SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 2
Downloaden Sie, um offline zu lesen
Gdim Izik: Die Untersuchung der Angelegenheit wird am 18. Juli 2017 wieder
aufgenommen werden
Die Strafkammer beim Kassationsgericht in Salé hat am Dienstag, den 11. Juli 2017,
beschlossen, die Untersuchung der Angelegenheit der Ereignisse von Gdim Izik, am
kommenden Dienstag wieder aufzunehmen, gab der Königliche Generalstaatsanwalt beim
Kassationsgericht in Rabat, Hassan Daki, an.
Die Audienz von Dienstag erfuhr die Fortsetzung der Erwiderung der Staatsanwaltschaft zu
den Plädoyers der Verteidigung der Beschuldigten, die sie auf 22 Punkte ausgerichtet hat,
welche sich hauptsächlich auf die Rechtsprechung des Kassationsgerichts bezogen, welcher
bekräftigt, dass die grundlegenden Gerichte nicht dazu angehalten sind, die materielle
Handlung zu bestimmen, welche von jedem Beschuldigten begangen wird, im Falle von
multiplen Urhebern des Todes und im Falle, dass die Belangten nicht des Verbrechens der
Sequestrierung vor dem militärischen Gericht überführt wurden, ausgehend davon, dass kein
Element der öffentlichen Gewalt Opfer einer solchen Handlung geworden ist, präzisierte Herr
Daki in einer Pressemitteilung.
Die Staatsanwaltschaft erläuterte, dass sie die Vorstrafen einiger Beschuldigter erwähnt hat,
nicht um ihre Rückfälligkeit nachzuweisen, aber um die Gefahr aufzuzeigen, die sie
darstellen, was die Ausnahme der Nichtvorlage der Kartenblätter Nr. 2 unangemessen macht,
ließ Herr Daki wissen.
Er hat auch ins Kenntnis gesetzt, dass die Tatsache des Nichturteils der Belangten wegen
nichtgenehmigter Zusammenrottung seitens des militärischen Gerichts nicht daran hindert, sie
wegen begangener Verbrechen während der Dispersion dieser Sammlungsbewegung zu
verfolgen, entsprechend dem Artikel 23 des Dahirs betreffs der öffentlichen Versammlungen.
Desgleichen ist die Ausnahme des nichtentscheidenden Charakters der Schlussfolgerungen
der medizinischen Berichte unbegründet und stößt auf die Obligation der medizinischen
Kommission, die von den internationalen Konventionen festgesetzten Kriterien zu erfüllen,
im Besonderen dem Protokoll von Istanbul, unterstützt die Staatsanwaltschaft, welche den
Inhalt ihrer Anklage bestätigt hat, welche sie während der vorgängigen Audienzen eingereicht
hat.
Daraufhin wurde das Wort der Verteidigung des zivilen Teils für dessen Erwiderung
übergeben, welche sie damit angefangen hat, die berufsmäßige Bearbeitung der Verteidigung
der Beschuldigten in der Angelegenheit sowie das Plädoyer zu begrüßen, das „den Beruf Ehre
erweist“.
Die Verteidigung des zivilen Teils unterstrich desgleichen, dass die Strafrechtsprechung zwar
das Prinzip der Unschuldsvermutung und das Prinzip der Straffreiheit eingerichtet hat, in dem
sie das Urteil des militärischen Gerichts gebrochen hat, um nicht die Tatbestandsmerkmale
präzisiert zu haben, welche im Artikel 267 des Strafgesetzes (CP) vorgesehen sind, aber nicht
über die Tatbestände entschieden hat, welche umqualifiziert werden können (auf der
Grundlage des Artikels 432 des Gesetzes des Strafverfahrens), in den im Artikel 201 und den
nachfolgenden Artikeln des CP vorgesehenen Verbrechen.
Der Königliche Staatsanwalt erläuterte, dass der Urkundsbeamte, in Ausführung der
gerichtlichen Anweisung, sich in den Ort der Gefangenen im Sitz des Gerichtshofs begab, um
den Strafzettel der Audienz vor den Belangten vorzulesen, aber sie haben ihn erneut
unterbrochen, in dem sie sich verweigert haben, ihm Gehör zu schenken, was ihn daran
gehindert hat, seinen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen, hinzufügend, dass er sich danach in
die Strafanstalt begeben hat, um die anderen Beschuldigten über den Ablauf der Audienz zu
informieren.
Herr Daki hat darüber hinaus festgestellt, dass die unter Arrest stehenden Beschuldigten zu
dieser Audienz vorgeladen wurden, mit Ausnahme von Zwei, welche Arztzeugnissen
eingereicht haben, welche vom Arzt der Strafanstalt ausgefertigt wurden.
Desgleichen erschienen zu dieser Audienz zwei Beschuldigte, welche in Freizügigkeit
verfolgt sind, die Pflichtverteidiger der Beschuldigten und die Verteidigung des zivilen Teils,
fügte er hinzu, angebend, dass die in Freizügigkeit verfolgten Belangten abgelehnt haben, den
Audienzsaal zu betreten, um vor den Gerichtshof zu erscheinen, was ihn dazu veranlasst hat,
die Untersuchung der Angelegenheit in ihrer Abwesenheit fortzufahren, entsprechend der
Bestimmungen des Artikels 423 des Gesetzes des Strafverfahrens und sie über den Abschluss
der Audienz des Ablaufs des Verfahrens via den Urkundsbeamten zu informieren.
Der Königliche Staatsanwalt hat auch betont, dass alle Vorkehrungen getroffen wurden, um
den Zugang etlicher Person zu erleichtern, welche diesem Verfahren beiwohnen möchte,
gefolgt von einigen Verwandten der Opfer und der Beschuldigten, der Beobachter und der
nationalen und internationalen Medien.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com

