Freiwillige Selbstkontrolle  Rechtlicher Hintergrund  Institutionen der freiwilligen Selbstkontrolle: Deutsche Presserat Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)‏ Freiwillige Selbstkontrolle  Multimedia- Diensteanbieter (FSM)‏ Diskussion
Jugendschutz Rechtliche Regelungen zum Schutz von  Minderjährigen vor sittlichen,  gesundheitlichen, sonstigen Gefahren  (Tabakwaren, Alkohol, Diskotheken,  jugendgefährdende Medien  etc.) ‏ Jugendmedienschutz  JuSchG JMStV
Einrichtungen des Jugendmedienschutzes   Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Kommission für Jugendschutz (KJM)  Jugendschutz.net GmbH Freiwillige Selbstkontrolle   Deutscher Presserat FSK USK FSF FSM ASK
Deutscher Presserat  Freiwillige Selbstkontrolle der gedruckten Medien  Gründung 20. November 1956  (politischer Hintergrund)  10 Gründungsmitglieder (5 Verleger, 5 Journalisten) Ziel : „Repräsentative Gesamtvertretung der deutschen Presse als ein freies Organ zur Verteidigung und Wahrung der Pressefreiheit & gleichzeitig die Einhaltung der Grenzen der Pressefreiheit“
Aufgaben & Struktur  Aufgaben u.a. Ansehen der Presse (Berufsethik)‏ Pressekodex Prüfung von Beschwerden/ Maßnahmen Seit 1.01.2009: redaktionelle Beiträge in Online-Medien Struktur Zusammenschluss von BDZV, VDZ, DJU, dju Gremium: 28-köpfiges Plenum Beschwerdeausschuss – 2 Kammern /  je 8 Mitgliedern Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz / 8 Mitglieder
Beschwerdeverfahren  3 Stufen 1. Feststellung der Zuständigkeit 2. Prüfung anhand des Pressekodex 3. Beschwerdeausschuss Sanktionen Hinweis Missbilligung Rüge  (öffentlich, nichtöffentlich)
 
 
Statistik  4 6 4 7 Nichtöffentliche Rügen  31 36 25 27 Öffentliche Rügen 74 64 67 37 Missbilligungen 65 46 40 Hinweise 135 111 153 Abgelehnt 328 371 290 519 Verhandelt 735 954 746 672 Eingaben 2007 2006 2005 2004
Kritik und Wirkung „ zahnloser Tiger“ Keine gerichtliche Instanz: keine Rechtsverbindlichkeit Entscheidungen fallen in nicht öffentlichen Sitzungen/ „Nachvollziehbarkeit“ Keine Konsequenzen bei Nichtabdruck erteilter Rügen  Presserat: „ 2003 wurden 18 von 20 öffentlichen Rügen in  den Publikationsorganen veröffentlicht“
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) e.V. “ Ziel der Prüfungen ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sendungen, die geeignet sind, ihre Entwicklung oder Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen oder zu gefährden, sowie der Schutz vor solchen Sendungen, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen” (§28 Prüfordnung der FSF).
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) e.V. Entstehung der FSF Mitglieder Merkmale Auflagen
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) e.V. Entstehung der FSF Anfang der 90er - Mediengewalt provoziert öffentliche Debatte und neue Auseinandersetzung über die Gewaltdarstellungen im Fernsehen ´93 wird vorgeschlagen das System der FSK auf das Privatfernsehen zu übertragen ´94 ist die Geschäftsstelle der FSF funktionsfähig und nimmt seine Arbeit Ende Mai ´94 auf 2003 ist die FSF eine anerkannte Selbstkotrolleinrichtung mit offiziellem Prüfverfahren und Sitz in Berlin
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) e.V. 23 Mitglieder der FSF
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) e.V. Besondere Merkmale der FSF (nach Vowe) Institutionalisierte Selbstregulierung   d ie FSF verhält sich nach bestehender Rechtsordnung Initiierte Selbstregulierung   die  FSF ist durch politischen und öffentlichen Druck entstanden  Inszenierte Selbstregulierung  die FSF kontrolliert seinen Arbeitgeber – die privaten Sender Regulierte Selbstregulierung  die  FSF ist anerkannte Selbstkontrolleinrichtung mit offiziellem Prüfverfahren und somit eine Staatsferne Kontrolleinrichtung des privaten deutschen Fernsehen. „Stillhalteabkommen“ mit der KJM
Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) e.V. Durch die Anerkennung der FSF durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) musste die FSF folgende Kriterien erfüllen: Finanzierung des Vereins und Einsetzten eines Geschäftsführers aus eigenen Reihen Unabhängigkeit und Sachkunde der Prüfer Vertretung gesellschaftlich relevanter Gruppen Sachgerechte Ausstattung Richtlinien und Bewertungskriterien für die Entscheidung der Prüfer Eine Verfahrensordnung und das Vorhandensein einer Beschwerdestelle Wie wende ich mich an die FSF ?
