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Diplom-Finanzwirt (FH)
Dr. Carsten Weerth BSc LLM MA
Stetige Einnahmen der Gemeinden mit der Grundsteuer
Für die deutschen Kommunen (Städte und Gemeinden) ist die Grundsteuer eine ihrer
zuverlässigsten Einnahmequellen nach dem Grundsteuergesetz.
2016 flossen rund 13,3 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen -- der Anteil der
Grundsteuer an den gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeinde-
verbände lag im letzten Jahrzehnt konstant bei 14 Prozent.
Inwieweit diese Einnahmen bedroht sind ist indes unklar.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 festgestellt, dass die
bisherige Grundsteuerbemessung verfassungswidrig ist.
Zwar mangelt es laut einem Artikel auf welt.de nicht an Reformvorschlägen, aber
noch ist unklar, wie die neue Grundsteuer konkret aussehen wird.
(Quelle: https://de.statista.com/infografik/13472/grundsteuer-und-uebrige-steuereinnahmen-der-gemeinden)
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Dr. Carsten Weerth BSc LLM MA
(Quelle: https://de.statista.com/infografik/12544/steuereinnahmen-der-gemeinden/)
Die Visualisierungen der statista.com verdeutlichen, dass die bisherige Grundsteuer
eine wichtige und stetige Einnahmequelle der Kommunen ist. Jede Reform muss die
Einnahmesituation der Gemeinden berücksichtigen und langfristig sicherstellen.
Maßgebliche Änderungen in der Einnahmehöhe entstehen (neben der Erhöhung des
Hebesatzes) lediglich durch Bebauung von Grundstücken mit Immobilen, die den
Wert des Grundstücks steigern.
In der zweiten Abbildung wurden nur die Einnahmen der Gemeinden der
bundesdeutschen Flächenländer berücksichtigt.
Diplom-Finanzwirt (FH)
Dr. Carsten Weerth BSc LLM MA
Quellen und weiterführende Hinweise:
BVerfG, Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer
verfassungswidrig, Pressemitteilung Nr. 21/2018 vom 10. April 2018, Urteil vom 10.
April 2018, Az. 1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14,
URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/-
DE/2018/bvg18-021.html
Statista.com, Grundsteueranteil konstant bei 15%, URL: https://de.statista.com/info-
grafik/13472/grundsteuer-und-uebrige-steuereinnahmen-der-gemeinden/
Statista.com, Die Grundsteuer im Kontext der kommunalen Steuereinnahmen, URL:
https://de.statista.com/infografik/12544/steuereinnahmen-der-gemeinden/

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  • 1. Diplom-Finanzwirt (FH) Dr. Carsten Weerth BSc LLM MA Stetige Einnahmen der Gemeinden mit der Grundsteuer Für die deutschen Kommunen (Städte und Gemeinden) ist die Grundsteuer eine ihrer zuverlässigsten Einnahmequellen nach dem Grundsteuergesetz. 2016 flossen rund 13,3 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen -- der Anteil der Grundsteuer an den gesamten Steuereinnahmen der Gemeinden und Gemeinde- verbände lag im letzten Jahrzehnt konstant bei 14 Prozent. Inwieweit diese Einnahmen bedroht sind ist indes unklar. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 festgestellt, dass die bisherige Grundsteuerbemessung verfassungswidrig ist. Zwar mangelt es laut einem Artikel auf welt.de nicht an Reformvorschlägen, aber noch ist unklar, wie die neue Grundsteuer konkret aussehen wird. (Quelle: https://de.statista.com/infografik/13472/grundsteuer-und-uebrige-steuereinnahmen-der-gemeinden)
  • 2. Diplom-Finanzwirt (FH) Dr. Carsten Weerth BSc LLM MA (Quelle: https://de.statista.com/infografik/12544/steuereinnahmen-der-gemeinden/) Die Visualisierungen der statista.com verdeutlichen, dass die bisherige Grundsteuer eine wichtige und stetige Einnahmequelle der Kommunen ist. Jede Reform muss die Einnahmesituation der Gemeinden berücksichtigen und langfristig sicherstellen. Maßgebliche Änderungen in der Einnahmehöhe entstehen (neben der Erhöhung des Hebesatzes) lediglich durch Bebauung von Grundstücken mit Immobilen, die den Wert des Grundstücks steigern. In der zweiten Abbildung wurden nur die Einnahmen der Gemeinden der bundesdeutschen Flächenländer berücksichtigt.
  • 3. Diplom-Finanzwirt (FH) Dr. Carsten Weerth BSc LLM MA Quellen und weiterführende Hinweise: BVerfG, Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig, Pressemitteilung Nr. 21/2018 vom 10. April 2018, Urteil vom 10. April 2018, Az. 1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14, URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/- DE/2018/bvg18-021.html Statista.com, Grundsteueranteil konstant bei 15%, URL: https://de.statista.com/info- grafik/13472/grundsteuer-und-uebrige-steuereinnahmen-der-gemeinden/ Statista.com, Die Grundsteuer im Kontext der kommunalen Steuereinnahmen, URL: https://de.statista.com/infografik/12544/steuereinnahmen-der-gemeinden/