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Ausgangslage
 Gesunde Nutztierbestände sind für die Landwirtschaft wirtschaftlich
 existentiell (der Wert der tierischen Produktion der CH-
 Landwirtschaft beträgt fast 5 Milliarden Franken pro Jahr).
 Die Schweiz steht heute im Bereich der Tiergesundheit im
 internationalen Vergleich sehr gut da, dieser Vorteil muss erhalten
 bleiben.
 Krankheitsdruck steigt infolge zunehmender internationaler Waren-
 und Personenverkehr sowie Klimaveränderungen:
  – Erreger und Schädlinge werden rasch verschleppt.
  – Erreger und Schädlinge können in der Schweiz überleben.
  – Aktuelle Beispiele: Besnoitiose oder Schmalenberg-Virus.
Ausgangslage
 Das geltende Tierseuchengesetz (TSG) stammt aus dem Jahr 1966:
  – Fokus liegt bei der Bekämpfung, Ausrottung und Überwachung.
  – Prävention ist zu wenig geregelt.
 Die Landwirtschaft hat im Jahr 2008 eine Revision des TSG gefordert
 (Motion Zemp).
 Das Parlament hat das revidierte TSG mit grosser Mehrheit
 angenommen (Ständerat 43:0; Nationalrat 192:1:3).
 Eine kleine Gruppierung Impfgegner hat das Referendum ergriffen.
 Volksabstimmung am 25. November 2012.
Das bringt das neue Tierseuchengesetz
 Stärkung der Prävention und der Tiergesundheit:
  – Prävention durch Früherkennung & Überwachung (Art. 57)
  – Hausierverbot = Eindämmung Verschleppung (Art. 21)
  – Professionalisierung Bieneninspektoren (Art. 4, 53)
  – Betrieb Impfstoffbanken, unentgeltliche Abgabe Impfstoffe (Art. 42)
    ABER: Keine Neuregelung bezüglich Impfprogrammen!
  – Internationale Vernetzung (Art. 53b)


 Stärkung Rechte der Tierhalter:
  – Recht zur Einsprache gegen sämtliche Verfügungen (Art. 59b)
Das bringt das neue Tierseuchengesetz

 Zeitgerechte Finanzierung:
  – Möglichkeit für schweizweit einheitliche Finanzierung &
    Leistungsabgeltung bei neuen nationalen Programmen (Art. 31a).
  – Neuregelung Inkasso der seit 2007 im TSG verankerten
    Schlachtabgabe (Ersatz Viehhandelsabgabe), Mittel zweckgebunden
    für Prävention (Art. 56a).
  – Bund engagiert sich zusätzlich mit jährlich CHF 1.5 Mio.


 Aktualisierung Gesetz:
  – Abschaffung Wasenmeister, Viehinspektor, u.ä.m.
Das neue Tierseuchengesetz braucht es weil:

 … dieses einen Beitrag zu gesunden Tieren und damit zu einer
 wirtschaftlich erfolgreiche Landwirtschaft leistet.
 … dieses im Sinne des Grundsatzes „Vorbeugen ist besser als
 Heilen“ handelt.
 … dieses künftige Herausforderungen aufnimmt, die durch den
 zunehmenden internationalen Waren- und Personenverkehr und den
 Klimawandel entstehen.
 … die Finanzierung der Seuchenprävention und -bekämpfung
 zeitgemäss regelt.
Das neue Tierseuchengesetz braucht es weil:

