelle fehl am Platze. Es sollte
vielmehr von “Naturpark”, wenn nicht
gar nur von Parkanlagen oder von
“Grünanlagen” im allgemeinen gespro-
chen werden. Naturschutzgebiete im
Sinne des Gesetzes sind in der Stadt
kaum etablierbar, zumindest würden die
damit verbundenen Nutzungsbeschrän-
kungen die Bürger von der Nutzung
derartiger Gebiete weitgehend aus-
schließen.
Absatz 5:
In der vorletzten Zeile sollte hinter dem
Wort “Verkehrsmodi” das Wort
“Lebensbedingungen” eingefügt werden.
Zum Punkt 1, 2. Absatz:
Es erscheint zweifelhaft, die Stadt im
Zusammenhang mit Umwelt und Natur
als Ökosystem darstellen (entwickeln)
zu wollen. Es ist wohl logischer, die
Stadt mit ihrem näheren Umfeld zu ver-
binden. In diesem Zusammenhang sollte
der Gedanke der “Regionalentwicklung
der Ressourcenbewirtschaftung” in den
Vordergrund gerückt werden. Zumindest
erscheint es realer, regionale Kreisläufe
zu organisieren anstatt nur lokaler, aus-
schließlich auf das Territorium der Stadt
beschränkter.Das Wort “Versorgungs-
engpässe” (2. Zeile dieses Absatzes)
sollte besser durch “Übernutzung” er-
setzt werden.
Zu Seite 17, Zum Punkt 2, 2.Absatz:
Es sollte der Gedanke “Senkung des
spezifischen Verbrauchs” aufgenommen
werden. Das würde sich z.B. auf
Energieverbrauch,Verkehrsminimierung,
Schaffung optimaler Wirtschafts-
strukturen, Verpackungsminimierung
u.a. beziehen.
Zum Kapitel 4.3, Thema: “Die physi-
sche Gestalt der Stadt”
Zu Seite 20, Punkt 4, 2. Absatz:
Hier sollte der Gedanke “Vernetzung”
von Grünanlagen aller Art bis hin zur
“Schaffung von Kleingartenparks” auf-
genommen werden. Durch eine derarti-
ge planmäßige Entwicklung der Grün-
flächenstruktur einer Stadt kann die
größte ökologische und städtebauliche
Wirkung erzielt werden.
Zum Punkt 4, 3. Absatz:
In diesen Punkt ist der Gedanke “Lokale
Agenda 21” aufzunehmen. Die Aktivitä-
ten der Kommunen bieten in diesem
Zusammenhang die besten Vorausset-
zungen, die aktive Mitwirkung der Bürger
zu gewährleisten.
Lehrpfade in Kleingartenanlagen
12. Bindestrich 31 | 2003 12
AGENDA 21 UND KLEINGÄRTEN
Agenda 21 und Kleingärten
Teil1
von Dr. sc. Achim Friedrich
Vorsitzender des Landesverbandes Brandenburg
der Gartenfreunde e.V., Präsidiumsmitglied des BDG
Die Konferenz für Umwelt und Ent-
wicklung der Vereinten Nationen
(UNCED) in Rio de Janeiro hat 1992
die “Agenda 21” verabschiedet. Diese
wurde von mehr als 170 Staaten akzep-
tiert und beinhaltet ein Aktkionspro-
gramm für das 21. Jahrhundert. In 40
Kapiteln mit 285 DIN-A4-Seiten werden
alle wesentlichen Politikbereiche im
Interesse einer umweltverträglichen,
nachhaltigen Entwicklung angespro-
chen.
Das Ziel der “Agenda 21” besteht
darin, mittels detaillierter Handlungsauf-
träge einer weiteren Verschlechterung
der Umweltsituation entgegenzuwirken,
schrittweise eine Verbesserung herbei-
zuführen und eine nachhaltige Nutzung
der natürlichen Ressourcen zu gewähr-
leisten. Die Integration von Umwelt-
aspekten in alle Politikbereiche ist ihre
vordringliche Zielsetzung, deren Umset-
zung sowohl von den Industrie- als auch
von den Entwicklungsländern erwartet
wird.
