Das Dokument behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Wettbewerbsrechts auf eine Klage einer amerikanischen Klägerin, die das Verhalten einer beklagten Partei anfechtet, die Software vertreibt, welche in Verbindung mit dem Spiel 'World of Warcraft' steht. Es wird festgestellt, dass deutsches Wettbewerbsrecht nicht anwendbar ist, da die Klägerin nicht auf dem deutschen Markt tätig ist und somit die Voraussetzungen für einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nicht erfüllt sind. Die Klägerin kann auch keine unlauteren Handlungen nach § 4 Nr. 10 UWG nachweisen, da die strittigen Angebote der Beklagten nicht als unlautere Behinderung oder als unlauteres Ausnutzen eines Vertragsbruchs eingestuft werden können.