Weitere ähnliche Inhalte

Empfohlen

Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie InsightsSocial Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
Kurio // The Social Media Age(ncy)
 

Empfohlen (20)

AI Trends in Creative Operations 2024 by Artwork Flow.pdf
AI Trends in Creative Operations 2024 by Artwork Flow.pdfAI Trends in Creative Operations 2024 by Artwork Flow.pdf
AI Trends in Creative Operations 2024 by Artwork Flow.pdf
 
Skeleton Culture Code
Skeleton Culture CodeSkeleton Culture Code
Skeleton Culture Code
 
PEPSICO Presentation to CAGNY Conference Feb 2024
PEPSICO Presentation to CAGNY Conference Feb 2024PEPSICO Presentation to CAGNY Conference Feb 2024
PEPSICO Presentation to CAGNY Conference Feb 2024
 
Content Methodology: A Best Practices Report (Webinar)
Content Methodology: A Best Practices Report (Webinar)Content Methodology: A Best Practices Report (Webinar)
Content Methodology: A Best Practices Report (Webinar)
 
How to Prepare For a Successful Job Search for 2024
How to Prepare For a Successful Job Search for 2024How to Prepare For a Successful Job Search for 2024
How to Prepare For a Successful Job Search for 2024
 
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie InsightsSocial Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
Social Media Marketing Trends 2024 // The Global Indie Insights
 
Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024
Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024
Trends In Paid Search: Navigating The Digital Landscape In 2024
 
5 Public speaking tips from TED - Visualized summary
5 Public speaking tips from TED - Visualized summary5 Public speaking tips from TED - Visualized summary
5 Public speaking tips from TED - Visualized summary
 
ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd
ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd
ChatGPT and the Future of Work - Clark Boyd
 
Getting into the tech field. what next
Getting into the tech field. what next Getting into the tech field. what next
Getting into the tech field. what next
 
Google's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search Intent
Google's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search IntentGoogle's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search Intent
Google's Just Not That Into You: Understanding Core Updates & Search Intent
 
How to have difficult conversations
How to have difficult conversations How to have difficult conversations
How to have difficult conversations
 
Introduction to Data Science
Introduction to Data ScienceIntroduction to Data Science
Introduction to Data Science
 
Time Management & Productivity - Best Practices
Time Management & Productivity -  Best PracticesTime Management & Productivity -  Best Practices
Time Management & Productivity - Best Practices
 
The six step guide to practical project management
The six step guide to practical project managementThe six step guide to practical project management
The six step guide to practical project management
 
Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...
Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...
Beginners Guide to TikTok for Search - Rachel Pearson - We are Tilt __ Bright...
 
Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...
Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...
Unlocking the Power of ChatGPT and AI in Testing - A Real-World Look, present...
 
12 Ways to Increase Your Influence at Work
12 Ways to Increase Your Influence at Work12 Ways to Increase Your Influence at Work
12 Ways to Increase Your Influence at Work
 
ChatGPT webinar slides
ChatGPT webinar slidesChatGPT webinar slides
ChatGPT webinar slides
 
More than Just Lines on a Map: Best Practices for U.S Bike Routes
More than Just Lines on a Map: Best Practices for U.S Bike RoutesMore than Just Lines on a Map: Best Practices for U.S Bike Routes
More than Just Lines on a Map: Best Practices for U.S Bike Routes
 

Gdim izik die untersuchung der angelegenheit wird am 18. juli 2017 wieder aufgenommen werden

