V+ Venture Plus Fonds Gesellschafterversammlung: Röhlke Rechtsanwälte waren vor Ort. Bericht von den Gesellschafterversammlungen V+ über Wahrheiten und Fragen, Ethik Kodex, Hoffnungsvoller Neustart oder Zeit für einen Schlussstrich.
Gesellschafterversammlung V+ Fonds: München 03.06.2016
1. Typ: Unternehmensinformation
Kategorie: Recht | Politik | Gesellschaft
Gesellschafterversammlung V+ Fonds: München 03.06.2016
V+ Venture Plus Fonds: Röhlke Rechtsanwälte mit dem Bericht von den Gesellschafterversammlungen
Gesellschafterversammlung V+ Fonds: München 03.06.2016 ? von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berli
V+ Wahrheiten und Fragen - Ethik Kodex, hoffnungsvoller Neustart oder Zeit für einen Schlussstrich?
So hatte sie sich das nicht vorgestellt: Gutes tun wollte sie mit ihrem Geld, ethisch korrekt investieren und Firmen
unterstützen, die zum Wohle der Menschheit arbeiten. Geld sollte einen Sinn haben. Die Firma, der sie ihr Geld
anvertraute, hatte sogar einen Ethik-Kodex. Und jetzt das: ihre Gelder wurden zu einem Großteil vernichtet, ihr Anteil an
der Gesellschaft ist nur noch einen Bruchteil wert. Um das Geld der Anleger zu retten, will die neue Verwaltung sogar in
Dienstleistungen für Öl- und Gasförderungen investieren. Ein Schock für die Anlegerin der V+ Beteiligungsfonds GmbH
& Co Fonds 2 KG (V+2).
Röhlke Rechtsanwälte stellen fest, dass auf den Versammlungen pro Fonds nur ca. 100-250 Anleger persönlich
anwesend waren, also nur 5 % der Anleger der Fonds. Es war nach Empfinden des anwesenden Beobachters
Rechtsanwalt Röhlke eine deutliche Skepsis gegenüber den Zukunftsplänen der Fonds zu spüren. Diesen Eindruck
können die erfahrenen Rechtsanwälte aus Hunderten von Gesprächen mit vertretenen Mandanten bestätigen. Nach der
2. Veranstaltung wird deutlich, dass die meisten Mandanten das Engagement bei den V+-Fonds schnellstmöglich beenden
möchten.
V+ Gesellschafterversammlung: Vermögensverwaltungsgesellschaft XOLARIS KVAG setzt Zeichen auf Transparenz
Mit diesen und anderen unangenehmen Wahrheiten sahen sich viele Investoren der V+ Fonds 1-3 am 03.06.2016
konfrontiert. Im Ramada Hotel am Münchener Messegelände fand die Gesellschafterversammlungen der drei Fonds für
das Jahr 2014 statt, erstmals unter der Leitung der neuen Vermögensverwaltungsgesellschaft XOLARIS KVAG.
Erstmals fand auch eine transparente Präsenzveranstaltung statt. Gesellschafterversammlungen der V+-Fonds sind
sonst als Abstimmung im schriftlichen Verfahren üblich. RÖHLKE Rechtsanwälte aus Berlin haben die Versammlungen
besucht. Die Geschäftsleitung bot dabei die Möglichkeit, direkte und auch unangenehme Fragen zu stellen.
Viele Fragen und besorgte Anleger: V+ Jahresabschlüsse - Neubewertung durch die XOLARIS - Marktwert
Das große Thema der Versammlungen war durch die Einladungen und die bereits vorab auf bundesanzeiger.de
veröffentlichten Jahresabschlüsse vorgezeichnet. Durch die von der XOLARIS vorgenommen Neubewertung der
Investitionen der V+-Fonds und der erstmaligen Mitteilung ihres aktuellen Marktwertes stellten sich die Bilanzen als
Desaster dar. Mit dieser Wortwahl eröffnete der XOLARIS Vorstand die Veranstaltung.
