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Claudia Möller
Fachwirtin für Finanzberatung (IHK), Dipl.-Ing. (FH) Architektur
Fachberaterin für betriebliche Altersversorgung (febs)
Tel.: 04102/454822
Fax: 04102/454823
cm@finesurance.de
www.blog.finesurance.de
geboren 1970
verheiratet, 1 Sohn
Sozialversicherungsfachangestellte (Krankenversicherung)
und Diplom-Ingenieurin für Architektur
seit 2002 in der Versicherungsbranche tätig
seit 2006 aktiv als Versicherungsmaklerin
Expertin für biometrische Risiken (Berufsunfähigkeit, Alter, Lebenszeit, Langlebigkeit)
© Claudia Möller 2013
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25. Pflegeversicherung
Sie brauchen keinen Schutz, wenn …
…Sie glauben, dass der Staat Sie immer auffängt.
…es Sie nicht stört, Ihren Kindern im Alter zur Last zu fallen.
…Sie gerade Millionen im Lotto gewonnen haben.
…Sie auch den Spruch glauben, dass „die Rente sicher“ ist.
…Sie überzeugt sind, dass es nur die anderen trifft.
Quelle: Focus Money 32/2010
© Claudia Möller 2013
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26. Ursachen der Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Psychische und
Verhaltensstörungen
18,6 %
Krankheiten des
Kreislaufsystems
Krankheiten des
Kreislaufsystems
17,7 %
Bösartige Neubildungen
Symptome und abnorme
klinische und Laborbefunde,
die nicht anderorts
klassifiziert werden können
17,1 %
Psychische und
Verhaltensstörungen
15,5 %
Symptome und abnorme
klinische und Laborbefunde,
die nicht anderorts
klassifiziert werden können
Krankheiten des Muskelund Skelettsystems und
des Bindegewebes
Bösartige Neubildungen
8,6 %
Krankheiten des Muskelund Skelettsystems und
des Bindegewebes
Pflegestufe III
17,7 %
Bösartige Neubildungen
8,6 %
Krankheiten des
Kreislaufsystems
17,7 %
18,6 %
Psychische und
Verhaltensstörungen
18,6 %
17,1 %
Krankheiten des Muskelund Skelettsystems und
des Bindegewebes
15,5 %
15,5 %
Symptome und abnorme
klinische und Laborbefunde,
die nicht anderorts
klassifiziert werden können
17,1 %
8,6 %
Quelle: Pflegebericht des Medizinischen Dienstes 2001/2002 – Die fünf häufigsten Krankheitsgruppen
© Claudia Möller 2013
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27. Pressestimmen zur Demenz
»30 % der Antragssteller für häusliche
Pflegeleistungen und 57 % der Antragssteller für stationäre Pflegeleistungen
sind aufgrund von Demenz in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt.«
»Jede zweite Frau
wird dement.«
2012 sind bereits 1,2 Mio. Menschen in Deutschland
an Demenz erkrankt. Bis 2030 erwartet das Statistische Bundesamt einen Anstieg um 50 % auf ca. 1,8
Mio. Demenzerkrankte. Prominente Beispiele wie Rudi
Assauer oder Margaret Thatcher haben diese Krankheit stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert.
»Leitartikel:
Danke, Rudi Assauer!
In einigen Jahren betrifft diese Krankheit
mehr als zwei Millionen Bürger.«
Spiegel Online, 31.01.2012
»Margaret Thatcher
leidet unter Demenz.«
»Demenz kann jährliche
Kosten von mehr als 40.000 €
verursachen.«
Badische Zeitung, 08.02.2012
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Spiegel Online, 24.08.2008
Badische Zeitung, 08.02.2012
»Assauer und die Schrecken
des Vergessens.«
Cicero Online, 05.02.2012
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28. Demenz
Demenz – ein häufiger Pflegegrund, bei dem kein Rollator hilft…
»Demenzkranke werden durch die gesetzliche
Pflegeversicherung schlecht versorgt!
