Der Königliche Generalstaatsanwalt am Berufungsgericht Rabat, Herr Hassan Daki, gab an, dass die Anhörung am Dienstag, den 14. März 2017, in der Verhandlung der Angeklagten im Fall Gdim-Izik in normalen Bedingungen und in der Achtung aller Garantien stattfand, wie in den vorherigen Sitzungen.
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Fall von gdim izik die anhörungen stehen in übereinstimmung mit den garantien eines fairen prozesses königlicher staatsanwalt
1. Fall von Gdim Izik: die Anhörungen stehen in Übereinstimmung mit den Garantien
eines fairen Prozesses (Königlicher Staatsanwalt)
Der Königliche Generalstaatsanwalt am Berufungsgericht Rabat, Herr Hassan Daki, gab an,
dass die Anhörung am Dienstag, den 14. März 2017, in der Verhandlung der Angeklagten im
Fall Gdim-Izik in normalen Bedingungen und in der Achtung aller Garantien stattfand, wie in
den vorherigen Sitzungen.
In einer Erklärung an die Presse nach der sechsten Anhörung des Prozesses in der Annexe des
Berufungsgerichts in Salé, bekräftigte Herr Daki, dass die Vernehmung von drei von ihnen
nach der Überprüfung der Identität der Angeklagten auch von dem Beklagen der
Angeklagten in Frage gestellt wurde und dass die Verteidigung der Zivilpartei erwägte, dass
zwei der Angeklagten sich weigerten, die Fragen zu beantworten, die seitens der
Familienanwälten der Opfer gestellt wurden.
Der Gerichtshof stellte arabisch-hassanisches Dolmetschen zugunsten der Angeklagten zur
Verfügung, welche diese Dienstleistung beantragt hatten, und dass freizügiger Zugang zum
Ort der Anhörung Angehörigen der Opfer und Angeklagten, den marokkanischen und
ausländischen Beobachtern und nationalen und internationalen Medien gewährt wurde, um
dem Verfahren folgen zu dürfen, fügte er hinzu.
Die Strafkammer, die der Annexe des Berufungsgerichts in Salé zugehört, hat beschlossen,
die Anhörung am Mittwoch, den 15. März 2017, fortzusetzen, um die anderen Angeklagten
weiter zu vernehmen.
Am Montag, den 13. März 2017 überprüfte der Gerichtshof die Angeklagten vom Fall Gdim-
Izik, die wegen "krimineller Bandschaft und Gewalt gegen die Polizei, derer vorsätzlicher
Ermordung und Verstümmelung von Körpern sowie Mittäterschaft" verfolgt werden gemäß
den Bestimmungen der Artikels 293, 294 und 297 der Strafprozessordnung.
Quellen:
http://www.corcas.com
http://www.sahara-online.net
http://www.sahara-culture.com
http://www.sahara-villes.com
http://www.sahara-developpement.com
http://www.sahara-social.com