Das Dokument diskutiert den Gesetzentwurf zur Änderung des hessischen Denkmalschutzgesetzes, der ein landesgesetzliches Schatzregal einführen möchte, und äußert Bedenken hinsichtlich der mangelnden Entschädigung für Finder und der potenziellen negativen Auswirkungen auf den Denkmalschutz. Der Autor, Dr. Klaus Graf, lehnt den Entwurf ab und argumentiert, dass ein solches Gesetz eher zu einer Kriminalisierung ehrlicher Finder führen könnte und empfiehlt eine einheitliche bundesrechtliche Regelung. Zudem wird die Notwendigkeit einer empirischen Untersuchung zu den Auswirkungen bestehender Schatzregalregelungen hervorgehoben.