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Ab dem 01. Januar 2017 ändern sich die Vorschriften bezüglich der Verrechnungspreise. In diesem
Zusammenhang entstehen neue steuerliche Pflichten. Deshalb sollten Steuerpflichtige sich rechtzeitig auf
diese neuen Verpflichtungen bezüglich der Informationsübermittlung sowie hinsichtlich neuer Standards bei
der Erstellung von steuerlichen Dokumentationen ausrichten.
Die Dokumentationspflicht be-
zieht sich auf das betreffende
Jahr und auf das Folgejahr.
Dies gilt unabhängig von den
vom Steuerpflichtigen erzielten
Ein-nahmen sowie den vorhan-
denen Kosten des Jahres, in
dem ihm die Pflicht zur Anferti-
gung einer Dokumentation auf-
erlegt wurde.
Ab dem 01. Januar 2017 besitzt ein
Wirtschaftssubjekt einen Anteil an
einem anderen Wirtschaftssubjekt,
soweit er
 unmittelbar oder
 mittelbar
an dem Kapital des anderen Subjekt
einen Anteil von mindestens 25 % hält
(bislang waren es 5%).
2. Änderung der Definition
verbundener Subjekte
1. Dokumentationspflicht
2 Mio.
EUR
Steuerpflichtige, deren Einnahmen bzw.
Kosten in dem Vorjahr den Betrag
von 2 Mio. EUR ÜBERSCHRITTEN:
Befreiung
AUSNAHME!
Dagegen besteht eine Dokumentations-
pflicht unabhängig von der Höhe der
Einkommen bzw. Kosten in den Fällen,
in denen der Steuerpflichtige
unmittelbar oder mittelbar Zahlungen an
Subjekte leistet, die ihren Wohn- oder
Firmensitz in einer sogenannten
Steueroase haben und eine Transaktion
den Wert von € 20.000 überschreitet.
Je größer der Tätigkeitsumfang, desto mehr Pflichten. Dabei tritt die Dokumentationspflicht aber erst ein, soweit zwei Voraussetzungen vorliegen.
 die Einnahmen bzw. Kosten des Steuerpflichtigen überschritten im Vorjahr den Betrag von € 2.000.000 sowie
 der Steuerpflichtige realisierte Transaktionen mit verbundenen Subjekten, deren Wert die im Gesetz festgelegten Grenzen überschreitet.
Die Schwellenwerte hängen dagegen von der Tätigkeit des Steuerpflichtigen ab. Die niedrigste Schwelle beträgt € 50.000. Dieser Wert steigt mit
der Höhe der vom Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte.
Zusätzliche Pflichten bzgl. Erstellung der Dokumentation
3. Abhängigkeit der Dokumentationspflicht von der Größe des Steuersubjekts
10 Mio.
EUR
Steuerpflichtige deren Einkünfte
bzw. Kosten den folgenden
Betrag überschreiten.
 Die Dokumentation dieser Steuerpflichtigen muss eine Analyse von
Vergleichsdaten enthalten, die nachweist, dass die von ihnen
festgesetzten Preise den Marktpreisen entsprechen.
20 Mio.
EUR
Steuerpflichtige deren Einkünfte
bzw. Kosten den folgenden
Betrag überschreiten
 Beschreibung, in welcher Unternehmensgruppe sie aktiv sind
 Informationen über die erfolgten wesentlichen Umgestaltungen innerhalb
der entsprechenden Unternehmensgruppe, über die die größten
Lieferanten und Abnehmer sowie über Produkte, die einen Umsatz von
mehr als 5 % der Unternehmensgruppe ausmachen.
 Auskünfte über die Finanzierung der einzelnen Subjekte der Gruppe.
Tomasz Gawron
Steuerberater 10002 (PL)
Associate Partner
Phone: +48 (71) 36 99 568
www.jpweber.com
t.gawron@jpweber.com
VERRECHNUNGSPREISE
Wrocław
JP Weber sp. z o.o.
Rynek 39 / 40
50-102 Wroclaw
Poland
Tel: +48-71-36 99 630
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Warszawa
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00-697 Warszawa
Poland
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Fax: +48-22-630 66 23
Berlin
JP Weber GmbH
Schlüterstrasse 36
10629 Berlin
Germany
Tel: +49 30 8871 053 0
Fax: +49 30 8871 05313
ANSPRECHPARTNER
Steuerpflichtige, deren Einnahmen bzw. Kosten
den Betrag
von 2 Mio. EUR NICHT ÜBERSCHRITTEN:
4. Steuerliche Rechenschaft CIT-TP oder
PIT-TP
10 Mio.
EUR
Steuerpflichtige, deren Einnahmen bzw. einen Wert
von € 10 Mio. überschreiten
Pflicht zur Ablegung einer steuerlichen
Rechenschaft
 CIT-TP (für Steuerpflichtige der
Körperschaftssteuer)
 oder PIT-TP (für Steuerpflichtige der
Einkommenssteuer)
 Steuerpflichtige sind verpflichtet, eine Erklärung über die Anfertigung einer
vollständigen steuerlichen Dokumentation abzugeben.
 Der Termin zur Abgabe der vorgenannten Erklärung läuft mit dem Termin zur
Abgabe der jährlichen Steuererklärung ab
5. Erklärung über die Anfertigung einer steuerlichen
Dokumentation
Die Steuerbehörden erhalten das Recht, vom Steuerpflichtigen die Anfertigung
sowie die Vorlage steuerlicher Dokumentationen über Transaktionen oder sonstige
Aktivitäten zu verlangen, deren Wert die im Gesetz bestimmten Grenzen nicht
überschreiten.
6. Möglichkeit der Kontrolle bestimmter Transaktionen
Termin: binnen 30 Tage nach Zugang der behördlichen
Aufforderung anzufertigen und vorzulegen.

