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Fair4Business
Unternehmerinnen Forum Nord
12. März 2015
Selbstständig sein.
In Teilzeit
Referentin: Stefanie Kohlmorgen
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.
• Bildungs- und Beratungszentrum in Kiel
• Ziele sind die Verbesserung von Chancen für
Frauen auf dem Arbeitsmarkt und
• Stärkung und Unterstützung von Frauen
• Schwerpunkte: Existenzgründung
Berufliche Perspektiven entwickeln
Know-how am Arbeitsplatz
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Existenzgründung in Deutschland
Zahlen u. Fakten
• Die meisten Existenzgründungen erfolgen in
Deutschland im Dienstleistungsbereich
• Nur ca. 30 % der Gründungen erfolgen als
Vollerwerb
• Mehr als 60 % aller Gründungen erfolgen als
Gründungen in Teilzeit
• Der Anteil der Frauen an Existenzgründungen ges.
liegt bei ca. 30% (in Teilzeit bei 43%)
• Gründungen von Frauen erfolgen häufig in Teilzeit,
als Neben- oder Zuerwerb
• 77% gründen als Solo-Selbständige
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Welche Vorteile hat eine
Selbstständigkeit in Teilzeit?
• Testen der Tragfähigkeit einer Geschäftsidee
• evtl. geringer Finanzierungsbedarf/geringeres
Risiko
• bessere Vereinbarkeit von Beruf und anderen
Lebensbereichen, z.B. Familie
• Zusatzeinkommen
• ggf. keine / geringe Beiträge für
Sozialversicherung
• Berufliche Leidenschaft – Selbstverwirklichung
durch zusätzliches Betätigungsfeld
5
Welche Risiken und
Herausforderungen stellen sich?
• Mehrfachbelastung durch mehrere
Handlungsfelder: Beschäftigung u.
Selbstständigkeit
• Managen von Zeit, Kunden, Angebot
• Professionalität auch in Teilzeit
• Sicherung der Wirtschaftlichkeit auch bei
geringerem Zeiteinsatz
6
Formen der
Teilzeit - Selbstständigkeit
• Nebenerwerb - neben angestellter
Teilzeittätigkeit
• Zuerwerb - während Familienzeit, Studium,
Rente
• Hinzuverdienst - bei Arbeitslosigkeit (Bezug
von ALG I und ALG II)
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Definition Selbstständigkeit
gilt auch für Teilzeit-Selbstständigkeit
• Selbstständig: in eigenem Namen und auf eigene
Rechnung
• Erlaubte Tätigkeit: der ausübenden Person und
gesetzlich erlaubt
• Auf Dauer angelegt: keine sporadische Tätigkeit
• Gewinnabsicht muss vorhanden und erkennbar sein:
eigene Werbung, Gewinn nach angemessener Zeit
• Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr:
Angebot gegen Bezahlung
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Nebenerwerb
neben Beschäftigung / Arbeitsrecht
Grundrecht der Berufsfreiheit, aber:
Berücksichtigung der Vorgaben im
Arbeitsvertrag und Tarifverträgen
• keine wirtschaftliche Konkurrenz zur
ArbeitgeberIn
• keine Beeinträchtigung bei Ausübung der
Hauptbeschäftigung, auch Erholung
• keine Verletzung der vertraglichen Pflichten
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Nebenerwerb
neben Beschäftigung / Sozialversicherung
• Sozialversicherung über die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
falls diese von höherer wirtschaftlicher u.
zeitlicher Bedeutung ist
• Besondere Vorgaben der gesetzlichen
Krankenversicherung
• Besondere Regelungen der gesetzlichen
Rentenversicherungspflicht
10
Zuerwerb
während Familienzeit/ Sozialversicherung
• Der Verbleib in der Familienversicherung
der GKV, bis 405,-€ Einkommen
• Bei manchen Kassen ein besonderer Tarif
für nicht-hauptberufliche Selbstständige,
bis 945,-€ Einkommen
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Altersvorsorge
Ein Thema auch für Teilzeit - Selbstständige
• Eine allgemeine Verpflichtung für Selbstständige zur
Altersvorsorge existiert (noch) nicht.