Festlegungen zur Armutsbekämp-
fung, Bevölkerungspolitik, zu Handel
und Umwelt, zur Abfall-, Chemikalien-,
Klima-, Energie- und Landwirtschafts-
politik und anderen Politikbereichen
bilden für die Mitgliedsstaaten der UNO
(United Nations Organization; deutsch
= Vereinte Nationen) den Inhalt der
“Agenda 21”. Darüber hinaus werden
auch Probleme der finanziellen und
technologischen Zusammenarbeit der
Industrie- und Entwicklungsländer be-
handelt.Auf diese Weise sind die unlös-
lichen sozialen Zusammenhänge zwi-
schen Umwelt, Ökologie und Ökonomie
erfaßt.
Entscheidend für die Realisierung
der mit der “Agenda 21” verfolgten Ziel-
setzungen ist, daß die Länder nationale
Aktionspläne zur Umsetzung der
UNCED-Ergebnisse erarbeiten und
auch abrechnen. Dabei wird davon aus-
gegangen, daß die “Agenda 21” ein
dynamisches Programm ist, daß sie
sich im Laufe der Zeit als Folge verän-
derter Bedürfnisse und Umstände fort-
entwickeln wird.
In der Präambel wird unter anderem
festgestellt, daß die Menschheit an ei-
nem entscheidenden Punkt ihrer Ge-
schichte steht. “Wir erleben eine zuneh-
mende Ungleichheit zwischen Völkern
und innerhalb von Völkern, eine immer
größere Armut, immer mehr Hunger,
Krankheit und Analphabetentum sowie
eine fortschreitende Schädigung der
Ökosysteme, von denen unser Wohler-
gehen abhängt.” Die Lösung der damit
verbundenen Probleme erfordert eine
globale Partnerschaft, die auf eine nach-
haltige Entwicklung ausgerichtet ist.
Die Umsetzung der mit der “Agenda
21” verbundenen Programmatik ist zwar
in erster LinieAufgabe der Regierungen,
jedoch müssen eine möglichst umfas-
sende Beteiligung der Öffentlichkeit und
13. Bindestrich 31 | 2003 13
AGENDA 21 UND KLEINGÄRTEN
eine wirksame Unterstützung von nicht-
staatlichen Organisationen und anderen
Gruppen organisiert werden, um der
Größe der gestellten Aufgaben gerecht
werden zu können. Es hat sich so be-
währt, “Lokale Agenden” zu erarbeiten.
Mit diesen können die besonderen
Schwerpunkte “vor Ort” am wirksamsten
erfaßt und Problemlösungen gefunden
werden. Bei der Erarbeitung dieser
“Lokalen Agenden” sind die im Territori-
um der Kommunen wirksamen Verbän-
de, Vereine und Organisationen zur
Mitarbeit aufgefordert.
In diesem Sinne überträgt die
“Agenda 21” auch den in den nationalen
Verbänden organisierten Kleingärtnern
Verantwortung und die Verpflichtung,
ihren Beitrag zur Verwirklichung der
gesetzten Ziele zu übernehmen. Dabei
geht es vorrangig darum, Lösungswege
aufzuzeigen und zu gehen, die den
örtlichen Gegebenheiten Rechnung tra-
gen.
Es kann niemals das Ziel sein, ein
allgemeingültiges Programm für alle
Kleingärtnervereine zu erstellen. Aufga-
be dieses Beitrages ist es vielmehr, die
Aufgabenfelder zu umreißen, die für die
Kleingärtner “vor Ort” eine Orientierung
sein können, um sich mit ihren Aktivitä-
ten in die “LokaleAgenda” einzubringen.
Bedeutung und Aktualität
Es mögen zwei Fragen aufgeworfen
werden:
Erstens: Ist denn das Kleingartenwe-
sen im Sinne der “Agenda 21” überhaupt
bedeutsam?
Eine überschlägige Rechnung kann
überzeugen: Im Bundesverband Deut-
scher Gartenfreunde sind z. B. eine
Million Kleingärten erfaßt. Bei einer
durchschnittlichen Gartengröße von 400
m² beträgt die Gesamtfläche ca. 40 000
ha. Für das Leben auf dieser Fläche
und in dem dazugehörenden Boden
trägt jeder Kleingärtner Verantwortung.
Auf diese Fläche fallen jährlich ca.
240 Millionen m3 Niederschläge (600
mm Jahresniederschlag), und bei einem
Stickstoffaufwand von 10 g/m² werden
4 000 t Reinstickstoff (14 800 t Kalkam-
monsalpeter) ausgebracht! Noch immer
kennen nicht alle Gartenfreunde die
möglichen Folgen unsachgemäßen
Handelns.
