Das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation eV in Kiel gibt mit den Partner/Innen des Unternehmerinnen-Forums-Nord einen Einblick, wie Frauen auch in Teilzeit erfolgreich in die Selbständigkeit gehen können. Weitere Informationen gibt es unter: www.frauennetzwerk-sh.de.
2. Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.
• Bildungs- und Beratungszentrum in Kiel
• Ziele sind die Verbesserung von Chancen für
Frauen auf dem Arbeitsmarkt und
• Stärkung und Unterstützung von Frauen
• Schwerpunkte: Existenzgründung
Berufliche Perspektiven entwickeln
Know-how am Arbeitsplatz
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Existenzgründung in Deutschland
Zahlen u. Fakten
• Die meisten Existenzgründungen erfolgen in
Deutschland im Dienstleistungsbereich
• Nur ca. 30 % der Gründungen erfolgen als
Vollerwerb
• Mehr als 60 % aller Gründungen erfolgen als
Gründungen in Teilzeit
• Der Anteil der Frauen an Existenzgründungen ges.
liegt bei ca. 30% (in Teilzeit bei 43%)
• Gründungen von Frauen erfolgen häufig in Teilzeit,
als Neben- oder Zuerwerb
• 77% gründen als Solo-Selbständige
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Welche Vorteile hat eine
Selbstständigkeit in Teilzeit?
• Testen der Tragfähigkeit einer Geschäftsidee
• evtl. geringer Finanzierungsbedarf/geringeres
Risiko
• bessere Vereinbarkeit von Beruf und anderen
Lebensbereichen, z.B. Familie
• Zusatzeinkommen
• ggf. keine / geringe Beiträge für
Sozialversicherung
• Berufliche Leidenschaft – Selbstverwirklichung
durch zusätzliches Betätigungsfeld
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Welche Risiken und
Herausforderungen stellen sich?
• Mehrfachbelastung durch mehrere
Handlungsfelder: Beschäftigung u.
Selbstständigkeit
• Managen von Zeit, Kunden, Angebot
• Professionalität auch in Teilzeit
• Sicherung der Wirtschaftlichkeit auch bei
geringerem Zeiteinsatz
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Formen der
Teilzeit - Selbstständigkeit
• Nebenerwerb - neben angestellter
Teilzeittätigkeit
• Zuerwerb - während Familienzeit, Studium,
Rente
• Hinzuverdienst - bei Arbeitslosigkeit (Bezug
von ALG I und ALG II)
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Definition Selbstständigkeit
gilt auch für Teilzeit-Selbstständigkeit
• Selbstständig: in eigenem Namen und auf eigene
Rechnung
• Erlaubte Tätigkeit: der ausübenden Person und
gesetzlich erlaubt
• Auf Dauer angelegt: keine sporadische Tätigkeit
• Gewinnabsicht muss vorhanden und erkennbar sein:
eigene Werbung, Gewinn nach angemessener Zeit
• Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr:
Angebot gegen Bezahlung
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Nebenerwerb
neben Beschäftigung / Arbeitsrecht
Grundrecht der Berufsfreiheit, aber:
Berücksichtigung der Vorgaben im
Arbeitsvertrag und Tarifverträgen
• keine wirtschaftliche Konkurrenz zur
ArbeitgeberIn
• keine Beeinträchtigung bei Ausübung der
Hauptbeschäftigung, auch Erholung
• keine Verletzung der vertraglichen Pflichten
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Nebenerwerb
neben Beschäftigung / Sozialversicherung
• Sozialversicherung über die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
falls diese von höherer wirtschaftlicher u.
zeitlicher Bedeutung ist
• Besondere Vorgaben der gesetzlichen
Krankenversicherung
• Besondere Regelungen der gesetzlichen
Rentenversicherungspflicht
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Zuerwerb
während Familienzeit/ Sozialversicherung
• Der Verbleib in der Familienversicherung
der GKV, bis 405,-€ Einkommen
• Bei manchen Kassen ein besonderer Tarif
für nicht-hauptberufliche Selbstständige,
bis 945,-€ Einkommen
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Altersvorsorge
Ein Thema auch für Teilzeit - Selbstständige
• Eine allgemeine Verpflichtung für Selbstständige zur
Altersvorsorge existiert (noch) nicht.
• Einige Berufsgruppen sind über ihre
berufsständischen Versorgungen pflichtversichert
• Einige Berufsgruppen sind auch als Selbstständige
immer versicherungspflichtig in der deutschen
Rentenversicherung, z.B. Lehrende, Pflegeberufe
• Drei Systeme der Altersvorsorge:
– gesetzliche Rentenversicherung
– berufsständische Versorgungen
– private Altersvorsorge
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Gesetzliche Rentenversicherung
Versicherungspflicht auch für Teilzeit-
Selbstständige
• Rentenversicherungspflicht auch bei einer TZ-
Selbstständigkeit
– bei einem Gewinn > 450 € / Monat, wer zu den
versicherungspflichtigen Berufsgruppen zählt
– und Selbstständige mit einem Auftraggeber
• Meldepflicht innerhalb von 3 Monaten nach Gründung
• Monatlicher Beitrag: einkommensbezogen 18,7% v.
Gewinn oder pauschaler Regelbeitrag 530,15 € (2015)
• Halber Regelbeitrag für GründerInnen in den ersten 3
Jahren auf Antrag möglich
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Steuern auch für Teilzeit-Selbstständige
Umsatzsteuer
• Umsatzsteuer 19% auf Waren und
Dienstleistungen, ermäßigter Steuersatz 7%
auf Kunst, Bücher u.a.
• Umsatzsteuerbefreiung für
Kleinunternehmen: Jahresumsatz unter
17.500 €,
• Wahlfreiheit für Kleinunternehmen
• Umsatzsteuerfreiheit der heilenden Berufe
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Die Wirtschaftlichkeit
Ein Thema auch für Teilzeit-Selbstständige
• Ermittlung der Kosten
• Mindestumsatzplanung
• Planung der Arbeitszeit: bezahlte und
unternehmerische Arbeitszeit
• Kalkulation der Preise und Honorare
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Auch Teilzeit - Selbstständigkeit
braucht…
• Mut zum Risiko
• Energie und Leidenschaft
• Kreativität und Gestaltungswille
• Durchhaltevermögen und einen langen Atem
• Physische und psychische Gesundheit
• Gutes Selbstmanagement
• Vernetztes Denken und Arbeiten
• Selbstfürsorge
• Ein unterstützendes privates Umfeld
• Gute Netzwerke