Maximal 120 € pro Monat als Pflegegeld oder
maximal 425 € pro Monat als Sachleistung
erhalten Demenzkranke ab 2013 aus der
gesetzlichen Pflegeversicherung.«
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Viele Menschen sind an Demenz
erkrankt, ohne dass sie eine Pflegestufe
erreicht haben. Mit den Leistungen der
gesetzlichen Pflegeversicherung ist es
nicht möglich, die Betreuung dieser
Menschen zu finanzieren.
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29. Verlauf einer Demenz
Schweregrad (MMSE-Wert)
Leichte Demenz
24
Mittlere Demenz
Schwere Demenz
Kognitive Defizite
Verlust der Selbstständigkeit
20
Verhaltensauffälligkeiten
15
Absolute Pflegebedürftigkeit
10
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Jahre
Quelle: nach Gauthier, 1996
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30. Pflegeversicherung
Endlich spricht die Politik Klartext:
»Die Pflegeversicherung ist von Beginn als Teilkaskoversicherung
angelegt. Das heißt, dass ein erheblicher Teil der Pflegeaufwendungen
aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Deshalb ist es sinnvoll, so
frühzeitig wie möglich damit anzufangen, private Vorsorge für den
Pflegefall zu treffen. Hierzu kommt, dass der Anteil der Pflege-
bedürftigen in den nächsten Jahren deutlich steigen wird.
Das belastet die soziale Pflegeversicherung. Je mehr Menschen
deshalb eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, die sicher
vor staatlichem Zugriff ist und die über die Jahre hinweg Kapital
aufbaut, umso besser. Und damit das leichter fällt und ein Anreiz
gesetzt wird, wollen wir das aus Steuermitteln fördern. Dabei müssen
wir dafür sorgen, dass auch Geringverdiener eine solche Versicherung
abschließen können, die für den Fall, dass Pflegebedürftigkeit eintritt,
ergänzend zur sozialen Pflegeversicherung Geld ausbezahlt.»
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Quelle: Interview mit
Bundesgesundheitsminister
Daniel Bahr für „Wohlfahrt Intern“
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31. Pflegeversicherung
Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten eine
Krankenversicherung, die immer nur die Hälfte zahlt:
Nur die Hälfte bei einem Krankenhausaufenthalt
Nur die Hälfte bei einem Arztbesuch
Nur die Hälfte in der Apotheke
Eine schlechte Versicherung, sagen
Sie, denn bei diesem hohen Risiko
wären Sie ja bald arm.
Stimmt.
Aber eine Frage:
Warum leben Sie dann mit
diesem Risiko bei Ihrer
Pflegeversicherung?
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32. Pflegeleistungen - Pflegestufen
11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung
Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
Wenigstens 1x täglich Hilfebedarf.
Mindestens 90 Minuten pro Tag.
Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten
täglich entfallen.
Wöchentlich mehrfache Hilfe bei hauswirtschaftlicher
Versorgung.
Pflegestufe II – schwere Pflegebedürftigkeit
Mindestens 3x täglich Hilfebedarf.
Mindestens 180 Minuten pro Tag.
Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 120 Minuten
täglich entfallen.
Wöchentlich mehrfache Hilfe bei hauswirtschaftlicher
Versorgung.
Quelle: www.dejure.org
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Pflegestufe III – schwere Pflegebedürftigkeit
Täglich, rund um die Uhr, auch nachts Hilfebedarf.
Mindestens 300 Minuten pro Tag (Härtefall: 360 Minuten).
Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 240 Minuten täglich
entfallen.
Wöchentlich mehrfache Hilfe bei hauswirtschaftlicher
Versorgung.
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33. Wie lange darf Pflege dauern?
Grundpflege
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Tätigkeit
Minuten
min.
Minuten
max.
Grundpflege
Tätigkeit
Minuten
min.