Röhlke Rechtsanwälte beobachteten, dass vielen Anlegern dadurch erstmals klar wurden, welch riskantes Engagement
die Beteiligung an einem Private Equity - Fonds ist. Bemängelt wurde aber auch im Rahmen der Aussprache das
Verhalten der Vermittler, die in den letzten Jahren vielfach alle Aktivitäten der V+-Fonds schöngeredet hätten und die
Anleger auf angeblich unmittelbar bevorstehende, sehr lukrative Firmenverkäufe, sogenannte Exits, verwiesen hätten.
Zwei solcher Exits stelle der Vorstand vor:
-Bei einem Verkauf der Anteile an einer Firma, der noch von der Vorgängerverwaltung Metapriori GmbH vorgenommen
wurde, habe die V+2 zwar bei einem Einstandspreis von 750.000,00 EUR einen Erlös von 1,1 Mio EUR vereinnahmt,
jedoch noch Rabatte gewährt, Kosten zu tragen und Gewinnbeteiligungen zu zahlen gehabt, so dass am Ende ein
Gewinn von nur 182.000,00 EUR verblieb.
-Der aufgrund eines nicht überzeugenden Geschäftsmodells und schlechter Zahlen des Zielunternehmens erforderliche
Verkauf eines anderen Unternehmens brachte dagegen einen Verlust von 670.000,00 EUR. Es wurden damit unter dem
Strich erhebliche Verluste für die Anleger realisiert, die auch kein Vermittler mehr schönreden konnte.
"Die Durchhalteparolen der Vermittler aus der Vergangenheit haben, wie die neue Geschäftsführung durch die erfreulich
offene Darstellung der Misswirtschaft der vergangenen Jahre offenlegt, mit der Realität nichts zu tun gehabt. Ein
Beteiligungsjackpot wie Google oder Facebook ist nach Angabe der Verwalterin ebenfalls nicht in Sicht, so dass das
Verhalten der Berater und Vermittler wohl nur vor dem Hintergrund der Vertriebsverträge gesehen werden kann. Uns
vorliegende Vereinbarungen sehen eine umfassende Zahlungs- und Freistellungspflicht der Vermittler gegenüber dem
Hauptvertrieb vor, was sicherlich einen Anreiz setzt, den Anleger so lang wie möglich ruhig zu stellen. Das kann für
Anleger gefährlich werden: Schadensersatzansprüche früher Anleger der V+1 drohen in Kürze zu verjähren", meint
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der viele Anleger der V+-Fonds vertritt und die Darstellung der Geschäftsberichte
schon seit Jahren kritisiert hat.
Schuld und Verantwortung - Warum ist die Kritik von Seiten der Anleger berechtigt?
Der Jurist sieht seine Kritik bestätigt, auch wenn die XOLARIS für die Sünden der Vergangenheit keine Verantwortung
trägt und sogar offen ein weiteres schwieriges Thema auf den Versammlungen ansprach. Es geht dabei um eine von
den V+Gesellschaften erworbene Anleihe bei der M1 Factoring GmbH, einer Schuldverschreibung mit einem Zinssatz
von 3 % pro Jahr. Angesichts des immensen Kostenblocks der V+-Gesellschaften von beispielsweise über 23 % des
Nettoinventarwertes bei der V+ 2 für 2014 ein absolut untaugliches Investment zur Gewinnerzielung. Diese
Schuldverschreibung war mit einem mittleren einstelligen Millionenbetrag zu Gunsten aller drei Fonds am 01.01.2016
fällig, wurde aber nicht bedient. Die XOLARIS bewertet diese Anleihe derzeit zu 67 % des Ausgabewertes, hat aber
noch keine Maßnahmen zu deren Eintreibung getroffen. Während der Versammlung wurde aus dem Publikum
gemutmaßt, dies könne mit der Verflechtung der Person Thomas Fischer bei der M1 Factoring GmbH einerseits und der
3. Anlegerverwaltung der V+-Gruppe, der FIT Fondsinitiator und Treuhand GmbH, zu tun haben. Dies wurde von der
Verwaltung dementiert.
V+ Beteiligungen: Kündigung - Laufzeiten - Fristen - Was erwartet die Anleger?
Die XOLARIS verdeutlichte aber auch die Strategie für eine künftige Neuausrichtung der V+-Fonds. "Aus vielen
Beteiligungen, insbesondere den erworbenen Zweitmarktbeteiligungen, können die V+-Fonds nicht sofort aussteigen.