Zweitens: Was soll die “Agenda 21”?
Die ist doch schon 10 Jahre alt! Auf
dem von ihr gewiesenen Weg befinden
wir uns doch schon lange!
Richtig, aber man muß bewerten,
daß die “Agenda” erstmals die Probleme
weltweit bündelt, die in den wirtschaftlich
entwickelten Regionen der Welt zwangs-
läufig früher auftraten, somit früher er-
kannt werden mußten und letztlich zur
entsprechenden Gesetzgebung führten.
Überheblichkeit in dieser Hinsicht ver-
bietet sich somit von selbst.
Und es gibt, trotz bestehender Ge-
setze, auch bei uns noch jede Menge
zu tun. Ein jeder kennt die Probleme.
Gesetze sind gut, sie sind am besten,
wenn der einzelne sie akzeptiert und
danach handelt. Das Mitwirken an der
“Lokalen Agenda” bietet dabei hervorra-
gende Ansätze.
Schwerpunkte für das Kleingarten-
wesen
Das Kleingartenwesen tangiert mit
seinen gesellschaftlichen, sozialen und
fachlichen Aspekten viele Kapitel der
“Agenda 21”. Das ist ein Zeichen der
Komplexität der Zusammenhänge.
Im Rahmen dieses Beitrages soll auf
Kapitel 7 “Förderung einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung” verwiesen und
auf Kapitel 14 “Förderung einer nach-
haltigen Landwirtschaft und ländlichen
Entwicklung” näher eingegangen wer-
den. Im Kapitel 7 heißt es: “Oberstes
Ziel der Siedlungspolitik ist die Verbes-
serung der sozialen und wirtschaftlichen
Bedingungen und der Umweltqualität in
städtischen und ländlichen Siedlungen
sowie in der Lebens- und Arbeitswelt
aller Menschen (…).”
Im Zusammenhang mit der Studie
“Städtebauliche, ökologische und soziale
Bedeutung des Kleingartenwesens” und
dem Bundeswettbewerb “Gärten im
Städtebau” (in Deutschland) ist über die
Bedeutung der Kleingärten in Gegenwart
und Zukunft bereits vieles – wenn auch
nicht alles – gesagt worden. Deshalb
sei an dieser Stelle lediglich der Hinweis
wiederholt: Die Kleingärtner haben zu
diesem Problemkreis über ihre aktive
Beteiligung an der Flächennutzungs-
und Bauleitplanung hinreichend Gele-
genheit, sich einzubringen und ihre In-
teressen zu vertreten, ihre perspektivisch
orientierten Vorstellung zum Kleingar-
tenwesen ihres Territoriums im kommu-
nalen Gesamtkonzept zu verankern.
Fortsetzung folgt.
Biotope und Objekte zum Artenschutz fördern die Artenvielfalt in Kleingartenanlagen
14. Bindestrich 31 | 2003 14
EUROPARAT
Die Natur - gemeinsames Erbe
der Menschheit
Interpretation - Eine Disziplin im Dienste
des Naturerbes Jorge Morales Miranda
Berater für Interpretation des Kulturerbes
und für Ausbildung
Das Besondere an der Interpretation
des Naturerbes im Vergleich zu anderen
Kommunikationsstrategien (Unterricht
und Fortbildung, Aufklärungskampag-
nen, Medien usw.) ist die Tatsache, dass
sie direkt an Ort und Stelle geschieht.
Das heißt, sie wendet sich direkt an die
„Besucher“, die die unter Schutz gestell-
ten oder ungeschützten historischen
Stätten oder die natürliche Umwelt be-
sichtigen. Bei einem solchen Besuch in
der Natur, auf dem Land oder an einer
Kulturstätte können also Personen er-
reicht werden, bei denen andere Kom-
munikationsstrategien vielleicht nicht
ankommen. Jeder ist heute irgendwann
ein solcher „Besucher“, gleich ob aus
Europa oder anderen Erdteilen und
selbstverständlich auch aus der näheren
Umgebung.
