http://www.zahnarztpraxis-freudenstadt.de - ZA Sacha Karmoll, der Zahnarztpraxis Freudenstadt beantwortet die häufigsten Fragen seiner Patienten zum Thema: Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung. Heute: Wird die PZR (professionelle Zahnreinigung, Prophylaxe) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen bzw. bezuschusst? Und bei Kindern? Fangen wir mit den Kindern an. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei Kindern als Prophylaxe-Maßnahme die sogenannten Fissurenversiegelung. Fissuren, das sind die Zahngrübchen in den Seitenzähnen und in den Frontzähnen. Die Krankenkassen bezahlen die Versiegelung dieser Fissuren an den dicken, bleibenden Backenzähnen. Was heisst Versiegelung? Die Grübchen werden speziell vorher abgeschabt, gereinigt, vorbehandelt und es kommt ein hauchdünner Kunststofflack drauf, sodass die Fissuren dann versiegelt sind. Fissuren, diese Zahngrübchen, sind die Stellen, die typischerweise von Karies als erstes befallen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich professionelle Zahnreinigung (PZR / Prophylaxe) nicht. Es gibt aber einzelne Ausnahmefälle. Durch Vereinbarungen einzelner Kassen mit den kassenzahnärztlichen Verrechnungsstellen wird die professionelle Zahnreinigung durchaus noch mal bezuschusst. Dies müssen Sie jedoch im Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse vorweg abklären. Weitere Informationen zur Thematik der Prophylaxe, der professionellen Zahnreinigung finden Sie auf meinen Homepages: www.mein-zahnfleisch-ist-gesund.de oder www.zahnarztpraxis-freudenstadt.de