 … dieses ein stärkeres finanziellen Engagement des Bundes
 vorsieht und nicht auf den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen
 zurückgreift.
 … dieses die Eigenverantwortung der Tierhalter hoch hält und die
 Rechte der Tierhalter stärkt.
 … dieses nur einzelne Schwachpunkte (Staatsverträge,
 Sanktionen) enthält, die aus Sicht des Schweiz. Bauernverbands
 akzeptabel sind.
Mehr zur Revision und dem Unterstützungskomitee finde Sie hier



            www.tierseuchengesetz-ja.ch

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Ja zum Tierseuchengesetz

  • 1.
  • 2. Ausgangslage Gesunde Nutztierbestände sind für die Landwirtschaft wirtschaftlich existentiell (der Wert der tierischen Produktion der CH- Landwirtschaft beträgt fast 5 Milliarden Franken pro Jahr). Die Schweiz steht heute im Bereich der Tiergesundheit im internationalen Vergleich sehr gut da, dieser Vorteil muss erhalten bleiben. Krankheitsdruck steigt infolge zunehmender internationaler Waren- und Personenverkehr sowie Klimaveränderungen: – Erreger und Schädlinge werden rasch verschleppt. – Erreger und Schädlinge können in der Schweiz überleben. – Aktuelle Beispiele: Besnoitiose oder Schmalenberg-Virus.
  • 3. Ausgangslage Das geltende Tierseuchengesetz (TSG) stammt aus dem Jahr 1966: – Fokus liegt bei der Bekämpfung, Ausrottung und Überwachung. – Prävention ist zu wenig geregelt. Die Landwirtschaft hat im Jahr 2008 eine Revision des TSG gefordert (Motion Zemp). Das Parlament hat das revidierte TSG mit grosser Mehrheit angenommen (Ständerat 43:0; Nationalrat 192:1:3). Eine kleine Gruppierung Impfgegner hat das Referendum ergriffen. Volksabstimmung am 25. November 2012.
  • 4. Das bringt das neue Tierseuchengesetz Stärkung der Prävention und der Tiergesundheit: – Prävention durch Früherkennung & Überwachung (Art. 57) – Hausierverbot = Eindämmung Verschleppung (Art. 21) – Professionalisierung Bieneninspektoren (Art. 4, 53) – Betrieb Impfstoffbanken, unentgeltliche Abgabe Impfstoffe (Art. 42) ABER: Keine Neuregelung bezüglich Impfprogrammen! – Internationale Vernetzung (Art. 53b) Stärkung Rechte der Tierhalter: – Recht zur Einsprache gegen sämtliche Verfügungen (Art. 59b)
  • 5. Das bringt das neue Tierseuchengesetz Zeitgerechte Finanzierung: – Möglichkeit für schweizweit einheitliche Finanzierung & Leistungsabgeltung bei neuen nationalen Programmen (Art. 31a). – Neuregelung Inkasso der seit 2007 im TSG verankerten Schlachtabgabe (Ersatz Viehhandelsabgabe), Mittel zweckgebunden für Prävention (Art. 56a). – Bund engagiert sich zusätzlich mit jährlich CHF 1.5 Mio. Aktualisierung Gesetz: – Abschaffung Wasenmeister, Viehinspektor, u.ä.m.
  • 6. Das neue Tierseuchengesetz braucht es weil: … dieses einen Beitrag zu gesunden Tieren und damit zu einer wirtschaftlich erfolgreiche Landwirtschaft leistet. … dieses im Sinne des Grundsatzes „Vorbeugen ist besser als Heilen“ handelt. … dieses künftige Herausforderungen aufnimmt, die durch den zunehmenden internationalen Waren- und Personenverkehr und den Klimawandel entstehen. … die Finanzierung der Seuchenprävention und -bekämpfung zeitgemäss regelt.
  • 7. Das neue Tierseuchengesetz braucht es weil: … dieses ein stärkeres finanziellen Engagement des Bundes vorsieht und nicht auf den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen zurückgreift. … dieses die Eigenverantwortung der Tierhalter hoch hält und die Rechte der Tierhalter stärkt. … dieses nur einzelne Schwachpunkte (Staatsverträge, Sanktionen) enthält, die aus Sicht des Schweiz. Bauernverbands akzeptabel sind.
  • 8. Mehr zur Revision und dem Unterstützungskomitee finde Sie hier www.tierseuchengesetz-ja.ch