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) Wirkungsweise der FSM Beschwerden| Prüfungen| Veröffentlichungen Kinder- und Jugendschutz Suchmaschinen Online-Journalismus Projekt  Inhope Fazit
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) Wirkungskreis FSM sog. Verhaltenskodex Mitgliedschaft Beschwerden| Prüfungen| Veröffentlichungen Prüfung  der Verletzung von Verhaltensgrundsätze Prüfungsausschuss  Presseerklärungen Evaluation durch den Arbeitsbereich für qualitative Bildungsforschung der Freien Universität Berlin Wie beschwere ich mich bei der FSM?
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) Kinder- und Jugendschutz Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (01.April 2003) Einigung und Anerkennung durch die KJM Suchmaschinen Verhaltenskodex in einem Subkodex installiert Mitgliedschaft  Gewährleistung von Verbraucher- und Jugendschutz Wahrung der Meinungsfreiheit Vermeidung von Zensur Indexinhalten i. Z. m. BPjM
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) Online-Journalismus Verweis auf den herkömmlichen  Pressekodex Regulierungslücken in den großen Problembereichen Sorgfaltspflicht Unparteilichkeit  Redaktionsnutzung  Transparenzregel Hypertextprinzip
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) Projekt  Inhope  (FSM 1990) Aufbau und Unterhaltung eines internationalen Netzwerks von nationalen Hotlines  Austausch von Beschwerden  Austausch von Expertise  Unterstützung neuer Hotlines  Schnittstelle für Initiativen innerhalb und außerhalb der EU  Ausbildung von Informationserteilung an Entscheidungsträger Entwicklung von wirksamen gemeinschaftlichen Verfahren für Hotlinebetreiber  Identifizierung neuer Trends in der Cyber-Kriminalität und Erarbeitung von Gegenstrategien
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) Fazit Differenzierung und Konzentration für verschiedene Angebotstypen Subkodex für Online-Journalisten Weitere Öffentlichkeitsarbeit Aktive Eigenkontrolle Stärkere Kompetenzzuschreibungen durch die KJM
Menschenwürde und gesellschaftlicher Wertekonsens vs. „sinnvollen“ Tabubrüchen „  ... die Menschenwürde sei ein Gut, das die Gemeinschaft für den Einzelnen schützen müsse, im Zweifel sogar gegen ihn.“ Norbert Schneider, Führender Vertreter der Medienaufsicht, Direktor der Landesmedienanstalt NRW „ Wenn Tabubrüche nicht stattfänden, würde über die Menschenwürde nicht diskutiert.“ Joachim von Gottberg, Geschäftsführer der FSF „ Die Fernsehsender seien mit Kindern zu vergleichen, die ihre Grenzen finden müssten, weil es keine Instanzen mehr gebe, die wie früher die Kirche, feste Wertesysteme vermittelten.“ Schreibt FSF-Geschäftsführer Joachim von Gottberg im Feb 2004 in der Frankfurter Rundschau
Quellen: Rosenstock, Roland: Jugendschutz und Menschenwürde – Von der öffentlichen Funktion der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)  www.fsf.de  (zuletzt gesehen 18.01.2009 www.fsm.de  (zuletzt gesehen 19.01.2009) Frank, Sabine und Rausch, Isabell: Die Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Dienstanbieter e.V FSM (1997) Neuberger, Christiph: Mehr Transparenz steigert die Effizienz- Die Arbeit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Dienstanbieter) www.presserat.info/ www.kjm-online.de www.bundespruefstelle.de/  IlkaDesranges/ Ella wassnik "Der Deutsche Presserat" Achim Baum "Lernprozess & Interessenskonflikt: Die freiwillige Selbstkontrolle der Presse dient der ganzen Gesellschaft"

Freiwillige Selbstkontrolle

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    Freiwillige Selbstkontrolle Rechtlicher Hintergrund Institutionen der freiwilligen Selbstkontrolle: Deutsche Presserat Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)‏ Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia- Diensteanbieter (FSM)‏ Diskussion
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    Jugendschutz Rechtliche Regelungenzum Schutz von Minderjährigen vor sittlichen, gesundheitlichen, sonstigen Gefahren (Tabakwaren, Alkohol, Diskotheken, jugendgefährdende Medien etc.) ‏ Jugendmedienschutz JuSchG JMStV
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    Einrichtungen des Jugendmedienschutzes Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Kommission für Jugendschutz (KJM) Jugendschutz.net GmbH Freiwillige Selbstkontrolle Deutscher Presserat FSK USK FSF FSM ASK
