Überblick über verschiedene Geschäftsmodelle und alternative Finanzierungsformen für Schiffsgesellschaften und Reedereien als Formen der Restrukturierung
4. • PWC-Studie 58 % der befragten deutschen Reedereien sehen Zusammenschlüsse
und Kooperationen als erfolgreiche Zukunftsstrategie.
Möglichkeiten der Zusammenarbeit
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Kooperation
JointVenture
UV
Intensität der Zusammenarbeit
5. Motive und Kriterien
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Erschließung neuer Märkte und Regionen
Austausch von Know-how
Erweiterung des Angebots
Wachstum
Synergieeffekte
• Verbesserung der
Wettbewerbsposition
• Erschließung neuer
Finanzierungsquellen
6. • Beispiele: Zusammenarbeit bei Bereederung oder Befrachtung
• Rechtliche Selbständigkeit bleibt
• Gesellschafterstruktur und Gesellschaftsorgane bleiben unverändert
• Achtung: Haftung! jede Reederei haftet direkt gegenüber Dritten für Schäden,
die aus der Kooperation entstehen
Lösung: Haftungsbeschränkung mit Dritten vereinbaren
Kooperation
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Kooperationsvertrag
Reederei A Reederei B
7. • Komplexer als schlichte Kooperation
• Vorteil: Haftungsbeschränkung auf JointVenture Gesellschaft möglich
JointVenture
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JointVentureVertrag
Reederei A Reederei B
JointVenture
Gesellschaft
z.B. 50 % z.B. 50 %
Bar- oder
Sacheinlage
Bar- oder
Sacheinlage
8. Seite 8
JointVenture – Beispiel Auffanggesellschaft
KG neuKG neuKG neu
Bank(en)
KG 1
KG 2
KG 3
Darlehen
alt
„Anleger“
Reederei A Reederei B Reederei C
Geschäftsführ.
Gesellschafter
GmbH & Co. KG
(„Auffanggesellschaft“)
Bank(en)
Verkauf der Schiffe und Besserungsschein
Darlehen
neu
Garantie
11. • Geringe Anforderungen an externes Rating
• KeinWertpapierprospekt
• Keine öffentliche Publizitätspflicht
• nur vertragliche Informationspflichten
• Diversifizierung der Gläubigerstruktur gegenüber normalem Darlehen
Schuldscheindarlehen
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Zahlung
InstitutionelleAnleger
Darlehensgeber
(z.B. Bank)
Reederei
Darlehens-
vertrag
Darlehens-
betrag
Schuld-
scheine
…
Forderungsabtretung
oder
Vertragsübernahme
12. • Anleiheemission erfolgt über Kapitalmarkt
• Hochzinsanleihen (High-Yield Bonds) ab ca. EUR 150 Mio. / Mittelstandsanleihen (Mini-Bonds) ab ca. EUR 10 Mio.
• Lange Laufzeiten, keine laufendeTilgung, keine bzw. nur nachrangige Besicherung
• Unabhängigkeit von der Hausbank
Anleihen
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Kapitalgeber Kapitalgeber
Reederei
Anleihe AnleiheZahlung
Anleihebetrag
Zahlung
Anleihebetrag
14. Fazit
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• Handeln Sie zukunftsgerichtet!
• Haben Sie keine Angst vorVeränderungen!
• Bleiben Sie im „Driver‘s Seat“!
• Begreifen Sie schwierige Situationen als Chance,
IhreWettbewerbsposition zu verbessern!
15. Prof. Dr. Stephan R. Göthel, LL.M. (Cornell)
Rechtsanwalt,Wirtschaftsmediator, Partner
stephan.goethel@pier11.de
+ 49(0) 40. 30 37 529-0
aktuell Gründungspartner von Pier 11
Professor für Unternehmensrecht an der BSP Business School Berlin
Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School
2008-2015 Rechtsanwalt und Partner beiTaylor Wessing in Hamburg
2007 Rechtsanwalt bei Happ Luther in Hamburg
2003-2007 Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Hamburg
2001-2003 Wissenschaftlicher Assistent an der Bucerius Law School
1998-2000 Referendariat in Düsseldorf
1992-1998, Studium an den Universitäten Münster (Dr. jur.), Lausanne, Straßburg,
2002/2003 der University of Michigan Law School und der Cornell Law School (LL.M.)
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16. Dr. Oliver Rossbach
Rechtsanwalt, Partner
oliver.rossbach@pier11.de
+ 49(0) 40. 30 37 529-0
aktuell Gründungspartner von Pier 11
2013-2015 Rechtsanwalt und Partner beiTaylor Wessing in Hamburg
2007-2013 Syndikusanwalt (Director) bei der Deutsche Bank AG in Frankfurt und Hamburg
2003-2007 Syndikusanwalt beim Bundesverband deutscher Banken in Berlin
2001-2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Bucerius Law School in Hamburg
1998-2000 Referendariat in Düsseldorf
1993-1998 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Konstanz (Dr. jur.) undGenf
1990-1993 Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Deutsche Bank Gruppe in Köln
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