• Einige Berufsgruppen sind über ihre
berufsständischen Versorgungen pflichtversichert
• Einige Berufsgruppen sind auch als Selbstständige
immer versicherungspflichtig in der deutschen
Rentenversicherung, z.B. Lehrende, Pflegeberufe
• Drei Systeme der Altersvorsorge:
– gesetzliche Rentenversicherung
– berufsständische Versorgungen
– private Altersvorsorge
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Gesetzliche Rentenversicherung
Versicherungspflicht auch für Teilzeit-
Selbstständige
• Rentenversicherungspflicht auch bei einer TZ-
Selbstständigkeit
– bei einem Gewinn > 450 € / Monat, wer zu den
versicherungspflichtigen Berufsgruppen zählt
– und Selbstständige mit einem Auftraggeber
• Meldepflicht innerhalb von 3 Monaten nach Gründung
• Monatlicher Beitrag: einkommensbezogen 18,7% v.
Gewinn oder pauschaler Regelbeitrag 530,15 € (2015)
• Halber Regelbeitrag für GründerInnen in den ersten 3
Jahren auf Antrag möglich
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Steuern auch für Teilzeit-Selbstständige
Umsatzsteuer
• Umsatzsteuer 19% auf Waren und
Dienstleistungen, ermäßigter Steuersatz 7%
auf Kunst, Bücher u.a.
• Umsatzsteuerbefreiung für
Kleinunternehmen: Jahresumsatz unter
17.500 €,
• Wahlfreiheit für Kleinunternehmen
• Umsatzsteuerfreiheit der heilenden Berufe
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Die Wirtschaftlichkeit
Ein Thema auch für Teilzeit-Selbstständige
• Ermittlung der Kosten
• Mindestumsatzplanung
• Planung der Arbeitszeit: bezahlte und
unternehmerische Arbeitszeit
• Kalkulation der Preise und Honorare
15
Auch Teilzeit - Selbstständigkeit
braucht…
• Mut zum Risiko
• Energie und Leidenschaft
• Kreativität und Gestaltungswille
• Durchhaltevermögen und einen langen Atem
• Physische und psychische Gesundheit
• Gutes Selbstmanagement
• Vernetztes Denken und Arbeiten
• Selbstfürsorge
• Ein unterstützendes privates Umfeld
• Gute Netzwerke

Selbstständig in Teilzeit

  • 1.
    1 Fair4Business Unternehmerinnen Forum Nord 12.März 2015 Selbstständig sein. In Teilzeit Referentin: Stefanie Kohlmorgen
  • 2.
    Frauennetzwerk zur Arbeitssituatione.V. • Bildungs- und Beratungszentrum in Kiel • Ziele sind die Verbesserung von Chancen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt und • Stärkung und Unterstützung von Frauen • Schwerpunkte: Existenzgründung Berufliche Perspektiven entwickeln Know-how am Arbeitsplatz 2
  • 3.
    3 Existenzgründung in Deutschland Zahlenu. Fakten • Die meisten Existenzgründungen erfolgen in Deutschland im Dienstleistungsbereich • Nur ca. 30 % der Gründungen erfolgen als Vollerwerb • Mehr als 60 % aller Gründungen erfolgen als Gründungen in Teilzeit • Der Anteil der Frauen an Existenzgründungen ges. liegt bei ca. 30% (in Teilzeit bei 43%) • Gründungen von Frauen erfolgen häufig in Teilzeit, als Neben- oder Zuerwerb • 77% gründen als Solo-Selbständige
  • 4.
    4 Welche Vorteile hateine Selbstständigkeit in Teilzeit? • Testen der Tragfähigkeit einer Geschäftsidee • evtl. geringer Finanzierungsbedarf/geringeres Risiko • bessere Vereinbarkeit von Beruf und anderen Lebensbereichen, z.B. Familie • Zusatzeinkommen • ggf. keine / geringe Beiträge für Sozialversicherung • Berufliche Leidenschaft – Selbstverwirklichung durch zusätzliches Betätigungsfeld
  • 5.
    5 Welche Risiken und Herausforderungenstellen sich? • Mehrfachbelastung durch mehrere Handlungsfelder: Beschäftigung u. Selbstständigkeit • Managen von Zeit, Kunden, Angebot • Professionalität auch in Teilzeit • Sicherung der Wirtschaftlichkeit auch bei geringerem Zeiteinsatz
  • 6.
