1. Stellen- und Aufgabenbeschreibung
TSV Aach-Linz Abteilungsleiter Fußball
(Stellvertretender Abteilungsleiter)
Februar 2011
I Angaben zur Stelle
Bereich Abteilung Fußball
Stellenbezeichnung Abteilungsleiter Fußball
Eingesetzt durch Wahl durch Aktiv-Mannschaften / Bestätigung durch Vorstand und Ausschuss
Übergeordnete Stelle 1. Vorstand
Weisungsbefugt Gegenüber allen Spielern/innen der Aktiv-Mannschaften (Frauen und Herren)
Vertretung Stellvertreter
II Aufgaben
1. Hauptaufgaben
1.1 Koordination der gesamten Arbeit im Bereich Fußball der Aktiv-Mannschaften (Frauen und Herren)
1.2 Organisation und Durchführung des Spielbetriebs
(Spielpläne, Spielverlegungen, Passwesen, Korrespondenz mit Verband und anderen Vereinen)
1.3 Anwesenheit bei Trainersitzungen/-besprechungen
1.4 Platzbeauftragter des Vereins
(Organisiert das Streuen der Plätze, entscheidet mit Vorstand oder Trainer der jeweiligen Mannschaft
über Bespielbarkeit des Platzes, hat auch alleinige Entscheidungsbefugnis)
1.5 Teilnahme an Staffeltagen des SBFV
1.6 Öffentlichkeitsarbeit
1.7 Organisation sportlicher und außersportlicher Veranstaltungen
1.8 Kenntnis der rechtlichen Grundlagen
(Versicherungsschutz, Spielordnungsrichtlinien des SBFV)
1.9 Bemühung um Sponsoring und Ausrüstung
1.10 Mitarbeit beim Erstellen eines sportlichen Konzepts
2. Personalaufgaben
2.1 Berichtet an der Jahreshauptversammlung über die Tätigkeiten der einzelnen Mannschaften
2.2 Kontrolliert das DFBNet Postfach und leitet bestimmte Mails an Vorstand, Jugendleiter und
sonstige Verantwortliche weiter
2.3 Meldung der aktiven Fußballer an den DFB
2.4 Ständiger Kontakt zu Trainern/Betreuern und Spielern/innen
2.5 Ansprechpartner bei Problemen und Konflikten
2.6 Teilnahme an Jugendtrainersitzungen (falls erforderlich)
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2. Stellen- und Aufgabenbeschreibung
TSV Aach-Linz
Abteilungsleiter Fußball
Februar 2011
III Zusammenarbeit im Verein
3. Der Abteilungsleiter Fußball muss mit der Vorstandschaft und den Mitgliedern des Ausschusses
sachlich zusammenarbeiten. Zwischen dem Abteilungsleiter und dem Jugendleiter (Fußball) sollte ein
regelmäßiger Informationsaustausch stattfinden.
Er hat den Schriftverkehr an die zuständigen Mitglieder weiterzuleiten.
IV Rechte
4.1 Der Abteilungsleiter Fußball ist ständiges Mitglied im Ausschuss
4.2 Der Abteilungsleiter Fußball ist im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs allein zeichnungsberechtigt
4.3 Ist im Mannschaftsrat der Aktiv-Mannschaften vertreten falls vorhanden
4.4 Vereinsstempel
4.5 Korrespondenz im Namen des Vereins
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