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Verrechnungspreise

  • 1. Ab dem 01. Januar 2017 ändern sich die Vorschriften bezüglich der Verrechnungspreise. In diesem Zusammenhang entstehen neue steuerliche Pflichten. Deshalb sollten Steuerpflichtige sich rechtzeitig auf diese neuen Verpflichtungen bezüglich der Informationsübermittlung sowie hinsichtlich neuer Standards bei der Erstellung von steuerlichen Dokumentationen ausrichten. Die Dokumentationspflicht be- zieht sich auf das betreffende Jahr und auf das Folgejahr. Dies gilt unabhängig von den vom Steuerpflichtigen erzielten Ein-nahmen sowie den vorhan- denen Kosten des Jahres, in dem ihm die Pflicht zur Anferti- gung einer Dokumentation auf- erlegt wurde. Ab dem 01. Januar 2017 besitzt ein Wirtschaftssubjekt einen Anteil an einem anderen Wirtschaftssubjekt, soweit er  unmittelbar oder  mittelbar an dem Kapital des anderen Subjekt einen Anteil von mindestens 25 % hält (bislang waren es 5%). 2. Änderung der Definition verbundener Subjekte 1. Dokumentationspflicht 2 Mio. EUR Steuerpflichtige, deren Einnahmen bzw. Kosten in dem Vorjahr den Betrag von 2 Mio. EUR ÜBERSCHRITTEN: Befreiung AUSNAHME! Dagegen besteht eine Dokumentations- pflicht unabhängig von der Höhe der Einkommen bzw. Kosten in den Fällen, in denen der Steuerpflichtige unmittelbar oder mittelbar Zahlungen an Subjekte leistet, die ihren Wohn- oder Firmensitz in einer sogenannten Steueroase haben und eine Transaktion den Wert von € 20.000 überschreitet. Je größer der Tätigkeitsumfang, desto mehr Pflichten. Dabei tritt die Dokumentationspflicht aber erst ein, soweit zwei Voraussetzungen vorliegen.  die Einnahmen bzw. Kosten des Steuerpflichtigen überschritten im Vorjahr den Betrag von € 2.000.000 sowie  der Steuerpflichtige realisierte Transaktionen mit verbundenen Subjekten, deren Wert die im Gesetz festgelegten Grenzen überschreitet. Die Schwellenwerte hängen dagegen von der Tätigkeit des Steuerpflichtigen ab. Die niedrigste Schwelle beträgt € 50.000. Dieser Wert steigt mit der Höhe der vom Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte. Zusätzliche Pflichten bzgl. Erstellung der Dokumentation 3. Abhängigkeit der Dokumentationspflicht von der Größe des Steuersubjekts 10 Mio. EUR Steuerpflichtige deren Einkünfte bzw. Kosten den folgenden Betrag überschreiten.  Die Dokumentation dieser Steuerpflichtigen muss eine Analyse von Vergleichsdaten enthalten, die nachweist, dass die von ihnen festgesetzten Preise den Marktpreisen entsprechen. 20 Mio. EUR Steuerpflichtige deren Einkünfte bzw. Kosten den folgenden Betrag überschreiten  Beschreibung, in welcher Unternehmensgruppe sie aktiv sind  Informationen über die erfolgten wesentlichen Umgestaltungen innerhalb der entsprechenden Unternehmensgruppe, über die die größten Lieferanten und Abnehmer sowie über Produkte, die einen Umsatz von mehr als 5 % der Unternehmensgruppe ausmachen.  Auskünfte über die Finanzierung der einzelnen Subjekte der Gruppe. Tomasz Gawron Steuerberater 10002 (PL) Associate Partner Phone: +48 (71) 36 99 568 www.jpweber.com t.gawron@jpweber.com VERRECHNUNGSPREISE Wrocław JP Weber sp. z o.o. Rynek 39 / 40 50-102 Wroclaw Poland Tel: +48-71-36 99 630 Fax: +48-71-36 99 639 Warszawa JP Weber sp. z o.o. Al. Jerozolimskie 65 / 79 00-697 Warszawa Poland Tel: +48-22-630 66 22 Fax: +48-22-630 66 23 Berlin JP Weber GmbH Schlüterstrasse 36 10629 Berlin Germany Tel: +49 30 8871 053 0 Fax: +49 30 8871 05313 ANSPRECHPARTNER Steuerpflichtige, deren Einnahmen bzw. Kosten den Betrag von 2 Mio. EUR NICHT ÜBERSCHRITTEN: 4. Steuerliche Rechenschaft CIT-TP oder PIT-TP 10 Mio. EUR Steuerpflichtige, deren Einnahmen bzw. einen Wert von € 10 Mio. überschreiten Pflicht zur Ablegung einer steuerlichen Rechenschaft  CIT-TP (für Steuerpflichtige der Körperschaftssteuer)  oder PIT-TP (für Steuerpflichtige der Einkommenssteuer)  Steuerpflichtige sind verpflichtet, eine Erklärung über die Anfertigung einer vollständigen steuerlichen Dokumentation abzugeben.  Der Termin zur Abgabe der vorgenannten Erklärung läuft mit dem Termin zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung ab 5. Erklärung über die Anfertigung einer steuerlichen Dokumentation Die Steuerbehörden erhalten das Recht, vom Steuerpflichtigen die Anfertigung sowie die Vorlage steuerlicher Dokumentationen über Transaktionen oder sonstige Aktivitäten zu verlangen, deren Wert die im Gesetz bestimmten Grenzen nicht überschreiten. 6. Möglichkeit der Kontrolle bestimmter Transaktionen Termin: binnen 30 Tage nach Zugang der behördlichen Aufforderung anzufertigen und vorzulegen.