1. Deutschland hofiert Marokko im Hinblick auf die angekündigten tiefgreifenden
Verfassungsreformen vom visionären König Mohammed VI
König Mohammed VI hat Verfassungsreformen, die die Bestrebungen der marokkanischen
Gesellschaft betreffen, ins Leben gerufen. Das sind kühne Initiativen und ein Beispiel für die
Einleitung von Maßnahmen, um im Prozess der Öffnung und der Demokratisierung der Gesellschaft
voranzukommen und insbesondere um der Jugend gerecht zu werden, in einem Kampf für
Entwicklung und für sozialen Zusammenhalt.
Eine stabile Demokratie kann nicht zwar über Nacht geschaffen werden, aber die marokkanische
Regierung ist mit Entschlossenheit bereit, diesen Weg weitereinzuschlagen.
Diese Anstrengungen zielen auf die Trennung, auf die Organisation freier und transparenter
Parlamentswahlen, auf die Bildung einer gewählten Regierung, die dem Willen des Volkes
entstammt, auf die Stärkung des Status des Ministerpräsidenten, auf die Verringerung der
Disparitäten zwischen den Regionen und zwischen den sozialen Schichten, auf die Bekämpfung der
Korruption und auf die Gewährleistung sozialer Gerechtigkeit ab, in Richtung der Achtung der
Menschenrechte.
Teil dieser Prioritäten ist auch eine sinnvolle strategische Zusammenarbeit und Partnerschaft mit der
Europäischen Union im Allgemeinen und mit Deutschland im Besonderen als einen ihrer wichtigsten
Akteuren und um nachzuweisen, dass der Islam mit dem Fortschritt, mit der Toleranz und mit der
Offenheit einhergeht.
Marokko entschied sich seit seiner Unabhängigkeit für ein Mehrparteiensystem und für die Freiheit
der Presse.
Auf anderer Ebene hat Marokko Unterstützung für seine Bemühungen zur Beilegung des Sahara-
Konflikts vonnöten. In diesem Sinne ist der marokkanische Autonomie-Vorschlag eine grundlegende
Basis für den UNO-Prozess der Verhandlungen auf der Suche nach einer endgültig verhandelten
politischen Lösung, der auch Gegenstand dieser neuangekündigten Verfassungsreformen ist.