Die Interpretation beschränkt sich
nicht auf die Natur (National- oder Re-
gionalparks usw.), sondern erstreckt
sich auch auf eine Vielzahl von kulturhi-
storischen Stätten. Es wäre einAnachro-
nismus – und sogar ein grober Fehler
-, das kulturelle und historische Erbe
von der Natur trennen zu wollen, denn
die Landschaften, die wir heute bewun-
dern, wurden in Jahrtausenden mensch-
licher Aktivität geformt. Ich verwende
daher das Wort „Erbe“ im weitesten
Sinn.
Entdeckung an Ort und Stelle
Der spanische Verband für die Inter-
pretation des Erbes definiert die Inter-
pretation als „Kunst, die Öffentlichkeit
mit Teilen des natürlichen, kulturellen
oder historischen Erbes in situ bekannt
zu machen“. Diese Definition ist vielleicht
nicht besonders originell, macht aber
das angestrebte Ziel deutlich: Besucher
entdecken Denkmäler und Natur wäh-
rend ihrer Freizeit.
Diese große Gruppe – die breite Öf-
fentlichkeit – ist ganz verschiedenartig
in ihrer Zusammensetzung. Es sind
Menschen jeden Alters, aus der Nach-
barstadt oder vom anderen Ende der
Welt, Familien, Ehepaare, Freundes-
gruppen, die in ihrer Freizeit aber auf
keinen Fall auf die Schulbank zurück
wollen. Vermutlich haben sie auch mit
„Interpretation“ nichts im Sinn. Und da
liegt die Schwierigkeit: die Aktivitäten
sollen attraktiv sein, auch wenn sie ganz
offensichtlich eine „pädagogische“ Ab-
sicht verfolgen.
Die Interpretation bedient sich ganz
konkret der Botschaften und ihrer Träger.
Besucher treffen also auf ausgeschilder-
te oder ihrer eigenen Wahl überlassene
Wege, sie finden Prospekte, Schilder
und sonstige Einrichtungen, die ihnen
die Bedeutung des Ortes auf interes-
sante, phantasievolle, vor allem aber
klare und leicht verständliche Weise
schildern. Interpretation ist jedoch nicht
Kulturerbe: Historsiche Lauben in Heilbronn (Deutschland)
15. Bindestrich 31 | 2003 15
EUROPARAT
nur eine erklärende Funktion, sondern
soll auch verhindern, dass Probleme
auftauchen oder soll bereits vorhandene
beseitigen. Besucher werden zum Bei-
spiel dazu ermuntert, den Ort, den sie
gerade entdecken, nicht zu beschädi-
gen. Die Besichtigung vor Ort kann also
ein positiveres Verhalten herbeiführen,
das auch für die Zukunft verinnerlicht
wird.
Eine Botschaft, die ankommt
Wie ist nun eine effiziente Interpreta-
tion des Erbes zu bewerkstelligen? Ef-
fizienz ist in der Tat das wichtigste Ziel:
Es geht darum, den Schutz für den
betreffenden Ort so weit wie möglich zu
verbessern. Der Erfolg beruht auf einer
Botschaft – und die würde ich als ein-
fallsreiche Behandlung von Informatio-
nen, die dem Publikum vermittelt werden
sollen, beschreiben. Von der dabei ver-
wendeten Sprache hängt teilweise das
richtige Ergebnis ab. Wie Werbefach-
leute suchen wir nach der Botschaft,
die beim Publikum ankommt. Es besteht
jedoch ein grundlegender Unterschied
zwischen Interpretation des Kultur- und
Naturerbes und Werbung. Wir sind nicht
darauf aus, eine Ware zu verkaufen,
sondern versuchen nur, bei diesem oder
jenen Objekt den verborgenen Wert
herauszustreichen, der im allgemeinen
nur von Fachleuten und Forschern be-
merkt wird. Europa ist reich an Stätten
und Landschaften von immenser, nicht
nur ökologischer, sondern auch histori-
scher Bedeutung, und häufig besitzt der
Besucher nicht den „Schlüssel“ zum
Verständnis dessen, was er sieht.
Die Interpretation soll die Aufmerk-
samkeit des Besuchers auf sich ziehen.
Sie soll zutreffend und leicht verständ-
lich, interessant und attraktiv sein und
den Besucher stutzig machen, seine
Aufmerksamkeit einfangen und ihn mit
treffenden, anschaulichen
Worten persönlich ansprechen. Sie
soll sich an einem Leitgedanken aus-
richten, der den Intellekt und die Phan-
tasie anspricht und in prägnanter Form
eine Botschaft vermittelt – wie eine
Schlagzeile in der Zeitung. Schilder,
Prospekte und alle anderen Darstel-
lungsformen können diese Botschaft
übermitteln.