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    Deutscher Presserat Freiwillige Selbstkontrolle der gedruckten Medien Gründung 20. November 1956 (politischer Hintergrund) 10 Gründungsmitglieder (5 Verleger, 5 Journalisten) Ziel : „Repräsentative Gesamtvertretung der deutschen Presse als ein freies Organ zur Verteidigung und Wahrung der Pressefreiheit & gleichzeitig die Einhaltung der Grenzen der Pressefreiheit“
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    Aufgaben & Struktur Aufgaben u.a. Ansehen der Presse (Berufsethik)‏ Pressekodex Prüfung von Beschwerden/ Maßnahmen Seit 1.01.2009: redaktionelle Beiträge in Online-Medien Struktur Zusammenschluss von BDZV, VDZ, DJU, dju Gremium: 28-köpfiges Plenum Beschwerdeausschuss – 2 Kammern / je 8 Mitgliedern Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz / 8 Mitglieder
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    Beschwerdeverfahren 3Stufen 1. Feststellung der Zuständigkeit 2. Prüfung anhand des Pressekodex 3. Beschwerdeausschuss Sanktionen Hinweis Missbilligung Rüge (öffentlich, nichtöffentlich)
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    Statistik 46 4 7 Nichtöffentliche Rügen 31 36 25 27 Öffentliche Rügen 74 64 67 37 Missbilligungen 65 46 40 Hinweise 135 111 153 Abgelehnt 328 371 290 519 Verhandelt 735 954 746 672 Eingaben 2007 2006 2005 2004
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    Kritik und Wirkung„ zahnloser Tiger“ Keine gerichtliche Instanz: keine Rechtsverbindlichkeit Entscheidungen fallen in nicht öffentlichen Sitzungen/ „Nachvollziehbarkeit“ Keine Konsequenzen bei Nichtabdruck erteilter Rügen Presserat: „ 2003 wurden 18 von 20 öffentlichen Rügen in den Publikationsorganen veröffentlicht“
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    Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen(FSF) e.V. “ Ziel der Prüfungen ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sendungen, die geeignet sind, ihre Entwicklung oder Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen oder zu gefährden, sowie der Schutz vor solchen Sendungen, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen” (§28 Prüfordnung der FSF).
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    Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen(FSF) e.V. Entstehung der FSF Mitglieder Merkmale Auflagen
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    Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen(FSF) e.V. Entstehung der FSF Anfang der 90er - Mediengewalt provoziert öffentliche Debatte und neue Auseinandersetzung über die Gewaltdarstellungen im Fernsehen ´93 wird vorgeschlagen das System der FSK auf das Privatfernsehen zu übertragen ´94 ist die Geschäftsstelle der FSF funktionsfähig und nimmt seine Arbeit Ende Mai ´94 auf 2003 ist die FSF eine anerkannte Selbstkotrolleinrichtung mit offiziellem Prüfverfahren und Sitz in Berlin
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    Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen(FSF) e.V. 23 Mitglieder der FSF
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    Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen(FSF) e.V. Besondere Merkmale der FSF (nach Vowe) Institutionalisierte Selbstregulierung   d ie FSF verhält sich nach bestehender Rechtsordnung Initiierte Selbstregulierung   die FSF ist durch politischen und öffentlichen Druck entstanden Inszenierte Selbstregulierung  die FSF kontrolliert seinen Arbeitgeber – die privaten Sender Regulierte Selbstregulierung  die FSF ist anerkannte Selbstkontrolleinrichtung mit offiziellem Prüfverfahren und somit eine Staatsferne Kontrolleinrichtung des privaten deutschen Fernsehen. „Stillhalteabkommen“ mit der KJM
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    Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen(FSF) e.V. Durch die Anerkennung der FSF durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) musste die FSF folgende Kriterien erfüllen: Finanzierung des Vereins und Einsetzten eines Geschäftsführers aus eigenen Reihen Unabhängigkeit und Sachkunde der Prüfer Vertretung gesellschaftlich relevanter Gruppen Sachgerechte Ausstattung Richtlinien und Bewertungskriterien für die Entscheidung der Prüfer Eine Verfahrensordnung und das Vorhandensein einer Beschwerdestelle Wie wende ich mich an die FSF ?
