Ja zum Tierseuchengesetz, weil:
• das geltende Gesetz aus dem Jahr 1966 nicht mehr aktuell ist und die zunehmende Globali-sierung und Reisefreudigkeit immer neue Krankheiten in unser Land bringt.
• es die Prävention in den Vordergrund stellt.
• es die Tiergesundheit verbessert
• es die Finanzierung von Bekämpfungsprogrammen schweizweit einheitlich regelt.
• es die Eigenverantwortung hoch hält und den Tierhaltern mehr Rechte gibt.
• keinerlei Zwangsimpfungen damit verbunden sind, was die Initianten des Referendums fälschlicherweise behaupten!
Nr. 1/2024 - Mittelstandsfinanzierung + Nachhaltigkeit
Ja zum Tierseuchengesetz
1.
2. Ausgangslage
Gesunde Nutztierbestände sind für die Landwirtschaft wirtschaftlich
existentiell (der Wert der tierischen Produktion der CH-
Landwirtschaft beträgt fast 5 Milliarden Franken pro Jahr).
Die Schweiz steht heute im Bereich der Tiergesundheit im
internationalen Vergleich sehr gut da, dieser Vorteil muss erhalten
bleiben.
Krankheitsdruck steigt infolge zunehmender internationaler Waren-
und Personenverkehr sowie Klimaveränderungen:
– Erreger und Schädlinge werden rasch verschleppt.
– Erreger und Schädlinge können in der Schweiz überleben.
– Aktuelle Beispiele: Besnoitiose oder Schmalenberg-Virus.
3. Ausgangslage
Das geltende Tierseuchengesetz (TSG) stammt aus dem Jahr 1966:
– Fokus liegt bei der Bekämpfung, Ausrottung und Überwachung.
– Prävention ist zu wenig geregelt.
Die Landwirtschaft hat im Jahr 2008 eine Revision des TSG gefordert
(Motion Zemp).
Das Parlament hat das revidierte TSG mit grosser Mehrheit
angenommen (Ständerat 43:0; Nationalrat 192:1:3).
Eine kleine Gruppierung Impfgegner hat das Referendum ergriffen.
Volksabstimmung am 25. November 2012.
4. Das bringt das neue Tierseuchengesetz
Stärkung der Prävention und der Tiergesundheit:
– Prävention durch Früherkennung & Überwachung (Art. 57)
– Hausierverbot = Eindämmung Verschleppung (Art. 21)
– Professionalisierung Bieneninspektoren (Art. 4, 53)
– Betrieb Impfstoffbanken, unentgeltliche Abgabe Impfstoffe (Art. 42)
ABER: Keine Neuregelung bezüglich Impfprogrammen!
– Internationale Vernetzung (Art. 53b)
Stärkung Rechte der Tierhalter:
– Recht zur Einsprache gegen sämtliche Verfügungen (Art. 59b)
5. Das bringt das neue Tierseuchengesetz
Zeitgerechte Finanzierung:
– Möglichkeit für schweizweit einheitliche Finanzierung &
Leistungsabgeltung bei neuen nationalen Programmen (Art. 31a).
– Neuregelung Inkasso der seit 2007 im TSG verankerten
Schlachtabgabe (Ersatz Viehhandelsabgabe), Mittel zweckgebunden
für Prävention (Art. 56a).
– Bund engagiert sich zusätzlich mit jährlich CHF 1.5 Mio.
Aktualisierung Gesetz:
– Abschaffung Wasenmeister, Viehinspektor, u.ä.m.
6. Das neue Tierseuchengesetz braucht es weil:
… dieses einen Beitrag zu gesunden Tieren und damit zu einer
wirtschaftlich erfolgreiche Landwirtschaft leistet.
… dieses im Sinne des Grundsatzes „Vorbeugen ist besser als
Heilen“ handelt.
… dieses künftige Herausforderungen aufnimmt, die durch den
zunehmenden internationalen Waren- und Personenverkehr und den
Klimawandel entstehen.
… die Finanzierung der Seuchenprävention und -bekämpfung
zeitgemäss regelt.
7. Das neue Tierseuchengesetz braucht es weil:
… dieses ein stärkeres finanziellen Engagement des Bundes
vorsieht und nicht auf den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen
zurückgreift.
… dieses die Eigenverantwortung der Tierhalter hoch hält und die
Rechte der Tierhalter stärkt.
… dieses nur einzelne Schwachpunkte (Staatsverträge,
Sanktionen) enthält, die aus Sicht des Schweiz. Bauernverbands
akzeptabel sind.
8. Mehr zur Revision und dem Unterstützungskomitee finde Sie hier
www.tierseuchengesetz-ja.ch