Da ist es kein Wunder, dass viele Unternehmen peinlich genau den Verpflichtungen und Regeln folgen, um solche Situationen unter allen Umständen zu vermeiden.
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Unschöne überraschungen vermeiden
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Gebäudemanagement,
Gebäudereinigung
Wenn man während der Arbeitszeit einen Unfall hat, dann handelt es sich dabei um einen
Arbeitsunfall und der Arbeitgeber muss dafür gerade stehen, wenn es eine grob fahrlässige
Handlung war. Und nicht nur das, die Zeit, die der Mitarbeiter ausfällt, muss vom Arbeitgeber als
bezahlte Krankentage verbucht werden.
Da ist es kein Wunder, dass viele Unternehmen peinlich genau den Verpflichtungen und Regeln
folgen, um solche Situationen unter allen Umständen zu vermeiden. Allerdings gibt es da ein paar
Stolpersteine. Zum Beispiel verliert man ab einer gewissen Zahl an Mitarbeitern einfach den
Überblick und es ist ebenfalls erforderlich, dass die Mitarbeiter selbst die Ansichten des
Arbeitgebers teilen.
Wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter mit einem heissen Kaffee durch den Gang läuft und dabei ein
wenig von dem Heissgetränk verschüttet, dann liegt es eigentlich in seiner Verantwortung, die
Pfütze selbst aufzuwischen oder umgehend die Gebäudereinigung zu kontaktieren, damit man
sich darum kümmert. In der Zwischenzeit sollte man ein gut sichtbares Schild hinstellen, um
andere Mitarbeiter vor der Rutschgefahr zu warnen.
Tut der verantwortliche Mitarbeiter allerdings nichts dergleichen und jemand rutscht auf dem
Kaffeefleck aus und bricht sich womöglich noch den Arm, dann ist der Arbeitgeber der Schuldige.
Natürlich kann er dann entsprechende Untersuchungen einleiten, um den Mitarbeiter zu finden, der
den Schlamassel verursacht hat, aber dennoch wird er aus dieser Sache nicht mehr
herauskommen. Hier kann man dann nur auf Zeugen hoffen, die eventuell etwas gesehen haben
und den Arbeitgeber entlasten. Doch die ganze Sache hat trotzdem Folgen für die Firma, und
wenn es nur schlechte Presse ist.
Ähnlich verhält es sich auch mit Diebstahl innerhalb der Firma, deshalb werden grundsätzlich
Sicherheitsdienste angeheuert, die stichprobenartig Kontrollen vornehmen, oder sogar jeden
untersuchen, der das Gebäude verlassen will.
Auch wenn es oft den Anschein hat, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter mit solchen Aktionen
schikanieren will, so steckt in den meisten Fällen nur ein Selbstschutz dahinter, denn die
rechtlichen Folgen können verheerend sein.
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Veröffentlicht von gepepeter in Building Management, Business, Security
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Unschöne
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Dienstag Jul 201309
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