  • 1. Gdim Izik: Die Untersuchung der Angelegenheit wird am 18. Juli 2017 wieder aufgenommen werden Die Strafkammer beim Kassationsgericht in Salé hat am Dienstag, den 11. Juli 2017, beschlossen, die Untersuchung der Angelegenheit der Ereignisse von Gdim Izik, am kommenden Dienstag wieder aufzunehmen, gab der Königliche Generalstaatsanwalt beim Kassationsgericht in Rabat, Hassan Daki, an. Die Audienz von Dienstag erfuhr die Fortsetzung der Erwiderung der Staatsanwaltschaft zu den Plädoyers der Verteidigung der Beschuldigten, die sie auf 22 Punkte ausgerichtet hat, welche sich hauptsächlich auf die Rechtsprechung des Kassationsgerichts bezogen, welcher bekräftigt, dass die grundlegenden Gerichte nicht dazu angehalten sind, die materielle Handlung zu bestimmen, welche von jedem Beschuldigten begangen wird, im Falle von multiplen Urhebern des Todes und im Falle, dass die Belangten nicht des Verbrechens der Sequestrierung vor dem militärischen Gericht überführt wurden, ausgehend davon, dass kein Element der öffentlichen Gewalt Opfer einer solchen Handlung geworden ist, präzisierte Herr Daki in einer Pressemitteilung. Die Staatsanwaltschaft erläuterte, dass sie die Vorstrafen einiger Beschuldigter erwähnt hat, nicht um ihre Rückfälligkeit nachzuweisen, aber um die Gefahr aufzuzeigen, die sie darstellen, was die Ausnahme der Nichtvorlage der Kartenblätter Nr. 2 unangemessen macht, ließ Herr Daki wissen. Er hat auch ins Kenntnis gesetzt, dass die Tatsache des Nichturteils der Belangten wegen nichtgenehmigter Zusammenrottung seitens des militärischen Gerichts nicht daran hindert, sie wegen begangener Verbrechen während der Dispersion dieser Sammlungsbewegung zu verfolgen, entsprechend dem Artikel 23 des Dahirs betreffs der öffentlichen Versammlungen. Desgleichen ist die Ausnahme des nichtentscheidenden Charakters der Schlussfolgerungen der medizinischen Berichte unbegründet und stößt auf die Obligation der medizinischen Kommission, die von den internationalen Konventionen festgesetzten Kriterien zu erfüllen, im Besonderen dem Protokoll von Istanbul, unterstützt die Staatsanwaltschaft, welche den Inhalt ihrer Anklage bestätigt hat, welche sie während der vorgängigen Audienzen eingereicht hat. Daraufhin wurde das Wort der Verteidigung des zivilen Teils für dessen Erwiderung übergeben, welche sie damit angefangen hat, die berufsmäßige Bearbeitung der Verteidigung der Beschuldigten in der Angelegenheit sowie das Plädoyer zu begrüßen, das „den Beruf Ehre erweist“. Die Verteidigung des zivilen Teils unterstrich desgleichen, dass die Strafrechtsprechung zwar das Prinzip der Unschuldsvermutung und das Prinzip der Straffreiheit eingerichtet hat, in dem sie das Urteil des militärischen Gerichts gebrochen hat, um nicht die Tatbestandsmerkmale präzisiert zu haben, welche im Artikel 267 des Strafgesetzes (CP) vorgesehen sind, aber nicht über die Tatbestände entschieden hat, welche umqualifiziert werden können (auf der
  • 2. Grundlage des Artikels 432 des Gesetzes des Strafverfahrens), in den im Artikel 201 und den nachfolgenden Artikeln des CP vorgesehenen Verbrechen. Der Königliche Staatsanwalt erläuterte, dass der Urkundsbeamte, in Ausführung der gerichtlichen Anweisung, sich in den Ort der Gefangenen im Sitz des Gerichtshofs begab, um den Strafzettel der Audienz vor den Belangten vorzulesen, aber sie haben ihn erneut unterbrochen, in dem sie sich verweigert haben, ihm Gehör zu schenken, was ihn daran gehindert hat, seinen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen, hinzufügend, dass er sich danach in die Strafanstalt begeben hat, um die anderen Beschuldigten über den Ablauf der Audienz zu informieren. Herr Daki hat darüber hinaus festgestellt, dass die unter Arrest stehenden Beschuldigten zu dieser Audienz vorgeladen wurden, mit Ausnahme von Zwei, welche Arztzeugnissen eingereicht haben, welche vom Arzt der Strafanstalt ausgefertigt wurden. Desgleichen erschienen zu dieser Audienz zwei Beschuldigte, welche in Freizügigkeit verfolgt sind, die Pflichtverteidiger der Beschuldigten und die Verteidigung des zivilen Teils, fügte er hinzu, angebend, dass die in Freizügigkeit verfolgten Belangten abgelehnt haben, den Audienzsaal zu betreten, um vor den Gerichtshof zu erscheinen, was ihn dazu veranlasst hat, die Untersuchung der Angelegenheit in ihrer Abwesenheit fortzufahren, entsprechend der Bestimmungen des Artikels 423 des Gesetzes des Strafverfahrens und sie über den Abschluss der Audienz des Ablaufs des Verfahrens via den Urkundsbeamten zu informieren. Der Königliche Staatsanwalt hat auch betont, dass alle Vorkehrungen getroffen wurden, um den Zugang etlicher Person zu erleichtern, welche diesem Verfahren beiwohnen möchte, gefolgt von einigen Verwandten der Opfer und der Beschuldigten, der Beobachter und der nationalen und internationalen Medien. Quellen: http://www.corcas.com http://www.sahara-online.net http://www.sahara-culture.com http://www.sahara-villes.com http://www.sahara-developpement.com http://www.sahara-social.com