Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Deutschland keine zusätzlichen nationalen Anforderungen für harmonisierte Bauprodukte stellen darf, was grundlegende Änderungen des nationalen Bauregellisten-Systems zur Folge hat. Das Urteil bekräftigt das Behinderungsverbot, das den freien Verkehr und die Verwendung von CE-gekennzeichneten Produkten in Deutschland schützt, und verpflichtet die Behörden, die nationalen Vorgaben zu überarbeiten. Es wird ein Aufruf an Bund und Länder gerichtet, die Umsetzung des Urteils zusammen mit der EU-Kommission voranzutreiben, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.