Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in einem Urteil entschieden, dass die Untersagungsverfügung der Beklagten, die der Klägerin die Vermittlung von Sportwetten ohne erforderliche Erlaubnis verbietet, aufgehoben wird. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, und die Berufung gegen dieses Urteil ist innerhalb eines Monats zulässig. Das Urteil beinhaltet zudem Hinweise zur Rechtsmittelbelehrung und den notwendigen Vertretungsformen vor dem Oberverwaltungsgericht.