Die Richtlinie regelt die Antragsverfahren für neu zusammengestellte Mastermodule im Ergänzungsbereich des M.A. an der Philosophischen Fakultät, wobei Module grundsätzlich aus den Masterstudiengängen dieser Fakultät gewählt werden sollten. Abweichungen sind nur in Ausnahmen möglich und der Antrag muss mit Begründung an den Vorsitzenden des M.A.-Prüfungsausschusses gerichtet werden. Außerdem sind die formalen Anforderungen an die Modulbeschreibung festgelegt und Anträge zur Anrechnung von Modulen aus anderen Studiengängen müssen ebenfalls begründet werden.