Ohne diese Zutaten zielen alle Pu-
blicrelations-Anstrengungen ins Leere.
Ich muss gestehen: in Europa ist das
ein unterentwickeltes Fachgebiet – au-
ßer in den Regionen mit angelsächsi-
scher Tradition, wo man umfassende
theoretische Kenntnisse und ebenso
viel praktische Erfahrung hat. In einigen
Ländern wird der Begriff Interpretation
von zahlreichen Institutionen falsch ver-
wendet, so dass der Inhalt nicht mehr
derselbe ist. Er soll sich ja nicht auf eine
Aufzählung von Fakten und Daten be-
schränken, sondern den Sinn und die
Bedeutung des jeweiligen Ortes in den
Vordergrund stellen, die Neugier nicht
nur stillen, sondern stimulieren. Ökolo-
gische Information hat oft nicht viel zu
tun mit Interpretation. Wir hoffen daher,
dass schon bald ein europäisches Inter-
pretationsnetz für das Kultur – und Na-
turerbe ins Leben gerufen wird und sich
für Fortschritte auf diesem Gebiet ver-
wendet.
Hilfreich für das Management
Abschließend möchte ich betonen,
dass die Interpretation gleichzeitig äu-
ßerst hilfreich ist für das Management.
Ein gutes Interpretationsprogramm führt
zu Synergieeffekten, die sich positiv
auswirken auf alle Bereiche: Verwaltung
und Finanzen, Wartung, Sicherheit und
Öffentlichkeitsarbeit und nicht zuletzt
auf das Image der Institution. Wenn sie
sich auf das Publikum einstellt, ist es
ein Ansporn zu verantwortlichem Ver-
halten vor Ort und verhilft zu der Einsicht,
dass Schutz notwendig ist. Eine Reihe
Vorkehrungen wie sinnvolle Wegmarkie-
rungen, strategisch richtig liegende
Schwerpunkte und gut platzierte Schilder
ermöglichen eine optimale Raumnut-
zung. Gleichzeitig werden die Besucher
von empfindlichen Zonen ferngehalten
und zu Arealen geleitet, die einen Mas-
senandrang besser verkraften.
Ob wir das wollen oder nicht: die
Interpretation bleibt stets das Aushän-
geschild der betreffenden Institution.
Wenn die Qualität zu wünschen übrig
lässt, leidet zwangsläufig das Image der
Institution. Ist sie gut gelungen, kann
das dem Ruf nur nützen. Es geht dabei
nicht um Werbung für die Institutionen,
aber sie sollen unterstützt werden, damit
sie ihreAufgaben für den Erhalt unseres
Kulturerbes besser erfüllen können –
und das ist bekanntlich kein geringes
Anliegen.
Artikel veröffentlicht in der Zeitschrift
NATUROPA Nr. 91/1999
Kulturlandschaften zählen zum Naturerbe
der Menscheit
16. Bindestrich 31 | 2003 16
EUROPARAT
Die Natur - gemeinsames Erbe
der Menschheit
In den Mitgliedsstaaten der Europäi-
schen Union gibt es an die 350 botani-
sche Gärten, die jedes Jahr von 20
Millionen Menschen besucht werden.
Für viele sind sie so etwas wie Parks,
die dem Publikum eine exotische Pflan-
zensammlung zu kulturellen Zwecken
vorführen, aber in Wahrheit handelt es
sich um wertvolle Sammlungen exoti-
scher und anderer Pflanzen, die ange-
baut werden, weil sie Daten für Daten-
banken liefern, aber auch der
Forschung, Vermehrung und Wiederher-
stellung dienen. Viele botanische Gärten
besitzen Samenprobenbanken, Herba-
rien, ethnobotanische und paläobotani-
sche Museen. Mit ihren qualifizierten
Mitarbeitern, die im Naturschutz, in der
Forschung und Lehre tätig sind, und
ihren Einrichtungen leisten sie einen
wesentlichen Beitrag zum Schutz des
pflanzlichen und landschaftlichen Erbes
in Europa. Ihre Leiter sehen darin ein
langfristiges Ziel und die erste Daseins-
berechtigung.