Kündigungsfristen oder Laufzeiten seien rechtliche Umstände, an die sich auch die Fonds halten müssten", verdeutlicht
der Vorstand der XOLARIS. Für Neuinvestitionen gelte, schon aufgrund des hohen jährlichen Aufwands für die
Wertermittlung jedes Assets, dass erst ab 500.000,00 EUR Beteiligungsvolumen investiert werden könne, um diesen
Aufwand zu rechtfertigen. Auch gebe es schlicht nicht so viele ethisch einwandfreie und wirtschaftliche
erfolgversprechende Zielinvestments, als dass die Limitierung auf solche Ziele vertretbar wäre. Man habe aber bereits
einige neue Investments im Auge, darunter eines aus dem medizinischen Bereich mit einem bereits erprobten Produkt
und eines aus dem Umfeld der Öl- und Gaserzeugung.
Fazit: Bei den Abstimmungen folgten die Gesellschafter dann mehrheitlich den Abstimmungsvorschlägen der
Verwaltungsgesellschaft. Der Abschluss 2014 wurde festgestellt und den bisher verantwortlichen Unternehmen keine
Entlastung erteilt.
"Eine desaströse Bilanz 2014, unprofitable Exits, eine Anleihe in Millionenhöhe, die nicht zurückgezahlt wird, eine
komplette Neuausrichtung ohne Ethikvorbehalt, eine absurd hohe Kostenquote - kein Wunder, dass aus dem
Gesellschafterkreis die Frage aufkam, wie es denn überhaupt weitergehen kann und soll. Hier zeigte sich die neue
Verwaltung ergebnisoffen", berichtet Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Klar ist, so die XOLARIS, das aus den gegenwärtigen Investments nicht genug Kapital an die Gesellschaft zurück fließt,
um neue Investitionen zu tätigen oder den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Diese Kosten werden voll durch die
Ratenzahlungen der Anleger gedeckt. Ob unter diesen Voraussetzungen die Fonds das Ende der prospektierten
Laufzeit erreichen werden, welches weit nach 2030 liegt, oder ob dieses überhaupt sinnvoll sei, könne er nicht
beantworten, erläutert der Vorstand.
Damit ist ein weiteres Problem angesprochen: In welchem Masse könnten denn überhaupt die künftigen Leistungen der
Ratenzahler sichergestellt werden?
Der von der XOLARIS beauftragte und auf dem Podium anwesende Rechtsanwalt hatte hierzu eine klare Meinung: die
Ratenzahlungen, künftige und rückständige aus der Vergangenheit, müssten in jedem Falle, dies sei zwingend,
eingetrieben werden. Alternativ gebe es natürlich die Möglichkeit, die Gesellschaft durch einen Liquidationsbeschluss
aufzulösen. Hierüber müssten aber die Gesellschafter entscheiden. Näheres zu diesem Thema werde man auf der
Gesellschafterversammlung zu dem Jahresabschluss 2015, die im Herbst 2016 stattfinden soll, besprechen.
"Anleger fragen gezielt nach Hilfe und Lösungen. Die Veranstaltung hat den Beteiligten dank der Transparenz
verdeutlicht, wie riskant das Engagement in der Beteiligung an einem Private Equity - Fonds ist. Röhlke Rechtsanwälte
können helfen. Erfahrungen aus anderen Fonds zeigen, dass betroffene Anleger im Falle einer gerichtlichen
Auseinandersetzung besser dastehen, wenn sie frühzeitig Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergriffen haben", sagt
Rechtsanwalt Röhlke.
Der Jurist rät Anlegern sich über ihre Möglichkeiten zu informieren und bei Bedarf einen erfahrenen Anwalt
aufzusuchen. Im Herbst 2016 soll die nächste Gesellschafterversammlung stattfinden, in der die betroffenen hoffentlich
Anleger weitere Antworten und Fakten erhalten werden.
V.i.s.d.P.
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
4. Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere
im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge
als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen
über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
Kontakt
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
Tel.: 0049 (0)30 715 206 71
E-Mail: anwalt@kanzlei-roehlke.de
Web: http://www.kanzlei-roehlke.de
Verbreitet durch PR-Gateway