    6 Formen der Teilzeit -Selbstständigkeit • Nebenerwerb - neben angestellter Teilzeittätigkeit • Zuerwerb - während Familienzeit, Studium, Rente • Hinzuverdienst - bei Arbeitslosigkeit (Bezug von ALG I und ALG II)
  • 7.
    7 Definition Selbstständigkeit gilt auchfür Teilzeit-Selbstständigkeit • Selbstständig: in eigenem Namen und auf eigene Rechnung • Erlaubte Tätigkeit: der ausübenden Person und gesetzlich erlaubt • Auf Dauer angelegt: keine sporadische Tätigkeit • Gewinnabsicht muss vorhanden und erkennbar sein: eigene Werbung, Gewinn nach angemessener Zeit • Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr: Angebot gegen Bezahlung
  • 8.
    8 Nebenerwerb neben Beschäftigung /Arbeitsrecht Grundrecht der Berufsfreiheit, aber: Berücksichtigung der Vorgaben im Arbeitsvertrag und Tarifverträgen • keine wirtschaftliche Konkurrenz zur ArbeitgeberIn • keine Beeinträchtigung bei Ausübung der Hauptbeschäftigung, auch Erholung • keine Verletzung der vertraglichen Pflichten
  • 9.
    9 Nebenerwerb neben Beschäftigung /Sozialversicherung • Sozialversicherung über die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, falls diese von höherer wirtschaftlicher u. zeitlicher Bedeutung ist • Besondere Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung • Besondere Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht
  • 10.
    10 Zuerwerb während Familienzeit/ Sozialversicherung •Der Verbleib in der Familienversicherung der GKV, bis 405,-€ Einkommen • Bei manchen Kassen ein besonderer Tarif für nicht-hauptberufliche Selbstständige, bis 945,-€ Einkommen
  • 11.
    11 Altersvorsorge Ein Thema auchfür Teilzeit - Selbstständige • Eine allgemeine Verpflichtung für Selbstständige zur Altersvorsorge existiert (noch) nicht. • Einige Berufsgruppen sind über ihre berufsständischen Versorgungen pflichtversichert • Einige Berufsgruppen sind auch als Selbstständige immer versicherungspflichtig in der deutschen Rentenversicherung, z.B. Lehrende, Pflegeberufe • Drei Systeme der Altersvorsorge: – gesetzliche Rentenversicherung – berufsständische Versorgungen – private Altersvorsorge
  • 12.
    12 Gesetzliche Rentenversicherung Versicherungspflicht auchfür Teilzeit- Selbstständige • Rentenversicherungspflicht auch bei einer TZ- Selbstständigkeit – bei einem Gewinn > 450 € / Monat, wer zu den versicherungspflichtigen Berufsgruppen zählt – und Selbstständige mit einem Auftraggeber • Meldepflicht innerhalb von 3 Monaten nach Gründung • Monatlicher Beitrag: einkommensbezogen 18,7% v. Gewinn oder pauschaler Regelbeitrag 530,15 € (2015) • Halber Regelbeitrag für GründerInnen in den ersten 3 Jahren auf Antrag möglich
  • 13.
    13 Steuern auch fürTeilzeit-Selbstständige Umsatzsteuer • Umsatzsteuer 19% auf Waren und Dienstleistungen, ermäßigter Steuersatz 7% auf Kunst, Bücher u.a. • Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmen: Jahresumsatz unter 17.500 €, • Wahlfreiheit für Kleinunternehmen • Umsatzsteuerfreiheit der heilenden Berufe
  • 14.
    14 Die Wirtschaftlichkeit Ein Themaauch für Teilzeit-Selbstständige • Ermittlung der Kosten • Mindestumsatzplanung • Planung der Arbeitszeit: bezahlte und unternehmerische Arbeitszeit • Kalkulation der Preise und Honorare
  • 15.
    15 Auch Teilzeit -Selbstständigkeit braucht… • Mut zum Risiko • Energie und Leidenschaft • Kreativität und Gestaltungswille • Durchhaltevermögen und einen langen Atem • Physische und psychische Gesundheit • Gutes Selbstmanagement • Vernetztes Denken und Arbeiten • Selbstfürsorge • Ein unterstützendes privates Umfeld • Gute Netzwerke