Minuten
max.
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34. Versorgungslücke
Beispiel: Kosten eines durchschnittlichen
Pflegedienstes in Hamburg
Beispiel: Kosten eines durchschnittlichen
Pflegeheimes in Hamburg
Pflegestufe II
Pflegestufe II
Pflegedienst für 3 Stunden täglich
2.475,00 €
Pflegeplatz (inkl. Nebenkosten)
3.389,40 €
./. Zuschuss der Pflegekasse
1.250,00 €
./. Zuschuss der Pfegeklasse
1.279,00 €
= mtl. Eigenanteil
1.225,00 €
= mtl. Eigenanteil
2.110,40 €
+ Essen, Kleidung und Sonstiges
0.500,00 €
+Kleidung und Sonstiges
0.200,00 €
+ Miete, Energie, Telefon
0.750,00 €
./. Mtl. Einkommen (z.B. Rente)
1.250,00 €
./. Mtl. Einkommen (z.B. Rente)
1.225,00 €
= mtl. Versorgungslücke
1.060,40 €
= mtl. Versorgungslücke
1.225,00 €
Bei der Pflege zuhause fallen geringere Kosten
an. Aber es bleiben die Kosten für Miete, Strom,
Essen und Kleidung.
Im Pflegeheim zahlt man die Kosten für Pflege,
Unterbringung und Verpflegung. Aber auch
Investitionskosten für Reparaturen oder
Umbauten sind monatlich zu zahlen.
Quelle für die dargestellten Kosten: Pflegelotse des Verbandes der Ersatzkassen
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35. Kosten und Leistungen nach Pflegestufe und -art
Vollstationäre Pflege
Pflegestufe 0
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Durchschnittliche Kosten
2.050 €
2.300 €
2.700 €
3.200 €
Leistungen der SPV / PPV
225 € - 425 €
1.023 €
1.279 €
1.550 €
1.825 € - 1.625 €
1.277 €
1.421 €
1.650 €
Professionelle, ambulante
und teilstationäre Pflege
Pflegestufe 0
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Durchschnittliche Kosten
520 €
810 €
1.950€
3.360 €
Leistungen der SPV / PPV
225 € - 425 €
450 €
1.100 €
1.550 €
Eigene Kosten
95 € - 295 €
360 €
850 €
1.810 €
Eigene Kosten
Pflegestufe III
Pflegestufe III
Quelle: www.statista.com / www.deutsches-seniorenportal.de
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36. Kosten ermitteln
Ermittlung der Kosten für ein Pflegeheim:
http://www.aok-pflegeheimnavigator.de/
http://bit.ly/1daaK21
Ermittlung der Kosten für ambulante Pflege:
http://www.aok-pflegedienstnavigator.de/
index.php?module=careservice
http://bit.ly/1daaK21
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37. Das finanzielle und familiäre Risiko
Meine Eltern haben ein Leben lang gearbeitet und immer in die Sozialkassen eingezahlt! Warum übernimmt der
Hochtaunuskreis nicht die kompletten Pflegekosten?
Sozialhilfe wird aus Steuermitteln finanziert, nicht aus Versicherungsbeiträgen. Die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege
müssen über Steuermittel wieder eingenommen werden. Um die Belastung aufgrund von Pflegefällen zu mindern,
wurde 1996 die Pflegeversicherung eingeführt. Diese deckt bereits einen Teil der Pflegekosten ab. Des Weiteren
werden das Einkommen und Vermögen Ihrer Mutter / Ihres Vaters zur Deckung der Heimkosten eingesetzt. Die noch
offenen Pflegekosten werden zunächst vom Hochtaunuskreis getragen, vorbehaltlich weiterer Ansprüche wie z.B.
Unterhalt.
§ 1602
BGB
Wieso soll ich für meine Eltern zahlen?
