7. Absatzwege beim direkten Export Ohne Niederlassung im Ausland: Distanzverkehr, Reisende Mit eigener Niederlassung: Verkaufsbüro, Verkaufsniederlassung mit Lager und Auslieferung, Produktionsbetrieb mit Verkaufsorganisation Mit fremder Niederlassung: Handelsvertreter, Kommissionär, Eigenhändler
8. Kooperation beim Export Jointventures: Unternehmensgründung im Importland unter Beteiligung Von Partnern aus dem Export- und Importland Internationale Firmenkonsortien - Projekte Werden nur für die Projektdauer gegründet Typische Projekte: Kraftwerk, Bewässerungsprojekte, Bau großer Industrieanlagen
10. Direkter Import Ohne Einschaltung eines inländischen Importhändlers Verkäufer Einzelhändler Weiter- verarbeitung Direktimporteure: gr. Industriebetriebe, Großbetriebe d. Einzelhandels, Importgemeinschaften
11. Indirekter Import Importhändler werden zwischengeschaltet sie sind meist Einzelhändler oder Kommissionäre. Verkäufer Import- händler Einzel- händler
12. Transithandel Import mit anschließendem Export in ein drittes Land Außenhandelsvorschriften von drei Ländern sind zu beachten !
16. Zahlungsbedingungen Auch im Inlandgeschäft übliche Bestimmungen Dokumenten- akkreditiv Voraus- zahlung Überwiegend im Auslandsgeschäft Übliche Bedingungen Ohne Abnahme- und Dubionsen- risiko Dokumenten- inkasso An- zahlung Nach- nahme Offenes Ziel D/P D/A Mit Abnahme-, ohne Dubiosen- risiko Mit Abnahme-, und Dubiosen- risiko
17. Exportfinanzierung Exportfonds GesmbH Hausbank Kontrollbank Ausländische Abnehmer Exporteur oder Refinanzierung Geförderter Kredit Lieferanten- kredit
18.
19. Begriffserklärung Österreich = Inland (Bundesgebiet) EU = Binnenmarkt (Gemeinschaftsgebiet) Mitgliedstaat = Staat, der der EU angehört Drittstaat = Staat, der nicht der EU angehört Binnengrenzen = Bundesgrenzen gegenüber Mitgliedsstaaten Zollgrenzen = Grenzen des Zollgebietes der EU gegenüber Drittstaaten
20.
21.
22. Österreich EU Länder Drittländer BINNENMARKT Innergemeinschaftliche Lieferung („Ust-befreit“) Innergemeinschaftlicher Erwerb („Erwerbssteuerpflichtig“) Einfuhr „ Einfuhr-Ust-pflichtig“ „ zollpflichtig“ oder „ zollfrei“ Ausfuhr („US- befreit“)