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    Die Freiwillige SelbstkontrolleMultimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) Wirkungsweise der FSM Beschwerden| Prüfungen| Veröffentlichungen Kinder- und Jugendschutz Suchmaschinen Online-Journalismus Projekt Inhope Fazit
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    Die Freiwillige SelbstkontrolleMultimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) Wirkungskreis FSM sog. Verhaltenskodex Mitgliedschaft Beschwerden| Prüfungen| Veröffentlichungen Prüfung der Verletzung von Verhaltensgrundsätze Prüfungsausschuss Presseerklärungen Evaluation durch den Arbeitsbereich für qualitative Bildungsforschung der Freien Universität Berlin Wie beschwere ich mich bei der FSM?
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    Die Freiwillige SelbstkontrolleMultimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) Kinder- und Jugendschutz Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (01.April 2003) Einigung und Anerkennung durch die KJM Suchmaschinen Verhaltenskodex in einem Subkodex installiert Mitgliedschaft Gewährleistung von Verbraucher- und Jugendschutz Wahrung der Meinungsfreiheit Vermeidung von Zensur Indexinhalten i. Z. m. BPjM
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    Die Freiwillige SelbstkontrolleMultimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) Online-Journalismus Verweis auf den herkömmlichen Pressekodex Regulierungslücken in den großen Problembereichen Sorgfaltspflicht Unparteilichkeit Redaktionsnutzung Transparenzregel Hypertextprinzip
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    Die Freiwillige SelbstkontrolleMultimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) Projekt Inhope (FSM 1990) Aufbau und Unterhaltung eines internationalen Netzwerks von nationalen Hotlines Austausch von Beschwerden Austausch von Expertise Unterstützung neuer Hotlines Schnittstelle für Initiativen innerhalb und außerhalb der EU Ausbildung von Informationserteilung an Entscheidungsträger Entwicklung von wirksamen gemeinschaftlichen Verfahren für Hotlinebetreiber Identifizierung neuer Trends in der Cyber-Kriminalität und Erarbeitung von Gegenstrategien
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    Die Freiwillige SelbstkontrolleMultimedia-Dienstanbieter e.V. (FSM) Fazit Differenzierung und Konzentration für verschiedene Angebotstypen Subkodex für Online-Journalisten Weitere Öffentlichkeitsarbeit Aktive Eigenkontrolle Stärkere Kompetenzzuschreibungen durch die KJM
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    Menschenwürde und gesellschaftlicherWertekonsens vs. „sinnvollen“ Tabubrüchen „ ... die Menschenwürde sei ein Gut, das die Gemeinschaft für den Einzelnen schützen müsse, im Zweifel sogar gegen ihn.“ Norbert Schneider, Führender Vertreter der Medienaufsicht, Direktor der Landesmedienanstalt NRW „ Wenn Tabubrüche nicht stattfänden, würde über die Menschenwürde nicht diskutiert.“ Joachim von Gottberg, Geschäftsführer der FSF „ Die Fernsehsender seien mit Kindern zu vergleichen, die ihre Grenzen finden müssten, weil es keine Instanzen mehr gebe, die wie früher die Kirche, feste Wertesysteme vermittelten.“ Schreibt FSF-Geschäftsführer Joachim von Gottberg im Feb 2004 in der Frankfurter Rundschau
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    Quellen: Rosenstock, Roland:Jugendschutz und Menschenwürde – Von der öffentlichen Funktion der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) www.fsf.de (zuletzt gesehen 18.01.2009 www.fsm.de (zuletzt gesehen 19.01.2009) Frank, Sabine und Rausch, Isabell: Die Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Dienstanbieter e.V FSM (1997) Neuberger, Christiph: Mehr Transparenz steigert die Effizienz- Die Arbeit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Dienstanbieter) www.presserat.info/ www.kjm-online.de www.bundespruefstelle.de/ IlkaDesranges/ Ella wassnik "Der Deutsche Presserat" Achim Baum "Lernprozess & Interessenskonflikt: Die freiwillige Selbstkontrolle der Presse dient der ganzen Gesellschaft"