Weil Sie gesetzlich hierzu verpflichtet sind! Das Unterhaltsrecht gehört zum Familienrecht und ist im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) geregelt. Danach sind Verwandte in gerader Linie (Kinder – Eltern) einander zum Unterhalt
verpflichtet. Voraussetzung ist dabei ein Notbedarf auf der einen, finanzielle Leistungsfähigkeit auf der anderen
Seite. Den Notbedarf Ihrer Mutter / Ihres Vaters stellt der Hochtaunuskreis durch einen Sozialhilfebescheid fest. Ihre
finanzielle Leistungsfähigkeit wird in der Folge durch die Leitstelle Unterhalt des Hochtaunuskreises geprüft. Sie sind
in Höhe der errechneten Leistungsfähigkeit per Gesetz verpflichtet, für Ihren Elternteil Unterhalt zu zahlen.
§§ 1601 ff.
BGB
Was ist mit meinen Geschwistern? Müssen wir uns die Sozialhilfekosten nach Personenzahl teilen?
Es gibt keine anteilige Verpflichtung „nach Köpfen“. Der Unterhalt wird nach Leistungsfähigkeit beziffert. Jeder muss
nur soviel zahlen, wie er anteilig entsprechend seinem Einkommen und Vermögen zu leisten vermag. Wer viel
leisten kann, zahlt auch viel, wer wenig leisten kann entsprechend weniger. Höchstens müssen alle zusammen die
tatsächlichen Sozialhilfeausgaben zahlen. Setzen Sie sich mit Ihren Geschwistern am besten frühzeitig in Verbindung.
Wurden alle angeschrieben? Sind Sie zusammen evtl. in der Lage, die Pflegekosten zu bezahlen? Wenn Sie
untereinander eine Möglichkeit finden, die Pflege zu bezahlen oder die häusliche Pflege sicherzustellen (wofür Sie
aus der Pflegeversicherung ein Entgelt bekommen können), kann dies für Sie günstiger sein.
© Claudia Möller 2013
§ 1606
Abs. 3
BGB
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38. Das finanzielle und familiäre Risiko
Verzehr der eigenen Rente
Verzehr des eigenen Vermögens
(bis auf 2.600 €)
Inanspruchnahme der Sozialhilfe
Regress des Sozialamtes
beim Ehe-/Lebenspartner
Regress des Sozialamtes
»Kinder haften für ihre Eltern«
Fast 40% aller stationär Pflegebedürftigen werden durch ihren Pflegefall zu Sozialhilfe-Empfängern
Quelle: Gabler, GWV Fachverlage
Quelle: Information des Hochtaunuskreises Leitstelle für BAföG, Wohngeld und Unterhalt (Stand: 19.09.2006)
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39. Pflegekosten: Kinder haften für ihre Eltern!
»Ich will meinen Kindern
nicht zur Last fallen ...«
»Ich hätte nie daran
gedacht, einmal ein
Sozialfall zu werden ...«
»Wenn Sie es nicht für sich tun –
tun Sie es für Ihre Kinder ...«
40 % der Leistungsempfänger der gesetzlichen
Pflegeversicherung in Pflegestufe III werden zum
Sozialfall.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch
Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und
seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die
erforderliche Leistung von anderen, insbesondere
von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Reicht das laufende Einkommen oder das aufgebaute Vermögen nicht aus, sind die Kinder zum Unterhalt verpflichtet, d. h., der Eigenanteil der Pflegekosten ist durch die Kinder zu zahlen. Nur wenn dies
nicht möglich ist, übernehmen die Sozialämter die
notwendigen Kosten – eine Hilfe, auf die ein großer
Teil der Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen ist.
Quelle: §2 Abs. 1 SGB XII (Nachrang der Sozialhilfe)
© Claudia Möller 2013
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42. Pflegeversicherung
Die Wahl der passenden
Pflegeabsicherung:
eine Entscheidung fürs Leben.
Genau wie die des richtigen
Versicherungsmaklers.
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43. Weiteres Informationen
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