Wissenschaft und Schutz
Viele botanische Gärten in Europa
sind wichtige Forschungszentren für
Taxonomie, Biologie und im Bereich der
traditionellen Nutzung von Wildpflanzen.
Die Forschung erstreckt sich auch auf
wirtschaftlich bedeutsame Pflanzen wie
Obst, Heil- und Gewürzkräuter, Land-
sorten und Zierpflanzen. Sie engagieren
sich außerdem in zunehmendem Maße
für den Erhalt der biologischen Vielfalt
und sind in dieser Hinsicht wichtige
Einrichtungen für den Schutz ex situ
und in situ geworden.
Das Sammeln von Wildpflanzen und
der Handel damit sind mitverantwortlich
für die Schäden an der europäischen
Umwelt. Freiwachsende Bestände von
Pflanzen, die vor allem für Heilzwecke
gebraucht werden, leiden unter dem
unmäßigen Pflücken. Die botanischen
Gärten müssen sich mit diesem Problem
befassen. Ihre Arbeit besteht darin, den
Handel zu überwachen und die Pflan-
zen, nach denen eine große Nachfrage
besteht, zu kultivieren, um die wildwach-
senden Bestände zu schonen. Die kö-
niglichen botanischen Gärten in Kew
(England) und Edinburg (Schottland)
führen zum Beispiel Forschungsarbeiten
zum Anbau bedrohter Arten wie dem
griechischen Origanum dictamus durch.
Auch die Samenbanken europäischer
botanischer Gärten spielen eine überaus
wichtige Rolle. Der botanische Garten
in Soller (Spanien) hat eine solche Saat-
bank eingerichtet, damit die Vielfalt der
einheimischen Pflanzen aus den Balea-
ren den heutigen und auch den künftigen
Generationen erhalten bleibt. Vorrangige
Aufgabe ist die Saatgutkonservierung
von wildwachsenden Pflanzen, die durch
Tourismus und Verstädterung vom Aus-
sterben bedroht sind. Er arbeitet mit der
Regierung der Balearen und anderen
Institutionen zusammen, zum Beispiel
mit Nationalparks, wo die Wiedereinbür-
gerungsprogramme in die Praxis umge-
setzt und noch vorhandene freiwach-
sende Bestände gepflegt werden, und
er stellt der einheimischen Bevölkerung
Saatgut zur Verfügung.
Erziehung und Bildung
Die Leiter von botanischen Gärten
betrachten es als vorrangige Aufgabe,
der Öffentlichkeit die Notwendigkeit des
Schutzes von Wildpflanzen nahe zu
bringen. Die meisten botanischen Gär-
ten liegen nicht weit von den Städten
entfernt und sind daher leicht erreichbar.
Damit sind sie besonders gut geeignet,
mit Umwelterziehungsprogrammen zum
Schutz des europäischen Naturerbes
Lucy Sutherland
Zuständig für Umweltbildung
Botanic Garden Conservation International Richmond (GB)
Die Rolle der Botanischen Gärten
17. Bindestrich 31 | 2003 17
EUROPARAT
beizutragen. Diese Programme sollen
letztendlich erreichen, dass die Besu-
cher Rücksicht nehmen auf die Natur.
Sie lernen die Natur und den wahren
Wert der biologischen Vielfalt schätzen.
Das ist ein erster Schritt in Richtung auf
eine aktive Beteiligung am Schutz des
europäischen Naturerbes.
Wesentlicher Beitrag
Zusammenfassend kann gesagt wer-
den: die botanischen Gärten sind ein
wichtiger Teil der allgemeinen Strategie
zum Schutz des Naturerbes in Europa.
Ihr Beitrag besteht darin,
die genetische Vielfalt der bedrohten
Arten und der lokalen Nutzpflanzen zu
erhalten,
an umfassenden Programmen zur
Wiederherstellung bedrohter Arten mit-
zuarbeiten,
das langfristige Überleben von frei-
wachsenden Pflanzenständen zu si-
chern,
der Öffentlichkeit und den Entschei-
dungsträgern in stärkerem Maße die
Bedeutung der botanischen Gärten für
den Schutz des europäischen Naturer-
bes bewusst zu machen.
Artikel veröffentlicht in der Zeitschrift
Naturopa Nr. 91/1999